Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 25.05.2005

Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2005 - 2 StR 206/05   

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https://dejure.org/2005,7450
BGH, 10.08.2005 - 2 StR 206/05 (https://dejure.org/2005,7450)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2005 - 2 StR 206/05 (https://dejure.org/2005,7450)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2005 - 2 StR 206/05 (https://dejure.org/2005,7450)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 376
  • StV 2006, 5
  • StraFo 2005, 468
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Unerheblich ist insoweit, dass der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag der Verdeckungsabsicht als neue Bezugstat eine Körperverletzung zugeordnet hat (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 206/05).
  • BGH, 26.05.2021 - 4 StR 550/20

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Ausschluss der

    Zwar kann die Annahme einer anderweitigen Verteidigungsmöglichkeit im Einzelfall ausgeschlossen sein, wenn der unter Verletzung der Hinweispflicht ausgeurteilte Tatbestand von dem in der unverändert zugelassenen Anklage dem Angeklagten zur Last gelegten Tatbestand mit umfasst war und beide insoweit denselben Tatvorwurf betreffen (vgl. zu derartigen Konstellationen BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 310/17, NStZ 2018, 159 zu § 30a Abs. 2 Nr. 2 / § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 206/05, NStZ-RR 2005, 376 f. zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 / § 240 und § 246 StGB; Urteil vom 14. Februar 1995 - 1 StR 725/94, NStZ-RR 1996, 10; Urteil vom 15. Mai 1952 - 5 StR 130/52, MDR 1952, 532 bei Dallinger jeweils zu § 211 / § 212 StGB).
  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14

    Unterbliebener Hinweis auf die mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Er kann daher nicht dadurch ersetzt werden, dass Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (BGH aaO) und sich etwa der Sachverständige (BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 2 StR 529/07, StV 2008, 344, 345 mwN), der Staatsanwalt und/oder der Verteidiger zu der Maßregel äußern (BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08 (juris, Rn. 3); zu § 265 Abs. 1 StPO auch Beschluss vom 10. Juni 2005 - 2 StR 206/05, NStZ-RR 2005, 376, 377; zum Fehlen des Beruhens auf den Hinweis, wenn der Verteidiger - anders als hier - im Schlussvortrag die Voraussetzungen der Maßregelanordnung bejaht: BGH, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 1 StR 280/08, NStZ-RR 2008, 316).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 261/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9945
OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 261/05 (https://dejure.org/2005,9945)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.05.2005 - 2 Ss OWi 261/05 (https://dejure.org/2005,9945)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 2 Ss OWi 261/05 (https://dejure.org/2005,9945)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Bußgeldes und Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Rüge der Beschränkung der Verteidigung durch nur unvollständige Gewährung von Akteneinsicht ; Darlegungserfordernis der konkret-kausale Beziehung zwischen einem geltend ...

  • Judicialis

    StPO § 147; ; StPO § 338; ; StPO § 344

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 147; StPO § 338; StPO § 344
    Nichtgewährung von Akteneinsicht; Beschränkung der Verteidigung; Begründung der Verfahrensrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Begründung der Rechtsbeschwerde

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 468
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (Darlegungsanforderungen:

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 261/05
    Hierzu gehört zumindest, dass nach Einsichtnahme in die Aktenbestandteile, die in der Verhandlung vorenthalten wurden, ein konkretes Ergebnis (etwa Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung der Verhandlung, der durch Gerichtsbeschluss abgelehnt worden ist) für den Fall vorheriger vollständiger Akteneinsicht vorgetragen wird (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2004, 50).
  • OLG Hamm, 13.03.2003 - 2 Ss OWi 201/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Nachfahren, Nachzeit, tatsächliche

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 261/05
    Die tatsächlichen Feststellungen tragen den Schuldspruch einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung von 47 km/h. Der vorgenommene Sicherheitsabzug von 15 % für Toleranzen entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zur Problematik der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit u.a. den Beschluss des erkennenden Senats vom 13. März 2003 in 2 Ss OWi 201/03, NStZ-RR 2004, 26).
  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 371/95

    Beweisaufnahme - Tatsachenbehauptung - Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 261/05
    Diese erfordern, dass im Beweisantrag die Anknüpfungstatsachen selbst mitgeteilt werden, damit das Gericht prüfen und entscheiden kann, ob es einen Sachverständigen einbeziehen muss (BGH, NStZ 1996, 202).
  • OLG Hamm, 22.03.2007 - 2 Ss OWi 202/07

    Rechtsbeschwerde; Begründung; nicht ausreichende Akteneinsicht;

    Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass für die Annahme, dass die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt beschränkt worden ist (§ 338 Nr. 8 StPO i.V.m. § 79 OWiG) eine Beschränkung der Verteidigung, die nur generell abstrakt geeignet ist, die gerichtliche Entscheidung zu beeinflussen, nicht ausreicht (vgl. Senat im Beschluss vom 25. Mai 2005 in 2 Ss OWi 261/05 OLG und Senat in NJW 2004, 381 = NStZ 2004, 166 = DAR 2004, 104 = VRS 106, 54 StV 2004, 310).
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