Weitere Entscheidung unten: KG, 28.07.2005

Rechtsprechung
   KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02, 3 AR 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25000
KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02, 3 AR 8/02 (https://dejure.org/2005,25000)
KG, Entscheidung vom 28.07.2005 - 4 Ws 153/02, 3 AR 8/02 (https://dejure.org/2005,25000)
KG, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02, 3 AR 8/02 (https://dejure.org/2005,25000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,25000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 14.07.1993 - 4 Ws 157/93

    Einstellung; Verfahren; Verfahrenshindernis ; Verurteilung; Auslagen;

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Demgegenüber hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß für eine Ermessensentscheidung nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO erst dann Raum ist, wenn die Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife durchgeführt worden war (vgl. Beschluß vom 7. Dezember 1998 - 4 Ws 190/98 - und NJW 1994, 600).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Dieses Verfahrensstadium ist erst erreicht, wenn der Angeklagte das letzte Wort hatte (vgl. BVerfG NJW 1990, 2741 und 1987, 2427).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Dieses Verfahrensstadium ist erst erreicht, wenn der Angeklagte das letzte Wort hatte (vgl. BVerfG NJW 1990, 2741 und 1987, 2427).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Er verkennt dabei nicht, daß auch die abweichenden Auffassungen mit der Unschuldsvermutung vereinbar und deshalb verfassungsrechtlich unbedenklich sind, sofern keine Schuldzuweisung getroffen wird (vgl. BVerfG NJW 1992, 1612).
  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ws 496/96

    Entschädigung, StrEG, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis,

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Die Ausnahmevorschrift ist also nur anwendbar, wenn das Gericht nach seiner Überzeugung beim Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit zu einem Schuldspruch gekommen wäre (vgl. etwa BGH NStZ 1995, 406; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Ws 25/97
    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Die Ausnahmevorschrift ist also nur anwendbar, wenn das Gericht nach seiner Überzeugung beim Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit zu einem Schuldspruch gekommen wäre (vgl. etwa BGH NStZ 1995, 406; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Die Ausnahmevorschrift ist also nur anwendbar, wenn das Gericht nach seiner Überzeugung beim Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit zu einem Schuldspruch gekommen wäre (vgl. etwa BGH NStZ 1995, 406; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127).
  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00

    Absehen von Auslagenerstattung bei Vorliegen von Verdachtsmomenten

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Während teilweise ein hinreichender Tatverdacht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 126) für ausreichend erachtet wird, halten andere Gerichte diese Vorschrift dann für anwendbar, wenn ein erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer (gedachten) Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozeßordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2002, 246; KG (5. Senat), Beschluß vom 14. Januar 1998 - 5 Ws 11 und 12/98 -).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2003 - 3 Ws 248/02

    Einstellung des Strafverfahrens nach dem Tod des Angeklagten: Sofortige

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Während teilweise ein hinreichender Tatverdacht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 126) für ausreichend erachtet wird, halten andere Gerichte diese Vorschrift dann für anwendbar, wenn ein erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer (gedachten) Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozeßordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2002, 246; KG (5. Senat), Beschluß vom 14. Januar 1998 - 5 Ws 11 und 12/98 -).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Während teilweise ein hinreichender Tatverdacht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 126) für ausreichend erachtet wird, halten andere Gerichte diese Vorschrift dann für anwendbar, wenn ein erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer (gedachten) Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozeßordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2002, 246; KG (5. Senat), Beschluß vom 14. Januar 1998 - 5 Ws 11 und 12/98 -).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des

  • KG, 07.12.1998 - 4 Ws 190/98

    Kosten- und Auslagenentscheidung und Anspruch Strafverfolgungsentschädigung bei

  • KG, 11.01.2008 - 1 Ws 286/07

    Auslagenentscheidung im Strafverfahren: Selbsttötung eines in der ersten Instanz

    Wann die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sind, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. dazu KG, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02 -).

    Für die Abweichung von der Regel des § 467 Abs. 1 StPO bedarf es vielmehr weiterer Umstände, die es unbillig erscheinen lassen, die Staatskasse mit den notwendigen Auslagen des Angeklagten zu belasten (vgl. KG, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02 - OLG Köln NJW 1991, 506).

  • KG, 11.01.2008 - 1 AR 1692/07

    Vorliegen hinreichenden bzw. erheblichen Tatverdachts als Voraussetzung für eine

    Wann die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sind, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. dazu KG, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02 -).

    Für die Abweichung von der Regel des § 467 Abs. 1 StPO bedarf es vielmehr weiterer Umstände, die es unbillig erscheinen lassen, die Staatskasse mit den notwendigen Auslagen des Angeklagten zu belasten (vgl. KG, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02 - OLG Köln NJW 1991, 506).

  • LG Neuruppin, 18.12.2020 - 11 Qs 95/20

    Bußgeldverfahren - Auslagenerstattung bei Verfahrenseinstellung wegen

    Demgegenüber dürfte jedoch der Wortlaut der Norm deutlich dafür sprechen, ihren Anwendungsbereich überhaupt erst dann als eröffnet anzusehen, wenn eine Verurteilung ohne den Eintritt des Verfahrenshindernisses sicher gewesen wäre, was regelmäßig jedoch nur bei einer bereits im Übrigen bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Haupt-verhandlung der Fall sein kann (BVerfG, Beschluss vom 12.11.1991 - 2 BvR 281/91; BVerfG, Beschluss vom 26.03.1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 740/81, 2 BvR 284/85; BGH, Beschluss vom 24.05.2018 - 4 StR 51/17; BGH, Urteil vom 01.03.1995 - 2 StR 331/94; OLG Celle, Beschluss vom 15.07.2009 - 311 SsBs 69/09; KG, Beschluss vom 28.07.2005 - 4 Ws 153/02; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.10.1996 - 1 Ss (OWi) 24 Z/96; KG, Beschluss vom 14.07.1993 - 4 Ws 157/93; LG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2018 - 18 Qs 23/18; LG Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.2019 - 61 Qs 76/09; LG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2009 - 61 Qs 51/09; AG Bad Segeberg, Beschluss vom 12.08.2009 - 5 OWi EH 116/09; KK-StPO/ Gieg , 8. Aufl. 2019, § 467 Rn. 10a).
  • KG, 14.11.2007 - 1 Ws 235/07

    Pflichtverteidigung: Fortwirken der Beschwerdebefugnis des Verteidigers gegen die

    Wann die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sind, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. dazu KG, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 28.07.2005 - 3 AR 8/02 - 4 Ws 153/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,44739
KG, 28.07.2005 - 3 AR 8/02 - 4 Ws 153/02 (https://dejure.org/2005,44739)
KG, Entscheidung vom 28.07.2005 - 3 AR 8/02 - 4 Ws 153/02 (https://dejure.org/2005,44739)
KG, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 3 AR 8/02 - 4 Ws 153/02 (https://dejure.org/2005,44739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,44739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen eine Auslagenentscheidung; Kostentragungspflicht des Angeschuldigten bei Einstellung des Verfahrens wegen Verfolgungsverjährung; Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen des § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) bei einer ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 15.01.2013 - I Ws 342/12

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Strafverfahrens wegen eines

    Der Gegenmeinung, wonach eine Versagung der Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. KG NJW 1994, 600; StraFO 2005, 483; OLG Düsseldorf OLGSt Nr. 9 = NStZ-RR 1997, 288), ist nicht zu folgen, weil eine solche Auslegung den Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der mit Blick auf die Unschuldsvermutung erforderlichen Schuldspruchreife auf Fälle beschränkt, in denen ein Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung nach dem letzten Wort eines Angeklagten zu Tage tritt (BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224; OLG Hamm, VRS 100, 52, 54).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht