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   BGH, 15.06.2004 - 1 StR 80/04   

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https://dejure.org/2004,6822
BGH, 15.06.2004 - 1 StR 80/04 (https://dejure.org/2004,6822)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2004 - 1 StR 80/04 (https://dejure.org/2004,6822)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 1 StR 80/04 (https://dejure.org/2004,6822)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
    Konstitutive Entscheidung des Gerichts über die Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 52 StPO
    Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts nach § 52 StPO (erlaubte Verwertung des äußeren Erscheinungsbildes eines Zeugen; Aufklärungspflicht)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • StraFo 2004, 314
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren

    Scheidet der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufende Zeuge somit in dieser Hinsicht als Beweismittel grundsätzlich aus, so kann und muss das Gericht gemäß § 244 Abs. 2 StPO die äußere Erscheinung des Zeugen als Gegenstand einer Inaugenscheinnahme für die Urteilsfindung verwenden (BGH Beschluss vom 15. Juni 2004, - 1 StR 80/04 m.w.N.; BGH GA 1965, 108; OLG München, Beschluss vom 23. April 2009, - 4 StRR 27/09- (juris)); .
  • OLG Bamberg, 14.01.2011 - 3 Ss OWi 2062/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch

    Der Senat macht sich diese zutreffenden Ausführungen nach eigener Überprüfung zu Eigen und bemerkt ergänzend, dass das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO nicht ausschließt, das äußere Erscheinungsbild eines Zeugen für die Urteilsfindung zu verwerten; die Aufklärungspflicht (§ 77 Abs. 1 OWiG) kann dies sogar gebieten (BGH StraFo 2004, 314 f. = NStZ-RR 2005, 257).
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