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Rechtsprechung
   BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02 (1)   

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https://dejure.org/2003,3137
BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02 (1) (https://dejure.org/2003,3137)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2003 - 4 StR 157/02 (1) (https://dejure.org/2003,3137)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 4 StR 157/02 (1) (https://dejure.org/2003,3137)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 352 StPO; § 44 StPO; § 267 StPO; § 345 Abs. 1 StPO
    Entbehrlichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung der Revision (wirksame Revisionsbegründung bei nachträglich korrigierter Zustellung; Prüfungsumfang der Sachrüge; Begründungsergänzung bis zur Revisionsentscheidung)

  • HRR Strafrecht

    § 343 Abs. 2 StPO; § 345 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 44 StPO
    Zulässigkeit der Revisionsrügen bei erneuerter Urteilszustellung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Gegenstandslosigkeit)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Darlegungspflicht bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; Entbehrlichkeit der Angabe von Beweismitteln und Aktenstellen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge zur Begründung der Revision; Fehlerhafte Beweisaufnahme durch Ablehnung eines Antrags auf Verlesung von Passagen aus verschiedenen Vernehmungsprotokollen; Erfordernis eines vollständigen Vortrags der den Mangel ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2
    Vortrag zu Beweismitteln für die Verfahrensrüge ist nicht erforderlich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 334 (Ls.)
  • StV 2004, 302
  • StraFo 2003, 384
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von Verfahrensrügen bei einem Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02
    Denn die Revisionsbegründung teilt wesentliche Umstände, die für die Beurteilung der Rüge von Bedeutung sein können, nicht mit (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1); so benennt sie weder das Thema der Zeugenaussage oder den Inhalt der Urkunde, zu der der Verteidiger den Zeugen befragen wollte, noch die vom Verteidiger tatsächlich gestellte und vom Vorsitzenden beanstandete Frage.
  • BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05

    (Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren

    Hierzu ist aber die Angabe von Beweismitteln nicht erforderlich (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 334 m.N.).
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06

    Urteilsabsetzungsfrist (absoluter Revisionsgrund; zu den Akten bringen des

    Auch unter diesem Gesichtspunkt ist daher etwa die Beifügung von Ablichtungen aus den Verfahrensakten regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 334 ; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06 m. w. N.).
  • BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06

    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier

    Dagegen ist ihre Glaubhaftmachung, etwa durch die Angabe von Beweismitteln und Aktenstellen, aus denen sich diese Tatsachen ergeben, nicht erforderlich (BGH NStZ-RR 2003, 334 ; in vergleichbarem Sinne BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 191; vgl. auch Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 41).
  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 4 Ss OWi 255/07

    Nachweis lenkfreier Tage; Lenkzeiten; Lenkzeitverordnung; Tateinheit; Verhängung

    Denn ein bestimmter Verfahrensverstoß wird vom Beschwerdeführer nicht gerügt, obwohl es für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO zwingend ist, dass die den Mangel begründenden Tatsachen vollständig vorgetragen werden (vgl. RGSt 42, 168; BGHSt 7, 162; StV 2004, 302; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 6. Aufl., Rdnr. 468, 468; Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 79 Rdnr. 27b).
  • BGH, 24.07.2012 - 1 StR 302/12

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Aufklärungsrüge (bestimmte

    Zum einen haben die Revisionsführer die Fundstellen angegeben, soweit die Beweismittel sich bei den Akten befinden, zum anderen müssen die Aktenstellen zur Zulässigkeit der Rüge nicht angegeben werden (vgl. hierzu u.a. Senatsurteil vom 15. März 2011 - 1 StR 33/11, NStZ-RR 2011, 253 ff. mwN; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 4 StR 157/02, NStZ-RR 2003, 334).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2003 - 5 StR 286/03 (1)   

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https://dejure.org/2003,5450
BGH, 13.08.2003 - 5 StR 286/03 (1) (https://dejure.org/2003,5450)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2003 - 5 StR 286/03 (1) (https://dejure.org/2003,5450)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2003 - 5 StR 286/03 (1) (https://dejure.org/2003,5450)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung bei von Staatsanwaltschaft und Nebenkläger zurückgenommener Revision

  • Judicialis

    GVG § 171b Abs. 3; ; StPO § ... 247; ; StPO § 247 Satz 2; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 336 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 21; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 2 lit. a

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2
    Geständnis und Unnötigkeit der Aussage des Tatopfers als Strafmilderungsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 384
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 13.08.2003 - 5 StR 286/03
    Die Revision des Angeklagten ist ungeachtet seiner Zustimmung zur einverständlichen Sacherledigung nicht etwa insgesamt unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195; 45, 227), indes unbegründet.

    c) Die Verständigungspraxis der Strafkammer steht im Einklang mit den Grundsätzen von BGHSt 43, 195, 207 f. Sie erweist sich in Verfahren der hier vorliegenden Art als besonders sachgerecht, in denen ein hinreichendes Geständnis des Angeklagten der durch ein gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichtetes Gewaltverbrechen Geschädigten eine stark belastende Aussage ersparen soll.

  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 13.08.2003 - 5 StR 286/03
    Die Revision des Angeklagten ist ungeachtet seiner Zustimmung zur einverständlichen Sacherledigung nicht etwa insgesamt unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195; 45, 227), indes unbegründet.
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 13.08.2003 - 5 StR 286/03
    Obgleich die Voraussetzungen des - von Landgericht und Staatsanwaltschaft in erster Instanz ersichtlich übersehenen - Qualifikationstatbestandes des § 177 Abs. 4 Nr. 2 lit. a StGB nach den Urteilsfeststellungen erfüllt sind, sieht sich der Senat hier zu einer entsprechenden Schuldspruchänderung zum Nachteil des Angeklagten (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4), der das Verschlechterungsverbot nicht entgegenstünde (vgl. Kuckein in KK 5. Aufl. § 358 Rdn. 18), nach der in der Hauptverhandlung erster Instanz gefundenen Verständigung nicht veranlaßt.
  • BGH, 20.04.1999 - 5 StR 604/98

    Strafzumessung; Verständigungen; Deal; Gemeinschaftlich begangene

    Auszug aus BGH, 13.08.2003 - 5 StR 286/03
    Die gegen die Verfahrensweise der Strafkammer vorgebrachten, auf Verletzung des § 261 StPO gestützten Einwände der Revision sind haltlos (vgl. auch BGH NStZ 1999, 571, 572).
  • BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 61/03

    Absprache (Deal); Rechtsmittelverzicht (Unwirksamkeit; Willensbeeinflussung;

    Der Senat merkt im übrigen zur Folgeproblematik des Anfragebeschlusses an, daß er es für dringend bedenkenswert hält, ob und inwieweit bei einer nach einer Absprache stets zulässigen Revision die Statthaftigkeit bestimmter verfahrensrechtlicher, aber auch sachlichrechtlicher Einwände infolge der Mitwirkung des Revisionsführers an der Absprache zu verneinen wäre (offengeblieben im Verfahren 5 StR 286/03, vgl. Senatsurteil vom 13. August 2003).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03   

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https://dejure.org/2003,7906
BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03 (https://dejure.org/2003,7906)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2003 - 1 StR 133/03 (https://dejure.org/2003,7906)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 1 StR 133/03 (https://dejure.org/2003,7906)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 353 StPO
    Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung: kein Feststellungsbedarf bei Aufhebung des Strafausspruchs in der Revision unter Aufrechterhaltung der Feststellungen; erneute Beweisaufnahme)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung zur besonderen Schuldschwere i.S.d. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) ; Grundlagen der Entscheidung ; Fall der Aufhebung und Zurückverweisung einer Entscheidung; Bestehen gebliebene tatsächliche Feststellungen als Inbegriff der neuen Verhandlung; ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261 § 354 Abs. 2
    Einführung der bindenden Feststellungen nach teilweiser Aufhebung und Zurückverweisung in die neue Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 384
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.04.2002 - 5 StR 5/02

    Heimtückemord (Bewusstsein; Arglosigkeit: drohende ernsthafte Angriffe auf die

    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03
    Der neue Tatrichter muss diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH NStZ-RR 2002, 233).

    Der neue Tatrichter muß diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH NStZ-RR 2002, 233; BGH, Beschluß vom 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH StV 2002, 599; Hanack in LR StPO 25.Aufl. § 353 Rdn. 28; Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 353 Rdn. 34).

  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 339/01

    Unzulässige Bezugnahme auf ein aufgehobenes Urteil

    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03
    Der neue Tatrichter muß diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH NStZ-RR 2002, 233; BGH, Beschluß vom 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH StV 2002, 599; Hanack in LR StPO 25.Aufl. § 353 Rdn. 28; Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 353 Rdn. 34).
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 295/01

    Besondere Schwere der Schuld (Gesamtwürdigung; Umstände von besonderem Gewicht

    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03
    Es hatte darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt; insoweit hat der Senat mit Beschluß vom 9. August 2001 (StraFo 2001, 390) das Urteil des Landgerichts aufgehoben.
  • BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02

    Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung; regelmäßig

    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03
    Der neue Tatrichter muß diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH NStZ-RR 2002, 233; BGH, Beschluß vom 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH StV 2002, 599; Hanack in LR StPO 25.Aufl. § 353 Rdn. 28; Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 353 Rdn. 34).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Der neue Tatrichter muss die bestehen gebliebenen Feststellungen deswegen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH, Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 585/14, NStZ 2015, 600; Beschluss vom 13. Mai 2003 - 1 StR 133/03, StraFo 2003, 384; Urteil vom 24. September 1987 - 4 StR 413/87, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 3).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 585/14

    Teilweise Aufhebung der Feststellungen durch das Revisionsgericht (Aufhebung

    Der neue Tatrichter muss die bestehen gebliebenen Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 1 StR 133/03, StraFo 03, 384).
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