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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.11.2004 - 1 Ws 569/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6846
OLG Oldenburg, 30.11.2004 - 1 Ws 569/04 (https://dejure.org/2004,6846)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.11.2004 - 1 Ws 569/04 (https://dejure.org/2004,6846)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. November 2004 - 1 Ws 569/04 (https://dejure.org/2004,6846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 64 StGB; § 63 StGB; § 67e StGB; § 67d Abs. 6 StGB
    Schlechterstellung eines psychisch kranken Straftäters bei fehlendem Zusammenhang zwischen Krankheit und der vergangenen und künftig zu besorgenden Straffälligkeit; Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus trotz hohen Rückfallrisikos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlechterstellung eines psychisch kranken Straftäters bei fehlendem Zusammenhang zwischen Krankheit und der vergangenen und künftig zu besorgenden Straffälligkeit; Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus trotz hohen Rückfallrisikos

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StGB § 67e; ; StGB § 67d Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Erledigterklärung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 80
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.11.2004 - 1 Ws 569/04
    Die nicht auf seiner psychischen Erkrankung beruhende Drogenabhängigkeit des Verurteilten reicht für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht aus, vgl. BGHSt 44, 338 (339); Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 63 Randnote 9 m.w.Nachw.
  • OLG München, 30.03.2016 - 1 Ws 160/16

    Sofortige Beschwerde gegen Erledigterklärung einer Unterbringung in einem

    In diesem Zusammenhang steht auch der in der angefochtenen Entscheidung zitierte Beschluss des OLG Oldenburg (StraFo 2005, 80).

    Abgrenzungsprobleme zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB stellen sich hier - im Gegensatz zu dem vom OLG Oldenburg (StraFo 2005, 80) entschiedenen Fall - nicht.

  • OLG Bremen, 21.05.2019 - 1 Ws 45/19

    Zur Erledigung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bei

    Angesichts dessen kann eine Erkrankung, die die Anlasskriminalität nicht wenigstens mitausgelöst hat - etwa in Form von Wechselwirkungen oder additiven Effekten (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 Ws 569/04, juris Rn. 6 ff., StraFo 2005, 80 ; Fischer, 66. Aufl., § 67d Rn. 24) -, die Fortdauer der Unterbringung ungeachtet einer hieraus folgenden Gefährlichkeit nicht rechtfertigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.03.2016 - 1 Ws 160/16, juris Rn. 61).
  • LG Kleve, 08.12.2010 - 181 StVK 130/10

    Relevanz eines Diagnosewechsels i.R.d. Überprüfung gem. § 67e Strafgesetzbuch (

    Ist hingegen die Störung, die für das Anlassdelikt und für die vom Tatgericht festgestellte Gefährlichkeit (mit-) ursächlich war, gänzlich entfallen (vollständig ausgeheilt oder nie vorhanden gewesen), so kann diese auch nicht durch eine unabhängig davon inzwischen neu entstandene Störung ersetzt werden (vgl. Fischer, StGB, 57. Aufl., § 67d Rn. 24; Leipziger Kommentar zum StGB/Rissing-van Saan/Peglau § 67d Rn. 50; OLG Oldenburg v. 30.11.2004 - 1 Ws 569/04, StraFo 2005, 80).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2023 - 3 Ws 128/23

    Für Beurteilung des Vorliegens einer psychischen Störung ist auf Ist-Zustand des

    Anders ist dies lediglich bei Wechselwirkungen oder additiven Effekten (vgl. hierzu OLG Oldenburg StraFO 2005, 80 bis 81, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 Ws 569/04 zitiert über Juris).
  • OLG Braunschweig, 30.05.2013 - 1 Ws 134/13

    Fortsetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der angefochtene Beschluss ist aufzuheben, weil die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur fortgesetzt werden darf, wenn der bei der Anlassverurteilung festgestellte Defektzustand - hier die Schizophrenie - fortbesteht und dieser Zustand ursächlich für die Gefährlichkeit des Untergebrachten ist (OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.11.2004, 1 Ws 569/04, juris, Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 67 d Rn. 50; Jehle in SSW StGB, § 67 d Rn. 22 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   KG, 01.12.2004 - 5 Ws 561/04, 1 AR 1135/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,43304
KG, 01.12.2004 - 5 Ws 561/04, 1 AR 1135/04 (https://dejure.org/2004,43304)
KG, Entscheidung vom 01.12.2004 - 5 Ws 561/04, 1 AR 1135/04 (https://dejure.org/2004,43304)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 5 Ws 561/04, 1 AR 1135/04 (https://dejure.org/2004,43304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der gewährten Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verwirklichung des Straftatbestands der Hehlerei oder einer Urkundenfälschung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1; MRK Art. 6 Abs. 2
    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftat innerhalb der Bewährungszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 94
  • StraFo 2005, 80
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der

    Die in einer solchen Entscheidung getroffenen Tatsachenfeststellungen haben vielmehr lediglich die Bedeutung eines Beweisgrundes (vgl. auch KG, NStZ-RR 2005 S. 94; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 361/07

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund eines rechtskräftigen

    Dies gilt aber dann nicht, wenn die Gründe eines rechtskräftigen Urteils den Schuldspruch nicht tragen (vgl. Senat NStZ-RR 2005, 94; Lackner/Kühl aaO mit weit. Nachw.) oder wenn ein Strafbefehl nur auf den hinreichenden Tatverdacht gestützt ist, eine Überzeugungsbildung nicht zuläßt und der Verurteilte sich gegen ihn erkennbar zur Wehr setzen wollte (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136).
  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ws 5/16

    Auslandstaten als Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung;

    Jedenfalls auf inländische rechtskräftige Urteile darf sich das Widerrufsgericht aber stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen ( vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270; KG NStZ-RR 2005, 94, NStZ 2015, 165 m.w.N. ).
  • KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07

    Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der

    Zwar sind die zur Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung berufenen Gerichte nicht an die rechtskräftige Entscheidung des erkennenden Gerichts des Anlassverfahrens gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45, KG NStZ-RR 2005, 94).
  • OLG Celle, 07.06.2017 - 2 Ws 107/17

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat

    Anderes kann daher nur dann gelten, wenn das neue Urteil ersichtlich unrichtig ist oder auf einer offensichtlich fehlerhaften Rechtsanwendung beruht (KG Berlin, Beschluss vom 01. Dezember 2004, - 1 AR 1135/04 - StraFo 2005, 80; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 1995, - 1 Ws 555/95 -, StV 1996, 45).
  • KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14

    Bewährungswiderruf wegen Auslandstat

    Das Gericht darf sich aber auf ein rechtskräftiges Urteil stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270 ; Senat NStZ-RR 2005, 94; Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Fischer, StGB 61. Aufl., § 56f Rdn. 7; Stree a.a.O.).
  • KG, 23.06.2006 - 5 Ws 215/06

    Entscheidung über den Widerruf einer Bewährung: Befasstwerden einer

    Umstände, die einer Heranziehung der Entscheidung als Widerrufsgrund entgegenstünden, wie etwa die vom Tatgericht verkannte fehlende Strafbarkeit des angeklagten Verhaltens (vgl. KG NStZ-RR 2005, 94; LG Franfurt am Main StV 2004, 554), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 477/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund rechtskräftiger

    Das Gericht darf sich zwar auf ein rechtskräftiges Urteil (zu Besonderheiten bei einem rechtskräftigen Strafbefehl vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136 und Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 2 Ws 344-345/12 - mit weit. Nachweisen) stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270 ; Senat NStZ-RR 2005, 94; Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Fischer, StGB 61. Aufl., § 56f Rdn. 7; Stree a.a.O.).
  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 478/13

    Bindung des Widerrufsgerichts an die Ausgangsverurteilung i.R.d. Widerrufs der

    Das Gericht darf sich zwar auf ein rechtskräftiges Urteil (zu Besonderheiten bei einem rechtskräftigen Strafbefehl vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136 und Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 2 Ws 344-345/12 - mit weit. Nachweisen) stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270; Senat NStZ-RR 2005, 94; Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Fischer, StGB 61. Aufl., § 56f Rdn. 7; Stree a.a.O.).
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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 26.11.2004 - 2 Qs 159/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,34233
LG Braunschweig, 26.11.2004 - 2 Qs 159/04 (https://dejure.org/2004,34233)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 26.11.2004 - 2 Qs 159/04 (https://dejure.org/2004,34233)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 26. November 2004 - 2 Qs 159/04 (https://dejure.org/2004,34233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers im Rahmen der Erhebung der Anklage gegen Heranwachsende durch die Staatsanwaltschaft vor dem Jugendschöffengericht

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers im Rahmen der Erhebung der Anklage gegen Heranwachsende durch die Staatsanwaltschaft vor dem Jugendschöffengericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2005, 80
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