Rechtsprechung
BGH, 01.04.2004 - 3 StR 87/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 337 StPO; § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 1590 BGB; § 260 Abs. 3 StPO
Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht (Schwägerschaft; Beruhen); Urteilsformel (rechtliche Bezeichnung der Tat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Revision; Belehrung über Zeugnisverweigerungsrecht
- Judicialis
StPO § 52 Abs. 3; ; StPO § 52 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 260 Abs. 3; ; StPO § 55
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3
Verwandtschaft mit Töchtern der früheren Ehefrau - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 238
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.06.1989 - 1 StR 231/89
Nichtbelehrung der Ehefrau eines ehemaligen Mitbeschuldigten des Angeklagten über …
Auszug aus BGH, 01.04.2004 - 3 StR 87/04
Ein Beruhen des Urteils auf dem Unterbleiben der gebotenen Belehrung kann - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - auch nicht mit der Überlegung ausgeschlossen werden, die Zeuginnen hätten auch nach ordnungsgemäßer Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht ausgesagt (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3).
Rechtsprechung
BGH, 17.03.2004 - 2 StR 44/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Strafausspruchs bei neuer Würdigung der Umstände einer Vergewaltigung; Würdigung der widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten über die Einwilligung in den Geschlechtsverkehr durch das Opfer
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de
StPO § 343 Abs. 2 § 345 Abs. 1
Beginn der Revisionsbegründungsfrist bei Zustellung eines unvollständigen Urteils - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 238
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.10.1977 - 4 StR 326/77
Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Zustellung einer Urteilsausfertigung …
Auszug aus BGH, 17.03.2004 - 2 StR 44/04
Kleine Fehler schaden allerdings nicht, wenn der Zustellungsempfänger aus der Abschrift oder Ausfertigung den Inhalt der Urschrift genügend entnehmen kann (BGH NJW 1978, 60; siehe auch Beschluß vom 30. März 1994 - 3 StR 33/94). - BGH, 30.03.1994 - 3 StR 33/94
Oberstes Gericht - Erstinstanzliche Verfahren - Gerichte verschiedener Ordnung - …
Auszug aus BGH, 17.03.2004 - 2 StR 44/04
Kleine Fehler schaden allerdings nicht, wenn der Zustellungsempfänger aus der Abschrift oder Ausfertigung den Inhalt der Urschrift genügend entnehmen kann (BGH NJW 1978, 60; siehe auch Beschluß vom 30. März 1994 - 3 StR 33/94).
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Die Revisionsbegründungsfrist wurde für den Angeklagten W. weder dadurch erneut in Gang gesetzt, dass seinen Verteidigern das Urteil vorsorglich (mit ausdrücklichem Hinweis auf einen allein den Angeklagten B. betreffenden, möglichen Zustellungsmangel) zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zugestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2006 - 4 StR 286/06, NStZ 2007, 53; Beschluss vom 17. März 2004 - 2 StR 44/04, NStZ-RR 2005, 261; Urteil vom 27. Oktober 1977 - 4 StR 326/77, NJW 1978, 60), noch dadurch, dass eine erste wirksame Zustellung des Urteils an den Verteidiger des Angeklagten B. möglicherweise erst für den 4. Mai 2009 belegt ist. - BGH, 27.08.2014 - 5 StR 181/14
Untreue durch das "Parken" von Geldern in einer "schwarzen Kasse" (Abfluss der …
Die noch vorhandenen Abweichungen der zugestellten Urteilsausfertigung von dem Urteilsoriginal betreffen lediglich "kleine Fehler", die den Sinngehalt der fraglichen Urteilspassagen nicht berühren und die deshalb der Wirksamkeit der Urteilszustellung nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 StR 44/04, StraFo 2004, 238, und vom 30. März 1994 - 3 StR 33/94, Urteil vom 27. Oktober 1977 - 4 StR 326/77, NJW 1978, 60). - OLG Celle, 30.09.2015 - 2 Ss 161/15
Wirksamkeit der Zustellung einer unvollständigen Urteilsausfertigung
Kleine Fehler, die nur unwesentliche Einzelheiten betreffen, schaden allerdings nicht, wenn der Zustellungsempfänger aus der Abschrift oder Ausfertigung den Inhalt der Urschrift genügend entnehmen kann (BGH NJW 1978, 69; BGH Beschl. v. 17.3.2004, 2 StR 44/04, NJW-RR 2005, 261 ff.).
Rechtsprechung
BGH, 27.02.2004 - 2 StR 496/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 44 StPO; § 25 Abs. 1 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet; Zurückweisung einer Richterablehnung (Unzulässigkeit; Unbegründetheit; Anwendung von Beschwerdegrundsätzen) - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für einen Angeklagten
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 238
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
bb) Ob diese Auslegung des § 338 Nr. 3 StPO auch dann mit der Verfassung im Einklang stünde, wenn die Gerichte tatsächlich zunehmend in Fällen offensichtlicher Unbegründetheit eines Ablehnungsantrags bewusst in das Verfahren nach § 26 a StPO ausweichen sollten (vgl. Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 2004 - 2 StR 496/03 -, StraFo 2004, S. 238), weil der begangene Rechtsverstoß im Revisionsrechtszug regelmäßig folgenlos bleibt, kann hier offen bleiben. - BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03
Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung …
Ob die herrschende Auslegung (C.III.3.a)aa) im Hinblick auf die hiermit verbundenen Gefahren auch dann mit der Verfassung in Einklang stünde, wenn die Gerichte tatsächlich zunehmend in Fällen offensichtlicher Unbegründetheit eines Ablehnungsantrags bewusst in das Verfahren nach § 26 a StPO ausweichen sollten (vgl. Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 2004 - 2 StR 496/03 -, StraFo 2004, S. 238), weil der begangene Rechtsverstoß im Revisions- oder Beschwerderechtszug regelmäßig folgenlos bleibt, kann indes offen bleiben (zur systematischen Umgehung des gesetzlichen Ablehnungsverfahrens vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 638/01 -, Umdruck S. 26). - BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in …
Entscheidend für die Abgrenzung zu "offensichtlich unbegründeten" Ablehnungsgesuchen, die von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO nicht erfasst und damit nach § 27 StPO zu behandeln sind (BGH StraFo 2004, 238;… BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 9), ist die Frage, ob das Ablehnungsgesuch ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet ist (…BVerfG aaO). - AGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2005 - 6 EVY 7/04
Verstoß gegen die Pflicht zur Übernahme einer Pflichtverteidigung
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass dies nichts mit der vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27.02.2004 (BGH 2 StR 496/03) gerügten Vorgehensweise zu tun hat.