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   BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04   

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https://dejure.org/2004,7785
BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04 (https://dejure.org/2004,7785)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2004 - 2 StR 71/04 (https://dejure.org/2004,7785)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - 2 StR 71/04 (https://dejure.org/2004,7785)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Maßregelanordnung - Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit - Das Verbot der Schlechterstellung - Strafbarkeit des sog. "Stalking"

  • Judicialis

    StPO § 45 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 45 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 46; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Schuldunfähigkeit bei Persönlichkeitsstörung; Persönlichkeitsstörung als schwere andere seelische Abartigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 331
  • StraFo 2004, 390
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04
    Deren allgemeine Kennzeichnung als "Störung der Persönlichkeit" kann aber eine konkretisierende Darlegung nicht ersetzen, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung auf die Fähigkeit des Beschuldigten auswirkt, sein Verhalten zu steuern (vgl. BGHSt 14, 30, 32; BGH NStZ 1996, 401 f.; 1998, 30 f.; 2001, 243 f.; dazu auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 20 Rdn. 42, 44 f. m.w.N.).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Tatrichterliche Feststellung - Abartigkeit -

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04
    Deren allgemeine Kennzeichnung als "Störung der Persönlichkeit" kann aber eine konkretisierende Darlegung nicht ersetzen, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung auf die Fähigkeit des Beschuldigten auswirkt, sein Verhalten zu steuern (vgl. BGHSt 14, 30, 32; BGH NStZ 1996, 401 f.; 1998, 30 f.; 2001, 243 f.; dazu auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 20 Rdn. 42, 44 f. m.w.N.).
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97

    Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04
    Deren allgemeine Kennzeichnung als "Störung der Persönlichkeit" kann aber eine konkretisierende Darlegung nicht ersetzen, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung auf die Fähigkeit des Beschuldigten auswirkt, sein Verhalten zu steuern (vgl. BGHSt 14, 30, 32; BGH NStZ 1996, 401 f.; 1998, 30 f.; 2001, 243 f.; dazu auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 20 Rdn. 42, 44 f. m.w.N.).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04
    Da die Annahme einer die Steuerungsfähigkeit gänzlich aufhebenden Schwere einer Persönlichkeitsstörung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und herrschender Meinung eine seltene Ausnahme darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 3101; 1998, 2752; BGH NStZ 1991, 31 f.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 64; Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 42; jeweils m.w.N.), hätte es hier einer genauen Darlegung der Ergebnisse beider Gutachten sowie der Gründe bedurft, warum sich das Landgericht dem Sachverständigen Prof. Dr. P. angeschlossen und solch einen Ausnahmefall hier als gegeben angesehen hat.
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04
    Deren allgemeine Kennzeichnung als "Störung der Persönlichkeit" kann aber eine konkretisierende Darlegung nicht ersetzen, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung auf die Fähigkeit des Beschuldigten auswirkt, sein Verhalten zu steuern (vgl. BGHSt 14, 30, 32; BGH NStZ 1996, 401 f.; 1998, 30 f.; 2001, 243 f.; dazu auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 20 Rdn. 42, 44 f. m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1997 - 2 StR 467/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04
    Da die Annahme einer die Steuerungsfähigkeit gänzlich aufhebenden Schwere einer Persönlichkeitsstörung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und herrschender Meinung eine seltene Ausnahme darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 3101; 1998, 2752; BGH NStZ 1991, 31 f.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 64; Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 42; jeweils m.w.N.), hätte es hier einer genauen Darlegung der Ergebnisse beider Gutachten sowie der Gründe bedurft, warum sich das Landgericht dem Sachverständigen Prof. Dr. P. angeschlossen und solch einen Ausnahmefall hier als gegeben angesehen hat.
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 392/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Strafbarkeit wegen vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04
    Da die Annahme einer die Steuerungsfähigkeit gänzlich aufhebenden Schwere einer Persönlichkeitsstörung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und herrschender Meinung eine seltene Ausnahme darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 3101; 1998, 2752; BGH NStZ 1991, 31 f.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 64; Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 42; jeweils m.w.N.), hätte es hier einer genauen Darlegung der Ergebnisse beider Gutachten sowie der Gründe bedurft, warum sich das Landgericht dem Sachverständigen Prof. Dr. P. angeschlossen und solch einen Ausnahmefall hier als gegeben angesehen hat.
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, StraFo 2004, 390 mwN).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 5 UF 26/10

    Anwendungsbereich des § 1 GewSchG bei Schuldunfähigkeit des Täters

    Auch unter Berücksichtigung der strengen Anforderungen des Bundesgerichtshofes (NStZ-RR 2005, 331) zur Frage der strafrechtlichen Schuldunfähigkeit im Bereich des sog. Stalkings, ergibt sich aus den konkreten Darlegungen des Sachverständigengutachtens, dass hier von einer Zurechnungsfähigkeit der Antragsgegnerin nicht ausgegangen werden kann.
  • BGH, 09.01.2007 - 4 StR 449/06

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (ausreichende

    Eine Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB sowie ein Schuldspruch wegen der festgestellten rechtswidrigen Taten wären aber auch dann möglich, wenn (nur) eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf rechtsfehlerfreier Grundlage sicher festgestellt werden könnte (vgl. BGH StraFo 2004, 390; Fischer in KK 5. Aufl. § 416 Rdn. 8 m.N.).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 263/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Darlegung der Auswirkungen einer

    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH StraFo 2004, 390).
  • BGH, 30.01.2007 - 4 StR 603/06

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche

    Gleichwohl genügen die Ausführungen der Strafkammer zur Persönlichkeitsstörung des Angeklagten und der das Gutachten des Sachverständigen tragenden fachlichen Begründung nach wie vor nicht den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung an die Feststellung eines die Anordnung der zeitlich unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigenden überdauernden Zustands zumindest erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten zu stellen sind (vgl. zur Maßregelanordnung nach § 63 StGB in einem Fall von "stalking" BGH StraFo 2004, 390 f.), wie sie der Senat in seinem Aufhebungsbeschluss vom 4. Januar 2005 im vorliegenden Fall noch einmal näher dargelegt und damit für das weitere Verfahren gemäß § 358 Abs. 1 StPO bindend vorgegeben hat.
  • BGH, 04.10.2006 - 2 StR 349/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung einer

    Es bleibt auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen daher hier letztlich unklar, welcher dauerhafte "Zustand" im Sinne von § 63 StGB gegeben sein soll (vgl. auch BGHSt 49, 365, 369; BGH StraFo 2004, 390).
  • BGH, 20.07.2023 - 2 StR 58/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Annahme einer

    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH StraFO 2004, 390).
  • BGH, 07.12.2021 - 2 StR 243/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung einer generellen

    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 2 StR 71/04, StraFo 2004, 390, 391 mwN).
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