Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.09.2003 | BGH, 09.09.2003

Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4532
BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03 (https://dejure.org/2003,4532)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2003 - 2 StR 68/03 (https://dejure.org/2003,4532)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 2 StR 68/03 (https://dejure.org/2003,4532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB; § 28 StGB; § 15 StGB; § 26 StGB; § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Beweisantrag (Prozessverschleppung; Verfolgung prozessfremder Ziele: Benennung eines Richters als Zeugen); Abgrenzung von Mord und Totschlag (Heimtücke; Habgier; tatbezogenes Mordmerkmal; täterbezogenes Mordmerkmal); Anstiftung (Vorsatz; Abgrenzung von der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Merkmal der Heimtücke; Anstiftervorsatz bei der Verwirklichung von (täterbezogenen) Mordmerkmalen; Merkmal der Habgier bei Täter und Teilnehmer; Abgrenzung von (Mit-) Täterschaft zur Anstiftung; Mittäterschaft bei Tatbeiträgen nur im Vorfeld der Tatausführung; ...

  • Judicialis

    StGB § 211; ; StGB § 212; ; StPO § 338 Nr. 2; ; StPO § 55; ; StPO § 22 Nr. 5; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 261; ; StPO § 250

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2; StPO § 22 Nr. 5
    Mord aus Habgier bei für Geld gedungenem Täter; Unzulässigkeit eines Beweisantrags auf Vernehmung eines erkennenden Richters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 355
  • StraFo 2004, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01

    Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03
    Der Richter, der eine solche Erklärung abgibt, gerät damit noch nicht in die Zwangslage, seine eigenen Angaben im Vergleich mit anderen Zeugenaussagen einer Bewertung unterziehen zu müssen, so daß seine vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 22 Nr. 5 StPO angestrebte kritische Distanz erhalten bleibt (BGH StV 2002, 294, 296).

    Ein prozeßfremdes Ziel wird auch dann verfolgt, wenn ein erkennender Richter durch Benennung als Zeuge ausgeschaltet werden soll, obwohl in Wirklichkeit keine Sachaufklärung erstrebt wird (vgl. hierzu u.a. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 4, 9; BGHSt 7, 330, 331; 44, 4 ff.; 45, 354, 362; BGH StV 2002, 294, 296; zur Problematik insgesamt auch Rissing-van Saan MDR 1993, 310).

    Es ist unerheblich, ob er die Behauptung nicht bestätigen kann, weil er sich nicht mehr erinnert oder weil er das Gegenteil der Behauptung in Erinnerung hat (vgl. hierzu auch BGH StV 2002, 294, 296 und 2003, 315).

    Das bringt das Gericht unter Bezugnahme auf BGH StV 2002, 294 ff. eindeutig zum Ausdruck.

    Äußert sich ein erkennender Richter in einer dienstlichen Erklärung über Wahrnehmungen, die er in einer früheren Hauptverhandlung gemacht hat, darf der Inhalt der dienstlichen Erklärung nicht für die Beurteilung der Schuld- und Straffrage im Rahmen der Beweiswürdigung verwertet werden (vgl. BGH StV 2002, 294).

  • BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96

    Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03
    Die dienstlichen Erklärungen (vgl. hierzu auch BGHSt 44, 4 ff.) sind keine Zeugenaussagen im Sinne des § 22 Nr. 5 StPO.

    Diese auch als Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des gesetzlichen Richters zu verstehenden Vorschriften sind eng auszulegen (vgl. u.a. BGHSt 44, 4, 7).

    Ein prozeßfremdes Ziel wird auch dann verfolgt, wenn ein erkennender Richter durch Benennung als Zeuge ausgeschaltet werden soll, obwohl in Wirklichkeit keine Sachaufklärung erstrebt wird (vgl. hierzu u.a. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 4, 9; BGHSt 7, 330, 331; 44, 4 ff.; 45, 354, 362; BGH StV 2002, 294, 296; zur Problematik insgesamt auch Rissing-van Saan MDR 1993, 310).

  • BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89

    Aufrechterhaltung trotz Gegenanzeichen - Dienstliche Erklärungen - Beweistatsache

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03
    Ein prozeßfremdes Ziel wird auch dann verfolgt, wenn ein erkennender Richter durch Benennung als Zeuge ausgeschaltet werden soll, obwohl in Wirklichkeit keine Sachaufklärung erstrebt wird (vgl. hierzu u.a. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 4, 9; BGHSt 7, 330, 331; 44, 4 ff.; 45, 354, 362; BGH StV 2002, 294, 296; zur Problematik insgesamt auch Rissing-van Saan MDR 1993, 310).

    Ein deutliches Indiz für diesen sachfremden Zweck ist das Beharren auf einer Zeugenvernehmung, wenn der als Zeuge benannte Richter bereits dienstlich erklärt hat, daß er die Behauptung, für die er als Zeuge benannt wurde, nicht bestätigen könne (vgl. u.a. BGHSt 7, 330, 331; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 4).

  • BGH, 12.03.2003 - 1 StR 68/03

    Beweisantrag auf Vernehmung von Mitgliedern des erkennenden Gerichts als Zeugen

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03
    Es ist unerheblich, ob er die Behauptung nicht bestätigen kann, weil er sich nicht mehr erinnert oder weil er das Gegenteil der Behauptung in Erinnerung hat (vgl. hierzu auch BGH StV 2002, 294, 296 und 2003, 315).

    Bei der gegebenen Sachlage konnte das Landgericht davon ausgehen, daß der Verteidigung bewußt war, daß die beantragte weitere Beweiserhebung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine anderen Erkenntnisse erbringen würde und daß der aufrechterhaltene Beweisantrag nur noch der Verfahrensverzögerung diente (vgl. BGH StV 2003, 315).

  • BGH, 24.05.1955 - 2 StR 6/55
    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03
    Ein prozeßfremdes Ziel wird auch dann verfolgt, wenn ein erkennender Richter durch Benennung als Zeuge ausgeschaltet werden soll, obwohl in Wirklichkeit keine Sachaufklärung erstrebt wird (vgl. hierzu u.a. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 4, 9; BGHSt 7, 330, 331; 44, 4 ff.; 45, 354, 362; BGH StV 2002, 294, 296; zur Problematik insgesamt auch Rissing-van Saan MDR 1993, 310).

    Ein deutliches Indiz für diesen sachfremden Zweck ist das Beharren auf einer Zeugenvernehmung, wenn der als Zeuge benannte Richter bereits dienstlich erklärt hat, daß er die Behauptung, für die er als Zeuge benannt wurde, nicht bestätigen könne (vgl. u.a. BGHSt 7, 330, 331; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 4).

  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03
    Ein prozeßfremdes Ziel wird auch dann verfolgt, wenn ein erkennender Richter durch Benennung als Zeuge ausgeschaltet werden soll, obwohl in Wirklichkeit keine Sachaufklärung erstrebt wird (vgl. hierzu u.a. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 4, 9; BGHSt 7, 330, 331; 44, 4 ff.; 45, 354, 362; BGH StV 2002, 294, 296; zur Problematik insgesamt auch Rissing-van Saan MDR 1993, 310).
  • BGH, 23.06.1993 - 3 StR 89/93

    Konkurrenzverhältnis zwischen Kindesentziehung und Freiheitsberaubung bei

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03
    Ein prozeßfremdes Ziel wird auch dann verfolgt, wenn ein erkennender Richter durch Benennung als Zeuge ausgeschaltet werden soll, obwohl in Wirklichkeit keine Sachaufklärung erstrebt wird (vgl. hierzu u.a. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 4, 9; BGHSt 7, 330, 331; 44, 4 ff.; 45, 354, 362; BGH StV 2002, 294, 296; zur Problematik insgesamt auch Rissing-van Saan MDR 1993, 310).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03
    Dies gilt auch hinsichtlich der - für sich rechtsfehlerfrei festgestellten - gefährlichen Körperverletzung, die mit dem versuchten Tötungsdelikt in Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschl. vom 11. Februar 2003 - 4 StR 25/03; auch BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03
    Die Abgrenzung von (Mit-) Täterschaft zur Anstiftung hat der Tatrichter in wertender Betrachtung der Gesamtumstände vorzunehmen (vgl. hierzu u.a. BGHSt 37, 289, 291; BGH, Urt. vom 12. Dezember 1995 - 1 StR 571/95).
  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 25/03

    Versuchter Totschlag; Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Wechsel vom Tötungs-

    Auszug aus BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03
    Dies gilt auch hinsichtlich der - für sich rechtsfehlerfrei festgestellten - gefährlichen Körperverletzung, die mit dem versuchten Tötungsdelikt in Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschl. vom 11. Februar 2003 - 4 StR 25/03; auch BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94

    Mordversuch - Beweisantrag - Fragepflicht - Auslegung

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88

    Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung

  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 571/95

    Mittäterschaft in Abgrenzung zur Anstiftung - Anforderungen an einen

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 300/03

    Mord (Heimtücke); Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung; Vorsatz des

    Der Tatrichter hat zwar die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme erörtert (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 16. Juli 2003 - 2 StR 68/03).

    Der Tatrichter hat rechtsfehlerhaft nicht erörtert, ob die Angeklagte S. die Möglichkeit einer heimtückischen Tatbegehung durch K. vorhergesehen und billigend in Kauf genommen hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2003 - 2 StR 68/03; BGH NStZ 1996, 434, 435).

  • LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19
    Der Beweisantrag auf Vernehmung eines erkennenden Richters während laufender Hauptverhandlung ist daher unzulässig, wenn mit der Beweiserhebung prozessfremde Ziele verfolgt werden, etwa weil in Wirklichkeit keine Sachaufklärung erstrebt wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - 2 StR 68/03 -, juris Rn. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7358
BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03 (https://dejure.org/2003,7358)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2003 - 4 StR 272/03 (https://dejure.org/2003,7358)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2003 - 4 StR 272/03 (https://dejure.org/2003,7358)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Besondere Erörterungspflicht beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren (Schuldfähigkeitsbeurteilung; Kombinationswirkung von Intelligenzminderung und Alkoholbeeinträchtigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • StraFo 2004, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88

    Tötung einer Frau mit einem Messer - Nichtigkeit eines Urteils aufgrund eines

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03
    Diese Würdigung, der sich das Landgericht ohne weitere Erörterung angeschlossen hat, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken: Beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren - hier: der Intelligenzminderung des Angeklagten in Verbindung mit seiner Alkoholabhängigkeit und einer hohen Alkoholisierung bei der Tat - bedarf die Schuldfähigkeitsbeurteilung eingehender Erörterung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 330, 331; BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5, 6, 7, 9).
  • BGH, 14.12.1999 - 5 StR 534/99

    Totschlag, Minder schwerer Fall; Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03
    Diese Würdigung, der sich das Landgericht ohne weitere Erörterung angeschlossen hat, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken: Beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren - hier: der Intelligenzminderung des Angeklagten in Verbindung mit seiner Alkoholabhängigkeit und einer hohen Alkoholisierung bei der Tat - bedarf die Schuldfähigkeitsbeurteilung eingehender Erörterung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 330, 331; BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5, 6, 7, 9).
  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94

    Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03
    In diesem Fall ist nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel der Vorzug zu geben, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87

    BAK - Schuldfähigkeit - Affektive Einengung - Gemütsverfassung - Urteil -

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03
    Diese Würdigung, der sich das Landgericht ohne weitere Erörterung angeschlossen hat, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken: Beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren - hier: der Intelligenzminderung des Angeklagten in Verbindung mit seiner Alkoholabhängigkeit und einer hohen Alkoholisierung bei der Tat - bedarf die Schuldfähigkeitsbeurteilung eingehender Erörterung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 330, 331; BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5, 6, 7, 9).
  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03
    Der Senat hebt ausdrücklich auch die Feststellungen zu den Trinkmengen auf, um dem neuen Tatrichter eine umfassende Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB zu ermöglichen (zur tatrichterlichen Bewertung von unterschiedlichen Trinkmengenangaben (s. UA 36 ff.) vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 29).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03
    Falls eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten (§ 21 StGB) zur Tatzeit zweifelsfrei festzustellen sein sollte, kommt möglicherweise - neben der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - auch eine Unterbringung gemäß § 63 StGB in Betracht (vgl. hierzu BGHSt 44, 338 ff.).
  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 116/88

    Erfordernis der Erörterung einer möglichen Erhöhung des Wirkung des genossenen

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03
    Diese Würdigung, der sich das Landgericht ohne weitere Erörterung angeschlossen hat, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken: Beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren - hier: der Intelligenzminderung des Angeklagten in Verbindung mit seiner Alkoholabhängigkeit und einer hohen Alkoholisierung bei der Tat - bedarf die Schuldfähigkeitsbeurteilung eingehender Erörterung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 330, 331; BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5, 6, 7, 9).
  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 511/87

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit beim Zusammenwirken einer

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03
    Diese Würdigung, der sich das Landgericht ohne weitere Erörterung angeschlossen hat, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken: Beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren - hier: der Intelligenzminderung des Angeklagten in Verbindung mit seiner Alkoholabhängigkeit und einer hohen Alkoholisierung bei der Tat - bedarf die Schuldfähigkeitsbeurteilung eingehender Erörterung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 330, 331; BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5, 6, 7, 9).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03
    Der Senat hebt ausdrücklich auch die Feststellungen zu den Trinkmengen auf, um dem neuen Tatrichter eine umfassende Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB zu ermöglichen (zur tatrichterlichen Bewertung von unterschiedlichen Trinkmengenangaben (s. UA 36 ff.) vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 29).
  • BGH, 12.07.1988 - 4 StR 274/88

    Verminderte Schuldfähigkeit - Haschischkonsum - Diabetes

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03
    Diese Würdigung, der sich das Landgericht ohne weitere Erörterung angeschlossen hat, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken: Beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren - hier: der Intelligenzminderung des Angeklagten in Verbindung mit seiner Alkoholabhängigkeit und einer hohen Alkoholisierung bei der Tat - bedarf die Schuldfähigkeitsbeurteilung eingehender Erörterung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 330, 331; BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5, 6, 7, 9).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Überdies fehlt es an der Auseinandersetzung mit der Frage, ob sich die Kombination von Intelligenzminderung und Spielsucht auf das Hemmungsvermögen in rechtlich relevanter Weise auswirkte, mithin ob die Minderbegabung den Angeklagten in seiner Fähigkeit beeinträchtigte, seine Spielsucht vor Begehung der Taten zu beherrschen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. September 2013 - 2 StR 321/13, juris Rn. 6 und vom 23. September 2003 - 4 StR 272/03, StraFo 2004, 19, 20).
  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 372/23

    Schuldspruch wegen schwerer Brandstiftung; Auswirkungen der festgestellten

    Insoweit gilt: Beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren - hier die leichte Intelligenzminderung und hohe Alkoholisierung bei bestehender Alkoholkonsumstörung - bedarf die Schuldfähigkeitsbeurteilung eingehender Erörterung (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 4 StR 272/03).
  • LG Gießen, 17.03.2020 - 2 KLs 401 Js 27674/19

    Einbruchdiebstahl

    Eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB liegt dann vor, wenn aufgrund eines Eingangsmerkmals des § 20 StGB die Fähigkeit des Täters, den Tatanreizen in der konkreten Tatsituation zu widerstehen und sich normgemäß zu verhalten, auf Grund seiner psychischen Verfassung im Vergleich mit der eines "Durchschnittsbürgers", also voll schuldfähigen Menschen, in erheblichem Maße verringert ist (BGH Beschl. v. 23.9.2003 - 4 StR 272/03, BeckRS 2003, 09177, beck-online).
  • LG Gießen, 17.03.2020 - 2 KLs

    Einbruchdiebstahl

    Eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB liegt dann vor, wenn aufgrund eines Eingangsmerkmals des § 20 StGB die Fähigkeit des Täters, den Tatanreizen in der konkreten Tatsituation zu widerstehen und sich normgemäß zu verhalten, auf Grund seiner psychischen Verfassung im Vergleich mit der eines "Durchschnittsbürgers", also voll schuldfähigen Menschen, in erheblichem Maße verringert ist (BGH Beschl. v. 23.9.2003 - 4 StR 272/03, BeckRS 2003, 09177, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 09.09.2003 - 3 StR 283/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10140
BGH, 09.09.2003 - 3 StR 283/03 (https://dejure.org/2003,10140)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2003 - 3 StR 283/03 (https://dejure.org/2003,10140)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2003 - 3 StR 283/03 (https://dejure.org/2003,10140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 130
  • StraFo 2004, 19
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.2003 - 2 StR 321/02

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung); Strafzumessung (Schweigen des Angeklagten;

    Auszug aus BGH, 09.09.2003 - 3 StR 283/03
    Vielmehr ist in einem solchen Fall von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 7; BGH NStZ-RR 2003, 166, 168).
  • BGH, 08.09.1989 - 2 StR 392/89

    Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags - Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 09.09.2003 - 3 StR 283/03
    Vielmehr ist in einem solchen Fall von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 7; BGH NStZ-RR 2003, 166, 168).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht