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   BGH, 01.12.2006 - 2 StR 475/06   

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https://dejure.org/2006,4971
BGH, 01.12.2006 - 2 StR 475/06 (https://dejure.org/2006,4971)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2006 - 2 StR 475/06 (https://dejure.org/2006,4971)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 2 StR 475/06 (https://dejure.org/2006,4971)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Verschlechterung einer Persönlichkeitsstörung bzw. Gewaltphantasien als neue Tatsachen; Sichergestellte Briefe als Indizien; Maßregel des § 66b Strafgesetzbuch (StGB) als eine auf Ausnahmefälle zu ...

  • Judicialis

    StPO § 170 Abs. 2; ; StPO § ... 275 a Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 275 a Abs. 5 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 63; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 66 b; ; StGB § 66 b Abs. 1; ; StGB § 67 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b Abs. 1
    Innere Tatsachen als "neue" Tatsachen; Verhältnis zwischen psychischer Störung und Hang; nachträgliche Sicherungsverwahrung als Ersatz für eine nachträgliche Unterbringung

  • rechtsportal.de

    StGB § 66b Abs. 1
    Innere Tatsachen als "neue" Tatsachen; Verhältnis zwischen psychischer Störung und Hang; nachträgliche Sicherungsverwahrung als Ersatz für eine nachträgliche Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 301
  • NStZ-RR 2007, 301
  • StV 2007, 240 (Ls.)
  • StraFo 2007, 120
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 01.12.2006 - 2 StR 475/06
    d) Die Maßregel des § 66b StGB ist nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine auf Ausnahmefälle zu beschränkende Maßnahme (vgl. BGHSt 50, 121, 125; 50, 284, 296; 50, 373, 378).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 01.12.2006 - 2 StR 475/06
    d) Die Maßregel des § 66b StGB ist nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine auf Ausnahmefälle zu beschränkende Maßnahme (vgl. BGHSt 50, 121, 125; 50, 284, 296; 50, 373, 378).
  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung ("neue" Tatsache: Erkennbarkeit für den ersten

    Auszug aus BGH, 01.12.2006 - 2 StR 475/06
    Eine "nachträgliche" Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kennt das Gesetz nicht; dies darf nicht dadurch umgangen werden, dass die psychische Störung eines Verurteilten ohne Weiteres in einen Hang im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB umgedeutet wird (vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Februar 2006 - 2 StR 4/06, StV 2006, 413).
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Auszug aus BGH, 01.12.2006 - 2 StR 475/06
    d) Die Maßregel des § 66b StGB ist nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine auf Ausnahmefälle zu beschränkende Maßnahme (vgl. BGHSt 50, 121, 125; 50, 284, 296; 50, 373, 378).
  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 391/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (vorherige Erklärung der

    Für eine "Rückverweisung" des Verurteilten in den Maßregelvollzug nach § 63 StGB in einem solchen Falle gibt es keine Rechtsgrundlage (vgl. BGH StV 2006, 413; NStZ-RR 2007, 301, 303; BGH, Urteil vom 23. März 2006 - 1 StR 476/05 Rdn. 30, 31; Fischer aaO § 66 b Rdn. 46, § 67 a Rdn. 6).
  • BGH, 10.02.2009 - 4 StR 314/07

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vereinbarkeit mit der

    Für eine etwaige "Rückverweisung" des Verurteilten in den Maßregelvollzug nach § 63 StGB gibt es keine Rechtsgrundlage (vgl. BGH StV 2006, 413; NStZ-RR 2007, 301, 303; BGH, Urteil vom 23. März 2006 - 1 StR 476/05 Rdn. 30, 31; Fischer aaO § 66 b Rdn. 46, § 67 a Rdn. 6).
  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

    a) Das Landgericht geht von dem zutreffenden rechtlichen Ansatz aus, dass auch innere Tatsachen wie Veränderungen in der Persönlichkeit und Psyche des Verurteilten neue Tatsachen im Sinne des § 66b StGB sein können (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 2 StR 475/06).

    Eine derartige "nachträgliche" Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist dem Gesetz jedoch fremd (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 2 StR 475/06; Urteil vom 23. März 2006 - 1 StR 476/05).

  • BGH, 28.08.2007 - 5 StR 267/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache bei einer

    Zwar können neue Tatsachen im Sinne des § 66b StGB auch innere Tatsachen, wie Umstände und Veränderungen in der Persönlichkeit oder der Motivation des Verurteilten sein (BGH StraFo 2007, 120, 121), ebenso wie die Drohung des Verurteilten, nach der Entlassung weitere Straftaten zu begehen (BT-Drucks. 15/2887 S. 12).
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