Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 23.08.2004

Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2004 - 3 StR 240/04   

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https://dejure.org/2004,4966
BGH, 10.08.2004 - 3 StR 240/04 (https://dejure.org/2004,4966)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2004 - 3 StR 240/04 (https://dejure.org/2004,4966)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2004 - 3 StR 240/04 (https://dejure.org/2004,4966)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 244 StPO; § 246a StPO; § 337 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 66 StGB
    Aufklärungspflicht (zweiter Sachverständiger; bessere Erkenntnismittel; Beweis des Gegenteils der behaupteten Tatsache); Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten); Hilfsbeweisantrag; eigene Sachkunde; Beruhen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rüge der Ablehnung einer beantragten Beweiserhebung; Ablehnung der Anhörung eines weiteren Sachverständigen wegen Erwiesenheit des Gegenteils der behaupteten Tatsache durch ein früheres Gutachten ; Folgen eines Beruhens der Verhängung von Maßregeln auf einen ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 1. Halbs.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4
    Ablehnung eines Beweisantrages auf Erholung eines Sachverständigengutachtens wegen Erwiesenheit des Gegenteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 159
  • StV 2005, 6
  • StraFo 2005, 30
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92

    Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Anhörung eines "weiteren"

    Auszug aus BGH, 10.08.2004 - 3 StR 240/04
    Zwar war das Landgericht dieser Beurteilung nicht gefolgt; indes darf mit der Begründung, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei durch das frühere Gutachten bewiesen, die Einholung eines weiteren Gutachtens nur abgelehnt werden, wenn allein durch das frühere Gutachten zu demselben Beweisthema das Gegenteil der behaupteten Tatsache bewiesen ist (vgl. BGHSt 39, 49, 52 m. w. N.).
  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als

    Dem steht nicht entgegen, dass der Revisionsführer das prozessuale Geschehen unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt gewürdigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2007 ? 4 StR 66/07, juris Rn. 3; Beschluss vom 10. August 2004 ? 3 StR 240/04, juris Rn. 6).
  • BGH, 02.11.2022 - StB 43/22

    Derzeit keine Strafrestaussetzung für den NSU-Unterstützer Ralf W.

    Jedoch ist es dem über die Strafrestaussetzung befindenden Gericht nicht verwehrt, dem von ihm beauftragten Sachverständigen nicht zu folgen, soweit es durch das Gutachten die erforderliche Sachkunde erworben hat (für das Erkenntnisverfahren vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2004 - 3 StR 240/04, NStZ 2005, 159).
  • BGH, 09.06.2020 - 5 StR 167/20

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Beweises des Gegenteils der

    Denn die Frage, ob der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen sind, ist nur von Bedeutung, wenn das Gericht das Gegenteil der behaupteten Tatsache als "durch das frühere Gutachten' bereits erwiesen ansehen und deshalb den Antrag auf Anhörung eines weiteren Sachverständigen ablehnen will (BGH, Beschlüsse vom 10. August 2004 - 3 StR 240/04, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Zweitgutachter 7; vom 3. November 2009 - 3 StR 355/09, NStZ-RR 2010, 51).

    Zwar kann das Revisionsgericht, wenn - wie hier - ein Hilfsbeweisantrag in zulässiger Weise erst in den Urteilsgründen beschieden worden ist, die Ursächlichkeit des Verstoßes gegen § 244 Abs. 4 StPO mit der Begründung verneinen, dass das Tatgericht den Antrag mit einer anderen Begründung rechtsfehlerfrei hätte ablehnen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 578/97, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 9; vom 10. August 2004 - 3 StR 240/04, NStZ 2005, 159; vom 24. August 2007 - 2 StR 322/07, NStZ 2008, 116; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 244 Rn. 107 mwN).

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 436/09

    Verjährung; Sicherungsverwahrung; Ablehnung eines Beweisantrages (weiterer

    Der Beschwerdeführer ist unter Berufung auf die Entscheidung des Senats BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Zweitgutachter 7 (3 StR 240/04) der Ansicht, der Antrag hätte "nur dann" abgelehnt werden können, wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits erwiesen sei.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Revision zitierten Entscheidung des Senats BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Zweitgutachter 7.

  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 464/04

    Vergewaltigung; Sicherungsverwahrung (Beurteilung des Hangs abweichend vom

    Das gilt namentlich, wenn es um die Beurteilung der Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung geht (vgl. hierzu auch BGH NStZ 2005, 159).
  • LG Hagen, 20.12.2010 - 31 Ks 8/10

    Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer Alkoholintoxikation mit einer

    Damit ist allein und ohne andere Beweismittel (vgl. BGH NStZ 2005, 159; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 244 StPO Rn. 75) das Gegenteil der behaupteten Beweistatsache durch ein früheres Sachverständigengutachten bewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.08.2004 - 22 Ss 81/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29907
OLG Celle, 23.08.2004 - 22 Ss 81/04 (https://dejure.org/2004,29907)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.08.2004 - 22 Ss 81/04 (https://dejure.org/2004,29907)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. August 2004 - 22 Ss 81/04 (https://dejure.org/2004,29907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 StPO
    Auf die Verfahrensrüge und die Sachrüge gestützte Revision eines wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten Verurteilten; Unzulässige Beschränkung des Angeklagten in seiner Verteidigung; Anspruch eines des Deutschen nicht Mächtigen auf unmittelbare ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auf die Verfahrensrüge und die Sachrüge gestützte Revision eines wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten Verurteilten; Unzulässige Beschränkung des Angeklagten in seiner Verteidigung; Anspruch eines des Deutschen nicht Mächtigen auf unmittelbare ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 30
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Ws 396/92

    Hauptverhandlung; Mündliche Übersetzung; Mitteilung der Anklageschrift; Fehlen

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2004 - 22 Ss 81/04
    Denn in der Hauptverhandlung waren sowohl sein Verteidiger als die Dolmetscherin anwesend, sodass er auf diese Weise zuverlässig über den weder tatsächlich noch rechtlich schwierigen Anklagevorwurf informiert wurde und sich gegen ihn verteidigen konnte (vgl. OLG Hamburg, NStZ 1993, 53 [OLG Hamburg 14.09.1992 - 2 Ws 396/92 H] , OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766, 2767) [OLG Düsseldorf 02.07.2003 - 2 Ss 88/03 41/03 II] .
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2003 - 2 Ss 88/03

    Übersetzung der Anklage nach Verlesung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2004 - 22 Ss 81/04
    Denn in der Hauptverhandlung waren sowohl sein Verteidiger als die Dolmetscherin anwesend, sodass er auf diese Weise zuverlässig über den weder tatsächlich noch rechtlich schwierigen Anklagevorwurf informiert wurde und sich gegen ihn verteidigen konnte (vgl. OLG Hamburg, NStZ 1993, 53 [OLG Hamburg 14.09.1992 - 2 Ws 396/92 H] , OLG Düsseldorf, NJW 2003, 2766, 2767) [OLG Düsseldorf 02.07.2003 - 2 Ss 88/03 41/03 II] .
  • BGH, 03.12.1981 - 4 StR 564/81

    Verzicht auf die Geltendmachung eines Mangels durch unterlassene Mitteilung -

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2004 - 22 Ss 81/04
    Der Verteidiger hat auch die nicht rechtzeitige Übersetzung der Anklageschrift in der Verhandlung nicht gerügt (dazu BGH, NStZ 1982, 125).
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14

    Recht des Beschuldigten, in einer ihm verständlichen Sprache über die Anklage

    Ob dieser Ermessensspielraum wegen der Funktion der (übersetzten) Anklageschrift für die Vorbereitung einer sachgerechten Verteidigung auf Null reduziert ist und dem Gericht ein Ermessen deshalb nur im Rahmen der Entscheidung darüber zusteht, wie lange es den Zeitraum bemisst, den es dem Angeklagten für die Vorbereitung der (Fortsetzung der) Hauptverhandlung zur Verfügung stellt (vgl. OLG Celle, StV 1998, 531, 532; Rübenstahl, StraFo 2005, 30, 32), oder ob (bereits) eine angemessene Unterbrechung der Hauptverhandlung genügt (vgl. auch Stuckenberg, in: Löwe/Rosenberg, aaO, § 265 Rn. 112; Kuckein, in: KK-StPO, aaO, § 265 Rn. 30; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 265 Rn. 39), kann der Senat hier offen lassen.
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