Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 04.03.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04   

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https://dejure.org/2004,3040
OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04 (https://dejure.org/2004,3040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.06.2004 - 2 Ss 112/04 (https://dejure.org/2004,3040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 2 Ss 112/04 (https://dejure.org/2004,3040)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Hauptstrafe; Nebenstrafe; Wechselwirkung; langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil; Berücksichtigung, Fahrverbot

  • verkehrslexikon.de

    Zur Aufhebung eines verhängten Fahrverbots wegen langen Zeitablaufs zwischen Tat und Urteil

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Über die Wechselwirkung zwischen der Höhe einer Hauptstrafe und der Nebenstrafe in Form eines Fahrverbotes; Gründe für eine gebotene Erforderlichkeit der Erteilung eines Fahrverbotes bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß; Überprüfung der Richtigkeit eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbot: langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

  • Judicialis

    StGB § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 44
    Hauptstrafe; Nebenstrafe; Wechselwirkung; langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil; Berücksichtigung, Fahrverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot - Langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 598
  • StV 2004, 489
  • StraFo 2004, 282
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 08.07.1992 - 2 Ss 187/91
    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04
    Es ist daher in jedem Fall zu prüfen, ob der angestrebte (spezialpräventive) Erfolg nicht durch eine höher bemessene Hauptstrafe erreicht werden kann (vgl. hierzu LK-Geppert, StGB, 11.Aufl., § 44 Rdnr. 28 f.; BGHSt 24, 348, 350; 29, 58, 60/61; OLG Düsseldorf, StV 1993, 310, 311).
  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 86/72

    Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots nach § 37 des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04
    Es ist daher in jedem Fall zu prüfen, ob der angestrebte (spezialpräventive) Erfolg nicht durch eine höher bemessene Hauptstrafe erreicht werden kann (vgl. hierzu LK-Geppert, StGB, 11.Aufl., § 44 Rdnr. 28 f.; BGHSt 24, 348, 350; 29, 58, 60/61; OLG Düsseldorf, StV 1993, 310, 311).
  • BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01 - ( zfs 2004, 133 f.) ausgeführt, dass die Anordnung eines Fahrverbotes als Warnungs- und Besinnungsstrafe für einen über ein Jahr und neun Monate zurückliegenden Pflichtverstoß nicht mehr geeignet sei.
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04
    In Zweifelsfällen muss daher in der Regel die Strafzumessung des Tatrichters hingenommen werden, da eine exakte Richtigkeitskontrolle schon wegen des Ermessensspielraums gar nicht durchführbar ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320 m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 210/79

    Anordnung eines Fahrverbotes bei fehlender Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04
    Es ist daher in jedem Fall zu prüfen, ob der angestrebte (spezialpräventive) Erfolg nicht durch eine höher bemessene Hauptstrafe erreicht werden kann (vgl. hierzu LK-Geppert, StGB, 11.Aufl., § 44 Rdnr. 28 f.; BGHSt 24, 348, 350; 29, 58, 60/61; OLG Düsseldorf, StV 1993, 310, 311).
  • OLG Hamm, 10.03.2022 - 4 RVs 2/22

    Behinderung eines Rettungsdienstes

    Es ist daher stets auch zu prüfen, ob der angestrebte spezialpräventive Erfolg nicht durch eine höher bemessene Hauptstrafe erreicht werden kann (s. hierzu OLG Hamm, NZV 2004, 598, 599).

    Das Fahrverbot ist als Denkzettel für nachlässige und leichtsinnige Fahrer gedacht, um sie vor einem Rückfall zu warnen und ihnen ein Gefühl für den zeitweisen Verlust des Führerscheins und den Verzicht auf die aktive Teilnahme am Straßenverkehr zu vermitteln (vgl. OLG Hamm NZV 2004, 598, 599; BT-Drs.

  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr;

    Die Kammer hat sich mit der Wechselwirkung zwischen der Höhe der Hauptstrafe und der Nebenstrafe nicht auseinandergesetzt (OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 Ss 112/04, juris, Rdnr. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. März 2016 - 4 Ss 700/15, juris, Rdnr. 16; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 44, Rdnr. 17).

    Nach einem längeren Zeitablauf verliert der spezialpräventive Zweck eines Fahrverbots seine eigentliche Bedeutung, so dass nur noch der Pönalisierungscharakter als Sanktionsinhalt übrig bleibt (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01, juris, Rdnr. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 Ss 112/04, juris, Rdnr. 14).

    Es bedarf dann besonderer Umstände für die Annahme, dass zu einer nach wie vor erforderlichen erzieherischen Einwirkung auf den Täter die Verhängung eines Fahrverbots neben der Hauptstrafe unbedingt erforderlich ist (OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 Ss 112/04, juris, Rdnr. 16 und Beschluss vom 24. Juli 2012 - III-2 RVs 37/12, juris, Rdnr. 6).

  • OLG Köln, 05.05.2020 - 1 RVs 40/20

    Anforderungen an Beweis für illegales Autorennen; Doppelverwertungsverbot

    Im Falle der Verhängung einer Geldstrafe als Hauptstrafe ist daher und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit insbesondere zu prüfen, ob nicht im Einzelfall eine Erhöhung der Geldstrafe ausreichend ist, um den Kraftfahrer zu warnen (SenE a.a.O.; OLG Hamm DAR 2004, 535 [536] = zfs 2004, 428 = VRS 107, 97 [99] = NZV 2004, 596; OLG Hamm VRS 190, 122 [123]).
  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Insoweit ist in der Rechtsprechung eine Dauer von zwei Jahren zwischen der Tat und der erstinstanzlichen Entscheidung anerkannt, ab welchem zumindest Anlass zur Erörterung besteht, ob der spezialpräventive Zweck der Maßnahme nach den Umständen des Einzelfalls noch erreicht werden kann (vgl. OLG Stuttgart NZV 2017, 341; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2007, 323; OLG Saarbrücken VRS 126 [2014], 203; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Januar 2012 - III-3 RBs 364/1; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 Ws 132/17 [jeweils juris]; zu § 44 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01 [juris] = wistra 2002, 57; OLG Stuttgart NZV 2016, 292; OLG Hamm NZV 2004, 598; VRS 109 [2005], 19; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 76).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07

    Keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen

    Im Falle eines Schuldspruchs wird der Zeitablauf Anlass sein zu prüfen, ob von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen oder ein kürzeres Fahrverbot anzuordnen ist, wenn der Angeklagte seither keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat (zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist, vgl. BGH wistra 2002, 57 = zfs 2004, 133; BayObLG DAR 2002, 275 mit zahlreichen Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; OLG Hamm StV 2004, 489; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVR, 19. Aufl. [2006], § 25 StVG Rdnr. 1b mwN).
  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15

    Versuchte Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des

    Auch berücksichtigt das Urteil das Bestehen einer Wechselwirkung zwischen der Höhe der Hauptstrafe und der Nebenstrafe des Fahrverbots und kommt zu dem Ergebnis, dass der angestrebte (spezialpräventive) Zweck des Fahrverbots nicht durch eine höher bemessene Hauptstrafe erreicht werden kann (vgl. dazu OLG Hamm, StV 2004, 489; OLG Köln, DAR 2005, 697).

    Die Zeit zwischen dem angefochtenen Urteil und der Entscheidung des Revisionsgerichts ist bei der Prüfung der Frage, ob wegen Zeitablaufs von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen ist, jedenfalls für das strafrechtliche Fahrverbot gemäß § 44 StGB nicht zu berücksichtigen (anders OLG Hamm, StV 2004, 489, wobei dort das tatrichterliche Urteil mangels Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe einen Rechtsfehler enthielt; anders wohl auch Thüringer OLG, VRS 112, 351).

  • OLG Zweibrücken, 25.08.2011 - 1 SsBs 24/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines Fahrverbots bei langem zeitlichem

    Nach einem längeren Zeitablauf verliert der spezialpräventive Charakter eines Fahrverbots seine eigentliche Bedeutung, so dass nur noch der Charakter als Funktionsinhalt übrig bleibt (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 03.06.2004, 2 Ss 112/04 und vom 23.07.2007, 2 Ss 224/04 - juris).
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ss 224/07

    Kein Fahrverbot, wenn es sich nicht in einem angemessenen zeitlichen Abstand

    Nach einem längeren Zeitablauf verliert der spezialpräventive Zweck eines Fahrverbots seine eigentliche Bedeutung, so dass nur noch der Charakter als Sanktionsinhalt übrig bleibt (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 03.06.2004 - 2 Ss 112/04 -).

    Dies ist jedenfalls bei einem Zeitraum von einem Jahr und neun Monaten anzunehmen (so auch BGH zfs 2004, 133 f.; Senat in StV 2004, 489 unter Hinweis auf die vorstehend zitierte Entscheidung des BGH und Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 16. November 2004 in 3 Ss 325/04).

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 5 Ss OWi 199/06

    Zum Täterschaftsbeweis durch Fotobeweis und zur Verjährungsunterbrechung bei

    b) Im Falle eines erneuten Schuldspruchs könnte der Zeitablauf Anlass sein zu prüfen, ob von der Verhängung des (Regel-) Fahrverbots abzusehen ist, wenn der Betroffene seither keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat (zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist, vgl. BGH wistra 2002, 57 = zfs 2004, 133; BayObLG DAR 2002, 275 mit zahlreichen Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; OLG Hamm StV 2004, 489; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVR, 19. Aufl. [2006], § 25 StVG Rdnr. 1b mwN).
  • OLG Zweibrücken, 30.05.2014 - 1 SsBs 41/13

    Bußgeldverfahren: Anordnung eines Fahrverbots nach lange zurückliegender Tat

    Nach einem längeren Zeitablauf verliert der spezialpräventive Charakter eines Fahrverbots seine eigentliche Bedeutung, so dass nur noch der Charakter als Funktionsinhalt übrig bleibt (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 03.06.2004, 2 Ss 112/04 und vom 23.07.2007, 2 Ss 224/04 - juris).
  • OLG Hamm, 23.07.2013 - 5 RVs 52/13

    Keine Verhängung eines Fahrverbots bei einem zeitlichen Abstand zur Tat von zwei

  • OLG Dresden, 07.07.2022 - 2 OLG 22 Ss 299/22

    Keine Denkzettelfunktion beim Fahrverbot; Zusammenspiel von Haupt- und

  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 2 RVs 37/12

    Verhängung eines Fahrverbots bei lange zurückliegender Tat

  • OLG Hamm, 24.01.2012 - 3 RBs 364/11

    Absehen vom Fahrverbot; Zwei-Jahres-Grenze

  • OLG Karlsruhe, 15.09.2005 - 3 Ss 135/05

    Geldstrafe wegen Nötigung im Straßenverkehr: Unzulässigkeit einer Überhöhung des

  • OLG Koblenz, 18.10.2017 - 1 OLG 6 Ss 159/17

    Bei unerlaubtem Entfernen darf Unfallverursachung nicht strafschärfend gewertet

  • OLG Hamm, 13.06.2005 - 2 Ss OWi 285/05

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Urlaub; Berufskraftfahrer

  • OLG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ss OWi 449/04

    Atemalkoholmessung; Feststellungen

  • OLG Dresden, 16.04.2021 - 2 OLG 22 Ss 195/21

    Aufrechterhaltung Fahrverbot als Nebenstrafe trotz langer Verfahrensdauer

  • KG, 21.12.2022 - 121 Ss 165/22

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatz bei Aushang nur im Eingang des

  • OLG Koblenz, 21.12.2017 - 1 OWi 6 SsBs 107/17

    Feststellung der Fahrereigenschaft bei einer Abwesenheitsverhandlung

  • OLG Hamm, 07.03.2006 - 4 Ss 28/06

    Nötigung im Straßenverkehr, Fahrverbot, Aufhebung des Fahrverbotes, Zeuge,

  • OLG Hamburg, 16.02.2022 - 1 Rev 3/22

    Berufungsurteil wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr: Verstoß

  • AG Lüdinghausen, 10.02.2005 - 16 Cs 130/04

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Voraussetzungen für die Festsetzung eines

  • OLG Koblenz, 13.06.2023 - 5 ORs 4 Ss 23/23
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - 5 Ss OWi 106/04

    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bzgl. der Vorwerfbarkeit eines

  • OLG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ss 449/04
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3864
OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03 (https://dejure.org/2004,3864)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.03.2004 - 2 Ws 702/03 (https://dejure.org/2004,3864)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. März 2004 - 2 Ws 702/03 (https://dejure.org/2004,3864)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Teilablehnung; Gewerbesteuerverkürzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 207 Abs. 2 Nr. 1; AO § 370
    Teilablehnung; Gewerbesteuerverkürzung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft; Änderung des Konkurrenzverhältnisses; Hinweispflicht des Gerichts; Gewerbesteuerhinterziehung und Einkommensteuerhinterziehung; Steuerhinterziehung wegen verschwiegener Kapitaleinkünfte; Teilweise Ablehnung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3504
  • StraFo 2004, 282
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91

    Berechnungsgrundsätze verkürzter Steuern im Strafprozess - Aufhebung des gesamten

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03
    b) Der Senat sieht in Übereinstimmung mit der Strafkammer in den Vorwürfen von Gewerbesteuerhinterziehung und Einkommensteuerhinterziehung jedenfalls bei der hier gegebenen Fallgestaltung zwei - auch prozessual - selbständige Straftaten (vgl. BGH NJW 85, 1719 u. wistra 92, 103; BayObLG wistra 92, 314; Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rn 316;319.1; Rolletschke-Kemper, Steuerverfehlungen, § 369 AO Rn 49).

    Die Annahme von Tateinheit zwischen der Verkürzung verschiedener Steuerarten ist auf Fälle aktiven Handelns - etwa, wenn mehrere Hinterziehungen durch dieselbe Erklärung bewirkt werden - beschränkt (vgl. BGH wistra 92, 103; Rolletschke/Kemper aaO).

  • BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Kenntnis des Steueranspruchs - Verkürzung

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03
    Das bedeutet, dass, wenn der Steuerpflichtige über das Bestehen des Steueranspruchs irrt, er einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum erliegt (BGH in stRspr: BGHSt 5, 90; wistra 86, 174 sowie 89, 263; vgl auch Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rn 88.4, 224, 228,229).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.1990 - VI 14/89
    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03
    Bei Änderung des Konkurrenzverhältnisses - hier: Übergang von Tateinheit auf Tatmehrheit - besteht nach § 265 Abs. 1 StPO die Hinweispflicht des Gerichts (vgl. BGH StV 91, 102;KK-Engelhardt, StPO, 5.A. § 265 Rn 10; Meyer-Goßner, StPO, 46.A., § 265 Rn 15).
  • BayObLG, 14.07.1992 - RReg. 4 St 31/91

    Tatmehrheit; Entschluß; Tatplan; Verkürzungen; Einkommensteuer; Gewerbesteuer;

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03
    b) Der Senat sieht in Übereinstimmung mit der Strafkammer in den Vorwürfen von Gewerbesteuerhinterziehung und Einkommensteuerhinterziehung jedenfalls bei der hier gegebenen Fallgestaltung zwei - auch prozessual - selbständige Straftaten (vgl. BGH NJW 85, 1719 u. wistra 92, 103; BayObLG wistra 92, 314; Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rn 316;319.1; Rolletschke-Kemper, Steuerverfehlungen, § 369 AO Rn 49).
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 666/85

    Zulässigkeit eines Vorsteuerabzugs bei falscher Angabe des Leistungsgegenstandes

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03
    Das bedeutet, dass, wenn der Steuerpflichtige über das Bestehen des Steueranspruchs irrt, er einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum erliegt (BGH in stRspr: BGHSt 5, 90; wistra 86, 174 sowie 89, 263; vgl auch Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rn 88.4, 224, 228,229).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 309/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei fortgesetzter Handlung; Tateinheit bei

    Auszug aus OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03
    b) Der Senat sieht in Übereinstimmung mit der Strafkammer in den Vorwürfen von Gewerbesteuerhinterziehung und Einkommensteuerhinterziehung jedenfalls bei der hier gegebenen Fallgestaltung zwei - auch prozessual - selbständige Straftaten (vgl. BGH NJW 85, 1719 u. wistra 92, 103; BayObLG wistra 92, 314; Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rn 316;319.1; Rolletschke-Kemper, Steuerverfehlungen, § 369 AO Rn 49).
  • OLG Köln, 30.09.2014 - 1 RVs 91/14

    Anforderungen an die Urteilsdarstellungen im Falle eines Freispruchs aus

    Im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre muss der Täter erkennen, dass ein Steueranspruch existiert und dass er darauf schädigend einwirkt ("Steueranspruchstheorie"; vgl. BGH NJW 2003, 907 [910] = NStZ 2003, 550; OLG Köln - 2. Strafsenat - NJW 2004, 3504 [3505]; FG München PStR 2011, 245 Tz. 14 (bei Juris); Rolletschke, in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 234 m. w. Nachw.) Geht der Steuerpflichtige davon aus, dass ein Steueranspruch nicht existiert, befindet er sich somit nicht im Verbots-, sondern im Tatbestandsirrtum (OLG Köln a.a.O. m. w. Nachw.).
  • LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
    Gerade in dem mit der verfahrensgegenständlichen Rechtsmaterie vergleichbaren Steuerrecht gibt es komplexe Tatbestände, bei denen es sich nicht von selbst versteht, dass der Bürger sein Vorgehen für unrechtmäßig hält (BGH Wistra 1986, S. 220 f; 1989, S. 263 f.; OLG Köln NJW 2004, 3504 f., sowie - als Gegenbeispiel für eine hinsichtlich der Verneinung des Vorsatzes weniger plausible Sachlage als im vorliegenden Fall - BGH NStZ 2000, 320 f.).
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