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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2005 - 2 StR 468/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6114
BGH, 08.06.2005 - 2 StR 468/04 (1) (https://dejure.org/2005,6114)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2005 - 2 StR 468/04 (1) (https://dejure.org/2005,6114)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 2 StR 468/04 (1) (https://dejure.org/2005,6114)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG
    Pauschvergütung (besonders schwierige Sache; besonders umfangreiche Vorbereitung; Revisionshauptverhandlung; Entscheidung beim BGH durch den gesamten Spruchkörper)

  • Burhoff online

    § 51 RVG
    Besetzung des BGH-Senats

  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 239
  • StraFo 2005, 439
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 555/06

    Erinnerung gegen den Gebührenansatz; Besetzung des Senats bei der Entscheidung

    Der Senat entscheidet gemäß § 139 Abs. 1 GVG in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden (vgl. zur Festsetzung einer anwaltlichen Pauschvergütung durch den Bundesgerichtshof BGH StraFo 2005, 439).
  • BGH, 05.04.2006 - 5 StR 569/05

    Kostenerinnerung (Kostenfreiheit; Entscheidung durch den BGH durch fünf Richter)

    Der Senat entscheidet gemäß § 139 Abs. 1 GVG in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden (vgl. zur Festsetzung einer anwaltlichen Pauschvergütung durch den Bundesgerichtshof BGH StraFo 2005, 439).
  • LG Dresden, 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27593/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung eines Zeugenbeistands

    Die Kammer folgt insoweit der von den obersten Bundesgerichten mehrheitlich vertretenen Auffassung, dass die gesetzliche Zuweisung an einen Einzelrichter nur dann beachtlich ist, wenn das Gerichtsverfassungsgesetz für derartige Spruchkörper das Tätigwerden eines Einzelrichters institutionell überhaupt zulässt (BGH NStZ 2006, 239 - 2. Strafsenat - BGH RPfl 2005, 279 - 5. Zivilsenat - BFHE 209, 422 f. - wohl a.A. BVerwG NJW 2006, 1450 ; ohne Diskussion des Problems für Einzelrichter-Zuständigkeit: OLG Köln NStZ 2006, 410 ; inzident auch OLG Koblenz NStZ-RR 2006, 254 und OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 126 ).
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Rechtsprechung
   KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05   

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https://dejure.org/2005,1215
KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05 (https://dejure.org/2005,1215)
KG, Entscheidung vom 18.07.2005 - 3 Ws 323/05 (https://dejure.org/2005,1215)
KG, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - 3 Ws 323/05 (https://dejure.org/2005,1215)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Zeugenbeistandes; Gebühren eines Rechtsanwalt sals Zeugenbeistand nach dem Rechsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

  • Burhoff online

    Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Zeugenbeistand

  • Judicialis

    StPO § 68 b; ; StPO § 141; ; RVG § 48 Abs. 5 Satz 1; ; RVG § 61 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Zeugenbeistand, Übergangsregelung, Einzeltätigkeit contra Vollvertretung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online (Leitsatz)

    Vorbem. 4 Abs. 1 RVG
    Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Zeugenbeistand

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Übergangsrecht - Gebührenhöhe für Tätigkeit als Zeugenbeistand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3589 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 358
  • Rpfleger 2005, 694
  • StraFo 2005, 439
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2000 - 3 (s) BRAGO 118/00
    Auszug aus KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05
    Gleiches gilt für die Kommentierung in Hartmann, Kostengesetze 35. Aufl., VV 4302 Rdn. 2 (S. 1877), auf die sich die Bezirksrevisorin bezieht, sowie die Entscheidung des OLG Düsseldorf in JurBüro 2001, 26 f.).
  • OLG Schleswig, 30.11.2004 - 1 Ws 423/04

    Vergütung des nach Pflichtverteidigers nach RVG

    Auszug aus KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05
    Dies ist inzwischen die einhellige Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. u. a. OLG Jena und OLG Frankfurt, beide in RVGreport 2005, 221; OLG Schleswig NJW 2005, 234).
  • KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05

    Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Gebühren des anwaltlichen Vertreters des

    Auszug aus KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05
    Soweit die Bezirksrevisorin des Landgerichts zu bedenken gibt, ob für den Fall, daß das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anwendbar wäre, nicht ausschließlich die Verfahrensgebühr VV 4302 Ziff. 3 als Einzelgebühr für eine andere nicht in den Nummern VV 4300 oder 4301 erwähnte Beistandsleistung vergütet werden sollte, ist ihr entgegenzuhalten, daß gemäß Teil 4 Strafsachen, Vorbemerkung 4 Abs. 1 des Vergütungsverzeichnisses [Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 RVG)] in Verbindung mit Abschnitt 1 des Teiles 4 Strafsachen des Vergütungsverzeichnisses unter anderem für die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Beistand eines Zeugen die Vorschriften für die Gebühren eines Verteidigers entsprechend anzuwenden sind, daher der als Beistand beigeordnete Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die gleichen Gebühren wie ein Verteidiger erhält (vgl. Schmahl in Riedel/Sußbauer, RVG 9. Aufl., VV Teil 4 Vorbem. 4 Rdn. 22 (S. 678); Hartung in Hartung/Römer-mann, RVG VV Teil 4 Rdn. 27; Volpert in RVG, Burhoff Hrg., Vorbemerkung 4.3 Rdz. 16 (S. 835; s. auch KG, Beschluß vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05 - Burhoff, RVGreport 2004, 16; siehe auch Bundestagsdrucksache 15/1971 S. 145, abgedruckt bei Göttlich/ Mümmler, RVG, Stichwort Beistand Ziff. 3 [für Zeugen und Sachverständige] S. 128 f.).
  • KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05

    Vergütung des anwaltlichen Nebenklägervertreters in Übergangsfällen

    Auszug aus KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05
    Diese Rechtsprechung gilt auch für die Beiordnung eines Zeugenbeistands nach § 68 b StPO, denn ebenso wie für die Beiordnung nach § 141 StPO ist für die Beiordnung nach § 68 b StPO Voraussetzung, daß das Wahlmandat geendet hat; damit steht es als Anknüpfungspunkt für die Anwendung des Übergangsrechts nicht mehr zur Verfügung (anders für die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand eines Nebenklägers: KG, Beschluß vom 9. Juni 2005 - 4 Ws 47/05; KG, Beschluß 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 -).
  • KG, 17.01.2005 - 2 StE 10/03

    Pflichtverteidigervergütung nach neuem Gebührenrecht: Stichtagsbestimmung bei

    Auszug aus KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05
    Das Kammergericht hat in seinem Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - für den Fall der Beiordnung eines Pflichtverteidigers, der zuvor Wahlverteidiger gewesen ist, ausgeführt, § 61 Abs. 1 RVG sei dahin auszulegen, daß auf den Zeitpunkt der Pflichtverteidigerbestellung abzustellen sei [Rechtspfleger 2005, 276; RVGreport 2005, 186 f].
  • OLG Jena, 17.03.2005 - 1 Ws 73/05

    Übergangsregelung beim Pflichtverteidiger

    Auszug aus KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05
    Dies ist inzwischen die einhellige Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. u. a. OLG Jena und OLG Frankfurt, beide in RVGreport 2005, 221; OLG Schleswig NJW 2005, 234).
  • KG, 13.06.2005 - 5 Ws 253/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Anwendbares Gebührenrecht bei vor dem 1. Juli 2004

    Auszug aus KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05
    Diese Rechtsprechung gilt auch für die Beiordnung eines Zeugenbeistands nach § 68 b StPO, denn ebenso wie für die Beiordnung nach § 141 StPO ist für die Beiordnung nach § 68 b StPO Voraussetzung, daß das Wahlmandat geendet hat; damit steht es als Anknüpfungspunkt für die Anwendung des Übergangsrechts nicht mehr zur Verfügung (anders für die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand eines Nebenklägers: KG, Beschluß vom 9. Juni 2005 - 4 Ws 47/05; KG, Beschluß 13. Juni 2005 - 5 Ws 253/05 -).
  • KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04

    Pflichtverteidigergebühren: Anwendbares Gebührenrecht für den zuvor als

    Auszug aus KG, 18.07.2005 - 3 Ws 323/05
    Das Kammergericht hat in seinem Beschluß vom 17. Januar 2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) - für den Fall der Beiordnung eines Pflichtverteidigers, der zuvor Wahlverteidiger gewesen ist, ausgeführt, § 61 Abs. 1 RVG sei dahin auszulegen, daß auf den Zeitpunkt der Pflichtverteidigerbestellung abzustellen sei [Rechtspfleger 2005, 276; RVGreport 2005, 186 f].
  • OLG Hamm, 07.11.2007 - 2 Ws 289/07

    Zeugenbeistand; Abrechnung; Einzeltätigkeit; vorher Verteidiger

    Für die Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG treten u.a. ein: KG (Beschluss v. 18. Januar 2007, 1 Ws 2/07 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, wie z.B. StraFo 2005, 439 = RVGreport 2005, 341; StraFo 2007, 41 = AGS 2006, 329), OLG Celle (Beschluss v. 21. Mai 2007, 1 Ws 195/07), OLG Dresden (Beschluss vom 15. Februar 2007, 1 Ws 28/07), OLG Frankfurt (Beschluss v. 26. Februar 2007. 5-1 BJs 333/85 [richtig: 5 - 1 BJs 322/85 - 2 - 3/05 - d. Red.] ), OLG Oldenburg (StraFo 2006, 130 = RVGreport 2006, 107), (auch noch) OLG Schleswig (NStZ-RR 2006, 255) sowie u.a. LG Berlin (Beschl. v. 23. Oktober 2006, (514) 83 Js 153/04 KLs 1/06), LG Bochum (Beschluss v. 22. Dezember 2006, 1 KLs 46 Js 77/05), LG Osnabrück (Beschl. v. 11. Oktober 2005, 3 KLs 30/04), und AG Lingen (AGS 2006, 175) sowie schließlich auch der hiesige 3. Strafsenat in einem nicht näher begründeten Beschluss vom 17. Juli 2007 in 3 Ws 307/07) sowie der hiesige 1. Strafsenat in den Beschlüssen vom 23. Oktober 2007 in 1 Ws 711/07 und 1 Ws 712/07 sowie in der Literatur Kroiß in Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 2. Aufl., Nrn. 4100-4103 VV Rn. 3, allerdings ohne nähere Begründung).

    Demgegenüber vertritt die inzwischen wohl überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wie BGH (Beschl. v. 17. April 2007 - StB 1/06), (früher) KG (StraFo 2005, 439 = RVGreport 2005, 341; StraFo 2007, 41 = AGS 2006, 329), OLG Koblenz (RVGreport 2006, 232 = AGS 2006, 598 = NStZ-RR 2006, 254), OLG Köln (NStZ 2006, 410), OLG München (Beschluss v. 29. März 2007, 1 Ws 354/07), OLG Schleswig (NStZ-RR 2007, 126 = AGS 2007, 191 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung in NStZ-RR 2006, 255), OLG Stuttgart (NStZ 2007, 343), LG Dresden (Beschluss v. 7. September 2007, 5 KLs 109 Js 27593/05), LG München I (Beschluss v. 19. Februar 2007 - 12 KLs 247 Js 228539/05) und LG Ulm (StraFo 2007, 219) die Auffassung, dass der als Zeugenbeistand tätige Rechtsanwalt seine Tätigkeiten nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG abrechnet (so auch Burhoff (Hrsg.) RVG- Straf und Bußgeldsachen, 2. Aufl., Vorbemerkung 4.1 Rn. 6 ff. sowie Burhoff/Volpert, a.a.O., Vorbem. 4.3 Rn. 16; Burhoff RVGreport 2005, 458; ders., RVGreport 2006, 81).

    Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass dem Rechtsanwalt in der Regel die volle Vertretung übertragen und er nur ausnahmsweise in einer Einzeltätigkeit beauftragt wird (so zutreffend das KG in seiner früheren Rechtsprechung in StraFo 2005, 439 = RVGreport 2005, 341; StraFo 2007, 41 = AGS 2006, 329; ähnlich OLG Schleswig StV 2006, 206 = RVGreport 2005, 70 = AGS 2005, 120 zur Abgrenzung der Tätigkeiten in der Strafvollstreckung von der Einzeltätigkeit).

    Da dem Antragsteller vorliegend Festbetragsgebühren zustehen, kann hier die Frage dahinstehen, ob, wovon das KG ausgeht (vgl. StraFo 2005, 439 = RVGreport 2005, 341), dem als Zeugenbeistand tätigen Rechtsanwalt grundsätzlich niedrigere Gebühren zustehen sollen als dem Verteidiger.

  • KG, 01.02.2006 - 5 Ws 506/05

    Vergütung des Zeugenbeistandes: Höhe der Vergütung; kein Anspruch auf die

    Mit der hier streitgegenständlichen Frage haben sich bereits der 3. und der 4. Strafsenat des Kammergerichts befaßt (Beschlüsse vom 18. Juli 2005 - 3 Ws 323/05 - und vom 4. November 2005 - 4 Ws 61/05 -).

    "Gemäß Teil 4 Strafsachen, Vorbemerkung 4 Abs. 1 des Vergütungsverzeichnisses (Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 RVG)) in Verbindung mit Abschnitt 1 des Teiles 4 Strafsachen des Vergütungsverzeichnisses sind unter anderem für die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Beistand eines Zeugen die Vorschriften für die Gebühren eines Verteidigers entsprechend anzuwenden und er erhält grundsätzlich die gleichen Gebühren wie dieser (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 3 Ws 323/05 - m. w. Nachw.; Schmahl in Riedel/Sußbauer, RVG 9. Aufl., VV Teil 4 Vorbem. 4 Rdn. 22; Volpert in RVG, Burhoff Hrsg., Vorbemerkung 4.3 Rdz. 16; siehe auch Bundestagsdrucksache 15/1971 S. 145).

    Die Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor der Strafkammer nach Nr. 4112 VV RVG kann Rechtsanwalt F dagegen nicht verlangen (a. A. KG - 3. Strafsenat -, Beschluß vom 18. Juli 2005 - 3 Ws 323/05 -).

  • OLG Brandenburg, 26.02.2007 - 1 Ws 23/07

    Gebühr des Rechtsanwalts: Vergütung der Tätigkeit als Zeugenbeistand

    Der Wortlaut der Vorbemerkung 4 Abs. 1 des VV läßt eine (erweiternde) Auslegung im Sinne unterschiedsloser Vergütung des Zeugenbeistandes nach den Vergütungstatbeständen der Nr. 4100 ff VV nicht zu (so aber KG 3. Strafsenat RVGreport 2005, 341; Burhoff RVGreport 2006, 81), weil er auf alle Vergütungsregelungen des 4. Abschnitts, also gerade auch auf diejenige für Einzeltätigkeiten (Nr. 4300 ff VV) Bezug nimmt.
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Rechtsprechung
   LG Verden, 16.06.2005 - 3 - 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31475
LG Verden, 16.06.2005 - 3 - 19/04 (https://dejure.org/2005,31475)
LG Verden, Entscheidung vom 16.06.2005 - 3 - 19/04 (https://dejure.org/2005,31475)
LG Verden, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 3 - 19/04 (https://dejure.org/2005,31475)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Nr. 4141 VV RVG; § 84 Abs. 2 BRAGO
    Verfahrensgebühr: Zusätzliche Gebühr bei Rücknahme der Revision; Anspruch auf Festsetzung einer Zusatzgebühr nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG); Gebühren bei Rücknahme einer Revision; Vorliegen einer auf Förderung des ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensgebühr: Zusätzliche Gebühr bei Rücknahme der Revision; Anspruch auf Festsetzung einer Zusatzgebühr nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG); Gebühren bei Rücknahme einer Revision; Vorliegen einer auf Förderung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 439
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 20.05.2019 - 2 Ws 141/19

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Rücknahme der Revision

    Unter welchen Voraussetzungen die vorgenannte Gebühr bei der Rücknahme einer Revision jedoch entsteht, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten: Eine Auffassung macht das Entstehen der Gebühr nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2005, 1 Ws 288/05; LG Hagen, Beschluss vom 23.02.2006, 51 KLs 400 Js 815/04 (21/05); LG Verden StraFo 2005, 439 [LG Verden 16.06.2005 - 3-19/04] ; Gerold/Schmidt , VV 4141, Rn. 39; Schons/Enders , RVG, 3. Auflage, 2017, Nr. 4141 VV, Rn. 37; Schneider/Wolf , RVG, 8. Auflage, 2017, VV 4141, Rn. 136 ff., insbes.

    Weil der Gesetzgeber jedoch in Kenntnis dieses früheren Streits das Entstehen der Verfahrensgebühr nicht an weitere Voraussetzungen geknüpft habe, sei auch keine weitere ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung zu fordern (vgl. LG Verden StraFo 2005, 439 [LG Verden 16.06.2005 - 3-19/04] ; Gerold/Schmidt , VV 4141, Rn. 39; a.A. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.05.2005, 1 Ws 164/05 ).

    Soweit sich aus dem Beschluss des Senats vom 19.07.2005 (2 Ws 151/05), mit dem die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Verden vom 16.06.2005 (3-19/04 = StraFo 2005, 439), welches sich der erstgenannten Auffassung angeschlossen hatte, verworfen wurde, etwas anderes ergibt, hält der Senat an dieser Rechtsauffassung nicht weiter fest.

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