Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 14.07.2005

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5955
BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04 (https://dejure.org/2005,5955)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04 (https://dejure.org/2005,5955)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 2 BvR 2428/04 (https://dejure.org/2005,5955)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 GG; Art. 8 EMRK; § 102 StPO; § 105 StPO; § 184 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 StGB; § 185 StGB
    Unverhältnismäßigkeit von Durchsuchungen (Stärke des Tatverdachtes; Schriftprobe statt Durchsuchung; Wahllichtbildvorlage; Gegenüberstellung; Verbreitung pornografischer Schriften; Beleidigung: Ansinnen oralsexueller Handlungen durch handschriftliches Schreiben); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch Wohnungsdurchsuchung, die nicht gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt war

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis des Eingriffszwecks einer strafprozessualen Wohnungsdurchsuchung zur Stärke des Tatverdachts und zur Schwere der verfolgten Straftat; Zulässigkeit der Nachbesserung eines als verfassungswidrig erkannten Beschlusses durch das Landgericht; Möglichkeit der ...

  • Judicialis

    StPO § 33a; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 102 § 105
    Begrif des Anfangsverdachts als Grundlage einer Durchsuchung im Ermittlungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 347
  • StraFo 2005, 377
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Die Umgrenzung des Tatvorwurfs soll den Betroffenen in den Stand versetzen, die Durchsuchung zu kontrollieren und Rechtsschutz zu suchen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    bb) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
    Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Die Umgrenzung des Tatvorwurfs soll den Betroffenen in den Stand versetzen, die Durchsuchung zu kontrollieren und Rechtsschutz zu suchen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    bb) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
    Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

    Dies bedeutet aber nicht, dass die für den weiteren Gang der Ermittlungen und den Vollzug der richterlichen Anordnung zuständige Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter bei jeder neuen Erkenntnis die Akten übersenden muss, damit dieser prüfe, ob er in ihrem Lichte seine Anordnung aufrechterhalten müsse (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).

    bb) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
    Es wird nicht ersichtlich, welchen entscheidungserheblichen Sachvortrag das Landgericht Waldshut-Tiengen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen haben soll (vgl. hierzu BVerfGE 60, 250 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
    bb) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
    Das schließt es nicht aus, die Begründung des Beschlusses des Amtsgerichts in den Grenzen zu ergänzen, die die Funktion der präventiven Kontrolle wahren, oder eine andere rechtliche Beurteilung an die damals vorliegenden tatsächlichen Erkenntnisse knüpfen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03 - ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
    bb) Auf dieser Grundlage konnte das staatliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, welchem nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 100, 313 ), den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ) nicht rechtfertigen.
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04
    a) aa) Ungeachtet dessen, dass ein Beschuldigter sich nicht selbst bezichtigen muss (nemo tenetur se ipsum accusare, vgl. hierzu BVerfGE 56, 37 ), hätte zunächst als milderes und damit erforderliches Mittel zur Verifizierung der Urheberschaft des Briefes die Aufforderung des Beschwerdeführers zu einer Schriftprobe bestanden.
  • BGH, 30.03.2023 - StB 58/22

    Durchsuchung bei Beschuldigten (Anfangsverdacht); Durchsuchung bei anderen

    Zwar kann sich ein zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegender Verdacht durch neu hinzugetretene Umstände zerstreuen und damit die Maßnahme erübrigen (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 2 BvR 2428/04, BVerfGK 5, 347, 353 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 65. Aufl., § 105 Rn. 8a; MüKoStPO/Hauschild, 2. Aufl., § 105 Rn. 27; KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 105 Rn. 12).
  • BGH, 17.12.2014 - StB 10/14

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die beendete Durchsuchung; Durchsuchung beim

    d) Die vom Senat vorgenommene, von der Würdigung des Ermittlungsrichters in der angefochtenen Entscheidung abweichende rechtliche Bewertung des dem Beschluss zugrundeliegenden Sachverhalts durch das Beschwerdegericht ist grundsätzlich statthaft (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 2 BvR 2428/04, juris Rn. 27).
  • BGH, 15.06.2023 - StB 23/23

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Durchsuchung eines Betroffenen aufgrund

    Zwar kann sich ein zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegender Verdacht durch neu hinzugetretene Umstände zerstreuen und damit die Maßnahme erübrigen (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - 2 BvR 2428/04, BVerfGK 5, 347, 353 ff.; BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - StB 58/22, NStZ-RR 2023, 182, 184; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 66. Aufl., § 105 Rn. 8a; MüKoStPO/Hauschild, 2. Aufl., § 105 Rn. 27; KK-StPO/Henrichs/Weingast, 9. Aufl., § 105 Rn. 12).
  • LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
    Die Verdachtsgründe müssen aber über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehen; es müssen sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04 - unter B I 1).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.07.2005 - 4 HEs 59/2005, 4 HEs 59/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17580
OLG Stuttgart, 14.07.2005 - 4 HEs 59/2005, 4 HEs 59/05 (https://dejure.org/2005,17580)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.07.2005 - 4 HEs 59/2005, 4 HEs 59/05 (https://dejure.org/2005,17580)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 4 HEs 59/2005, 4 HEs 59/05 (https://dejure.org/2005,17580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Untersuchungshaft: Sechsmonats-Prüfung bei nicht ordnungsgemäß verkündeter Erweiterung des Haftbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäßes Verfahren der Haftprüfung nach §§ 121, 122 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO); Rechtliche Folgen einer unrechtmäßigen Verkündung des Haftbefehls durch einen ersuchten Richter; Strafbarkeit der Entwertung von Sicherheiten für einen Bankkredit durch Aushöhlung ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 140
  • NStZ 2006, 588
  • StraFo 2005, 377
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Bl 2/98

    Verkündung, erweiterter Haftbefehl, Gegenstand der Haftprüfung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2005 - 4 HEs 59/05
    In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit, dass auf den erweiterten Haftbefehl § 115 StPO entsprechende Anwendung findet, da es sich in der Sache ... - im Umfang der Erweiterung - um einen neuen Haftbefehl handelt (vgl. OLG Hamm StV 1998, 273; KK-Boujong, StPO, 5. Aufl., § 115 Rdnr. 15; KMR, StPO, § 115 Rdnr. 12; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., §§ 114 Rdnr. 18 und 115 Rdnr. 12 jeweils m.w.N.).

    Es handelt sich vorliegend auch nicht etwa um einen Fall des § 115 a StPO (vgl. OLG Hamm StV 1998, S. 273 und 555).

  • OLG Karlsruhe, 10.05.1996 - 1 AR 27/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2005 - 4 HEs 59/05
    Das in § 115 a Abs. 3 Satz 1 StPO dem Beschuldigten eingeräumte Recht zu verlangen, dass er dem zuständigen Richter vorgeführt werde, wäre wertlos, wenn der zuständige Richter seine Vernehmungsaufgabe auf einen anderen Richter übertragen könnte (vgl. LR-Hilger, StPO, 25.Aufl., § 115 Rdnr. 14, OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 4 HEs 47/05 - ein entsprechendes Ersuchen ist daher unzulässig: vgl. Kissel/Mayer, GVG, 4. A., § 158 Rdnr. 10, OLG Frankfurt, NStZ 1988, S. 441; a.A. für den erweiterten Haftbefehl: OLG Karlsruhe, Justiz 1997, S. 140).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 1 S 1 durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.07.2005 - 4 HEs 59/05
    Nach allem fehlt es an einer ordnungsgemäßen Verkündung des erweiterten Haftbefehls, so dass dieser Haftbefehl - im Umfang seiner Erweiterung - der 6-Monats-Haftprüfung nicht zu Grunde gelegt werden darf (vgl. BVerfG NStZ 2002, 157).
  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 140/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

    - 1 Ws 240/08; OLG Braunschweig, Beschl. v. 23.01.2007 - HEs 9 - 11/06; OLG Stuttgart, NStZ 2006, S. 588; OLG Hamburg, NStZ-RR 2003, S. 346; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, S. 277).
  • OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20

    Zulässigkeit einer Rechtshilfe auf Eröffnung eines Haftbefehls

    Die Eröffnung des Haftbefehls ist nicht nur eine Formalität, bei der es allein um die Mitteilung des Haftbefehls und die Entgegennahme der Beschuldigtenerklärung geht; wegen des schwerwiegenden Eingriffs in die Freiheitsrechte des Inhaftierten muss der zuständige Richter dem Beschuldigten die Möglichkeit zu umfassender Erklärung geben, um dem Gebot der mündlichen Anhörung das nötige substanzielle Gewicht zu verleihen (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.07.2005, Az. 4 HEs 59/2005, bei juris).

    Insoweit kann nichts anderes gelten als für eine gem. § 115a Abs. 3 StPO verlangte Vernehmung vor dem gem. § 115 StPO zuständigen Gericht, die wertlos wäre, wenn der zuständige Richter seine originäre Vernehmungsaufgabe einem anderen Richter überlassen könnte (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.07.2005, Az. 4 HEs 59/2005, Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 115a, Rdnr. 8; BeckOKStPO/ Krauß, 37. Ed., § 115a, Rdnr. 6) und die daher ebenso wenig auf den Richter des nächsten Amtsgerichts als Rechtshilfegericht im Sinne von § 157 GVG übertragen werden kann wie eine vom Beschuldigten im Haftprüfungsverfahren beantragte mündliche Verhandlung (vgl. Löwe-Rosenberg/Franke, a. a. O., § 158 GVG, Rdnr. 4).

  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 166/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

    Wenngleich die Vorschrift des § 115 StPO ihrem Wortlaut nach nur auf den gerade erst ergriffenen und nicht auf den schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten anwendbar ist, besteht weitgehend Einigkeit, dass § 115 StPO auf den erweiterten bzw. abgeänderten Haftbefehl entsprechend Anwendung findet ( BVerfG, NStZ 2002, S. 157; Senatsbeschl. v. 05.02.2009 - 3 Ws 39/09; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 27.06.2008 - 1 Ws 240/08; OLG Braunschweig, Beschl. v. 23.01.2007 - HEs 9 - 11/06; OLG Stuttgart, NStZ 2006, S. 588; OLG Hamburg, NStZ-RR 2003, S. 346; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, S. 277).
  • OLG Köln, 29.06.2007 - 2 Ws 308/07

    Verkündung des Haftbefehls durch beauftragten Richter

    Der Senat entnimmt aus diesen Vorschriften den Grundsatz, dass die StPO die Vorbereitung von Entscheidungen durch einen beauftragten Richter grundsätzlich zulässt (LR-Hilger § 126 StPO Rdnr. 23; vgl. auch OLG Stuttgart B.v. 14.7.2005, 4 HEs 59/2005, 4 HEs 59/05, Rdnr. 4, zit. nach Juris).
  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 156/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

    Wenngleich die Vorschrift des § 115 StPO ihrem Wortlaut nach nur auf den gerade erst ergriffenen und nicht auf den schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten anwendbar ist, besteht weitgehend Einigkeit, dass § 115 StPO auf den erweiterten bzw. abgeänderten Haftbefehl entsprechend Anwendung findet ( BVerfG, NStZ 2002, S. 157; Senatsbeschl. v. 05.02.2009 - 3 Ws 39/09; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 27.06.2008 - 1 Ws 240/08; OLG Braunschweig, Beschl. v. 23.01.2007 - HEs 9 - 11/06; OLG Stuttgart, NStZ 2006, S. 588; OLG Hamburg, NStZ-RR 2003, S. 346; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, S. 277).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.02.2018 - 18 Qs 4/18

    Die Erklärung über die Zurücknahme eines Rechtsmittels ist bedinungungsfeindlich

    Hinsichtlich der Annahme - wie geschehen - eines richterlichen Vertretungsfalls bei der Vorführung vor den zuständigen Richter gemäß § 115 StPO bedarf es mit Blick auf die verfassungsrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) sowie den vom Gesetzgeber in §§ 115, 115a StPO bewusst eng gezogenen Zuständigkeitsrahmen (s. dazu BVerfG, Beschluss vom 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01, NStZ 2002, 157, unter II.1.b; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.07.2005 - 4 HEs 59/05, NStZ 2006, 588, unter 1. a.E.) einer nachvollziehbaren aktenmäßigen Dokumentation.
  • OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06

    Untersuchungshaft: Fortsetzungsfeststellungsinteresse für eine prozessual

    Sie besteht hier in dem Haftbefehlserweiterungsbeschluss der Jugendkammer vom 22. September 2006, den die Kammer dem Angeklagten am 10. Oktober 2006 ordnungsgemäß nach § 115 StPO eröffnet hat (die Erledigung im Wege der Rechtshilfe wäre nicht ausreichend gewesen, vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 2006, 588).
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