Weitere Entscheidung unten: KG, 10.08.1998

Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03   

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https://dejure.org/2004,1791
BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03 (https://dejure.org/2004,1791)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2004 - 5 StR 579/03 (https://dejure.org/2004,1791)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 5 StR 579/03 (https://dejure.org/2004,1791)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 15 EStG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 5 EMRK; Art. 18 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters: Aufhebung auf die Sachrüge, Bedeutung eines Geständnisses; unechte Betriebsaufspaltung, steuerrechtliche Strohmannrechtsprechung); Recht auf faires Verfahren bei Verfahrensabsprachen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung und Darstellung des steuerlich relevanten Sachverhalts ; Folgen des Fehlens der Angabe der beweiserheblichen Tatsachen im Urteil; Umstände für die Annahme einer faktischen Beherrschung einer Gesellschaft; Zum Begriff 'Strohmannverhältnis' ; Zivilrechtliche ...

  • Judicialis

    EStG § 16; ; AO § 370 Abs. 1; ; AO § 396; ; AO 1977 § 41 Abs. 2; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; ; GmbHG § 15 Abs. 4 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1
    Steuerhinterziehung mittels eines "Strohmanns"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafverfahren - Geständnis wurde durch Hinweis auf überhöhte Straferwartung erwirkt

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 577
  • NStZ 2005, 520 (Ls.)
  • StV 2004, 470
  • StraFo 2004, 349
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
    Sie sind indes nur dann hinnehmbar, wenn sie im Rahmen eines geordneten Strafverfahrens mit Einbeziehung aller Verfahrensbeteiligten unter Wahrung ihrer prozessualen Rechte bei hinreichender Beachtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes erfolgen (vgl. BGHSt 43, 195 ff.; BGH NJW 2004, 1396, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der freien Willensentschließung des Angeklagten (BGHSt 43, 195, 204).

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 96/96

    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
    Wirtschaftlicher Druck aufgrund schuldrechtlicher Beziehungen reicht hierfür regelmäßig ebensowenig aus wie der Umstand, daß durch eine Person de facto jahrelang alle Entscheidungen in der Gesellschaft konfliktfrei im Sinne eben dieser Person getroffen worden sind (BFH BStBl II 2002, 771, 773; BFH/NV 2002, 777 f. m.w.N.).

    Es bedarf vielmehr für die Annahme einer faktischen Beherrschung weiterer Umstände im Einzelfall, etwa der Feststellung, daß der Angeklagte in der Lage gewesen wäre, der Gesellschaft ihre wesentlichen unverzichtbaren Betriebsgrundlagen ohne weiteres zu entziehen (vgl. BFH BStBl II 2002, 771, 773).

  • BFH, 02.03.2004 - III B 114/03

    Beherrschungsidentität bei einer Betriebsaufspaltung; Realisationszeitpunkt eines

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
    Nach Erlaß des hier angefochtenen Urteils hat der Bundesfinanzhof auf Nichtzulassungsbeschwerde des Angeklagten die entsprechende, denselben Sachverhalt betreffende Entscheidung des Finanzgerichts München (Urteil vom 19. März 2003, 9 K 715/02) aufgehoben und die Sache durch Beschluß vom 2. März 2004 (III B 114/03) an das Finanzgericht zurückverwiesen.

    Der Bundesfinanzhof hat in seinem denselben Sachverhalt betreffenden Beschluß vom 2. März 2004 (III B 114/03) dazu ausgeführt: "Der Begriff 'Strohmannverhältnis' wird mit unterschiedlichen Bedeutungen und Rechtsfolgen verwendet.

  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
    Lediglich die Darstellung der Berechnung der hinterzogenen Steuern kann als Teil der Rechtsanwendung dann verkürzt und ergebnisbezogen erfolgen, wenn der Angeklagte geständig und zudem sachkundig genug ist, die steuerlichen Auswirkungen seines Verhaltens zu erkennen (BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2, 4, 8 und BGH wistra 2001, 22; Harms aaO S. 455).
  • BFH, 28.02.2001 - I R 12/00

    GmbH als Treuhänderin für ihre Gesellschafter

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
    Ein zur abweichenden Zurechnung führendes (verdecktes) Treuhandverhältnis ist aber nur wirksam, wenn es eindeutig vereinbart und nachweisbar ist (BFH-Urteile vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152; vom 20. Januar 1999 I R 69/97, BFHE 188, 254, Deutsches Steuerrecht --DStR--1999, 973; vom 28. Februar 2001 I R 12/00, BFHE 194, 320, BStBl II 2001, 468, 470).
  • BGH, 11.09.2002 - 1 StR 171/02

    Beweisantrag (Ablehnung wegen eigener Sachkunde; Glaubwürdigkeit;

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
    Die Differenz zwischen zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung und sechs Jahren Freiheitsstrafe ist nicht mehr mit der strafmildernden Wirkung von Geständnis und Schadenswiedergutmachung im Rahmen schuldangemessenen Strafens zu erklären (vgl. BGH StV 2002, 637, 639; Salditt StraFo 2003, 98).
  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
    Tritt jemand im Rechtsverkehr im eigenen Namen, aber im Innenverhältnis für einen anderen auf, treffen in der Regel den 'Strohmann' zivilrechtlich und steuerrechtlich die Folgen aus den von ihm abgeschlossenen Rechtsgeschäften, es sei denn, es handelt sich um ein nach § 41 Abs. 2 AO 1977 unwirksames Scheingeschäft (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 1987 3 K 340/86, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1987, 332, rechtskräftig, zur Strohmanngründung einer GmbH; BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, unter 2., zur Strohmanngründung einer KG; BFH-Beschluß vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BFH/NV 2002, 835, zum Strohmanngeschäft bei der Umsatzsteuer).
  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
    Ein zur abweichenden Zurechnung führendes (verdecktes) Treuhandverhältnis ist aber nur wirksam, wenn es eindeutig vereinbart und nachweisbar ist (BFH-Urteile vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152; vom 20. Januar 1999 I R 69/97, BFHE 188, 254, Deutsches Steuerrecht --DStR--1999, 973; vom 28. Februar 2001 I R 12/00, BFHE 194, 320, BStBl II 2001, 468, 470).
  • FG Münster, 18.12.2001 - 15 K 8610/98

    Keine steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses bei verspäteter

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
    Wird ein GmbH-Anteil nur treuhänderisch gehalten, hat dies bei einer wirksamen Treuhandvereinbarung zur Folge, daß der Treugeber nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO 1977 wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile ist (Hessisches FG vom 8. Februar 1993 - 4 K 6216/91, EFG 1994, 397, rechtskräftig; FG Münster vom 18. Dezember 2001 15 K 8610/98 E, EFG 2002, 301, rechtskräftig, mit Anmerkung von Fumi).
  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
    Insoweit wird es auch einer sorgfältigen Überprüfung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen durch den neuen Tatrichter bedürfen (vgl. BGH NJW 2003, 1821, 1822 f.).
  • BGH, 03.01.1990 - 3 StR 399/89

    Steuerhinterziehung - Urteilsgründe

  • BFH, 23.01.2002 - IX B 117/01

    Betriebsaufspaltung

  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 554/93

    Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern bei Geständnis des Angeklagten -

  • FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 45/97

    Verdeckte Gewinnausschüttungen - Hinterziehung von Körperschaftsteuer und

  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für

  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 365/97

    Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines

  • BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90

    Anspruch auf Auslieferung bei Nichtverlassen des Bundesgebietes innerhalb der

  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 11/04

    Unwirksamkeit eines sofort nach der Urteilsverkündung erklärten

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.01.1987 - 3 K 340/86
  • BGH, 19.02.2004 - 4 StR 371/03

    Unzulässigkeit verfahrensbeendender Absprachen bei Anregung eines tatfremden oder

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Entsprechendes gilt für das die Zulässigkeit von Verständigungen nach § 257c Abs. 1 Satz 1 StPO beschränkende Kriterium der "geeigneten Fälle", mit dem der Gesetzgeber nicht nur die Anwendung der Verständigung im Jugendstrafverfahren mit Blick auf den dieses beherrschenden Erziehungsgedanken einschränken, sondern vor allem auch sicherstellen wollte, dass das Gericht nicht vorschnell auf eine Verständigung ausweicht, ohne zuvor pflichtgemäß die Anklage tatsächlich und rechtlich überprüft zu haben (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf, BTDrucks 16/12310, S. 10, 13; siehe auch BGHSt 50, 40 , sowie BGH, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04 -, juris, Rn. 14 ff., und vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03 -, juris, Rn. 13 ff.).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Das Gericht darf nicht vorschnell auf eine Urteilsabsprache ausweichen, ohne zuvor pflichtgemäß die Anklage tatsächlich anhand der Akten und insbesondere auch rechtlich überprüft zu haben (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 25; BGH NStZ 2004, 577, 578).

    Dies gilt sowohl für den Fall, daß die ohne Absprache in Aussicht gestellte Sanktion das vertretbare Maß überschreitet, so daß der Angeklagte inakzeptablem Druck ausgesetzt wird (vgl. BGH StV 2004, 470), als auch für den Fall, daß das Ergebnis des Strafnachlasses unterhalb der Grenze dessen liegt, was noch als schuldangemessene Sanktion hingenommen werden kann.

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04

    Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes

    Die Mindeststeuerregelung besitzt zudem in Verbindung mit der Blankettnorm des § 370 der Abgabenordnung (AO 1977) strafrechtliche Relevanz (vgl. z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 9. Juni 2004 5 StR 579/03, BFH/NV 2005, Beilage 2, 122; Klein/Gast-de Haan, AO, 9. Aufl., § 370 Rz. 5).
  • BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Mittäterschaft;

    Das Landgericht hat sich rechtsfehlerfrei davon überzeugt (vgl. UA S. 8), dass die Angeklagte N. S. einen Teil der Gesellschaftsanteile nur zum Schein (§ 41 Abs. 2 Satz 1 AO) für sich selbst hielt und insoweit der Angeklagte K. S. tatsächlicher Anteilseigner war (§ 41 Abs. 2 Satz 2 AO; vgl. dazu BGH NStZ 2004, 577, 578 m.w.N.).
  • BGH, 06.09.2012 - 1 StR 140/12

    Steuerhinterziehung (Zurechnung erworbener Geschäftsanteile bei formunwirksamer

    Ein zivilrechtlich unwirksames Treuhandverhältnis soll nicht zur Zurechnung von Geschäftsanteilen unmittelbar aus dieser Vorschrift führen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03 mwN auch aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs; vgl. auch Hessisches Finanzgericht vom 3. April 1985 - 7 K 4/83, EFG 1985, 557).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich;

    Ob in der Übernahme der eine "Sanktionsschere" öffnenden, vom Staatsanwalt unter Verstoß gegen § 136 a StPO geäußerten Straferwartungen (vgl. BGHSt 43, 195 sowie den vom 5. Strafsenat vorgelegten Beschluss vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03 -, StV 2004, S. 470 ) tatsächlich ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens lag, ist demgegenüber eine Frage der Begründetheit der Verfahrensrüge.
  • BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04

    Recht auf ein faires Verfahren; Herbeiführung eines Geständnisses

    Denn ein so gravierender Unterschied in den Schlussanträgen wäre mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses nicht mehr erklärbar und als unzulässiges Druckmittel zur Erwirkung eines verfahrensverkürzenden Geständnisses zu werten (vgl. BGH StV 2004, S. 470 f.).

    Sie hat - entgegen dem unwahren Vortrag der Revision - keine Straferwartungen für den Fall eines Geständnisses einerseits und eines weiteren Bestreitens der Tatvorwürfe andererseits geäußert, die als eine die Willensfreiheit des Angeklagten beeinträchtigendes Aufzeigen einer "Sanktionsschere" zur Erlangung eines Geständnisses anzusehen und nicht mehr mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses zu erklären wäre (vgl. BGHSt 43, 195, 204 ff.; BGH StV 2004 S. 470 f.).

  • BGH, 16.09.2004 - 4 StR 84/04

    Verbotene Vernehmungsmethoden (Drohung mit einer unzulässigen Maßnahme:

    Diese Verfahrensweise des Gerichts ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 18; BGH, Beschluß vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03 = StV 2004, 470, 471; Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 136a Rdn. 12, 48).
  • BGH, 14.08.2007 - 3 StR 266/07

    Besorgnis der Befangenheit (Strafobergrenze; Sanktionsschere; Drohung; verbotene

    Der Unterschied zwischen den vorliegend genannten Strafgrenzen ist mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses nicht mehr erklärbar und deshalb als unzulässiges Druckmittel ("Sanktionsschere") zur Erwirkung eines verfahrensverkürzenden Geständnisses zu werten (vgl. NStZ 2004, 577; BGHR StPO § 136 a I Zwang 7).
  • BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04

    Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (überzogene

    Denn ein so gravierender Unterschied in den Schlußanträgen wäre mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses nicht mehr erklärbar und als unzulässiges Druckmittel zur Erwirkung eines verfahrensverkürzenden Geständnisses zu werten (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03).
  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 174/12

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens bzgl. einer

  • LG Dortmund, 09.01.2014 - 33 KLs 170 Js 1349/09

    Diskobetreiber muss nach "Justin's"-Pleite Strafe zahlen

  • BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17

    Verständigung (keine Bindung des Tatgerichts an einen für das Zustandekommen

  • OLG Oldenburg, 03.11.2022 - 1 Ss 215/22

    Anforderungen an die Feststellungen bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

  • FG München, 12.04.2005 - 9 K 1428/04

    Personelle Verflechtung durch verdeckte Treuhandschaft des Besitzunternehmers am

  • FG Hessen, 31.03.2005 - 7 K 2787/01

    Verwertbarkeit eines im Strafverfahren abgegebenen Geständnisses

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Rechtsprechung
   KG, 10.08.1998 - 3 Ws (B) 401/98, 2 Ss 194/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,18660
KG, 10.08.1998 - 3 Ws (B) 401/98, 2 Ss 194/98 (https://dejure.org/1998,18660)
KG, Entscheidung vom 10.08.1998 - 3 Ws (B) 401/98, 2 Ss 194/98 (https://dejure.org/1998,18660)
KG, Entscheidung vom 10. August 1998 - 3 Ws (B) 401/98, 2 Ss 194/98 (https://dejure.org/1998,18660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen zu den Erfolgsaussichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung einer Rechtsbeschwerde; Anordnung eines Fahrverbots wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2004, 349
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Hamburg-Altona, 05.08.2021 - 327d OWi 24/21

    Ablehnung eines Richters im Bußgeldverfahren wegen Besorgnis der Befangenheit

    Eine Ausnahme von diesem allgemeinen Grundsatz gilt nur dann, wenn besondere Umstände hinzukommen, die an der Unvoreingenommenheit des Richters Zweifel aufkommen lassen (KG Berlin, Beschluss v. 10.08.1998, 2 Ss 194/98 - 3 Ws (B) 401/98 = juris Rn. 5 mwN).
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