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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2006 - 5 StR 58/06   

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https://dejure.org/2006,7797
BGH, 07.03.2006 - 5 StR 58/06 (https://dejure.org/2006,7797)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2006 - 5 StR 58/06 (https://dejure.org/2006,7797)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2006 - 5 StR 58/06 (https://dejure.org/2006,7797)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit schwerem Raub und mit schwerer räuberischer Erpressung; Einheitliche Jugend- oder Gesamtstrafbildung trotz nicht abgeschlossener Vollstreckung einer Einheitsjugendstrafe; Nachträgliche ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1b Satz 1; ; StPO § 460; ; StPO § 462; ; StGB § 55; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1; ; JGG § 105 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Keine Zäsurwirkung einer nicht einbeziehungsfähigen Verurteilung zu Jugendstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2006, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 58/06
    Allerdings hat sich das Landgericht zutreffend gehindert gesehen, eine nachträgliche Gesamtstrafe mit der am 10. Juni 1999, also nach Begehung der hier abgeurteilten Tat vom 17. März 1998, gegen den Angeklagten verhängten Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu bilden: Diese war (ebenso wie eine am 3. Januar 2000 verhängte Geldstrafe) in eine am 5. Dezember 2000 verhängte Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren wegen im Jahre 1995 vom Angeklagten als Heranwachsender begangener Taten - zulässigerweise gemäß § 105 Abs. 2 JGG (BGHSt 37, 34) - einbezogen worden.
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 58/06
    Dabei kann er angesichts des geringfügigen Teilerfolges der Revision die Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 1 und Abs. 4 selbst treffen (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1b Satz 1 Entscheidung 2; BGH, Beschl. vom 19. Januar 2005 - 4 StR 223/04).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 58/06
    Bei der getrennten Aburteilung der hier zu beurteilenden vom Angeklagten als Erwachsener, wenige Tage nach seinem 21. Geburtstag, begangenen Tat war eine einheitliche Jugend- oder Gesamtstrafbildung unter Einbeziehung all dieser Sanktionen trotz nicht abgeschlossener Vollstreckung der Einheitsjugendstrafe rechtlich ausgeschlossen (BGHSt 36, 270).
  • BGH, 19.01.2005 - 4 StR 223/04

    Verweisung des Tatrichter auf eine Entscheidung im Beschlusswege; nachträgliche

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 58/06
    Dabei kann er angesichts des geringfügigen Teilerfolges der Revision die Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 1 und Abs. 4 selbst treffen (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1b Satz 1 Entscheidung 2; BGH, Beschl. vom 19. Januar 2005 - 4 StR 223/04).
  • BGH, 12.08.1997 - 4 StR 345/97

    Bildung einer Gesamtstrafe - Auslieferung aus Marokko

    Auszug aus BGH, 07.03.2006 - 5 StR 58/06
    Die Bestrafung vom 10. Juni 1999 entfaltete, da sie nicht mehr einbeziehungsfähig war, auch - letztlich nicht anders als eine vollstreckte Strafe - keine Zäsurwirkung mehr (vgl. dazu BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 7; § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 6).
  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 218/14

    Europäischer Haftbefehl (Einbeziehung von anderen als im Haftbefehl genannten

    Da die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Rosenheim nicht vollstreckbar und damit (derzeit) nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden kann, entfaltet sie keine Zäsurwirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ 1998, 149 mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 5 StR 58/06, StraFo 2006, 246).
  • BGH, 22.11.2016 - 4 StR 466/16

    Bildung einer Gesamtstrafe (nachträgliche Gesamtstrafe; Zäsurwirkung)

    Dabei hat das Landgericht übersehen, dass nur solchen Urteilen Zäsurwirkung zukommt, auf die § 55 StGB Anwendung findet und mit deren Strafen eine Gesamtstrafe gebildet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2007 - 4 StR 204/07, StraFo 2007, 424; vom 7. Mai 2006 - 5 StR 58/06, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 17; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 55 Rn. 12).
  • BGH, 26.07.2007 - 4 StR 204/07

    Fehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Zäsur)

    Im Weiteren hat das Landgericht jedoch verkannt, dass nur solchen Urteilen Zäsurwirkung zukommt, auf die § 55 StGB Anwendung finden und mit deren Strafe eine Gesamtstrafe gebildet werden kann (BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 5 StR 58/06).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2006 - 5 StR 12/06   

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https://dejure.org/2006,7276
BGH, 21.03.2006 - 5 StR 12/06 (https://dejure.org/2006,7276)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2006 - 5 StR 12/06 (https://dejure.org/2006,7276)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2006 - 5 StR 12/06 (https://dejure.org/2006,7276)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung eines hohen Vermögensschadens; Folgen des Widerspruchs eines Urteils mit den aufrechterhaltenen Feststellungen des Urteils einer Vorinstanz; Voraussehbarkeit eines Schadenseintritts

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 46 Abs. 2; ; StGB § 46 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafschärfende Berücksichtigung vorhersehbarer Auswirkungen der Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2006, 246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.02.2005 - 5 StR 168/04

    Vorteilsannahme (Begriff des Vorteils; Unrechtsvereinbarung; Vorsatz; Irrelevanz

    Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 5 StR 12/06
    Nach Teilaufhebung eines zunächst ergangenen freisprechenden Urteils durch den Senat (BGHR StGB § 331 Unrechtsvereinbarung 2) hat das Landgericht die Angeklagten wegen Vorteilsannahme zu Freiheitsstrafen von jeweils sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafen zur Bewährung ausgesetzt.
  • BGH, 04.07.2002 - 3 StR 190/02

    Voraussetzungen der Berücksichtigung mittelbarer Tatfolgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 5 StR 12/06
    Die strafschärfende Berücksichtigung des hohen Vermögensschadens begegnet zwar grundsätzlich keinen Bedenken, weil - auch nach rechtskräftigem Freispruch der Angeklagten vom Vorwurf der Beihilfe zum Betrug zum Nachteil des Landes Berlin - verschuldete Auswirkungen der Tat im Sinne von § 46 Abs. 2 StGB auch solche sein können, die für einen Täter nur voraussehbar sind (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 14; Tröndle/ Fischer StGB 53. Aufl. § 46 Rdn. 34).
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Diese Entwicklung war für den Angeklagten zumindest voraussehbar und damit ihm zurechenbar (vgl. insoweit BGH, wistra 2006, 258).
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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 31.01.2006 - 2 Qs 5/06 jug.   

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https://dejure.org/2006,18392
LG Arnsberg, 31.01.2006 - 2 Qs 5/06 jug. (https://dejure.org/2006,18392)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 31.01.2006 - 2 Qs 5/06 jug. (https://dejure.org/2006,18392)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 2 Qs 5/06 jug. (https://dejure.org/2006,18392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 525
  • NStZ 2009, 195
  • StV 2007, 1
  • StraFo 2006, 246
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 23.03.2016 - 2 Ws 150/16

    Sicherungshaftbefehl gegen einen ausländischen Jugendlichen nach

    Da eine mündliche Anhörung des Verurteilten und des Personensorgeberechtigten unterblieben ist, leidet der angefochtene Beschluss an einem Verfahrensfehler, der entgegen § 309 Abs. 2 StPO seine Aufhebung und die Zurückverweisung der Sache an die Jugendkammer erforderlich macht (LG Zweibrücken ZJJ 2012, 209; LG Arnsberg NStZ 2006, 525; Schatz aaO § 58 Rn. 23; vgl. zur unterbliebenen mündlichen Anhörung nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO nur B GHR StPO § 454 Anhörung 1 und zur unterbliebenen mündlichen Anhörung nach § 453 Abs. 1 Satz 4 StPO OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ws 431-433/09 vom 16.09.2009 mwN und 1 Ws 459/02 vom 20.06.2002; OLG Hamburg, Beschluss 2 Ws 198, 199/14 vom 09.12.2014, juris; OLG München StV 2009, 540; OLG Zweibrücken, Beschluss 1 Ws 582/88 vom 26.10.1988, juris).
  • LG Arnsberg, 21.12.2009 - 2 Qs 98/09

    Gelegenheit zur mündlichen Anhörung, nachträgliche Entscheidungen über Weisungen

    Nur so lassen sich etwaige Missverständnisse ausschalten (vgl. LG Arnsberg, 2. Große Strafkammer, Beschluss vom 31.01.2006, 2 Qs 5/06 ).
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