Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 16.06.2003

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   BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03   

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https://dejure.org/2003,3614
BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03 (https://dejure.org/2003,3614)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2003 - 3 StR 92/03 (https://dejure.org/2003,3614)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2003 - 3 StR 92/03 (https://dejure.org/2003,3614)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 47 Abs. 1 StGB
    Rechtsfehlerhafte Vernehmung des sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen (Grundsatz der Unmittelbarkeit; Aufklärungspflicht; Beweiswürdigung); Unerlässlichkeit der kurzen Freiheitsstrafe (Verteidigung der Rechtsordnung; Gesamtwürdigung von Tat und Täter; Verlust der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Vernehmung eines unmittelbaren Tatzeugen; Beschränkung auf Aussage eines Zeugen vom Hörensagen ; Vernehmung des im Disziplinarverfahren ermittelnden Polizeibeamten; Grundsatz der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 47 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2 § 250; StGB § 47 Abs. 1
    Pflicht zur Vernehmung des sachnäheren Beweismittels; Voraussetzungen einer kurzen Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 50
  • StV 2003, 485
  • StraFo 2003, 311
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03
    Nur dann, wenn ein Zeuge für seine unmittelbare Vernehmung nicht zur Verfügung steht, ist es unter dem Gesichtspunkt der Amtsaufklärungspflicht unbedenklich, allein das sachfernere Beweismittel zu benutzen (BGHSt 32, 115, 123).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat nämlich regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller, nicht nur die Tat, sondern auch den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 6 m. w. N.).
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87

    Rechtmäßigkeit der Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03
    Die Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen widerspricht insbesondere nicht dem Grundsatz der Unmittelbarkeit (§ 250 StPO), vielmehr ist es eine Frage der dem Gericht obliegenden Aufklärungspflicht und der Beweiswürdigung, ob es sich mit dem sachferneren Zeugen begnügen darf (BGHR StPO § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 1).
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03
    Zwar war es nicht von vornherein unzulässig, den im Disziplinarverfahren ermittelnden Polizeibeamten darüber zu vernehmen, was der Zeuge J. in seiner Vernehmung ausgesagt hat (vgl. BGHSt 6, 209, 210).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - VGH B 15/15

    Klageerzwingungsverfahren, Begründungspflicht

    Wird statt der Sachbearbeiterin des Haftpflichtversicherers lediglich deren Vorgesetzter vernommen, der den entscheidungserheblichen Inhalt der mündlichen Schadensmeldung nur vom Hörensagen kennt, verstößt das nicht gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz (Ergänzung zu BGH 3 StR 92/03).

    In Bezug auf die weiteren Einwendungen war unabhängig davon, dass zum Teil eine Rechtsverletzung bereits nicht ersichtlich ist (bspw. widerspricht die Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen nicht wie gerügt dem Grundsatz der Unmittelbarkeit aus § 250 StPO, vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 92/03 -, juris) und zum Teil die gerügten Rechtsansichten durchaus vertretbar sind, eine weitergehende Begründungspflicht ebenso wenig angezeigt wie hinsichtlich der abschließend vorzunehmenden und ausweislich der Gründe der einbezogenen Bescheide auch vorgenommenen Gesamtwürdigung.

  • KG, 22.05.2017 - 161 Ss 44/17

    Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Aus den Urteilsgründen muss nachvollziehbar hervorgehen, dass sich die Sanktion bei Gesamtwürdigung der die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH StV 2003, 485 - juris Rdn. 8; Maier, a.a.O., § 47 Rdn. 57).

    Dies kann etwa bei einer deutlichen und dauerhaften Verbesserung der persönlichen Verhältnisse seit der Tat (vgl. BGH StV 2003, 485 - juris Rdn. 8; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.; KG, Beschlüsse vom 31. Juli 2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 4. November 2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris Rdn. 6; Maier a.a.O.), der nach der Tat begonnenen Durchführung einer Therapie zur Bekämpfung einer tatursächlichen Drogenabhängigkeit (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 Rv 94/15 - juris Rdn. 7; HansOLG Hamburg StV 2007, 305 - juris Rdn. 18) oder der erstmaligen Erfahrung einer nicht nur kurzzeitigen Freiheitsentziehung nach Begehung der verfahrensgegenständlichen Tat (vgl. OLG Naumburg StraFo 2012, 285 - juris Rdn. 10; HansOLG Hamburg StV 2000, 353 - juris Rdn. 12; OLG Köln StV 1992, 149, 151; Maier, a.a.O., § 47 Rdn. 35, 59; Theune, a.a.O., § 47 Rdn. 19; Stree/Kinzig, a.a.O., § 47 Rdn. 13; Fischer, a.a.O., § 47 Rdn. 10 f.) der Fall sein.

  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen

    Aus den Urteilsgründen muss nachvollziehbar hervorgehen, dass sich die Sanktion bei Gesamtwürdigung der die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH StV 2003, 485).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 16/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Begehung als nicht eigenhändig

    Die sich ebenfalls auf die Vernehmung der polizeilichen Vertrauensperson beziehende Rüge der Verletzung des § 250 StPO ist schon deshalb erfolglos, weil nicht der Unmittelbarkeitsgrundsatz, sondern allenfalls die Aufklärungspflicht die Erhebung des sachnäheren Beweises gebietet (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 92/03, NStZ 2004, 50; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 250 Rn. 15 mwN).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 53 Ss 133/19

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Aus den Urteilsgründen muss nachvollziehbar hervorgehen, dass sich die Sanktion bei Gesamtwürdigung der die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH StV 2003, 485).

    Die Berufungskammer hat sich insbesondere im Rahmen der Erörterung der Unerlässlichkeit nicht damit auseinandergesetzt, ob die von ihr anlässlich der Frage der positiven Sozialprognose vorgenommenen Erwägungen zur persönlichen Situation des Angeklagten trotz der Vielzahl und Einschlägigkeit der Vorstrafen des Angeklagten die Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe entfallen lassen (vgl. dazu BGH StV 2003, 485; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.; KG, Beschlüsse vom 31.07.2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 04.11.2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.08.2015 - 2 Rv 94/15 - juris).".

  • OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 2 Ss 48/19
    Aus den Urteilsgründen muss nachvollziehbar hervorgehen, dass sich die Sanktion bei Gesamtwürdigung der die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH StV 2003, 485).

    Die Berufungskammer hat sich insbesondere im Rahmen der Erörterung der Unerlässlichkeit nicht damit auseinandergesetzt, ob die von ihr anlässlich der Frage der positiven Sozialprognose vorgenommenen Erwägungen zur persönlichen Situation des Angeklagten trotz der Vielzahl und Einschlägigkeit der Vorstrafen des Angeklagten die Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe entfallen lassen (vgl. dazu BGH StV 2003, 485; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; OLG Frankfurt am Main StV 1995, 27, 28 f.; KG, Beschlüsse vom 31.07.2007 - [3] 1 Ss 178/07 [59/07] - und 04.11.2008 - [4] 1 Ss 375/08 [249/08] - juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.08.2015 - 2 Rv 94/15 - juris).".

  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in

    Der mit der Aufzählung der Strafzumessungsfaktoren verbundene Hinweis, die Freiheitsstrafe sei zur Einwirkung auf den Angeklagten unerlässlich, ist eine unzureichende formelhafte und inhaltsleere Wendung des Gesetzestextes (vgl. BGH StV 2003, 485).
  • OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12

    Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung

    Solche Freiheitsstrafen unter sechs Monaten sind aber nur dann auszusprechen, wenn sich diese Sanktion aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH StV 2003, 485; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).
  • KG, 24.09.2015 - 121 Ss 157/15

    Berücksichtigung der Ergebnisse einer Atemalkoholmessung

    Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten ist nur dann auszusprechen, wenn sich diese Sanktion aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH StV 2003, 485).
  • OLG Hamm, 22.01.2007 - 2 Ss 458/06

    Beweisantrag; Inhalt; konkrete Beweisbehaptung; Beweisanregung

    Die Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe ist nach § 47 StGB nur zulässig, wenn sie auf Grund einer Gesamtwürdigung zur Einwirkung auf den Täter unerlässlich ist bzw. auf sie nicht verzichtet werden kann (vgl. BGHR § 47 Abs. 1 StGB Umstände 6; BGH StV 2003, 485; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 47 Rn. 10 m.w.N.).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
  • OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 Ss 19/13

    Betäubungsmitteldelikt: Erforderlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehaltes;

  • KG, 04.08.2017 - 121 Ss 101/17

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe: Begriff der Unerlässlichkeit;

  • KG, 03.11.2008 - 1 Ss 266/08
  • OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10

    Anforderungen an das tatrichterliche Urteil bei in Betracht kommender Anwendung

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Rechtsprechung
   LG Köln, 16.06.2003 - 107 Qs 139/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,31604
LG Köln, 16.06.2003 - 107 Qs 139/03 (https://dejure.org/2003,31604)
LG Köln, Entscheidung vom 16.06.2003 - 107 Qs 139/03 (https://dejure.org/2003,31604)
LG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 107 Qs 139/03 (https://dejure.org/2003,31604)
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Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 311
 
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