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   LG Stralsund, 10.01.2005 - 22 Qs 475/04   

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https://dejure.org/2005,33689
LG Stralsund, 10.01.2005 - 22 Qs 475/04 (https://dejure.org/2005,33689)
LG Stralsund, Entscheidung vom 10.01.2005 - 22 Qs 475/04 (https://dejure.org/2005,33689)
LG Stralsund, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 22 Qs 475/04 (https://dejure.org/2005,33689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Akteneinsicht an einen "Verletzten"; Annahme eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht; Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche auf Rückzahlung vermeintlich unterschlagenen Geldes; Entgegenstehen des Geheimhaltungsinteresses des Angeklagten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bergen auf Rügen - 3 Cs 1216/04
  • LG Stralsund, 10.01.2005 - 22 Qs 475/04

Papierfundstellen

  • StraFo 2006, 76
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 29.01.1991 - V 21/88
    Auszug aus LG Stralsund, 10.01.2005 - 22 Qs 475/04
    Ein generelles Verbot, dem bevollmächtigten Rechtsanwalt eines Verletzten vor der abschließenden Zeugenvernehmung durch das Gericht Akteneinsicht zu gewähren, ergibt sich daraus aber nicht (vgl. OLG Düsseldorf StV 1991, 202).
  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    b) Teile der Rechtsprechung und Literatur setzen den Verletztenbegriff in den §§ 406d ff. StPO mit dem Verletztenbegriff gleich, der in § 172 StPO die Antragsbefugnis für das Klageerzwingungsverfahren begründet (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 1988 - 2 VAs 3/88 -, StV 1988, S. 332; LG Stralsund, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 22 Qs 475/04 -, juris; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, vor § 406d Rn. 2; Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2008, § 172 Rn. 54; Schöch, in: AK-StPO, 1996, vor § 406d Rn. 9).
  • BVerfG, 30.10.2016 - 1 BvR 1766/14

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Eingriff in das Recht auf

    Die unterlassene Anhörung stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, der durch die Durchführung des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung nicht geheilt werden kann (vgl. AG Zwickau, Beschluss vom 12. April 2013 - 13 Gs 263/13 -, juris; entgegen LG Stralsund, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 22 Qs 475/04 -, juris; KG, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 4 Ws 83/15 - 141 Ar 417/15, NStZ 2016, S. 438 zur Nachholung im Beschwerdeverfahren).
  • BVerfG, 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16

    Akteneinsicht für die Nebenklägerin (Recht des Angeklagten auf informationelle

    Dieser Umstand kann bei der Bewertung der Intensität des Grundrechtseingriffs im Einzelfall, die auch von den Möglichkeiten des hiergegen gegebenen Rechtsschutzes abhängen kann (BVerfGE 133, 277 Rn. 207) und durch eine ohne Kenntnis des Betroffenen erfolge Durchführung des Eingriffs regelmäßig vertieft wird (vgl. BVerfGE 120, 378 ), jedoch nicht außer Betracht bleiben (vgl. LG Stralsund, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 22 Qs 475/04 -, juris, Rn. 3 (zu § 406e StPO); LG Dresden, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 3 AR 8/05 - StV 2006, S. 11 f. (zu § 475 StPO)).
  • KG, 21.11.2018 - 3 Ws 278/18

    Nebenklage im Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Beschränkung der

    Allein die Rolle der Nebenklägerin als Zeugin in dem anhängigen Strafverfahren und die deshalb durch das Akteneinsichtsrecht grundsätzlich eröffnete Möglichkeit einer "Präparierung" ihrer Aussage anhand des Akteninhalts reicht für eine Versagung der Akteneinsicht nicht aus (vgl. KG aaO sowie Beschluss vom 24. November 2017 - 2 Ws 178/17 - Hanseatisches OLG Hamburg aaO; LG Stralsund StraFo 2006, 76).
  • KG, 02.10.2015 - 4 Ws 83/15

    Abwägung bei Akteneinsicht an Verletzten; Anfechtbarkeit für Angeklagten

    Daher besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Bewilligung (vgl. LG Stralsund StraFo 2006, 76; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; vgl. ferner LG Karlsruhe a.a.O.).

    Seinen berechtigten Belangen ist vielmehr dadurch ausreichend Rechnung getragen worden, dass die vorbezeichneten Aktenteile, die höchstpersönliche Daten enthalten und zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche nicht erforderlich sind, von der Akteneinsicht ausgenommen worden sind (dazu vgl. HansOLG Hamburg a.a.O.; LG Stralsund StraFo 2006, 76; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 406e Rdn. 7; zur partiellen Akteneinsicht allgemein vgl. BT-Drucks. 10/5305 S. 18; Zabeck, a.a.O., § 406e Rdn. 9).

  • OLG Köln, 02.04.2020 - 2 Ws 651/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, Verfahren, rechtliches Gehör

    Das Rechtsschutzbedürfnis für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Bewilligung von Akteneinsicht folgt daraus, dass der ehemalige Angeklagte vor dem Vollzug der Akteneinsicht keine Möglichkeit zur Geltendmachung seiner Rechte hatte, da ihm in beiden Fällen kein rechtliches Gehör gewährt worden war (vgl. BVerfG v. 31.01.2017, 1 BvR 1259/16, juris Rn. 15; KG Berlin, B. v. 02.10.2015, 4 Ws 83/15, juris Rn. 6; LG Stralsund, B. v. 10.01.2005, 22 Qs 475/04, juris Rn. 3; Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 406e Rn. 21.).

    Soweit die Frage einer Heilung für die hier gegebene Konstellation in der Rechtsprechung zunächst unterschiedlich beurteilt worden war (eine Heilung bejahend: BGH, B. v. 11.01.2015, 1 StR 498/04, juris Rn. 10; KG Berlin, B. v. 02.10.2015, 4 Ws 83/15, juris Rn. 8; LG Stralsund, B. v. 10.01.2005, 22 Qs 475/04, juris Rn. 11; eine Heilung verneinend: LG Wuppertal, B. v. 23.12.2008, 22 AR 2/08, juris Rn. 4; AG Zwickau, B. v. 12.04.2013, 13 Gs 263/13, juris Rn. 3), dürfte mit Blick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B. v. 30.10.2016, 1 BvR 1766/14, juris Rn. 5) eine Klärung eingetreten sein.

  • LG Aachen, 11.10.2019 - 60 KLs 12/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, vorherige Anhörung Angeklagter

    In einem solchen Fall besteht unabhängig von der Frage, ob bei einer nach § 406e StPO gewährten Akteneinsicht eine vorherige Anhörung des Beschuldigten rechtlich geboten ist, ein Rechtsschutzbedürfnis für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Bewilligung von Akteneinsicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.01.2017 - 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164, juris Rn. 15; KG, Beschl. v. 02.10.2015 - 4 Ws 83/15, NStZ 2016, 438, juris Rn. 6; LG Stralsund, Beschl. v. 10.01.2005 - 22 Qs 475/04, juris Rn. 3; LG Dresden, Beschl. v. 06.10.2005 - 3 AR 8/05, StV 2006, 11, 12; Meyer-Goßner/ Schmitt , 62. Aufl. 2019, § 406e Rn. 21; KK-StPO/ Zabeck , 8. Aufl. 2019, § 406e Rn. 13; KK-StPO/ Gieg , 8. Aufl. 2019, § 478 Rn. 3; Sankol , MMR 2008, 836).

    Soweit in der Rechtsprechung ohne nähere Begründung davon ausgegangen wird, dass zunächst versagtes rechtliches Gehör nachgeholt (so BGH, Beschl. v. 11.01.2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519, 1520; für die Gewährung von Akteneinsicht durch das mit der Sache befasste Gericht vgl. BGH, Beschl. v. 10.10.1990 - 1 StE 9/88, NStZ 1991, 95) und ein Verstoß gegen die Anhörungspflicht dadurch geheilt werden kann (so LG Stralsund, Beschl. v. 10.01.2005 - 22 Qs 475/04, juris Rn. 11), vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

  • OLG Saarbrücken, 18.01.2021 - 1 Ws 4/21

    1. Vor der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht an den Verletzten

    Der hierin liegende Verfahrensfehler führt jedoch für sich allein noch nicht zur Zulässigkeit der infolge prozessualer Überholung unzulässigen Beschwerde (a. A., aber ohne nähere Begründung: KG NStZ 2016, 438 ff. - juris Rn. 6; OLG Köln, Beschl. v. 02.04.2020 - III-2 Ws 651/19, juris Rn. 17; LG Stralsund StraFo 2006, 76 f. - juris Rn. 3).
  • LG Dresden, 30.09.2015 - 5 KLs 100 Js 7387/12

    Gewährung von Akteneinsicht für die Anwälte der Geschädigten i.R.d.

    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nach vollzogener Akteneinsicht nur dann zulässig, wenn dem Betroffenen zuvor kein rechtliches Gehör eingeräumt worden ist (Schmitt in; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. (2015), § 406 e, Rz. 11, im Anschluss an LG Stralsund, StraFo 2006, 76 f. - zitiert nach ).
  • LG Berlin, 15.02.2010 - 3 Wi Js 1665/07

    Strafverfahren: Akteneinsicht durch den Kapitalanleger bei einem Verfahren wegen

    a) Der Verletztenbegriff in §§ 406d ff. StPO, von dessen näherer Bestimmung der Gesetzgeber bei der Neugestaltung der formellen Verletztenbeteiligung am Strafverfahren durch Einführung der §§ 406d bis 406g StPO abgesehen hat (vgl. BTDrucks 10/5305, S. 16), entspricht dem des § 172 StPO (vgl. OLG Koblenz StV 1988, 332; LG Stralsund StraFo 2006, 76; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, vor § 406d Rn. 2; Graalmann-Scheerer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2008, § 172 Rn. 54; Schöch, in: AK-StPO, 1996, vor § 406d Rn. 9).
  • KG, 10.05.2021 - 5 Ws 85/21

    Akteneinsicht für den Verletzten grundsätzlich unter Ausschluss ihn selbst

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