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   BGH, 22.03.2006 - 1 StR 75/06   

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https://dejure.org/2006,7139
BGH, 22.03.2006 - 1 StR 75/06 (https://dejure.org/2006,7139)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2006 - 1 StR 75/06 (https://dejure.org/2006,7139)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2006 - 1 StR 75/06 (https://dejure.org/2006,7139)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 67 Abs. 2 StGB
    Sexuelle Nötigung (hilflose Lage; sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen); Vorwegvollzug (Umkehrung der gesetzlichen Reihenfolge; Förderung der Therapie durch vorherigen Strafvollzug: Darlegungsanforderungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Bewusstlosigkeit für die Beugung eines entgegenstehenden Willens des Opfers; Voraussetzungen für die Abweichung von der regelmäßigen Vollstreckungsreihenfolge gem. § 67 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Rehabilitationsinteresse des Verurteilten als Maßstab für ...

  • Judicialis

    StGB § 67 Abs. 1; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 179 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 354 Abs. 1a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3 § 179 Abs. 1 Nr. 1
    Sexuelle Handlungen an einer Bewusstlosen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2006, 299
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.04.2001 - 1 StR 109/01

    Teilweiser Vorwegvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 22.03.2006 - 1 StR 75/06
    Diese Erwägung lässt nicht nachvollziehen, inwiefern eine Konfrontation mit den Folgen seines strafbaren Handelns eher im Strafvollzug als bei der Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus erreicht werden kann oder die Strafhaft als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke therapeutisch erforderlich sein könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2001 - 1 StR 109/01).
  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 10/90

    Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug einer Strafe vor der angeordneten Maßregel

    Auszug aus BGH, 22.03.2006 - 1 StR 75/06
    Das Landgericht hätte im Übrigen auch bedenken müssen, dass die vorhandene Therapiebereitschaft, die der Angeklagte in der Hauptverhandlung auch durch seinen Verteidiger erklären lassen konnte, während des Strafvollzugs wieder zerstört werden könnte (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 10; Vorwegvollzug, teilweiser 12).
  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen

    Auszug aus BGH, 22.03.2006 - 1 StR 75/06
    Das weitere Argument der Strafkammer durch den - wenigstens teilweisen - Vollzug der Jugendstrafe müsse der Therapiewille des Angeklagten gefestigt und sein Motivationsdruck erhöht werden, reicht für ein Abweichen von der Grundentscheidung des Gesetzgebers ebenfalls nicht aus, da keine konkreten Umstände im Einzelfall dargetan sind, die dies nahe legen (vgl. BGHR § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 10) und die hierzu durch die Anhörung des Sachverständigen gewonnenen Erkenntnisse ebenso wenig mitgeteilt werden (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12).".
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 22.03.2006 - 1 StR 75/06
    Dieser Tatbestand setzt voraus, dass das Opfer unter dem Eindruck seines schutzlosen Ausgeliefertseins aus Furcht vor möglichen Einwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05).
  • BGH, 11.03.1998 - 1 StR 77/98

    Raub mit Todesfolge - Anordnung des Vorwegvollzugs

    Auszug aus BGH, 22.03.2006 - 1 StR 75/06
    Zudem hat das Landgericht nicht berücksichtigt, dass die Therapiebereitschaft auch beim Vollzug der Maßregel gefördert werden kann (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 14), da es zu den wesentlichen Aufgaben des Maßregelvollzugs gehört, den Verurteilten zur Einsicht in die Notwendigkeit seiner Behandlung zu bringen.
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 481/00

    Fehlerhafte Anordnung eines Vorwegvollzugs vor der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 22.03.2006 - 1 StR 75/06
    Steht zu besorgen, dass der an die Maßregel anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg wieder zunichte machen könnte, so müssen dafür überzeugende Gründe vorliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 1 StR 481/00 - m.w.N.).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15

    Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei

    Gerade bei längerer Strafdauer muss es darum gehen, den Angeklagten frühzeitig zu heilen und seine Persönlichkeitsstörung zu behandeln, damit er im Strafvollzug an der Verwirklichung des Vollzugsziels arbeiten kann (vgl. nur Senatsurteil vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161 f.; BGH, Beschluss vom 22. März 2006 - 1 StR 75/06, StraFo 2006, 299).

    Steht zu besorgen, dass der an die Maßregel anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg wieder zunichtemachen könnte, so müssen dafür überzeugende Gründe vorliegen, die in den Urteilsgründen darzulegen sind (BGH, Beschluss vom 22. März 2006 aaO; ebenso BGH, Beschluss vom 26. April 2001 - 1 StR 109/01, jeweils mwN).

  • BGH, 20.11.2013 - 1 StR 476/13

    Absehen vom Aufheben einer rechtsfehlerhaften Strafzumessung (angemessene

    a) Gründe des Einzelfalles, die gegen die Anwendbarkeit dieser Bestimmung sprechen könnten, weil es um die Bemessung einer Jugendstrafe geht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 404/09), vermag der Senat hier nicht zu erkennen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. März 2006 - 1 StR 75/06 zu einer ebenso wie hier wegen Mordes in Tateinheit mit einem Sexualdelikt verhängten Jugendstrafe).
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