Weitere Entscheidung unten: LG Zweibrücken, 16.08.2006

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2006 - 3 StR 244/06   

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https://dejure.org/2006,5399
BGH, 20.07.2006 - 3 StR 244/06 (https://dejure.org/2006,5399)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2006 - 3 StR 244/06 (https://dejure.org/2006,5399)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 3 StR 244/06 (https://dejure.org/2006,5399)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung einer wesentlichen weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Kindes durch Unterlassen einer Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe

  • Judicialis

    StGB § 227

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 227
    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen bei Vorschädigung des Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 686
  • StraFo 2006, 466
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 129/95

    Kindesmißhandlung - §§ 223, 13 StGB, Körperverletzung durch Unterlassen, § 226

    Auszug aus BGH, 20.07.2006 - 3 StR 244/06
    Das von der Revisionsbegründung der Angeklagten B. ins Feld geführte Urteil des 4. Strafsenats vom 20. Juli 1995 (NJW 1995, 3194 f.) steht der Entscheidung nicht entgegen.
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 354/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen (Strafbarkeit, Vorliegen des

    aa) Die Möglichkeit, § 227 StGB durch einen Garanten aufgrund einer Körperverletzung durch Unterlassen zu verwirklichen, ist in der Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 118 und vom 20. Juli 1995 - 4 StR 129/95, NStZ 1995, 589 f.; Beschluss vom 20. Juli 2006 - 3 StR 244/06, StraFo 2006, 466 f.; vgl. auch Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 StR 238/07 Rn. 30 (insoweit in NStZ 2008, 150 f. nicht abgedruckt)) und der Strafrechtswissenschaft (siehe nur Ingelfinger GA 1997, 573 ff.; BeckOK-StGB/ Eschelbach aaO § 227 Rn. 3 und 11; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 227 Rn. 1 und 6a; Hardtung in Münchener Kommentar zum StGB, Band 1, 3. Aufl., § 18 Rn. 47; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 227 Rn. 1) anerkannt.

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der in dem Urteil des 4. Strafsenats vom 20. Juli 1995 (4 StR 129/95, NStZ 1995, 589 f.) geäußerten Rechtsauffassung, in Fällen, in denen die Körperverletzung durch Unterlassen verwirklicht werde, komme eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge nur in Betracht, wenn erst durch das Unterbleiben der gebotenen Handlung eine Todesgefahr geschaffen wird, in dieser Allgemeinheit gefolgt werden könnte (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - 3 StR 244/06, StrafFo 2006, 466 f.).

  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 479/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen gegenüber einem Säugling

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der Rechtsauffassung des 4. Strafsenats, eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen komme nur in Betracht, wenn erst durch das Unterbleiben der gebotenen Handlung eine Todesgefahr geschaffen wird (BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 -4 StR 129/95, NStZ 1995, 589, 590), in dieser Allgemeinheit gefolgt werden könnte (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2006 - 3 StR 244/06, StraFo 2006, 466 f.; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 354/16, NJW 2017, 418, 420).
  • BGH, 23.02.2021 - 3 StR 488/20

    Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Verurteilung wegen versuchten

    Sollte das Kind mithin zu dem Zeitpunkt, zu dem die Angeklagte mit Körperverletzungsvorsatz von einem Tätigwerden absah, schon so stark dehydriert und überhitzt gewesen sein, dass es bereits letal geschädigt war und nicht mehr hätte gerettet werden können, wäre eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen nicht gegeben (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 354/16, BGHSt 61, 318 Rn. 22; Beschluss vom 20. Juli 2006 - 3 StR 244/06, BGHR StGB § 227 Todesfolge 5; s. auch BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 4 StR 129/95, BGHR StGB § 226 Todesfolge 11).
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   LG Zweibrücken, 16.08.2006 - Qs 80/06   

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LG Zweibrücken, 16.08.2006 - Qs 80/06 (https://dejure.org/2006,39363)
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LG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. August 2006 - Qs 80/06 (https://dejure.org/2006,39363)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2006, 466
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