Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 23.09.2003

Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04   

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https://dejure.org/2004,4229
BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04 (https://dejure.org/2004,4229)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2004 - 2 StR 39/04 (https://dejure.org/2004,4229)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2004 - 2 StR 39/04 (https://dejure.org/2004,4229)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 265 StPO
    Grundsatz des fairen Verfahrens (gescheiterte Verfahrensabsprache: Überschreitung des in Aussicht gestellten Strafmaßes; Verständigung; Vertrauensgrundlage); Hinweispflicht; Beweisaufnahme; Erforschung der Wahrheit

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Strafausspruchs; Folgen einer Überschreitung eines in einer Hauptverhandlung zugesagtem Strafrahmens durch ein Gericht ohne vorherige ausdrückliche Hinweisung gegenüber dem Angeklagten; Möglichkeit des Wegfalls einer geschaffenen Vertrauensgrundlage ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 265
    Hinweis auf beabsichtigtes Abweichen von einer abgesprochenen Strafobergrenze bei unzureichendem Geständnis des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 87
  • StV 2004, 417
  • StraFo 2004, 273
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02

    Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze;

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04
    Will das Gericht aber unter diesen Umständen die mitgeteilte Strafobergrenze überschreiten, ist es zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Angeklagten verpflichtet (BGHSt 36, 210, 212; 38, 102, 105; 42, 46, 49; BGH NStZ 2002, 219 f.; NJW 2003, 1404).

    Wie die zuvor getroffene Absprache war dieser Hinweis - entsprechend § 265 Abs. 1 und 2 StPO - protokollierungspflichtig (vgl. BGHSt 43, 195, 206, 210; BGH NJW 2003, 1404 jeweils m.w.N.).

    Die vom Landgericht geschaffene Vertrauensgrundlage ist auch nicht durch die Fortsetzung der Beweisaufnahme entfallen, weil das Gericht auch bei einem aufgrund einer Verständigung abgelegten Geständnis verpflichtet bleibt, dieses auf seine Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BGH NJW 2003, 1404 m.w.N.).

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04
    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit das Vorgehen der Strafkammer den Anforderungen entsprach, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die verbindliche Verständigung im Strafverfahren gestellt werden (vgl. hierzu BGHSt 43, 195 ff.).

    Wie die zuvor getroffene Absprache war dieser Hinweis - entsprechend § 265 Abs. 1 und 2 StPO - protokollierungspflichtig (vgl. BGHSt 43, 195, 206, 210; BGH NJW 2003, 1404 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04
    Will das Gericht aber unter diesen Umständen die mitgeteilte Strafobergrenze überschreiten, ist es zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Angeklagten verpflichtet (BGHSt 36, 210, 212; 38, 102, 105; 42, 46, 49; BGH NStZ 2002, 219 f.; NJW 2003, 1404).
  • BGH, 30.10.1991 - 2 StR 200/91

    In-Aussicht-Stellen eines bestimmten Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04
    Will das Gericht aber unter diesen Umständen die mitgeteilte Strafobergrenze überschreiten, ist es zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Angeklagten verpflichtet (BGHSt 36, 210, 212; 38, 102, 105; 42, 46, 49; BGH NStZ 2002, 219 f.; NJW 2003, 1404).
  • BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

    Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04
    Will das Gericht aber unter diesen Umständen die mitgeteilte Strafobergrenze überschreiten, ist es zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Angeklagten verpflichtet (BGHSt 36, 210, 212; 38, 102, 105; 42, 46, 49; BGH NStZ 2002, 219 f.; NJW 2003, 1404).
  • BGH, 26.09.2001 - 1 StR 147/01

    Hinweispflicht des Gerichts bei einem gegenüber der Absprache erhöhten

    Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04
    Will das Gericht aber unter diesen Umständen die mitgeteilte Strafobergrenze überschreiten, ist es zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Angeklagten verpflichtet (BGHSt 36, 210, 212; 38, 102, 105; 42, 46, 49; BGH NStZ 2002, 219 f.; NJW 2003, 1404).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    c) Alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben in der Folgezeit in einer Reihe von Entscheidungen die Zulässigkeit von Urteilsabsprachen anhand der Mindestbedingungen von BGHSt 43, 195 beurteilt (vgl. nur BGHSt 48, 161; 49, 84; BGH StV 2004, 417, 470, 639; vgl. auch BVerfG - Kammer - StV 2000, 3).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.09.2003 - B (1) Ausl - III - 1/03   

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OLG Koblenz, 23.09.2003 - B (1) Ausl - III - 1/03 (https://dejure.org/2003,68521)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.09.2003 - B (1) Ausl - III - 1/03 (https://dejure.org/2003,68521)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. September 2003 - B (1) Ausl - III - 1/03 (https://dejure.org/2003,68521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2004, 273
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