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   OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06   

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OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06 (https://dejure.org/2006,7538)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.08.2006 - 1 Ss 177/06 (https://dejure.org/2006,7538)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. August 2006 - 1 Ss 177/06 (https://dejure.org/2006,7538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 244 Abs 1 Nr 1 Buchst a Alt 2 StGB
    Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug

  • Judicialis

    StGB § 244 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1
    Taschenmesser; Messer; Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Waffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewertung eines als Diebesgut an sich genommenen Taschenmessers im Rahmen der Diebstahlstatbestände; Begriffe des "Gefährlichen Werkzeugs" und "des Beisichführens" i.S.v. § 244 Abs. 1 Nr. 1a Strafgesetzbuch (StGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2006, 467
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.02.1999 - 3 ARs 1/99

    Begriff der "Waffe" und des "gefährlichen Werkzeuges" beim Schweren Raub

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06
    Der Senat sieht deshalb keine Veranlassung, für die Beurteilung von Taschenmessern als "gefährliches Werkzeug" von seiner in Anlehnung an die Entscheidung des 3. Strafsenats des BGH (NStZ 1999, 301 f) entwickelten Rechtsprechung (StV 2002, 145) abzuweichen.
  • BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Vorsitzender; Sachleitung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06
    Ob dies grundsätzlich ungeachtet der Größe und der eigentlichen Bestimmung als Gebrauchsgegenstand eines solchen Messers auch für Taschenmesser gilt oder ob es im Hinblick darauf, dass sich das Mitsichführen eines solchen Taschenmessers als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens als sozialadäquates Verhalten darstellt, einer einschränkenden Auslegung des Begriffs des gefährlichen Werkzeuges im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB bedarf, hat der BGH zuletzt ausdrücklich offen gelassen (BGH NStZ 2005, 340).
  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02

    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06
    Der Täter muss das Werkzeug beim Diebstahl bei sich führen, d.h. in irgendeinem Zeitpunkt vom Ansetzen zur Tat bis zur Beendigung der Wegnahme (BGH NStZ-RR 2003, 186, 188), wobei es ausreicht, wenn sich der Täter erst während der Tat oder sogar erst aus der Beute mit dem Werkzeug versieht (BGH NStZ 1985, 547; Tröndle-Fischer, a.a.O., Rz 13).
  • OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00

    Diebstahl mit Waffen, gefährliches Werkzeug, Beisichführen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06
    Die Vorstellung des Täters muss sich also nicht von vornherein auf den konkreten Einsatz als Nötigungsmittel beziehen; sie kann sich ebenso auf die Eignung als Mittel zur Wegnahme richten (so auch OLG Hamm, StV 2001, 352).
  • BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01

    Besonders schwere Brandstiftung; Inbrandsetzen eines zur Wohnung von Menschen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06
    Der Senat sieht deshalb keine Veranlassung, für die Beurteilung von Taschenmessern als "gefährliches Werkzeug" von seiner in Anlehnung an die Entscheidung des 3. Strafsenats des BGH (NStZ 1999, 301 f) entwickelten Rechtsprechung (StV 2002, 145) abzuweichen.
  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06
    Allerdings sind nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 265 m.w.N.) Messer, sofern sie nicht schon dem Waffenbegriff unterfallen, generell als "gefährliche Werkzeuge" einzustufen.
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06
    Das Merkmal des "Beisichführens" ist eine den Qualifikationstatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB eingrenzende subjektive Komponente, die nämlich voraussetzt, dass der Täter das gefährliche Werkzeug bewusst gebrauchsbereit bei sich hatte (BGH NStZ-RR 2003, 12; NStZ-RR - 1997, 50).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 125/85

    Verurteilung wegen schweren Raubes - Strafverschärfung durch das "Beisichführen"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06
    Der Täter muss das Werkzeug beim Diebstahl bei sich führen, d.h. in irgendeinem Zeitpunkt vom Ansetzen zur Tat bis zur Beendigung der Wegnahme (BGH NStZ-RR 2003, 186, 188), wobei es ausreicht, wenn sich der Täter erst während der Tat oder sogar erst aus der Beute mit dem Werkzeug versieht (BGH NStZ 1985, 547; Tröndle-Fischer, a.a.O., Rz 13).
  • BGH, 04.09.1996 - 5 StR 391/96

    Betäubungsmittel - Waffe - Mitsichführen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06
    Es ist Aufgabe des Tatrichters ausreichende Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters zu treffen, wobei die Anforderungen an diese Feststellungen umso niedriger sind, desto gefährlicher und für einen Einsatz als potenzielles Nötigungsmittel geeigneter, sprich waffenähnlicher der jeweilige Gegenstand ist (vgl. hierzu auch BHG NStZ-RR 1997, 50).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    a) Unter Bezugnahme auf einen - die Entscheidung allerdings nicht tragenden - Hinweis des Senats (NStZ 1999, 301, 302) ist ein Teil der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt StV 2002, 145; StraFo 2006, 467; OLG Braunschweig NJW 2002, 1735, 1736) ebenso wie das vorlegende Oberlandesgericht Celle der Meinung, bei Werkzeugen, die als Gebrauchsgegenstand nicht allgemein zur Verletzung von Personen bestimmt seien, sondern jederzeit sozialadäquat von jedermann bei sich geführt werden könnten, sei erforderlich, dass als subjektives Element eine generelle, vom konkreten Lebenssachverhalt losgelöste Bestimmung des Werkzeuges zur Verwendung gegen Menschen seitens des Täters hinzutrete, ohne dass indes die in § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB vorausgesetzte konkrete Verwendungsabsicht gegeben sein müsse.
  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum

    (4) In der Vergangenheit wurde von einem Teil der Rechtsprechung für Werkzeuge, die als Gebrauchsgegenstand nicht allgemein zur Verletzung von Personen bestimmt sind, sondern jederzeit sozialadäquat von jedermann mit sich geführt werden können, ein subjektives Element gefordert, nach dem der Täter generell und unabhängig vom Einzelfall den Gegenstand zur Verwendung gegen Menschen bestimmt haben muss, ohne dass es der in § 244 Abs. 1 Nr. 1 b StGB vorausgesetzten konkreten Verwendungsabsicht bedarf (OLG Braunschweig NJW 2002, 1735, OLG Celle, B.v.17. April 2007, 32 Ss 34/07 zitiert nach juris, OLG Frankfurt StV 2002, 145; StraFo 2006, 467).
  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    So soll nach einer Auffassung die Einordnung des Gegenstandes als gefährliches Werkzeug neben seiner Eignung, erhebliche Verletzungen beifügen zu können, als zusätzliches subjektives Merkmal die Feststellung einer generellen, von der konkreten Tat losgelösten Bestimmung des Gegenstandes zur gefährlichen Verwendung seitens des Täters, welche noch nicht die konkrete Verwendungsabsicht erreicht, erfordern (vgl. OLG Frankfurt am Main StraFo 2006, 467; StV 2002, 145; OLG Braunschweig NJW 2002, 1735; Schlothauer/ Sättele aaO; Kindhäuser/ Wallau StV 2001, 18, 19).

    b) Ebenso begründet die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 8. Juni 2006 (StraFo 2006, 467) keine Vorlegungspflicht.

  • OLG Köln, 10.01.2012 - 1 RVs 258/11

    Diebstahl mit Waffen

    Für Messer, die - etwa aufgrund von Rostzersetzung - nur eine ganz geringe Bruchfestigkeit aufweisen, mag dies ebenfalls gelten (vgl. Senat a.a.O.; OLG Frankfurt StraFo 2006, 467).
  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 263/13

    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs beim Raub (Anwendbarkeit der

    Ausreichend ist daher auch, dass sich der Täter - wie hier - erst während der Tat und aus der Tatbeute mit einem solchen Werkzeug versieht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 StR 125/85, NStZ 1985, 547 mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2006 - 1 Ss 177/06, StraFo 2006, 467 f.; MüKoStGB/Sander, 2. Aufl., § 250 Rn. 33).
  • BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08

    Garantie des gesetzlichen Richters im strafprozessualen Revisionsrecht

    Diese Voraussetzungen sind hier auch hinsichtlich der beiden Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11. Januar 2002 (1 Ss 244/99, StV 2002, S. 145) und vom 8. August 2006 (1 Ss 177/06, StraFo 2006, S. 467) erfüllt.
  • OLG Köln, 16.10.2007 - 82 Ss 154/07

    Messer als gefährliches Werkzeug - erforderliche Feststellungen zur konkreten

    Ein "gefährliches Werkzeug" ist jeder körperliche Gegenstand, der sich bei der konkreten Art seiner Benutzung dazu eignet, einem Menschen erhebliche körperliche Verletzungen zuzufügen (vgl. nur OLG München NStZ-RR 2006, 342; OLG Frankfurt StraFo 2006, 467).
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