Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 02.06.2004

Rechtsprechung
   BGH, 24.08.2004 - 4 StR 293/04   

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https://dejure.org/2004,4936
BGH, 24.08.2004 - 4 StR 293/04 (https://dejure.org/2004,4936)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2004 - 4 StR 293/04 (https://dejure.org/2004,4936)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2004 - 4 StR 293/04 (https://dejure.org/2004,4936)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Voraussetzungen der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Anwendung bei Verfahrensstillstand in einem Teil des Verfahrens; Bedeutung der Ressourcenknappheit; Gesamtwürdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer unangemessenen Verzögerung des Verfahrens bei der Strafzumessung zu Gunsten der Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 1; MRK Art. 6 Abs. 1
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Überarbeitung einer Anklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02

    Beschleunigungsgrundsatz (angemessene Frist; Beginn; Umstände des Einzelfalles;

    Auszug aus BGH, 24.08.2004 - 4 StR 293/04
    Soweit die Strafkammer darauf hinweist, die Staatsanwaltschaft sei während dieses Zeitraums mit der Bearbeitung anderer, insbesondere vordringlicherer Haftsachen befaßt gewesen, verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung - unabhängig davon, ob ein Verfahren gegen einen inhaftierten oder einen nicht inhaftierten Angeklagten geführt wird (vgl. BGH NStZ 2003, 384) - lediglich ein vorübergehender Engpaß in der Arbeits- und Verhandlungskapazität der Strafverfolgungsorgane nicht zu einem Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK führt (vgl. BGH StV 1992, 452; BGH NStZ 1996, 506; EGMR NJW 1984, 2749, 2750).

    Soweit die Strafkammer darauf abstellt, die vorübergehende Untätigkeit führe jedenfalls im Hinblick auf die wegen der Schwere der Tatvorwürfe insgesamt angemessene Gesamtdauer des Verfahrens nicht zu einem Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, läßt sie bei der gebotenen Gesamtwürdigung (vgl. BGH NStZ 2003, 384 m.w.N.) außer acht, daß nach dem im Urteil dargestellten Verfahrensgang die Ermittlungen bereits im Zeitpunkt der Erhebung der ersten Anklage durch die Staatsanwaltschaft Siegen am 25. Oktober 2001 - mithin schon ca. fünf Monate nach Begehung der Tat - abgeschlossen waren.

  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92

    Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen

    Auszug aus BGH, 24.08.2004 - 4 StR 293/04
    Soweit die Strafkammer darauf hinweist, die Staatsanwaltschaft sei während dieses Zeitraums mit der Bearbeitung anderer, insbesondere vordringlicherer Haftsachen befaßt gewesen, verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung - unabhängig davon, ob ein Verfahren gegen einen inhaftierten oder einen nicht inhaftierten Angeklagten geführt wird (vgl. BGH NStZ 2003, 384) - lediglich ein vorübergehender Engpaß in der Arbeits- und Verhandlungskapazität der Strafverfolgungsorgane nicht zu einem Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK führt (vgl. BGH StV 1992, 452; BGH NStZ 1996, 506; EGMR NJW 1984, 2749, 2750).
  • EGMR, 13.07.1983 - 8737/79

    Zimmermann und Steiner ./. Schweiz

    Auszug aus BGH, 24.08.2004 - 4 StR 293/04
    Soweit die Strafkammer darauf hinweist, die Staatsanwaltschaft sei während dieses Zeitraums mit der Bearbeitung anderer, insbesondere vordringlicherer Haftsachen befaßt gewesen, verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung - unabhängig davon, ob ein Verfahren gegen einen inhaftierten oder einen nicht inhaftierten Angeklagten geführt wird (vgl. BGH NStZ 2003, 384) - lediglich ein vorübergehender Engpaß in der Arbeits- und Verhandlungskapazität der Strafverfolgungsorgane nicht zu einem Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK führt (vgl. BGH StV 1992, 452; BGH NStZ 1996, 506; EGMR NJW 1984, 2749, 2750).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 24.08.2004 - 4 StR 293/04
    Der neue Tatrichter wird diesem Umstand durch eine spezielle Strafzumessung Rechnung zu tragen haben, in der das Maß der hierfür zugebilligten Kompensation bestimmt wird (vgl. BGHSt 45, 308, 309).
  • BGH, 26.06.1996 - 3 StR 199/95

    Verfahrenseinstellung - Überlanges Verfahren - Verletzung des

    Auszug aus BGH, 24.08.2004 - 4 StR 293/04
    Soweit die Strafkammer darauf hinweist, die Staatsanwaltschaft sei während dieses Zeitraums mit der Bearbeitung anderer, insbesondere vordringlicherer Haftsachen befaßt gewesen, verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung - unabhängig davon, ob ein Verfahren gegen einen inhaftierten oder einen nicht inhaftierten Angeklagten geführt wird (vgl. BGH NStZ 2003, 384) - lediglich ein vorübergehender Engpaß in der Arbeits- und Verhandlungskapazität der Strafverfolgungsorgane nicht zu einem Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK führt (vgl. BGH StV 1992, 452; BGH NStZ 1996, 506; EGMR NJW 1984, 2749, 2750).
  • EuGH - 78/79 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    BTP Tioxide

    Auszug aus BGH, 24.08.2004 - 4 StR 293/04
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts (UA 78/79) stellt die zwischen der Rückgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft Dortmund und der Einreichung der neuen Anklageschrift liegende Zeit eine im Sinne des Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK bei der Strafzumessung zu Gunsten der Angeklagten zu berücksichtigende unangemessene Verzögerung des Verfahrens dar.
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Insbesondere führt ein lediglich vorübergehender Engpass in der Arbeits- und Verhandlungskapazität der Strafverfolgungsbehörden nicht zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (BGH StraFo 2005, 24).
  • BGH, 24.01.2006 - 4 StR 456/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (ausdrückliche Kompensation bei der

    Nach ständiger Rechtsprechung führt - unabhängig davon, ob sich ein Verfahren gegen einen inhaftierten oder einen nicht inhaftierten Angeklagten richtet - lediglich eine Verfahrensverzögerung, die auf einem nur vorübergehenden Engpass in der Arbeits- und Verhandlungskapazität der Strafverfolgungsorgane beruht, nicht zu einem Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK (vgl. Senatsbeschluss wistra 2005, 34 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.06.2004 - 1 Ss (B) 174/04   

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https://dejure.org/2004,30868
OLG Naumburg, 02.06.2004 - 1 Ss (B) 174/04 (https://dejure.org/2004,30868)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.06.2004 - 1 Ss (B) 174/04 (https://dejure.org/2004,30868)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 1 Ss (B) 174/04 (https://dejure.org/2004,30868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters wegen Zweifeln an Objektivität und Unvoreingenommenheit im Falle eines Verfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Zulässigkeit der Zurückverweisung an eine andere Abteilung der vorherigen Instanz bei Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 10.10.2005 - 2 Ss OWi 269/05

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    c) Auf Grund des in der Gesamtschau zu würdigenden prozessualen Vorgehens des Richters durfte sich daher der Betroffenen der Eindruck aufdrängen, der Richter achte ihre durchaus verständlichen Interessen in keiner Weise und benachteilige sie dadurch (s. auch OLG Naumburg StraFo 2005, 24).
  • OLG Celle, 28.02.2007 - 322 Ss 21/07

    Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes im Falle der fehlerhaften Ablehnung

    Denn der Bußgeldrichter begnügt sich in der das Ablehnungsgesuch zurückweisenden Entscheidung keineswegs mit einer formalen Prüfung, sondern setzt sich mit den vorgebrachten Ablehnungsgründen eingehend auseinander, was im Übrigen auch sachlich geboten war, weil die vorgebrachten Ablehnungsgründe nach der Rechtsprechung (OLG Bamberg, Beschluss vom 10.10.2005, 22 Ss (Owi) 269/05, BeckRS 2006 Nr. 06654; OLG Naumburg StraFo 2005, 24 f.; LG Krefeld StV 1995, 426) durchaus die Besorgnis der Befangenheit im Einzelfall begründen können.
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