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OLG Hamm, 06.01.2004 - 4 Ws 724/03 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Körperlicher Eingriff, Zulässigkeit der Anordnung; gesundheitliche Gefährdung; Sachverständiger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung von über die reine Beobachtung erheblich hinausgehenden Eingriffen in den Körper des Angeklagten; Starke unmittelbare Beeinträchtigung der Persönlichkeit und der Gesundheit des Betroffenen; Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, insbesondere ...
- Judicialis
StPO § 81 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 81a
Zulässigkeit einer richterlichen Anordnung für einen körperlichen Eingriff - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.07.1955 - 5 StR 233/55
Ermächtigung zu körperlichen Eingriffen bei Anordnung einer Beobachtung in einer …
Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2004 - 4 Ws 724/03
Vor der Anordnung einer über die reine Beobachtung unter Umständen erheblich hinausgehender Eingriffe in den Körper des Angeklagten muss der Richter wegen der damit möglicherweise verbundenen starken unmittelbaren Beeinträchtigung der Persönlichkeit und der Gesundheit des Betroffenen selbständig - erforderlichenfalls auf Grund sachverständiger ärztlicher Beratung - prüfen, ob der Eingriff nach dem Stande der Ermittlungen geboten ist, ob er nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen zu werden pflegt und ob er ohne gesundheitliche Gefährdung durchgeführt werden kann (vgl. BGHSt 8, 144, 148 zur Anordnung einer Enzephalographie).