Rechtsprechung
OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 259/04 (B) - 182 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Geschwindigkeitsüberschreitung im Minutentakt
Papierfundstellen
- NZV 2004, 536
- StraFo 2004, 358
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Koblenz, 21.02.1980 - 1 Ss 83/80
Auszug aus OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 259/04
Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn die Verstöße in einem so engen örtlichen oder zeitlichen Zusammenhang stehen, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches Tun erscheinen, so dass eine natürliche Handlungseinheit anzunehmen ist (…OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Jena NZV 1999, 304; OLG Koblenz VRS 59, 281; OLG Hamm VRS 46, 370;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., vor § 52 Rn 2a;… vgl. hierzu Göhler, OWiG, 13. Aufl. vor § 19 Rn 3 ). - OLG Hamm, 29.08.1973 - 4 Ss OWi 995/73
Auszug aus OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 259/04
Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn die Verstöße in einem so engen örtlichen oder zeitlichen Zusammenhang stehen, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches Tun erscheinen, so dass eine natürliche Handlungseinheit anzunehmen ist (…OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Jena NZV 1999, 304; OLG Koblenz VRS 59, 281; OLG Hamm VRS 46, 370;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., vor § 52 Rn 2a;… vgl. hierzu Göhler, OWiG, 13. Aufl. vor § 19 Rn 3 ). - OLG Jena, 10.12.1998 - 1 Ss 219/98
Rotlichtverstoß - Schätzung der Rotlichtdauer durch Polizeibeamten
Auszug aus OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 259/04
Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn die Verstöße in einem so engen örtlichen oder zeitlichen Zusammenhang stehen, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches Tun erscheinen, so dass eine natürliche Handlungseinheit anzunehmen ist (…OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Jena NZV 1999, 304; OLG Koblenz VRS 59, 281; OLG Hamm VRS 46, 370;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., vor § 52 Rn 2a;… vgl. hierzu Göhler, OWiG, 13. Aufl. vor § 19 Rn 3 ). - OLG Düsseldorf, 07.02.2001 - 2a Ss OWi 284/00
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen
Auszug aus OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 259/04
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass mehrere fahrlässig begangene Geschwindigkeitsverstöße, die in einer veränderten Verkehrssituation begangen wurden und unschwer voneinander abzugrenzen sind, die Annahme einer tatmehrheitlichen Begehungsweise rechtfertigen, selbst wenn man zugunsten des Betroffenen davon ausgeht, dass er die einzelnen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer nicht durch Pausen unterbrochenen Fahrt und aus einem einheitlichen Motiv heraus beging (OLG Düsseldorf VRS 100, 311 [313] = DAR 2001, 319 [320]). - BGH, 07.07.1997 - 5 StR 307/97
Revisionsrechtliche Erheblichkeit der Abwesenheit des Verteidigers bei …
Auszug aus OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 259/04
Für den Nachweis des Verteidigerverhältnisses genügt die Anzeige des Beschuldigten oder Verteidigers, insbesondere auch das gemeinsame Auftreten in der Hauptverhandlung, wie es hier in Bezug auf Rechtsanwalt Q. der Fall war (BGH NStZ-RR 1998, 18; Meyer-Goßner, StPO, 47 Aufl., vor § 137 Rn 9).
- OLG Hamm, 30.08.2007 - 3 Ss OWi 458/07
Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen während einer Fahrt sind regelmäßig auch …
Das Rügevorbringen des Betroffenen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Köln vom 15.08.2004 (Ss 259/04 (B), NZV 2004, 536) und die dortige Beurteilung als natürliche Handlungseinheit bei mehreren fahrlässig im Messabstand von ebenfalls nur 1 Minute auf dem selben Autobahnabschnitt begangener Geschwindigkeitsüberschreitungen rechtfertigt eine andere Beurteilung nicht. - OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12
Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines …
Ein solcher Ausnahmefall wird allerdings noch nicht angenommen, wenn die Geschwindigkeitsverstöße zwar in einem engen zeitlichen Rahmen erfolgten, jedoch jeweils in unterschiedlichen Verkehrssituationen begangen wurden und unschwer voneinander abzugrenzen sind (vgl. zum Ganzen OLG Brandenburg DAR 2005, 521; OLG Hamm, VRS 111, 366 und Beschluss vom 12.09.2011 - 3 RBs 248/11 -, juris; OLG Köln NZV 2004, 536, jew. m.w.N.; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273;… Göhler-Gürtler, a.a.O., Vor § 19, Rn. 10;… Gieg in: Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., Rn. 2428 ff.). - OLG Zweibrücken, 02.11.2017 - 1 OLG 2 SsBs 31/17
Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs auf einen Tatvorwurf
Eine einzige Tat im Sinne einer sog. natürlichen Handlungseinheit kann aber dann vorliegen, wenn die einzelnen Verkehrsverstöße einen derart engen zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang aufweisen, dass sich der gesamte Lebenssachverhalt bei natürlicher Betrachtung auch für einen unbeteiligten Dritten als ein zusammengehöriges Geschehen darstellt, dessen getrennte Betrachtung eine unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Verkehrsvorgangs darstellen würde (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20.02.2003 - 1 Ss 23/03, juris Rn. 6 = DAR 2003, 281; OLG Köln, Beschluss vom 17.08.2004 - Ss 259/04, NZV 2004, 536, 537; OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.06.2016 - 53 Ss-OWi 99/16, juris Rn. 14 mwN. - OLG Jena, 14.01.2005 - 1 Ss 251/04
Verkehr
Nach den Urteilsfeststellungen stehen die dem Betroffenen zur Last gelegten Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie der - mit der letzten Geschwindigkeitsüberschreitung ersichtlich durch dieselbe Handlung im natürlichen Sinne verwirklichte - qualifizierte Rotlichtverstoß in einer so engen räumlichen und zeitlichen Beziehung und sind durch einen einheitlichen Zweck derart miteinander verbunden, dass sie nur als natürliche Handlungseinheit gewertet werden können und deshalb Tateinheit i.S.d. § 19 OWiG vorliegt (vgl. OLG Köln NZV 2004, 536, 537;… Göhler, OWiG , 13. Aufl., § 19 Rn. 1 f.). - OLG Köln, 22.09.2006 - 82 Ss OWi 65/06 Mit dem Ende eines bestimmten Verkehrsvorgangs, der durch einen anderen abgelöst wird, ist in der Regel das die Tat bildende "geschichtliche Ereignis" abgeschlossen (OLG Düsseldorf VRS 75, 360; OLG München DAR 2005, 647 [648] = NZV 2005, 544 = VRS 109, 188 [190]; Senat VM 1990, 5; SenE v. 17.08.2004 - Ss 259/04 - = NZV 2004, 536 = DAR 2004, 720).
Rechtsprechung
BGH, 01.07.2004 - 3 StR 206/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 46 Abs. 2 StGB; § 358 Abs. 2 StPO
Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Strafzumessung; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; neue Hauptverhandlung nach Aufhebung und Zurückverweisung; Verschlechterungsverbot - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Eingrenzung der Strafhöhe durch die Strafhöhe eines durch Revision aufgehobenen Urteils - Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Rückverweisung an das ursprüngliche Gericht
- Judicialis
StPO § 358 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Revision
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 358
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.07.1997 - 2 StR 311/97
Verbot der Schlechterstellung - Verhängen von höheren Einzelstrafen durch das …
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 3 StR 206/04
Etwas anderes mag gelten, wenn die Zurückverweisung Folge erheblicher, kaum verständlicher Rechtsfehler ist (vgl. etwa BGH, Beschl. vom 4. Juli 1997 - 2 StR 311/97). - BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03
Ausreichende Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im …
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 3 StR 206/04
Denn die Verfahrensverlängerung, die dadurch entsteht, daß auf die Revision eines Verfahrensbeteiligten ein Urteil teilweise aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wird, begründet regelmäßig keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15; BVerfG NJW 2003, 2228). - BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 3 StR 206/04
Denn die Verfahrensverlängerung, die dadurch entsteht, daß auf die Revision eines Verfahrensbeteiligten ein Urteil teilweise aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wird, begründet regelmäßig keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15; BVerfG NJW 2003, 2228). - BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 3 StR 206/04
Dieser hat vielmehr grundsätzlich über Art und Höhe der Strafe so zu entscheiden, als ob das (aufgehobene) frühere tatrichterliche Urteil nicht in der Welt wäre (BGHSt 7, 86, 88; 45, 308, 310 f.). - BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 3 StR 206/04
Dieser hat vielmehr grundsätzlich über Art und Höhe der Strafe so zu entscheiden, als ob das (aufgehobene) frühere tatrichterliche Urteil nicht in der Welt wäre (BGHSt 7, 86, 88; 45, 308, 310 f.).
- BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung …
Etwas anderes mag gelten, wenn die Zurückverweisung Folge erheblicher, kaum verständlicher Rechtsfehler ist, die der Vornahme einer verzögernder Handlung gleichstehen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 22). - OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt
Dabei wird auch die Verfahrensdauer zu berücksichtigen sein (vgl. dazu BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 22). - OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 1 Ws 233/05
Krahestraße: Nieder bleibt in Haft // Es besteht Fluchtgefahr
Fehlerhafte Entscheidungen können deshalb grundsätzlich nicht als rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen angesehen werden (BVerfG NJW 2003, 2228; NJW 2003, 2897, 2898; BVerfG, 2 BvR 1471/03 vom 21. Januar 2004, Abs. 39 ; BGH wistra 2004, 140, 142 = NStZ 2004, 504; BGH MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 22 = StraFo 2004, 358). - BGH, 11.09.2008 - 3 StR 358/08
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung nach Revision des …
Etwas anderes mag gelten, wenn - was hier indes nicht der Fall ist - die Zurückverweisung Folge erheblicher, kaum verständlicher Rechtsfehler ist (vgl. BGH wistra 2005, 261; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 22). - BGH, 22.03.2005 - 3 StR 77/05
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Zurückverweisung durch das …
Etwas anderes mag gelten, wenn die Zurückverweisung Folge erheblicher, kaum verständlicher Rechtsfehler ist (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 22).
Rechtsprechung
OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 259 /04 (B) - 182 B |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung in zwei Fällen; Abgrenzung von Tateinheit zu Tatmehrheit; Voraussetzungen für das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 358