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   BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02 (2)   

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BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02 (2) (https://dejure.org/2003,3512)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2003 - 2 StR 530/02 (2) (https://dejure.org/2003,3512)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02 (2) (https://dejure.org/2003,3512)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 27 StGB
    Strafzumessung (Beihilfe: entscheidendes Gewicht der Beihilfehandlung; Schwere der Haupttat)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StGB
    Urkundenfälschung (Abgrenzung der Täuschung über die Identität gegenüber der straflosen Täuschung lediglich hinsichtlich des Namens)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 27 StGB
    Strafzumessung (Beihilfe: entscheidendes Gewicht der Beihilfehandlung; Schwere der Haupttat)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 264 (Ls.)
  • StV 2003, 264
  • StraFo 2003, 246
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86

    Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02
    Im übrigen kann auch ein minder schwerer Fall (§ 30 a Abs. 3 BtMG) in Betracht kommen, weil der vertypte Milderungsgrund des § 27 StGB vorliegt (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Strafrahmenwahl 3).
  • BGH, 20.11.2001 - 4 StR 414/01

    Minder schwerer Fall bei der Beihilfe

    Auszug aus BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02
    Der Senat verschließt sich den Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 13. Januar 2003 nicht, wonach der Tatrichter im vorliegenden Fall rechtsfehlerhaft nicht erkennbar gemacht hat, daß maßgeblich für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02; BGH, Beschl. vom 20. November 2001 - 4 StR 414/01 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2002 - 3 StR 26/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder

    Auszug aus BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02
    Der Senat verschließt sich den Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 13. Januar 2003 nicht, wonach der Tatrichter im vorliegenden Fall rechtsfehlerhaft nicht erkennbar gemacht hat, daß maßgeblich für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (vgl. u.a. BGH, Beschl. vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02; BGH, Beschl. vom 20. November 2001 - 4 StR 414/01 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02
    Der Tatrichter hat weiter nicht bedacht, daß auch dann, wenn wie hier, aus einer Einzelfreiheitsstrafe und einer Einzelgeldstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist, es einer Bestimmung der Tagessatzhöhe bedarf (vgl. u.a. BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 19.03.2003 - 2 StR 530/02
    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (vgl. BGHSt 30, 93, 97).
  • LG Bamberg, 18.07.2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - sog. "Rotlichtprozess"

    Der gesetzliche Milderungsgrund des § 27 StGB kann daher allein - oder zusammen mit weiteren für den Angeklagten sprechenden Umständen - Anlass sein, einen minder schweren Fall zu bejahen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2001 - 4 StR 414/01 - Rn. 2/3 m.w.N., juris; BGH, Beschluss vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02 - Rn. 3/4 m.w.N., juris; BGH, Beschluss vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02 - Rn. 3 m.w.N., juris = StraFo 2003, 246; Fischer, a.a.O., § 27 Rn. 30).

    Der gesetzliche Milderungsgrund des § 27 StGB kann daher allein - oder zusammen mit weiteren für den Angeklagten sprechenden Umständen - Anlass sein, einen minder schweren Fall zu bejahen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2001 - 4 StR 414/01 - Rn. 2/3 m.w.N., juris; BGH, Beschluss vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02 - Rn. 3/4 m.w.N., juris; BGH, Beschluss vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02 - Rn. 3 m.w.N., juris = StraFo 2003, 246; Fischer, a.a.O., § 27 Rn. 30).

  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens

    Denn bei der Strafzumessung in Beihilfefällen ist die Feststellung der Wirkstoffmenge für die Bestimmung der Schwere der Haupttat erforderlich, auch wenn dem Gewicht des Tatbeitrags des Gehilfen die maßgebliche Bedeutung zukommt (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 211/20; vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02).
  • BGH, 21.01.2014 - 1 StR 664/13

    Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen (Akzessorietät; nicht ausschließbare

    Außerdem ist bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, maßgeblich auf das Gewicht der Beihilfehandlung abzustellen (BGH, Beschluss vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02, StraFo 2003, 246).
  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
    Das Gewicht der Haupttat darf hierbei nicht im Vordergrund stehen (BGH, Beschluss v. 19.03.2003 - 2 StR 530/02, juris, Rn. 4).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 211/20

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit mit

    Das Landgericht hat damit rechtsfehlerhaft nicht erkennbar gemacht, dass maßgeblich für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13 Rn. 5 und vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02 Rn. 3 jeweils mwN).
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 20/21

    Strafzumessung (Annahme eines minderschweren Falls der Beihilfe zum Handeltreiben

    Die Strafzumessungserwägungen lassen nicht erkennen, ob sich die Strafkammer bewusst war, dass auch bei der Prüfung eines minder schweren Falles für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mitzuberücksichtigen ist (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13 Rn. 6; vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15 Rn. 40; vom 11. Februar 2003 - 5 StR 402/02 Rn. 7; vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02 Rn. 3; vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11 Rn. 8; vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02 Rn. 4 und vom 20. November 2001 - 4 StR 414/01 Rn. 3; jeweils mwN).
  • LG Kiel, 30.11.2018 - 10 KLs 7/18

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Glaubhaftigkeit der Aussage eines

    Maßgeblich für die Einordnung der Schuld des Gehilfen ist indessen das Gewicht seiner Beihilfehandlung, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19.03.2003 - 2 StR 530/02 - sowie vom 30.03.2011 - 5 StR 12/11).
  • BGH, 30.03.2011 - 5 StR 12/11

    Beihilfe (Strafzumessung; Gewicht der Haupttat, Gewicht der Beihilfehandlung;

    Entscheidend für Einordnung der Schuld eines Gehilfen ist allerdings das Gewicht seiner Beihilfehandlung, wenngleich die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1991 - 3 StR 244/91, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 8; vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02, vom 20. November 2001 - 4 StR 414/01 und vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02, NStZ-RR 2003, 264).
  • KG, 19.06.2008 - 1 Ss 415/07
    Daher können insbesondere auch unzutreffende Namen bei längerem Gebrauch ausreichendes Identitätsmerkmal werden (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 358, 359 [BGH 10.07.1997 - 5 StR 276/97] ; BGHSt 33, 159, 160; BGH StraFO 2003, 253).
  • OLG Koblenz, 29.10.2009 - 2 Ss 166/09

    Strafzumessung beim Gehilfen des unerlaubten Handeltreibens; Erforderlichkeit der

    Rechtsfehlerhaft ist es, allein auf das Gewicht der Haupttat und weniger auf die Bedeutung des Tatbeitrags des Gehilfen abzustellen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 264 ).
  • KG, 16.07.2008 - 1 Ss 86/08

    D (A), Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Identitätstäuschung,

  • LG Bochum, 19.12.2018 - 5 KLs 36/18
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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2003 - 4 StR 84/03   

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https://dejure.org/2003,9489
BGH, 03.04.2003 - 4 StR 84/03 (https://dejure.org/2003,9489)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2003 - 4 StR 84/03 (https://dejure.org/2003,9489)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2003 - 4 StR 84/03 (https://dejure.org/2003,9489)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1992 - 4 StR 53/92

    Kriterien bei der Bemessung der Strafhöhe bei sexueller Belästigung

    Auszug aus BGH, 03.04.2003 - 4 StR 84/03
    Sie überschreitet das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich und entspricht nicht dem Grundsatz gerechten Schuldausgleichs (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 5, 6 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1991 - 2 StR 434/91

    Folgen nicht mehr mit dem Schuldgehalt in Verhältnis stehender Strafbemessung

    Auszug aus BGH, 03.04.2003 - 4 StR 84/03
    Sie überschreitet das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich und entspricht nicht dem Grundsatz gerechten Schuldausgleichs (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 5, 6 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.2017 - 4 StR 234/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Therapiebereitschaft)

    Eine etwa vorhandene Therapiebereitschaft kann strafmildernde Wirkung haben (BGH, Beschluss vom 3. April 2003 - 4 StR 84/03, StraFo 2003, 246).
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