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   OLG Köln, 21.07.2006 - 81 Ss 91/06   

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https://dejure.org/2006,9768
OLG Köln, 21.07.2006 - 81 Ss 91/06 (https://dejure.org/2006,9768)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.07.2006 - 81 Ss 91/06 (https://dejure.org/2006,9768)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 81 Ss 91/06 (https://dejure.org/2006,9768)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 329 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO); Möglichkeit, das Vorbringen zur Begründung eines mit der Revisionseinlegung gleichzeitig gestellten Wiedereinsetzungsantrags als Revisionsbegründung i. S. des § 345 Abs. 1 ...

Papierfundstellen

  • StraFo 2006, 413
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 28.01.1999 - 1 Ws 15/99
    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2006 - 81 Ss 91/06
    Der Wiedereinsetzungsantrag kann nicht auf Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht - wenn auch möglicherweise rechtsfehlerhaft - schon im Verwerfungsurteil behandelt und in diesem als nicht genügend gewürdigt hat (OLG Düsseldorf, VRS 97, 139; KG VRS 101, 377, 378; ständige Rechtsprechung auch des Senats, vgl. SenE v. 25.06.1999 - Ss 255/99 - 1 Ws 15/99 = VRS 97, 362; Meyer-Goßner a.a.O. § 329 Rn. 42 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 2 Ss 839/02

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung,

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2006 - 81 Ss 91/06
    Das Vorbringen zur Begründung eines mit der Revisionseinlegung gleichzeitig gestellten Wiedereinsetzungsantrags kann als Revisionsbegründung im Sinne von § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO mit herangezogen werden (Senat StV 1989, 53; SenE v. 07.06.2006 - 81 Ss 71/06; OLG Hamm VRS 104, 145 = NZV 2003, 248 = NStZ-RR 2003, 86).
  • OLG Köln, 25.06.1999 - Ss 255/99
    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2006 - 81 Ss 91/06
    Der Wiedereinsetzungsantrag kann nicht auf Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht - wenn auch möglicherweise rechtsfehlerhaft - schon im Verwerfungsurteil behandelt und in diesem als nicht genügend gewürdigt hat (OLG Düsseldorf, VRS 97, 139; KG VRS 101, 377, 378; ständige Rechtsprechung auch des Senats, vgl. SenE v. 25.06.1999 - Ss 255/99 - 1 Ws 15/99 = VRS 97, 362; Meyer-Goßner a.a.O. § 329 Rn. 42 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2006 - 81 Ss 91/06
    Im Rahmen des § 329 Abs. 1 StPO ist nicht entscheidend, ob ein Angeklagter sich entschuldigt hat, sondern ob er genügend entschuldigt ist (vgl. BGHSt 17, 391 = NJW 1962, 2020; OLG Düsseldorf StV 1987, 9; Senat VRS 75, 113, 116; SenE v. 04.06.1999 - Ss 217/99 B = NStZ-RR 1999, 337 = VRS 97, 370; SenE v. 11.01.2002 - Ss 533/01 B = DAR 2002, 180; Meyer-Goßner, StPO a.a.O., § 329 Rn. 18 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 14.08.2003 - 1 Ss 376/03

    Ausbleiben des Angeklagten: Amtsaufklärung bei Zweifeln an genügender

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2006 - 81 Ss 91/06
    Macht ein Angeklagter als Entschuldigungsgrund Verhandlungsunfähigkeit oder Krankheit geltend, muss es gegebenenfalls den Amtsarzt ersuchen, den Angeklagten in dessen Wohnung aufzusuchen und zu untersuchen (vgl. OLG Stuttgart VRS 106, 209 = DAR 2004, 165 mit Nachweisen, das zudem die Auffassung vertritt, eine Aufforderung des Gerichts an den Angeklagten, ein amtsärztliches Attest beizubringen, enthalte ein unerfüllbares Ansinnen, weil der Amtsarzt nur auf Ersuchen eines Amtsträgers tätig werde).
  • KG, 25.08.2004 - 1 Ss 112/04

    Berufungsverwerfung wegen Nichterscheinens des Angeklagten zur

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2006 - 81 Ss 91/06
    Er ist nicht zu einer Glaubhaftmachung oder gar zu einem Nachweis der vorgebrachten Entschuldigungsgründe verpflichtet (OLG Düsseldorf a.a.O.; KG VRS 108, 110); vielmehr hat er nur die Entschuldigungsgründe, die das Gericht nicht kennen kann, mitzuteilen und dem Gericht die Überprüfung zu ermöglichen (OLG Celle StV 1987, 192).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1999 - 1 Ws 210/99
    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2006 - 81 Ss 91/06
    Der Wiedereinsetzungsantrag kann nicht auf Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht - wenn auch möglicherweise rechtsfehlerhaft - schon im Verwerfungsurteil behandelt und in diesem als nicht genügend gewürdigt hat (OLG Düsseldorf, VRS 97, 139; KG VRS 101, 377, 378; ständige Rechtsprechung auch des Senats, vgl. SenE v. 25.06.1999 - Ss 255/99 - 1 Ws 15/99 = VRS 97, 362; Meyer-Goßner a.a.O. § 329 Rn. 42 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 03.09.2001 - 3 Ws 431/01

    Versäumung von Fristen wegen Regelung beruflicher und privater Angelegenheiten

  • OLG Celle, 04.11.1986 - 1 Ss 497/86
  • OLG Köln, 08.12.2009 - 81 Ss 77/09

    Versäumung der Berufungshauptverhandlung bei paranoider Psychose

    Der Angeklagte hat dem Gericht lediglich Entschuldigungsgründe mitzuteilen, die dieses nicht kennen kann, und ihm die Überprüfung zu ermöglichen (Senat VRS 71, 371; SenE v. 21.07.2006 - 81 Ss 91/06 -).
  • LG Köln, 12.05.2020 - 154 Ns 67/17
    Auch ist der Angeklagte nicht zu einer Glaubhaftmachung oder gar zu einem Nachweis der vorgebrachten Entschuldigungsgründe verpflichtet; vielmehr hat er nur die Entschuldigungsgründe, die das Gericht nicht kennen kann, mitzuteilen und dem Gericht die Überprüfung zu ermöglichen (vgl. OLG Köln StraFo 2006, 413 m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.09.2006 - 81 Ss 117/06
    den vorigen Stand mit heranzuziehen (vgl. OLG Hamm VRS 104, 145 [146] = NStZ-RR 2003, 86 = NZV 2003, 248 [249] m. w. Nachw.; SenE v. 07.06.2006 - 81 Ss 71/06 - SenE v. 21.07.2006 - 81 Ss 91/06 -).
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