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   OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss 261/04   

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https://dejure.org/2004,12822
OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss 261/04 (https://dejure.org/2004,12822)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2004 - 2 Ss 261/04 (https://dejure.org/2004,12822)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 2 Ss 261/04 (https://dejure.org/2004,12822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Verschlechterungsverbot; Strafzumessung; Berufungsgericht; gleich hohe Strafe; einheitliche Tat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines sachlich-rechtlichen Fehlers in der Strafzumessung; Berücksichtigung des Wegfalls einer Einzelstrafe durch Herabsetzung einer Gesamtstrafe; Rüge einer Verletzung des Verschlechterungverbotes; Voraussetzung für das Vorliegen der Fehlerhaftigkeit einer ...

  • Judicialis

    StPO § 331; ; StGB § 52; ; StGB § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 331; StGB § 52; StGB § 53
    Verschlechterungsverbot; Strafzumessung; Berufungsgericht; gleich hohe Strafe; einheitliche Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 33
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss 261/04
    Zwar zwingt, worauf die Revision zutreffend hinweist, bei tatmehrheitlicher Verurteilung der Wegfall einer Einzelstrafe nicht ohne weiteres zur Herabsetzung der Gesamtstrafe, sofern die Vorschriften der Gesamtstrafenbildung (heute § 54 StGB) ausreichend beachtet sind (BGHSt 14, 5, 8).
  • BayObLG, 03.07.2003 - 5St RR 174/03

    Begründungserfordernis bei gleich hoher Strafe im Berufungsrechtszug unter

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss 261/04
    Zutreffender Ansicht zu Folge liegt ein sachlich-rechtlicher Fehler vor, wenn das Berufungsgericht ohne nähere Begründung eine gleich hohe Strafe wie der Erstrichter verhängt, obwohl es von einem wesentlich geringeren Strafrahmen ausgeht (BayObLG NStZ-RR 2003, 326; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 267 Rn. 18 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.06.1998 - 2 Ss 666/98

    Drohender Bewährungswiderruf, lückenhafte Strafzumessungserwägungen, drohender

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss 261/04
    Eine Fehlerhaftigkeit ist ferner dann gegeben, wenn die Darlegungen des Tatrichters zu den Strafzumessungserwägungen lückenhaft sind und dem Revisionsgericht eine ausreichende Kontrolle nicht ermöglichen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juni 1998 in 2 Ss 666/98, veröffentlicht in StV 1998, 600, NStZ-RR 1998, 374; Meyer-Goßner, a.a.O. § 337 Rn. 34).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss 261/04
    Zwar führt eine revisionsrechtliche Kontrolle des Rechtsfolgenausspruchs nur zu einer eingeschränkten Überprüfung, ob die Strafzumessungserwägungen im Urteil in sich fehlerfrei sind, ob der Tatrichter rechtlich anerkannte und in Anbetracht der Tatumstände zu bedenkenden Strafzwecke nicht außer Betracht gelassen hat (vgl. BGHSt 29, 319, 320 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1983 - 5 Ss 418/83
    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss 261/04
    Soweit die Revision auf eine Fallgestaltung verweist, in der eine Verletzung des Verschlechterungsverbotes darin gesehen wurde, dass das Berufungsgericht trotz Ausscheidens einzelner Tatvorwürfe die gleiche Strafe wie der Erstrichter festgesetzt hatte, (vgl. OLG Düsseldorf StV 1986, 146), ist diese mit der vorliegenden Situation nicht vergleichbar.
  • BGH, 03.06.1982 - 4 StR 271/82

    Entführungsstrafbarkeit auf Grund des mutmaßlich entgegenstehenden Willens einer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss 261/04
    Vielmehr kann es unter weiteren Voraussetzungen gerechtfertigt sein, auf eine Strafe in Höhe der bisherigen Gesamtstrafe zu erkennen, wenn statt der von der Vorinstanz seiner Gesamtstrafenbildung zugrunde gelegten Tatmehrheit nunmehr Tateinheit angenommen wird (vgl. BGH, Beschl. vom 03. Juni 1982, VRS 65, 134; Meyer-Goßner, a.a.O., § 331 Rn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 296/82

    Aufhebung einer Verurteilung und Neuverurteilung wegen eines geringeren Vergehens

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss 261/04
    Darüber hinaus wird durch eine eingehende Begründung des für den Angeklagten nicht ohne weiteres begreifbaren Ergebnisses die Funktion der Strafe als Mittel zur Einwirkung auf den Angeklagten erfüllt (BayObLG a.a.O.; BGH StV 1983, 14f.).
  • KG, 03.05.2013 - 121 Ss 69/13

    Drohung mit Haarabschneiden; doppelte Milderung bei Nichtanwendung des

    Ein sachlich-rechtlicher Fehler in der Strafzumessung liegt aber vor, wenn das Berufungsgericht ohne nähere Begründung eine gleich hohe Strafe wie der Erstrichter verhängt, obwohl es von einem wesentlich geringeren Strafrahmen ausgeht (vgl. OLG Hamm, StraFo 2005, 33; BayObLG NStZ-RR 2003, 326).
  • OLG Hamm, 11.08.2009 - 3 Ss 233/09

    Strafzumessung; Hartnäckigkeit; Aussagedelikt; Falschaussage

    Grundsätzlich wird in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung zwar verlangt, dass, wenn ein später entscheidender Tatrichter trotz Vorliegens von Umständen, die das Tatgeschehen in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, auf eine gleich hohe Strafe erkennt, wie der frühere Tatrichter, er dies eingehend zu begründen hat (BGH NStZ 1982, 507; OLG Hamm Beschl. v. 18.06.2008 - 3 Ss 236/08 = BeckRS 2008, 15048; OLG Hamm Beschl. v. 12.7. 2004 - 2 Ss 261/04; OLG Köln NJW 1986, 2328; OLG Zweibrücken Beschl. v. 25.5. 1992 - 1 Ss 85/92).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 2 (6) Ss 110/16

    Strafverfahren: Identische Strafhöhe bei Teilerfolg der Berufung

    Darüber hinaus kann nur durch eine eingehende Begründung des für den Angeklagten sonst kaum begreifbaren Ergebnisses der Berufungsverhandlung die Funktion der Strafe als Mittel zur Einwirkung auf den Angeklagten erfüllt werden (vgl. BGH, NStZ 1983, 54; Beschluss vom 08.12.2015, 3 StR 416/15; OLG Zweibrücken, StV 1992, 469, 470; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2001, 16; BayObLG, NStZ-RR 2003, 326; OLG Hamm, StraFo 2005, 33; OLG München, NJW 2009, 160, 161).
  • OLG Hamm, 17.12.2018 - 1 RVs 78/18

    Herabsetzung der Gesamtstrafe nach erheblicher Verringerung der Einsatzstrafe in

    Denn ebenso, wie der Angeklagte einen Anspruch darauf hat, zu erfahren, warum ihm trotz eines wesentlich geminderten Strafrahmens oder neuer, sich mildernd auswirkender Feststellungen die gleiche Strafe auferlegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20.08.1982 - 2 StR 296/82 - OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2004 - 2 Ss 261/04 -, jew. zit. n. juris; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 267 Rn. 14 m.w.N.), bedarf es regelmäßig auch einer besonderen Begründung, wenn das Gericht trotz einer nicht unerheblich verringerten Einsatzstrafe eine ebenso hohe Gesamtstrafe wie der vorherige Tatrichter für angemessen hält (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 11.06.2008 - 5 StR 194/08 -, juris).
  • OLG Hamm, 18.06.2008 - 3 Ss 236/08

    Begründungsanforderungen an Berufungsurteil bei nur leicht gemilderter Strafe im

    Grund hierfür ist, dass der Angeklagte einen Anspruch darauf hat, zu erfahren, warum er für ein wesentlich geringeres Vergehen nun gleich hoch bestraft wird, da anderenfalls die spezialpräventive Wirkung der Verurteilung in Frage gestellt sein kann (BGH NStZ 1982, 507; OLG Hamm Beschl. v. 12.07.2004 - 2 Ss 261/04; OLG Zweibrücken Beschl. v. 25.05.1992 - 1 Ss 85/92).
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