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   OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05   

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https://dejure.org/2006,3352
OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05 (https://dejure.org/2006,3352)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2006 - 2 Ws 296/05 (https://dejure.org/2006,3352)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 2 Ws 296/05 (https://dejure.org/2006,3352)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Entpflichtung eines Strafverteidigers; Wahl eines Pflichtverteidigers nach pflichtgemäßem Ermessen seitens des Gerichts; Umfang der Unstimmigkeiten zwischen Mandant und Verteidiger für die Bejahung eines gestörten Vertrauensverhältnisses; ...

  • Judicialis

    StPO § 143

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143
    Entpflichtung; Pflichtverteidiger; Vertrauensverhältnis; Zerstörung; Einigung über Verteidigungskonzept

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 4 Ns 5 Js 811/03
  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2502
  • NStZ 2006, 589
  • StV 2007, 290
  • StraFo 2006, 286
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05
    Zudem ist im Entpflichtungsverfahren der Maßstab für die zur Begründung des Entpflichtungsantrags vorgetragenen Gründe jedenfalls in den Fällen erheblich enger, in denen - wie hier - der Beschuldigte zur Auswahl seines Pflichtverteidigers gehört worden war und ihm der Anwalt seines Vertrauens beigeordnet worden war (vgl. auch BVerfG NJW 2001, 3695).
  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04

    Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05
    Ein solcher Grund kann insbesondere darin gesehen werden, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Pflichtverteidiger ernsthaft gestört ist und solche Umstände dargelegt und glaubhaft gemacht werden, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem bestellten Pflichtverteidiger besorgen lassen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 240; NStZ 2004, 632; StV 1997, 565).
  • BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58

    Befugnis eines Verteidigers ohne Vertretungsvollmacht zur Stellung eines Antrags

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05
    Er ist Verteidiger, nicht Vertreter des Beschuldigten (BGH NJW 1959, 731).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97

    Antrag auf Abberufung des Pflichtverteidigers und Bestellung eines anderen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05
    Ein solcher Grund kann insbesondere darin gesehen werden, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Pflichtverteidiger ernsthaft gestört ist und solche Umstände dargelegt und glaubhaft gemacht werden, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem bestellten Pflichtverteidiger besorgen lassen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 240; NStZ 2004, 632; StV 1997, 565).
  • OLG Hamm, 13.09.1982 - 1 Ws 302/82

    Rücknahme einer Verteidigerbestellung; Bloßer Hinweis auf das Fehlen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05
    Allein Differenzen über den Inhalt und den Umfang der Verteidigung reichen dabei grundsätzlich nicht aus, einen Wechsel des Pflichtverteidigers vorzunehmen (vgl. OLG Hamm StV 1982, 510; KK-Laufhütte, a.a.O.).
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers (objektiv erschüttertes

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05
    Ein solcher Grund kann insbesondere darin gesehen werden, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Pflichtverteidiger ernsthaft gestört ist und solche Umstände dargelegt und glaubhaft gemacht werden, die bei objektiver Betrachtung zumindest aus der Sicht des Angeklagten eine Erschütterung seines Vertrauens zu dem bestellten Pflichtverteidiger besorgen lassen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 240; NStZ 2004, 632; StV 1997, 565).
  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05
    Zwar können, wie oben dargelegt, Meinungsverschiedenheiten zwischen Verteidiger und Angeklagtem über das grundlegende Verteidigungskonzept unter Umständen das Vertrauensverhältnis beseitigen; dies setzt jedoch voraus, dass sich die Beteiligten zur Einigung über das Verteidigungskonzept nicht in der Lage sehen (vgl. BGH NStZ 1988, 420).
  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 279/03

    Beurteilung der Schwere der Tat im Sinn des § 140 Strafprozessordnung (StPO);

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05
    Hat sich für den Angeklagten bereits ein Rechtsanwalt seines Vertrauens gemeldet, so beschränkt sich das Auswahlermessen des Vorsitzenden in der Regel auf die Bestellung dieses Anwalts, auch wenn er nicht beim Gericht dieses Bezirks zugelassen ist, sofern jedenfalls Gerichtsort und Sitz des Rechtsanwalts nicht weit voneinander entfernt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2003 in 2 Ws 279/03; Meyer-Goßner, a. a. O., § 142 Rdnr. 12 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ws 187/99

    Pflichtverteidiger, Anwalt des Vertrauens, Auswahl, Entpflichtung, wichtiger

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05
    Eine derartige Auswechslung kann nicht schon dann in Betracht kommen, wenn der Angeklagte dies wünscht, sondern nur dann, wenn er im Einzelnen darlegt und glaubhaft macht oder sonst ersichtlich ist, dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt ( vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99 = NStZ 1999, 531 = StV 1999, 587).
  • KG, 20.11.1992 - 4 Ws 228/92

    Angeklagter; Pflichtverteidiger; Wechsel; Verlust; Vertrauen; Beiordnung; Neuer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05
    Andererseits kann ein Pflichtverteidigerwechsel, der wie hier zwischen erster und zweiter Instanz stattfinden soll, dann erleichtert sein, wenn dieser Wechsel ohne Verfahrensverzögerung und Mehrkosten erfolgen würde (vgl. KG NStZ 1993, 201; OLG Hamburg StraFo 1998, 307).
  • OLG Hamburg, 15.06.1998 - 2 Ws 153/98

    Widerruf einer Bestellung des Rechtsanwalts

  • OLG Düsseldorf, 04.10.1984 - 1 Ws 977/84

    Vertrauensverlust; Pflichtverteidiger; Pflichtverteidigerwechsel

  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 89/09

    Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe;

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend in ihrer Stellungnahme vom 18. März 2009 ausgeführt hat, hat der Senat - wie auch die weiteren Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm - in der Vergangenheit bereits mehrfach zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers und Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers ("Auswechselung des Pflichtverteidigers") Stellung genommen (vergleiche dazu zum Beispiel: Senatsbeschlüsse vom 11. November 2008 - 2 Ws 342/08 - vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06 - vom 19. Januar 2006 - 2 Ws 296/05 = NJW 2006, 2502, 2503 f.; vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 52/06 - vom 13. Oktober 2000 - 2 Ws 367/00 - vom 13. März 2000 - 2 Ws 69/00; vom 21. Juni 1999 - 2 Ws 1987/99; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2005 - 1 Ws 484/05 - vom 10. Oktober 2002 - 1 Ws 235/02 - Beschluss vom 05. Juni 2001 - 5 Ws 236/01 -).

    Andernfalls hätte es der Angeklagte in der Hand, jederzeit unter Berufung auf ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu seinem Verteidiger einen Verteidigerwechsel herbeizuführen, um damit das Verfahren möglicherweise zu verzögern (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2006- 2 Ws 296/06 = NJW 2006, 2502, 2503 mit Verweis auf BGHSt 39, 310 = NJW 1993, 3275 = NStZ 1993, 600 und OLG Düsseldorf, JZ 1985, 100).

  • OLG Hamm, 21.07.2009 - 2 Ws 191/09

    Entpflichtung; beigeordneter Verteidiger; Wunsch des Angeklagten

    Im Entpflichtungsverfahren ist dabei der Maßstab für die zur Begründung des Entpflichtungsantrags vorgetragenen Gründe jedenfalls in den Fällen erheblich enger, in denen - wie hier - dem Angeklagten der von ihm ausgewählte Anwalt seines Vertrauens beigeordnet worden ist (zu vgl. Senatsbeschluss vom 19.01.2006 - 2 Ws 296/05 - NJW 2006, 2502 ff.m.w.N.).

    Der Senat hat - wie auch die weiteren Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm - in der Vergangenheit bereits mehrfach zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers und Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers ("Auswechselung des Pflichtverteidigers") Stellung genommen (vergleiche dazu zum Beispiel: Senatsbeschlüsse vom 31. März 2009 - 2 Ws 89/2009 - vom 11. November 2008 - 2 Ws 342/08 - vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06 - vom 19. Januar 2006 - 2 Ws 296/05 = NJW 2006, 2502, 2503 f.; vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 52/06 - vom 13. Oktober 2000 - 2 Ws 367/00 - vom 13. März 2000 - 2 Ws 69/00; vom 21. Juni 1999 - 2 Ws 1987/99; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2005 - 1 Ws 484/05 - vom 10. Oktober 2002 - 1 Ws 235/02 - Beschluss vom 05. Juni 2001 - 5 Ws 236/01 -).

  • OLG Hamm, 27.08.2009 - 2 Ws 224/09

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Der Senat hat - wie auch die weiteren Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm - in der Vergangenheit bereits mehrfach zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers und Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers ("Auswechselung des Pflichtverteidigers") Stellung genommen (vergleiche dazu zum Beispiel: Senatsbeschlüsse vom 31. März 2009 - 2 Ws 89/2009 - vom 11. November 2008 - 2 Ws 342/08 - vom 26. Januar 2006 - 2 Ws 30/06 - vom 19. Januar 2006 - 2 Ws 296/05 = NJW 2006, 2502, 2503 f.; vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 52/06 - vom 13. Oktober 2000 - 2 Ws 367/00 - vom 13. März 2000 - 2 Ws 69/00; vom 21. Juni 1999 - 2 Ws 1987/99; OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2005 - 1 Ws 484/05 - vom 10. Oktober 2002 - 1 Ws 235/02 - Beschluss vom 05. Juni 2001 - 5 Ws 236/01 -).
  • OLG Koblenz, 16.01.2014 - 2 Ws 748/13

    Pflichtverteidigung: Bindungswirkung der nachträglichen Zustimmung zur

    Meinungsverschiedenheiten zwischen Verteidiger und Angeschuldigtem über das grundlegende Verteidigungskonzept führen nur dann zu einer nachhaltigen Erschütterung des Vertrauensverhältnisses, wenn sich die Beteiligten zur Einigung über das Verteidigungskonzept nicht in der Lage sehen (OLG Hamm, 2 Ws 296/05 v. 19.01.2006 - juris Rn. 29).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Er ist Verteidiger, nicht Vertreter des Beschuldigten (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2006 in 2 Ws 296/05).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 52/06

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe; Vortrag; Begründung

    Das Oberlandesgericht Hamm, insbesondere auch der erkennende Senat, hat in der Vergangenheit schon häufiger zu der Frage der Entpflichtung des Pflichtverteidigers Stellung genommen (vgl. zuletzt Beschlüsse des erkennenden Senats vom 26. Januar 2006 in 2 Ws 30/06 und vom 19. Januar 2006 in 2 Ws 296/05; vgl. ferner Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Oktober 2000 in 2 Ws 267/00; vom 13. März 2000 in 2 Ws 69/00, vom 21. Juni 1999 in 2 Ws 187/99; Beschluss des 1. Strafsenats vom 24. November 2005 in 1 Ws 484/05 und Beschluss des (früheren) 5. Strafsenats vom 5. Juni 2001 in 5 Ws 236/01, alle: www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 17.02.2011 - 5 Ws 57/11

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung; Beiordnung, Wahlanwalt

    Andernfalls hätte es der Angeklagte in der Hand, jederzeit unter Berufung auf ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu seinem Verteidiger einen Verteidigerwechsel herbeizuführen, um damit das Verfahren möglicherweise zu verzögern (vgl. Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 19. Januar 2006 in 2 Ws 296/06 = NJW 2006, 2502, 2503 mit Verweis auf BGHSt 39, 310 = NJW 1993, 3275 = NStZ 1993, 600 und OLG Düsseldorf JZ 1985, 100).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 54/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Er ist Verteidiger, nicht Vertreter des Beschuldigten (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2006 in 2 Ws 296/05).
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Rechtsprechung
   LG Offenburg, 29.03.2006 - 3 Qs 33/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33054
LG Offenburg, 29.03.2006 - 3 Qs 33/06 (https://dejure.org/2006,33054)
LG Offenburg, Entscheidung vom 29.03.2006 - 3 Qs 33/06 (https://dejure.org/2006,33054)
LG Offenburg, Entscheidung vom 29. März 2006 - 3 Qs 33/06 (https://dejure.org/2006,33054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Strafverfahren: Nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Beiordnung eines notwendigen Verteidigers für einen Analphabeten und intellektuell Minderbegabten bei fehlender Möglichkeit zur eigenen Interessenwahrnehmung und effektiven Verteidigung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2006, 286
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