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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.04.2003 - Ss 151/03   

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https://dejure.org/2003,13756
OLG Köln, 29.04.2003 - Ss 151/03 (https://dejure.org/2003,13756)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.04.2003 - Ss 151/03 (https://dejure.org/2003,13756)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. April 2003 - Ss 151/03 (https://dejure.org/2003,13756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der revisionrechtlichen Nachprüfung bei der wertenden Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe; Notwendigkeit einer Mitwirkung eines Verteidigers in der Hauptverhandlung auf Grund der Schwere der Tat; Bedeutung der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung für ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 420
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Köln, 28.08.1998 - Ss 408/98
    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2003 - Ss 151/03
    Zwar handelt es sich bei der Bestimmung des § 140 Abs. 2 StPO um eine Generalklausel mit unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Anwendung nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt (SenE v. 01.04.1986 Ss 168/86 = StV 19869 238; SenE v. 28.08.1998 Ss 408/98 ; SenE v. 16.11.2001 - Ss 376/01 - SenE v. 17.05.2002 - Ss 223/02 -).

    Bei der wertenden Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ist die revisionsrechtliche Nachprüfung auf die Frage beschränkt, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff verkannt, ob er den richtigen Wertmaßstab angelegt hat (vgl. BayObLG NJW 1978, 1337; SenE v. 17.12.1985 1 Ss 628/85 = NJW 1986, 2896 [2897]; SenE v. 02.12.1997 Ss 693/97 ; SenE v. 28.08.1998 Ss 408/98 m. w. Nachw.).

    Ist dem Tatrichter hierbei kein Rechtsfehler unterlaufen, hat das Revisionsgericht seine Würdigung auch dann hinzunehmen, wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Gesetzesanwendung ebenfalls rechtlich möglich wäre (SenE v. 18.08.1987 Ss 71/87 ; SenE v. 28.08.1998 Ss 408/98 m. w. Nachw.).

  • OLG Köln, 21.11.1989 - Ss 572/89

    Ausgestaltung der Darstellung der den früheren Urteilen zugrunde liegenden

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2003 - Ss 151/03
    Das gilt auch bei Anwendung des Jugendstrafrechts, wenn Jugendstrafe zu erwarten ist und eine Einheitsjugendstrafe gebildet werden muss (SenE v. 21.11.1989 - Ss 572/89 - = StV 1991, 151; OLG Hamm StV 1982, 475 u. StV 1993, 180; KG StV 1998, 325 m. w. Nachw.).

    Regelmäßig erfordert die Schwere des Tatvorwurfs die Mitwirkung eines Verteidigers, wenn eine Straferwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung besteht (vgl. bezgl. der Jugendstrafe: SenE v. 21.11.1989 - SS 572/89 - = StV 1991, 151; SenE v. 25.06.2002 = StV 2003, 65 mit zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen).

  • OLG Stuttgart, 18.04.2000 - 4 Ss 172/00

    Anforderungen an das Vorliegen des Rechts auf Bestellung eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2003 - Ss 151/03
    Für die Gewichtung des Tatvorwurfs ist maßgeblich auf die zu erwartende Rechtsfolgenentscheidung abzustellen (BGHSt 6, 199 = NJW 1954, 1415; SenE v. 14.11.2000 - Ss 426/00 - SenE v. 10.07.2001 - Ss 252/01 - SenE v. 16.11.2001 - Ss 376/01 - OLG Hamm VRS 100, 38 [39] = NStZ-RR 2001, 107 [108] u. VRS 100, 307; OLG Stuttgart StraFo 2001, 205), wobei es bei der Aburteilung mehrerer Taten auf den Umfang der Rechtsfolgen insgesamt, also auf eine etwa zu bildende Gesamtstrafe und nicht auf die Höhe der Einzelstrafen ankommt (BayObLG NStZ 1990, 142; OLG Stuttgart NStZ 1981, 490; KG StV 1985, 448; OLG Hamm NStZ 1982, 298; OLG Hamm VRS 100, 38 [39] = NStZ-RR 2001, 107 [108]; OLG Stuttgart StraFo 2001, 205; LG Gera VRS 97, 425 [426]; SenE v. 08.05.1992 - Ss 155/92 - SenE v. 24.09.1996 - Ss 468/96 - SenE v. 03.09.1999 - Ss 409/99 - SenE v. 10.07.2001 - Ss 252/01 - SenE v. 16.11.2001 - Ss 376/01 -).

    Ob ein Verteidiger zu bestellen ist, hängt vielmehr darüber hinaus auch von der Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten ab, die sich nach dem Zustand seiner Persönlichkeit und den Umständen des Falles richtet (vgl. OLG Stuttgart StraFo 2001, 205; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 504; Meyer-Goßner, 46. Aufl., § 140 Rn 24).

  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 2 OLG 8 Ss 259/13

    Pflichtverteidigerbestellung für die Berufungsinstanz: Notwendige Verteidigung

    Die Grenze zur schweren Tat wird mittlerweile einhellig bei um einem Jahr Freiheitsstrafe gezogen, wobei die überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Mitwirkung eines Verteidigers in der Regel als notwendig ansieht, wenn Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (BayObLG NJW 1995, 2738 Rdn. 4 nach juris; KG StraFo 2013, 425 Rdn. 6 nach juris; NStZ-RR 2013, 116 Rdn. 4 nach juris; OLG Brandenburg NJW 2005, 521, sowie Beschlüsse vom 09.01.2006 - 1 Ss 109/05, Rdn. 10 nach juris; vom 24.01.2011 - (1) 53 Ss 187/10, Rdn. 8 nach juris, und vom 07.11.2007 - 1 Ss 90/07, Rdn. 5 nach juris; OLG Hamm StV 2002, 237 Rdn. 6 nach juris; StV 2004, 586 Rdn. 5 nach juris, sowie Beschluss vom 15.04.2008 - 4 Ss 127/08, Rdn. 10 nach juris; OLG Köln StraFo 2003, 420 Rdn. 7 nach juris; OLG Naumburg StV 2013, 433 Rdn. 9 nach juris; OLG Jena StraFo 2005, 200, Rdn. 5 nach juris, sowie Beschluss vom 22.04.2009 - 1 Ws 148/09, Rdn. 13 nach juris; KMR-StPO/Haizmann § 140 Rdn. 27; wohl auch OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12, Rdn. 11 nach juris; OLG Koblenz StraFo 2006, 285 Rdn. 8 nach juris; so auch - ohne abschließende Entscheidung - OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505 Rdn. 9 nach juris).

    Einigkeit besteht darin, dass es sich bei der Straferwartung von einem Jahr nicht um eine starre Grenze handelt (vgl. nur OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12, Rdn. 10 nach juris; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 341 Rdn. 5 nach juris; NStZ-RR 2001, 52 Rdn. 4 nach juris; OLG Hamm Beschluss vom 12.02.2008 - 3 Ss 541/07, Rdn. 18 nach juris; OLG Köln StraFo 2003, 420 Rdn. 8 nach juris; OLG Naumburg StV 2013, 433 Rdn. 9 nach juris; Meyer-Goßner, aaO. § 140 Rdn. 23 m.w.N.).

    Demgemäß kann unter besonderen Umständen auch schon bei einer Straferwartung von weniger als einem Jahr die Mitwirkung eines Verteidigers geboten sein (OLG Köln StraFo 2003, 420 Rdn. 8 nach juris).

  • KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13

    Pflichtverteidigerbestellung im Jugendstrafverfahren

    Zu berücksichtigen sind aber auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten sowie sonstige schwerwiegende Nachteile, die er infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat (vgl. OLG Saarbrücken StV 2007, 9; OLG Köln StraFo 2003, 420; jeweils m.w.N.).
  • KG, 26.11.2012 - 161 Ss 226/12

    Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbestellung im Jugendstrafverfahren; Schwere

    Zu berücksichtigen sind aber auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten sowie sonstige schwerwiegende Nachteile, die er infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat (vgl. OLG Saarbrücken, StV 2007, 9; OLG Köln, StraFo 2003, 420 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Magdeburg, 20.05.2003 - 22 Qs 816 Js 77022/01 (38/03)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22657
LG Magdeburg, 20.05.2003 - 22 Qs 816 Js 77022/01 (38/03) (https://dejure.org/2003,22657)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 20.05.2003 - 22 Qs 816 Js 77022/01 (38/03) (https://dejure.org/2003,22657)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 22 Qs 816 Js 77022/01 (38/03) (https://dejure.org/2003,22657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Bestellung eines Verteidigers; Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung; Beurteilung der Zulässigkeit einer rückwirkenden Bestellung zum Pflichtverteidiger nach Verfahrensabschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 84 (Ls.)
  • StraFo 2003, 420
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 27.05.1999 - 620 Qs 14/99
    Auszug aus LG Magdeburg, 20.05.2003 - 22 Qs 38/03
    Zwar entspricht es allgemeiner Meinung, dass eine nachträgliche bzw. rückwirkende Bestellung zum Pflichtverteidiger nach Verfahrensabschluss unzulässig ist, dennoch schließt sich die Kammer der Entscheidung des Landgerichts Hamburg in dem Beschluss vom 27. Mai 1999 -620 Qs 14/99 (vgl. Strafverteidiger 1/2000, Seite 16 f) - an, wonach von diesem Grundsatz in solchen Fällen abzuweichen ist, wenn ein ordnungsgemäßer Antrag schon vor Verfahrensbeendigung gestellt worden ist, die Voraussetzungen für eine Beiordnung zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlagen und die rechtzeitige Entscheidung über die Beiordnung durch gerichtsinterne Vorgänge unterblieben ist.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.07.2003 - 3 Ws 805/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,36803
OLG Frankfurt, 11.07.2003 - 3 Ws 805/03 (https://dejure.org/2003,36803)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.07.2003 - 3 Ws 805/03 (https://dejure.org/2003,36803)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - 3 Ws 805/03 (https://dejure.org/2003,36803)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 420
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Bonn, 01.03.2022 - 63 Qs 7/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Schwere der Tat, Gesamtstrafe

    Bei einer Straferwartung um ein Jahr Freiheitsstrafe ist - auch wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte - regelmäßig von einer Schwere der Tat i.S.v. § 140 Abs. 2 StPO auszugehen (OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2004 - 3 Ss 15/04; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.07.2003 - 3 Ws 805/03; OLG Brandenburg, Urteil vom 11.04.2000 - 2 Ss 19/00; KG, Beschluss vom 22.01.1998 -1 Ss 338/97, alle abrufbar unter juris).
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