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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02   

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https://dejure.org/2002,4016
BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02 (https://dejure.org/2002,4016)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2002 - 4 StR 432/02 (https://dejure.org/2002,4016)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 4 StR 432/02 (https://dejure.org/2002,4016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 239 StGB; § 258 Abs. 2 und 3 StPO; § 337 StPO
    Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Beruhen; Entbehrlichkeit); Freiheitsberaubung (Sich Bemächtigen; unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit bei körperlicher Auseinandersetzung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revisionsgrund der Nichterteilung des letzten Wortes - Widereintritt in die Beweisaufnahme nach dem letzten Wort des Angeklagten - Erneute Einräumung der Gelegenheit zum letzten Wort - Tatbestandsvoraussetzungen einer Freiheitsberaubung - Kurzzeitige Festhalten des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 258; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3; ; StGB § 239; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239 Abs. 1
    Freiheitsentziehung bei nur vorübergehender Einschränkung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 371
  • StraFo 2003, 214
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 193/96

    Verfahrensfehler wegen Nichtgewährung des letzten Wortes - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
    Ein Fall, in dem die erneute Einräumung der Gelegenheit zum letzten Wort ausnahmsweise entbehrlich sein oder in dem das Urteil auf dem Verfahrensfehler nicht beruhen kann (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 8 m.w.N.), liegt hier, soweit es um die Schuldsprüche wegen der vom Angeklagten bestrittenen Betäubungsmitteldelikte und den gesamten Rechtsfolgenausspruch geht, nicht vor.
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Bestimmung der Tagessatzhöhe auch dann erforderlich ist, wenn gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB aus einer oder mehreren Einzelfreiheitsstrafen und einer Einzelgeldstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (vgl. BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 31.05.1960 - 1 StR 212/60
    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
    Zwar setzt dieser keine bestimmte Dauer der Entziehung der persönlichen Bewegungsfreiheit voraus; es reicht vielmehr grundsätzlich auch eine nur vorübergehende Einschränkung aus (vgl. BGHSt 14, 314, 315; BGH, Urteil vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75).
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
    Hinsichtlich der Verurteilung im Fall B II der Urteilsgründe führt der Verfahrensverstoß allerdings nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf ihm nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; 1999, 426).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 147/75

    Nötigung zu einer Unterschriftenleistung - Freispruch von einer

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
    Zwar setzt dieser keine bestimmte Dauer der Entziehung der persönlichen Bewegungsfreiheit voraus; es reicht vielmehr grundsätzlich auch eine nur vorübergehende Einschränkung aus (vgl. BGHSt 14, 314, 315; BGH, Urteil vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75).
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98

    Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02
    Hinsichtlich der Verurteilung im Fall B II der Urteilsgründe führt der Verfahrensverstoß allerdings nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf ihm nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; 1999, 426).
  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02

    Versuchte Freiheitsberaubung (unmittelbares Ansetzen; kurze Dauer der

    Es erscheint bereits fraglich, ob der vom Angeklagten beabsichtigte kurze Aufenthalt im Bad gegen den Willen der Frau den Tatbestand des § 239 Abs. 1 StGB erfüllt hätte, weil dazu eine zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (zu hohe Anforderungen an

    Jedoch erfüllt eine - wie hier - zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit den Tatbestand nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02 = NStZ 2003, 371 und vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02 = NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Eine nur ganz kurzfristige und unerhebliche Beschränkung, die sich für den Betroffenen lediglich als Verzögerung seiner Fortbewegung darstellt, genügt indes nicht (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 2 StR 351/13, juris Rn. 3; vom 25. März 2010 - 4 StR 594/09, NStZ 2010, 515, 516; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02, NStZ 2003, 371; Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 239 Rn. 4; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 239 Rn. 6; LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 239 Rn. 20; MüKoStGB/Wieck-Noodt, 3. Aufl., § 239 Rn. 19).
  • BGH, 17.12.2013 - 2 StR 351/13

    Versuchte Freiheitsberaubung (Vollendung); versuchte Nötigung; Prozesskostenhilfe

    Jedoch erfüllt eine - wie hier - zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit den Tatbestand nicht (vgl. BGH NStZ 2003, 371; BGH NStZ-RR 2003, 168).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02   

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https://dejure.org/2003,5847
BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02 (https://dejure.org/2003,5847)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2003 - 5 StR 525/02 (https://dejure.org/2003,5847)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 5 StR 525/02 (https://dejure.org/2003,5847)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 932 Abs. 2 BGB; § 935 BGB; § 1006 BGB; § 66 StGB
    Betrug (Vermögensschaden - schadensgleiche Vermögensgefährdung; nicht unerhebliches Prozessrisiko; gutgläubiger Erwerb; Übergabe von Kfz-Schein und Kfz-Brief); Sicherungsverwahrung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsvoraussetzungen eines Betrugs - Fehlende Voraussetzungen eines Angriffes auf eine Rechtsposition - Grobe Fahrlässigkeit bei Gebrauchtwagenverkäufen - Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbes - Fehlerhafte Anordnung ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BGB § 932; ; BGB § 935; ; BGB § 932 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 263 Abs. 1
    Vermögensschaden bei Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 447
  • StraFo 2003, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.1990 - 5 StR 406/90

    Formelle Voraussetzungen der Feststellungen zur Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, läßt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen, weil diese lediglich die Taten aus einer Verurteilung näher schildern, im übrigen le diglich Gesamtstrafen, nicht jedoch die Höhe der Einzelstrafen bezeichnen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5).
  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92

    Beurteilung des Symptomcharakters von Taten im Rahmen der Gesamtwürdigung -

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02
    Abgesehen davon, daß diese ersichtlich auf Angaben des Angeklagten beruhenden Angaben nicht verifiziert wurden, kann aber andererseits die sich dann - erkennbar auch nach Behebung der wirtschaftlichen Not - anschließende Tatserie wiederum für einen Hang sprechen (vgl. zur danach gebotenen Gesamtwürdigung BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6, 8 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02
    Abgesehen davon, daß diese ersichtlich auf Angaben des Angeklagten beruhenden Angaben nicht verifiziert wurden, kann aber andererseits die sich dann - erkennbar auch nach Behebung der wirtschaftlichen Not - anschließende Tatserie wiederum für einen Hang sprechen (vgl. zur danach gebotenen Gesamtwürdigung BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 6, 8 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90

    Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02
    Dies kann dann der Fall sein, wenn der Erwerber ein nicht unerhebliches Prozeßrisiko - auch im Hinblick auf § 935 BGB, wozu freilich bislang jegliche Feststellungen fehlen - zu gewärtigen hat (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 24 m. w. N.).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02
    Wenn der nach zehn Jahren Haft nur mit circa 500, 00 DM entlassene Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts in Bayern und in Frankfurt sich vergeblich um Unterkunft und Sozialhilfe bemühte (UA S. 25), dann könnte diese wirtschaftliche Notlage jedenfalls zunächst gegen einen durch Anlage oder Übung erworbenen Hang sprechen (vgl. BGH NJW 1980, 1055).
  • BGH, 15.04.2015 - 1 StR 337/14

    Vortäuschen einer Straftat (falsche Darstellung einer tatsächlich begangenen Tat:

    (b) Der Senat verkennt dabei nicht, dass das Prozessrisiko, nach gutgläubigem Erwerb einer Sache von dem vorherigen Eigentümer auf Herausgabe verklagt zu werden, regelmäßig nicht zur vollständigen Entwertung der Eigentümerposition und damit zu einer schadensgleichen Vermögensgefährdung in diesem Umfang führt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, NStZ 2013, 37; Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, JR 1990, 517, 518; Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 525/02, wistra 2003, 230; Begemeier/Wölfel, JuS 2015, 307, 309).
  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11

    Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim

    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts kann dieser nicht deswegen bestehen bleiben, weil bei den Käufern auch im Falle ihres gutgläubigen Eigentumserwerbs wegen des nicht unerheblichen Prozessrisikos jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der schadensgleichen Vermögensgefährdung ein Betrugsschaden eingetreten sei (BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, JR 1990, 517, 518; Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 525/02, wistra 2003, 230 f.).
  • OLG Hamm, 26.04.2006 - 3 Ss 34/06

    Berufung; Beschränkung auf das Strafmaß; Bindungswirkung; Betrug; tatsächliche

    Die bloße Tatsache, dass die Sache vom Täter auf strafbare Weise erlangt wurde und insofern mit einem "sittlichen Makel" behaftet ist, reicht hierbei nicht aus (vgl. BGH JR 1990, 517 m.w.N.; Beschluss vom 15.01.2003 - 5 StR 525/02 -, veröffentlicht in www.jurisweb.de sowie StV 2003, 447).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4288
BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02 (https://dejure.org/2003,4288)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2003 - 4 StR 414/02 (https://dejure.org/2003,4288)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02 (https://dejure.org/2003,4288)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 239 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
    Versuchte Freiheitsberaubung (unmittelbares Ansetzen; kurze Dauer der Beeinträchtigung; Subsidiarität, wenn die Freiheitsberaubung nur das Mittel zur Tat ist); Vergewaltigung (Regelbeispiele; mildernder Umstand der vorherigen länger andauernden intimen Beziehung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nötigung in Tateinheit mit versuchter Freiheitsberaubung und Vergewaltigung; Beschränkung der Fortbewegungsfreiheit bei kurzem Einschließen im Badezimmer zur Vornahme von sexuellen Handlungen als bloße Tatbestandsverwirklichung der Nötigung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 239 Abs. 1; ; StGB § 239; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 240; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 354 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 239
    Keine Freiheitsberaubung bei nur kurzzeitiger Behinderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Strafmilderung im Rahmen der Vergewaltigung bei vorangegangener intimer Beziehung - eine längst überholte Praxis

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 168
  • StraFo 2003, 214
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 432/02

    Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Beweisaufnahme; Beruhen;

    Auszug aus BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02
    Es erscheint bereits fraglich, ob der vom Angeklagten beabsichtigte kurze Aufenthalt im Bad gegen den Willen der Frau den Tatbestand des § 239 Abs. 1 StGB erfüllt hätte, weil dazu eine zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02
    Diesen wesentlichen strafmildernden Umstand (vgl. BGH StV 1998, 76; BGHR StGB § 177 Abs. 2 (i.d.F. des 6. StrRG) Strafrahmenwahl 14) hat das Landgericht weder bei der Strafrahmenwahl noch im Rahmen der konkreten Strafzumessung beachtet.
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 426/17

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers (Unzulässigkeit der Bezugnahme auf

    Zwar kommt § 239 Abs. 1 StGB als das allgemeine Delikt nicht zur Anwendung, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung anderer, insbesondere schwerer wiegender Delikte bildet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62, BGHSt 18, 26, 27 f.; Beschlüsse vom 26. Juli 1988 - 1 StR 379/88, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 2; vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 11; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (zu hohe Anforderungen an

    Jedoch erfüllt eine - wie hier - zeitlich nur unerhebliche Beeinträchtigung der Fortbewegungsfreiheit den Tatbestand nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02 = NStZ 2003, 371 und vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02 = NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Eine nur ganz kurzfristige und unerhebliche Beschränkung, die sich für den Betroffenen lediglich als Verzögerung seiner Fortbewegung darstellt, genügt indes nicht (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 2 StR 351/13, juris Rn. 3; vom 25. März 2010 - 4 StR 594/09, NStZ 2010, 515, 516; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 432/02, NStZ 2003, 371; Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 239 Rn. 4; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 239 Rn. 6; LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 239 Rn. 20; MüKoStGB/Wieck-Noodt, 3. Aufl., § 239 Rn. 19).
  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 235/17

    Tatmehrheit (natürliche Handlungseinheit); Freiheitsberaubung (Gesetzeskonkurrenz

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt die Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück, wenn sie nur das Mittel zur Begehung einer anderen Straftat ist, die regelmäßig mit der Beraubung der Freiheit des Opfers einhergeht (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 347/98, NStZ 1999, 83; und vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; SSW-StGB/ Schluckebier, 3. Aufl., § 239 Rn. 16).
  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03

    Verknüpfung Gewaltanwendung und Beischlaf bei gewaltsamer Überschreitung von

    Dass hier der (alleinige) Schuldspruch nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe unerlässlich macht, liegt keinesfalls auf der Hand, zumal zwischen dem Angeklagten und der Zeugin eine intime Beziehung/Ehe bestand und damit ein Umstand vorlag, der als Milderungsgrund in Betracht kommt (vgl. BGH StV 1998, 76; 2001, 453; NStZ-RR 2003, 168; SenatsE v. 13.01.2004 - Ss 560/03).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Jedenfalls aber kommt dann, wenn - wie hier - die Freiheitsberaubung nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung eines anderen Delikts - der Vergewaltigung - bildet, § 239 StGB als das allgemeine Delikt nicht zur Anwendung (vgl. BGH, Beschl. v. 21.01.2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168, juris Rn. 4; MüKo-StGB/ Renzikowski , a.a.O., § 177 nF Rn. 183).
  • BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17

    Freiheitsberaubung (Verhältnis zu mit der Freiheitsberaubung bezweckten weiteren

    Ist eine Freiheitsberaubung, die hier in der Aufrechterhaltung der Fesselung liegt, nur das tatbestandliche Mittel zur Begehung eines anderen Delikts, hier der Abnötigung der Antworten, tritt sie als das allgemeinere Delikt im Wege der Gesetzeseinheit hinter dieses zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168; Beschluss vom 12. Oktober 1998 - 4 StR 347/98, NStZ 1999, 83: Schluckebier in SSW-StGB, 3. Aufl., § 239 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07

    Konkurrenzen (Konsumtion zwischen Raub und Freiheitsberaubung); verminderte

    Indes hat, wie vom Generalbundesanwalt beantragt, die jeweilige tateinheitliche Verurteilung wegen Freiheitsberaubung zu entfallen, weil sie vorliegend nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung des Raubes darstellt (vgl. BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 8; BGH NStZ-RR 2003, 168).
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