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   BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03   

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BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03 (https://dejure.org/2003,3762)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2003 - 2 StR 294/03 (https://dejure.org/2003,3762)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03 (https://dejure.org/2003,3762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheitliche Begehung von versuchtem Mord und schwerer räuberischer Erpressung; Bildung einer einheitlichen Gesamtfreiheitsstrafe bei Wegfall einer Einzelfreiheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 253 Abs. 1 § 255
    Tateinheit mit weiteren Straftatbeständen nach Vollendung einer räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 329
  • StraFo 2004, 176
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 419/88

    Konkurrenzverhältnis zwischen räuberischer Erpressung und dem gefährlichen

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 13 und 21 jeweils m.w.N.).

    Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 456/90

    Annahme einer Tateinheit bei schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 13 und 21 jeweils m.w.N.).

    Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Die Zäsurwirkung entfällt entgegen der Annahme des Landgerichts nicht deshalb, weil es gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB davon abgesehen hat, die Geldstrafe aus dem Strafbefehl in eine Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (vgl. BGHSt 44, 179, 184; 32, 190, 194; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 55 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Das Landgericht hat deshalb zutreffend das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht angenommen (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 763 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87

    Vorsätzliche räuberische Erpressung trotz Begehung in dem Glauben, dass der

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).
  • BGH, 13.10.1987 - 2 StR 490/87

    Unrichtige Beurteilung von Konkurrenzfragen - Abänderung eines Schuldspruchs -

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Damit besteht zwischen dem versuchten Mord und der schweren räuberischen Erpressung Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13, 21).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 12.11.2003 - 2 StR 294/03
    Die Zäsurwirkung entfällt entgegen der Annahme des Landgerichts nicht deshalb, weil es gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB davon abgesehen hat, die Geldstrafe aus dem Strafbefehl in eine Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (vgl. BGHSt 44, 179, 184; 32, 190, 194; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 55 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung einer (schweren) räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlichen Beendigung vorgenommen werden, begründen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Tateinheit, wenn sie der Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, NStZ 2004, 329; Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 27).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 314/20

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe (sukzessive Beihilfe); Raub

    Wann dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2015 - 2 StR 139/14, juris Rn. 28 (zum Raub); vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, juris Rn. 4 (zur räuberischen Erpressung)).
  • BGH, 17.12.2003 - 2 StR 331/03

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliches Tatmittel; billigendes Inkaufnehmen;

    Die Zäsurwirkung der Vorverurteilungen würde bei Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht entfallen (BGHSt 44, 179, 184; BGH NStZ-RR 2001, 103 f.; Senatsbeschl. v. 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03

    Tateinheit bei Raub und Körperverletzung; Strafzumessung (Änderung des

    In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung eines bereits vollendeten Raubes dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13 und 21; BGH NStZ-RR 2002, 333; Beschluß des Senats vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03).
  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 4/14

    Erforderliche Feststellungen bei Tatserien (nachvollziehbare Feststellung der

    Diesem noch nicht erledigten Strafbefehl kommt auch dann eine Zäsurwirkung zu, wenn die verhängte Geldstrafe in Anwendung von § 53 Satz 2 StGB gesondert bestehen bleiben soll (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 501/13, Rn. 5; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170; Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, Rn. 6, insoweit in NStZ 2004, 329 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 464/13

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer gesondert bestehen

    a) Einer nach einer abgeurteilten Tat ergangenen und noch nicht erledigten früheren rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe kommt auch dann eine Zäsurwirkung zu, wenn diese Geldstrafe in Anwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert bestehen bleiben soll (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170; Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, Rn. 6 insoweit in NStZ 2004, 329 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194).
  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 501/13

    Gesamtgeldstrafe; lückenhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung)

    Da einer noch nicht erledigten rechtskräftigen Verurteilung zu einer Geldstrafe auch dann eine Zäsurwirkung zukommt, wenn diese Geldstrafe in Anwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert bestehen bleiben soll (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170; Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03, Rn. 6, insoweit in NStZ 2004, 329 nicht abgedruckt; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194), hätte dann eine Gesamtstrafe nur aus den beiden Einzelstrafen für die Betäubungsmitteldelikte gebildet werden können, während die für den Erwerb und den tateinheitlichen Besitz der halbautomatischen Kurzwaffe nach § 52 Abs. 1 Nr. 2b WaffG verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren gesondert bestehen geblieben wäre.
  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 440/13

    Beschwer eines Angeklagten durch das Absehen von der Einbeziehung einer

    Der Umstand, dass das Landgericht eine - durch das Absehen von der Einbeziehung der verhängten Geldstrafe nicht ausgeschlossene - Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts DessauRoßlau vom 25. November 2011 nicht in Betracht gezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 194), beschwert den Angeklagten nicht, da in diesem Fall neben der Gesamtstrafe aus der Einzelstrafe von einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe für die Tat vom 20. Oktober 2012 und den Einzelstrafen für die vom Amtsgericht Bernburg am 13. November 2012 abgeurteilten Taten vom 2. und 14. April 2012 (Einzelstrafe jeweils zwei Monate Freiheitsstrafe) eine weitere Gesamtfreiheitsstrafe aus den Einzelstrafen von sechs Monaten, fünf Monaten, zwei Monaten und zweimal drei Monaten Freiheitsstrafe zu bilden gewesen wäre, die das Amtsgericht Bernburg für die vor dem Urteil des Amtsgerichts DessauRoßlau vom 25. November 2011 begangenen Taten festgesetzt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 01.12.2003 - 1 Ss 40/03   

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https://dejure.org/2003,8948
OLG Jena, 01.12.2003 - 1 Ss 40/03 (https://dejure.org/2003,8948)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.12.2003 - 1 Ss 40/03 (https://dejure.org/2003,8948)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 1 Ss 40/03 (https://dejure.org/2003,8948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    OWiG § 74 Abs. 1 und 2
    Bußgeldverfahren, Verwerfungsurteil, persönliches Erscheinen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Verwerfens eines Einspruches gegen einen Bußgeldbescheid bei Nichterscheinen des Betroffenen noch des Rechtsanwaltes zur mündlichen Verhandlung; Auswirkungen einer Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung; Pflicht ...

  • Judicialis

    OWiG § 74 Abs. 1; ; OWiG § 74 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    OWiG § 74 Abs. 1, 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2004, 176
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01

    Verwerfung des Einspruchs, Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung,

    Auszug aus OLG Jena, 01.12.2003 - 1 Ss 40/03
    Zudem ist der (bevollmächtigte) Verteidiger auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen mit der Folge, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen werden muss, wenn der Verteidiger nicht erscheint (vgl. OLG Hamm, ZfS 2002, 44).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 2 Ss OWi 289/06

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Zulassungsgrund der Versagung

    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegt dann auch nicht darin, dass infolge der Verwerfung die Einlassung des Betroffenen zur Sache unberücksichtigt bleibt (entgegen Brandenburgisches OLG ZfSch 2004, 235).

    Insoweit wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte verbreitet die Auffassung vertreten, ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs liege vor, wenn infolge der rechtsfehlerhaften Ablehnung des Entbindungsantrages und anschließender Verwerfung des Einspruchs die Einlassung des Betroffenen zur Sache unberücksichtigt geblieben ist (vgl. OLG Rostock, Beschlüsse vom 7. März 2006 - 2 Ss (OWi) 155/05 I 93/05 und vom 3. März 2006 - 2 Ss (OWi) 257/05 I 146/05, jeweils zit. nach j u r i s; OLG Brandenburg ZfSch 2004, 235; BayObLG VRS 103, 377; OLG Koblenz OLGSt OWiG § 73 Nr. 6; OLG Köln VRS 74, 124).

    Der Gegenansicht von Senge (KK-OWiG, 5. Aufl. § 73 Rdn. 18) haben sich in neueren Entscheidungen zwar inzwischen einige Oberlandesgerichte angeschlossen (z.B. OLG Naumburg ZfSch 2002, 595; OLG Brandenburg ZfSch 2004, 235; vgl. auch OLG Karlsruhe VRS 109, 282).

    Soweit damit von der in ZfSch 2004, 235 abgedruckten Entscheidung des OLG Brandenburg, der im Wesentlichen die gleiche Fallgestaltung zugrunde lag, abgewichen wird, ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG durch den Einzelrichter ausgeschlossen (BGHSt 44, 144; Senge aaO § 80a Rdn. 10).

  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Der Senat schließt sich in dieser in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage der überwiegenden Auffassung an, die einen solchen Antrag für zulässig hält (offen gelassen von BGH VRS 103, 383; wie hier OLG Brandenburg zfs 2004, 235; OLG Naumburg zfs 2002, 595 (596); Senge in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 73 Rn. 19; Stephan in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 1412 mit weiteren Nachweisen; offen gelassen von OLG Köln NZV 1999, 436; VRS 1997, 187; VRS 1995, 429 und OLG Karlsruhe NZV 2006, 50 = VRR 2005, 392, das allerdings zu der vom Senat vertretenen Ansicht neigt; a.A. Göhler, a.a.O., § 73 Rn. 4 und wohl auch der hiesige 4. Senat für Bußgeldsachen im Beschluss vom 29. April 2004, 4 Ss OWi 195/04).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11

    Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des

    Dass auch der Verteidiger des Betroffenen nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist, ist unerheblich, da § 73 Abs. 3 OWiG den Betroffenen nicht verpflichtet, sich durch einen bevollmächtigten Verteidiger vertreten zu lassen (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 491; OLG Köln NZV 2004, 655; OLG Jena VRS 106, 301).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2005 - 1 Ss 194/04

    Bußgeldverfahren: Zulässiger Antrag des Verteidigers auf Entbindung des

    Der Senat neigt insoweit zur Ansicht, dass der Betroffene diesen Antrag auch noch in der Hauptverhandlung nach Aufruf und vor Verhandlung zur Sache über seinen Verteidiger stellen konnte (so Brandenburgisches OLG ZfSch 2004, 235 f.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt ZfSch 2002, 595 f.; siehe hierzu auch BGH VRS 1003, 393 ff; KK-OWiG-Senge, 2. Aufl. 2000, § 73 Rn. 23; a.A. OLG Köln NZV 1999, 436, Göhler, a.a.O., § 73 Rn. 6, 7).
  • OLG Hamm, 13.12.2007 - 2 Ss OWi 799/07

    Verwerfungsurteil; Verfahrensrüge; Begründung; Anforderungen; Entbindungsantrag;

    Es muss daher z.B. dargelegt werden aus welchen Gründen der Tatrichter von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts unter keinen Umständen hätte erwarten dürfen (OLG Hamm VRR 2006, 395 = NZV 2006, 667 = zfs 2006, 710 = VRS 111, 370) bzw. aus welchen Gründen ein Rechtsanspruch auf Entbindung bestand (OLG Schleswig SchlHA 2003, 208; vgl. dazu auch OLG Brandenburg zfs 2004, 235).
  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ss OWi 612/05

    Einspruchsverwerfung; Entbindung vom persönlichen Erscheinen; Fortsetzungstermin;

    Zudem ist der (bevollmächtigte) Verteidiger auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht entbundenen Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen mit der Folge, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen werden muss, wenn der Verteidiger nicht erscheint (vgl. OLG Hamm, zfs 2002, 44; Thüringer OLG, VRS 106, 301).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 RBs 13/12

    Wirksamkeit des Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen nach Aufruf der

    Der Antrag durfte durch den mit einer besonderen Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidiger zulässigerweise noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach dem Aufruf der Sache gestellt werden, bevor zur Sache selbst verhandelt worden ist (OLG Celle NZV 2010, 420-421; OLG Hamm StraFo 2006, 425; OLG Brandenburg ZfS 2004, 235; KK Senge, OWiG, 3. Aufl., § 73 Rd. 19; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Schleswig, 03.07.2019 - I OLG 168/19
    Zudem ist der bevollmächtigte Verteidiger auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen mit der Folge, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen werden muss, wenn der Verteidiger nicht erscheint (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. Dezember 2003 ­ 1 Ss 40/03, juris; OLG Köln, Beschluss vom 26. März 2004 ­ Ss 125/04 Z - 67 Z, juris; Seitz/Bauer, in: Göhler, OWiG, 17. Aufl. 2017, § 74 Rn. 19).
  • KG, 26.10.2006 - 3 Ws (B) 501/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Antrag auf Entbindung von der

    Entgegen dem Amtsgericht kann der Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach Aufruf der Sache gestellt werden, sofern - wie vorliegend - noch nicht zur Sache verhandelt worden ist (vgl. OLG Naumburg, ZfS 2.002, 595; Brandenburgisches OLG, ZfS 2004, 235; Senge in KK, OWiG 3. Aufl., § 73 Rdn. 18; s. auch OLG Karlsruhe VRS 109, 282; Bohnert, OWiG, § 73 Rdn. 13; Lemke/Mosbacher, OWiG 2. Aufl., § 73 Rdn. 3 a. E.; Ferner, OWiG, § 73 a. E.; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 73 Rdn. 7; Wieser, OWiG, § 73 Rdn. 3.2; a. A. Seitz in Göhler, OWiG 14. Aufl., § 73 Rdn. 2).
  • KG, 26.10.2006 - 3 Ws (B)501/06

    Stellung eines Antrags auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der

    Entgegen dem Amtsgericht kann der Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung noch zu Beginn der Hauptverhandlung nach Aufruf der Sache gestellt werden, sofern - wie vorliegend - noch nicht zur Sache verhandelt worden ist (vgl. OLG Naumburg, ZfS 2.002, 595; Brandenburgisches OLG, ZfS 2004, 235; Senge in KK, OWiG 3. Aufl., § 73 Rdn. 18; s. auch OLG Karlsruhe VRS 109, 282; Bohnert, OWiG, § 73 Rdn. 13; Lemke/Mosbacher, OWiG 2. Aufl., § 73 Rdn. 3 a. E.; Ferner, OWiG, § 73 a. E.; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 73 Rdn. 7; Wieser, OWiG, § 73 Rdn. 3.2; a. A. Seitz in Göhler, OWiG 14. Aufl., § 73 Rdn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2004 - 2 StR 422/03   

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https://dejure.org/2004,9187
BGH, 07.01.2004 - 2 StR 422/03 (https://dejure.org/2004,9187)
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BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 2 StR 422/03 (https://dejure.org/2004,9187)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • StraFo 2004, 176
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