Rechtsprechung
BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 250 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 47 Abs. 1 StGB
Rechtsfehlerhafte Vernehmung des sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen (Grundsatz der Unmittelbarkeit; Aufklärungspflicht; Beweiswürdigung); Unerlässlichkeit der kurzen Freiheitsstrafe (Verteidigung der Rechtsordnung; Gesamtwürdigung von Tat und Täter; Verlust der ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Vernehmung eines unmittelbaren Tatzeugen; Beschränkung auf Aussage eines Zeugen vom Hörensagen ; Vernehmung des im Disziplinarverfahren ermittelnden Polizeibeamten; Grundsatz der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2 § 250; StGB § 47 Abs. 1
Pflicht zur Vernehmung des sachnäheren Beweismittels; Voraussetzungen einer kurzen Freiheitsstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 50
- StV 2003, 485
- StraFo 2003, 311
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83
Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur …
Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03
Nur dann, wenn ein Zeuge für seine unmittelbare Vernehmung nicht zur Verfügung steht, ist es unter dem Gesichtspunkt der Amtsaufklärungspflicht unbedenklich, allein das sachfernere Beweismittel zu benutzen (BGHSt 32, 115, 123). - BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94
Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit
Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03
Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat nämlich regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller, nicht nur die Tat, sondern auch den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 6 m. w. N.). - BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87
Rechtmäßigkeit der Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen …
Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03
Die Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen widerspricht insbesondere nicht dem Grundsatz der Unmittelbarkeit (§ 250 StPO), vielmehr ist es eine Frage der dem Gericht obliegenden Aufklärungspflicht und der Beweiswürdigung, ob es sich mit dem sachferneren Zeugen begnügen darf (BGHR StPO § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 1). - BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54
Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des …
Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03
Zwar war es nicht von vornherein unzulässig, den im Disziplinarverfahren ermittelnden Polizeibeamten darüber zu vernehmen, was der Zeuge J. in seiner Vernehmung ausgesagt hat (vgl. BGHSt 6, 209, 210).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - VGH B 15/15
Klageerzwingungsverfahren, Begründungspflicht
Wird statt der Sachbearbeiterin des Haftpflichtversicherers lediglich deren Vorgesetzter vernommen, der den entscheidungserheblichen Inhalt der mündlichen Schadensmeldung nur vom Hörensagen kennt, verstößt das nicht gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz (Ergänzung zu BGH 3 StR 92/03).In Bezug auf die weiteren Einwendungen war unabhängig davon, dass zum Teil eine Rechtsverletzung bereits nicht ersichtlich ist (bspw. widerspricht die Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen nicht wie gerügt dem Grundsatz der Unmittelbarkeit aus § 250 StPO, vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 92/03 -, juris) und zum Teil die gerügten Rechtsansichten durchaus vertretbar sind, eine weitergehende Begründungspflicht ebenso wenig angezeigt wie hinsichtlich der abschließend vorzunehmenden und ausweislich der Gründe der einbezogenen Bescheide auch vorgenommenen Gesamtwürdigung.
- KG, 22.05.2017 - 161 Ss 44/17
Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
Aus den Urteilsgründen muss nachvollziehbar hervorgehen, dass sich die Sanktion bei Gesamtwürdigung der die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH StV 2003, 485 - juris Rdn. 8;… Maier, a.a.O., § 47 Rdn. 57).Dies kann etwa bei einer deutlichen und dauerhaften Verbesserung der persönlichen Verhältnisse seit der Tat (vgl. BGH StV 2003, 485 - juris Rdn. 8; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.;… KG, Beschlüsse vom 31. Juli 2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 4. November 2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris Rdn. 6;… Maier a.a.O.), der nach der Tat begonnenen Durchführung einer Therapie zur Bekämpfung einer tatursächlichen Drogenabhängigkeit (vgl. OLG Naumburg…, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 Rv 94/15 - juris Rdn. 7;… HansOLG Hamburg StV 2007, 305 - juris Rdn. 18) oder der erstmaligen Erfahrung einer nicht nur kurzzeitigen Freiheitsentziehung nach Begehung der verfahrensgegenständlichen Tat (…vgl. OLG Naumburg StraFo 2012, 285 - juris Rdn. 10;… HansOLG Hamburg StV 2000, 353 - juris Rdn. 12; OLG Köln StV 1992, 149, 151;… Maier, a.a.O., § 47 Rdn. 35, 59;… Theune, a.a.O., § 47 Rdn. 19;… Stree/Kinzig, a.a.O., § 47 Rdn. 13;… Fischer, a.a.O., § 47 Rdn. 10 f.) der Fall sein.
- OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19
Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen …
Aus den Urteilsgründen muss nachvollziehbar hervorgehen, dass sich die Sanktion bei Gesamtwürdigung der die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH StV 2003, 485).
- BGH, 25.02.2015 - 4 StR 16/15
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Begehung als nicht eigenhändig …
Die sich ebenfalls auf die Vernehmung der polizeilichen Vertrauensperson beziehende Rüge der Verletzung des § 250 StPO ist schon deshalb erfolglos, weil nicht der Unmittelbarkeitsgrundsatz, sondern allenfalls die Aufklärungspflicht die Erhebung des sachnäheren Beweises gebietet (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 92/03, NStZ 2004, 50;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 250 Rn. 15 mwN). - OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 53 Ss 133/19
Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
Aus den Urteilsgründen muss nachvollziehbar hervorgehen, dass sich die Sanktion bei Gesamtwürdigung der die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH StV 2003, 485).Die Berufungskammer hat sich insbesondere im Rahmen der Erörterung der Unerlässlichkeit nicht damit auseinandergesetzt, ob die von ihr anlässlich der Frage der positiven Sozialprognose vorgenommenen Erwägungen zur persönlichen Situation des Angeklagten trotz der Vielzahl und Einschlägigkeit der Vorstrafen des Angeklagten die Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe entfallen lassen (vgl. dazu BGH StV 2003, 485; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.; KG, Beschlüsse vom 31.07.2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 04.11.2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.08.2015 - 2 Rv 94/15 - juris).".
- OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 2 Ss 48/19 Aus den Urteilsgründen muss nachvollziehbar hervorgehen, dass sich die Sanktion bei Gesamtwürdigung der die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH StV 2003, 485).
Die Berufungskammer hat sich insbesondere im Rahmen der Erörterung der Unerlässlichkeit nicht damit auseinandergesetzt, ob die von ihr anlässlich der Frage der positiven Sozialprognose vorgenommenen Erwägungen zur persönlichen Situation des Angeklagten trotz der Vielzahl und Einschlägigkeit der Vorstrafen des Angeklagten die Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe entfallen lassen (vgl. dazu BGH StV 2003, 485; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.; KG, Beschlüsse vom 31.07.2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 04.11.2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.08.2015 - 2 Rv 94/15 - juris).".
- OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in …
Der mit der Aufzählung der Strafzumessungsfaktoren verbundene Hinweis, die Freiheitsstrafe sei zur Einwirkung auf den Angeklagten unerlässlich, ist eine unzureichende formelhafte und inhaltsleere Wendung des Gesetzestextes (vgl. BGH StV 2003, 485). - OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung
Solche Freiheitsstrafen unter sechs Monaten sind aber nur dann auszusprechen, wenn sich diese Sanktion aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH StV 2003, 485; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422). - KG, 24.09.2015 - 121 Ss 157/15
Berücksichtigung der Ergebnisse einer Atemalkoholmessung
Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten ist nur dann auszusprechen, wenn sich diese Sanktion aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH StV 2003, 485). - OLG Hamm, 22.01.2007 - 2 Ss 458/06
Beweisantrag; Inhalt; konkrete Beweisbehaptung; Beweisanregung
Die Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe ist nach § 47 StGB nur zulässig, wenn sie auf Grund einer Gesamtwürdigung zur Einwirkung auf den Täter unerlässlich ist bzw. auf sie nicht verzichtet werden kann (…vgl. BGHR § 47 Abs. 1 StGB Umstände 6; BGH StV 2003, 485;… Tröndle/Fischer, a.a.O., § 47 Rn. 10 m.w.N.). - BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
- OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 Ss 19/13
Betäubungsmitteldelikt: Erforderlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehaltes; …
- KG, 04.08.2017 - 121 Ss 101/17
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe: Begriff der Unerlässlichkeit; …
- KG, 03.11.2008 - 1 Ss 266/08
- OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10
Anforderungen an das tatrichterliche Urteil bei in Betracht kommender Anwendung …
Rechtsprechung
LG Köln, 16.06.2003 - 107 Qs 139/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2003, 311
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05
Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines …
b) Die rückwirkende Bestellung wird allerdings - unter verbaler Wahrung des Grundsatzes, wonach sie regelmäßig unwirksam ist (…vgl. Wohlers in SKStPO, § 141 Rdn. 24) - in Teilen des Schrifttums und in dem bevorzugt veröffentlichten Teil der (überwiegend landgerichtlichen) Rechtsprechung dann für geboten gehalten, wenn der Antrag auf Beiordnung - wie hier - rechtzeitig gestellt und vom Gericht nicht, nicht rechtzeitig, ohne Gründe (vgl. LG Potsdam StraFO 2004, 381 = StV 2005, 83) oder fehlerhaft (vgl. LG Magdeburg StraFO 2003, 420 = StV 2005, 84 Ls) beschieden worden ist und die Voraussetzungen der Beiordnung vorgelegen hätten (vgl. OLG Koblenz - 1. Strafsenat - StV 1995, 537; LG Schweinfurt StraFO 2006, 25; LG Hamburg StV 2005, 207 mit Anm. Rogosch; LG Aachen StraFO 2004, 96; StV 2004, 125; LG Bremen StV 2004, 126; StraFO 2002, 329; LG Magdeburg StraFO 2003, 420; LG Köln StraFO 2003, 311; LG Heilbronn StraFO 2003, 199; LG Osnabrück StV 2001, 447; LG Braunschweig StV 2001, 447; LG Hamburg StV 2000, 16; LG Berlin StV 1997, 517 = NStZ-RR 1998, 116; LG Braunschweig StV 1997, 70; LG Frankfurt am Main StV 1992, 315;… Laufhütte in KK, StPO 5. Aufl., § 141 Rdn. 12;… Julius in HK, StPO 3. Aufl., § 141 Rdn. 10; Müller, NStZ-RR 2005, 131, NStZ-RR 2004, 100). - OLG Stuttgart, 28.06.2010 - 4 Ss 313/10
Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren
Ähnliche Erwägungen haben aus unterschiedlichen Gründen bereits einige andere Gerichte angestellt (z.B. OLG Koblenz StV 1995, 537; LG Dortmund StraFo 2009, 106; LG Frankenthal StV 2007, 344; LG Hamburg StV 2005, 207; .LG Saarbrücken StV 2005, 82; LG Aachen StraFo 2004, 96; LG Bremen StV 2004, 126; LG Köln StraFo 2003, 311; LG Magdeburg StraFo 2003, 420 und etliche mehr). - LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde, …
Eine geringe Anzahl obergerichtlicher Entscheidungen (OLG Koblenz, 1 Ws 876/94 = StV 1995, 537; OLG Hamm, 2 Ws 374/07 für den Fall der "internen Zurückstellung einer Entscheidung bis nach Verfahrensabschluss"; OLG Karlsruhe, 1 AK 30/05, für den Sonderfall einer Beiordnung im Auslieferungsverfahren nach Überstellung des Betroffenen ins Ausland; OLG Stuttgart, 4 Ss 313/10 für den Fall, dass "Fälle der Nichtbescheidung gehäuft auftreten"), die überwiegende Anzahl landgerichtlicher Entscheidungen (vgl. etwa u.a. LG Aachen, StV 125; LG Berlin StV 2005, 83; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Itzehoe, 1 Qs 95/10; LG Bremen, NStZ-RR 2004, 113 mit ausführlicher Begründung; LG Dortmund StV 2007, 344, StraFo 2009, 106; LG Düsseldorf StraFo 2009, 106; LG Erfurt StV 2007, 346; LG Frankenthal StV 2007, 344; LG Schweinfurt StraFo 2006, 25; LG Stendal, 501 AR 9/15; LG Trier, 5 Qs 34/15; LG München, 22 Qs 5/14; LG Heilbronn, StV 2002, 246; LG Verden, 1 Qs 260/10; LG Köln StraFo 2003, 311; LG Koblenz StV 2008, 348, LG Flensburg, II Qs 29/12) und ein Großteil des Schrifttums (Wohlers StV 2007, 377 ff. u. in SK-StPO § 141 Rn 27; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 37; Meyer-Goßner/Schmitt 58 A, § 141 Rn 8 führt aus, "der Auffassung von Wohlers könne zu folgen sein") hält eine rückwirkende Bestellung für möglich, wenn der Beiordnungsantrag vor Beendigung des Verfahrens gestellt und nicht beschieden oder zu Unrecht abgelehnt worden ist, vereinzelt wird auch gefordert, im Beschwerdeverfahren müsse die Beschwerde noch vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erhoben worden sein.