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BGH, 15.06.2004 - 1 StR 80/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
Konstitutive Entscheidung des Gerichts über die Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 2 StPO; § 52 StPO
Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts nach § 52 StPO (erlaubte Verwertung des äußeren Erscheinungsbildes eines Zeugen; Aufklärungspflicht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Zeugnisverweigerungsrecht durch die Verwertung des äußeren Erscheinungsbild eines Zeugen für die Urteilsfindung
- Judicialis
StPO § 52
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 51 Abs. 1, Abs. 4
Entscheidung über Anrechnungsmaßstab bei ausländischer Haft im Urteilstenor - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 314
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10
Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren
Scheidet der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufende Zeuge somit in dieser Hinsicht als Beweismittel grundsätzlich aus, so kann und muss das Gericht gemäß § 244 Abs. 2 StPO die äußere Erscheinung des Zeugen als Gegenstand einer Inaugenscheinnahme für die Urteilsfindung verwenden (BGH Beschluss vom 15. Juni 2004, - 1 StR 80/04 m.w.N.;… BGH GA 1965, 108; OLG München, Beschluss vom 23. April 2009, - 4 StRR 27/09- (juris)); . - OLG Bamberg, 14.01.2011 - 3 Ss OWi 2062/10
Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch …
Der Senat macht sich diese zutreffenden Ausführungen nach eigener Überprüfung zu Eigen und bemerkt ergänzend, dass das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO nicht ausschließt, das äußere Erscheinungsbild eines Zeugen für die Urteilsfindung zu verwerten; die Aufklärungspflicht (§ 77 Abs. 1 OWiG) kann dies sogar gebieten (BGH StraFo 2004, 314 f. = NStZ-RR 2005, 257).