Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 06.12.2006

Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2006 - 5 StR 457/06   

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https://dejure.org/2006,11746
BGH, 11.12.2006 - 5 StR 457/06 (https://dejure.org/2006,11746)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2006 - 5 StR 457/06 (https://dejure.org/2006,11746)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 5 StR 457/06 (https://dejure.org/2006,11746)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 213 1. Alt. StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 21 StGB; § 50 StGB
    Totschlag (mehrfache Strafrahmenverschiebung bei Provokation: kein Ausschluss bei mehraktigen Geschehen; Beleidigung; minder schwerer Fall: vorschnelle Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrundes der verminderten Schuldfähigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafmilderung nach § 213 Alt. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit des Täters; Wertung der Mehraktigkeit gegen das Opfer gerichteter Angriffe; Annahme eines sonstigen minder schweren Falls des Totschlags; Nochmalige Verschiebung des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 213 1. Alt.; ; StGB § 50; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 213
    Mehraktiges Vorgehen nach Misshandlung durch das spätere Opfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 260
  • StraFo 2007, 125
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.07.2008 - 2 StR 270/08

    Strafrahmenwahl; Totschlag in einem minder schweren Fall; Doppelmilderung; Affekt

    Nach dieser Vorschrift ist die Strafmilderung zwingend und unabhängig davon geboten, ob die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten erheblich vermindert war (BGH BGHR StGB § 213 Alt. 1 Misshandlung 4; StraFo 2007, 125).

    Alt. Beleidigung 5 und 8; StraFo 2007, 125).

  • BGH, 16.04.2007 - 5 StR 134/07

    Unterlassene Erörterung eines minder schweren Falles des Totschlages (Zorn;

    Dies war hier aus Rechtsgründen unerlässlich (vgl. BGH NStZ 1995, 83 Nr. 10; BGH NStZ-RR 2000, 80 Nr. 3; Senat, Beschlüsse vom 12. Juni 2002 - 5 StR 221/02 - und vom 11. Dezember 2006 - 5 StR 457/06 -).
  • BGH, 24.10.2012 - 5 StR 472/12

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung eines minder schweren Falles des Totschlags

    Jedenfalls liegt es aber hier nicht fern, dass das Tatgericht auch bei Ablehnung einer weiteren Strafrahmenverschiebung innerhalb dieses Sonderstrafrahmens die übrigen mildernden Faktoren, die nicht für die Annahme eines minder schweren Falls hätten herangezogen werden müssen, stärker gewichtet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 5 StR 457/06; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. März 2011 - 5 StR 4/11 aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 2 Ws 284/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9985
OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 2 Ws 284/06 (https://dejure.org/2006,9985)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.12.2006 - 2 Ws 284/06 (https://dejure.org/2006,9985)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 2 Ws 284/06 (https://dejure.org/2006,9985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ablehnung der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung: Zeitpunkt des Beginns der neuen Überprüfungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den erneuten Beginn der Überprüfungsfristen bei Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und anderen freiheitsentziehenden Maßregeln nach § 67e Abs. 2 StGB; Rechtsnatur der entsprechenden Fristen

  • Judicialis

    StGB § 67 e Abs. 2; ; StGB § 67 e Abs. 4 Satz 2

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2007, 223
  • StraFo 2007, 125
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 04.03.1971 - 3 Ws 65/71
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 2 Ws 284/06
    Auf die Rechtskraft der ablehnenden Entscheidung kommt es nach herrschender Auffassung nicht an (OLG Hamm, NJW 1971, 949 und MDR 1976, 159; OLG Braunschweig, NJW 1975, 1847; LK-Horstkotte, 10. Auflage, § 67e Rdn. 13; Münchner Kommentar zum StGB, § 67e Rdn. 6; SK-Horn, § 67e Rdn. 6), sondern auf das Datum der Entscheidung.

    Für sie sprechen Sinn und Zweck des § 67e StGB, der dem Untergebrachten Rechtssicherheit durch Überprüfung der Unterbringungsvoraussetzungen in regelmäßigen, zeitlich eindeutig festliegenden Zeitabständen gewährleisten soll (Pollähne/Böllinger in Kindhäuser/Neumann/Päffgen, § 67e Rdn.1; OLG Hamm, NJW 1971, 949).

    Dieser Zielsetzung widerspräche es, die Frist den Zufälligkeiten des Eintritts der Rechtskraft auszusetzen (OLG Hamm, NJW 1971, 949; LK-Horstkotte, § 67e Rdn. 13).

  • OLG Braunschweig, 27.05.1975 - Ws 95/75
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 2 Ws 284/06
    Auf die Rechtskraft der ablehnenden Entscheidung kommt es nach herrschender Auffassung nicht an (OLG Hamm, NJW 1971, 949 und MDR 1976, 159; OLG Braunschweig, NJW 1975, 1847; LK-Horstkotte, 10. Auflage, § 67e Rdn. 13; Münchner Kommentar zum StGB, § 67e Rdn. 6; SK-Horn, § 67e Rdn. 6), sondern auf das Datum der Entscheidung.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 2 Ws 284/06
    Für den Untergebrachten muss klar erkennbar sein, wann er spätestens mit einer neuen Überprüfung rechnen kann (BVerfG NJW 2004, 739, 750), die dem aktuellen Stand seiner Maßregelvollzugssituation (Persönlichkeitsentwicklung, Therapieverlauf bei Unterbringung gemäß §§ 63, 64 StGB, Gesundheit, Entlassungsbedingungen, Gefährlichkeit und sonstigen für die Prognoseentscheidung wichtigen Faktoren) Rechnung trägt.
  • OLG Hamm, 05.11.1975 - 4 Ws 470/75
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 2 Ws 284/06
    Auf die Rechtskraft der ablehnenden Entscheidung kommt es nach herrschender Auffassung nicht an (OLG Hamm, NJW 1971, 949 und MDR 1976, 159; OLG Braunschweig, NJW 1975, 1847; LK-Horstkotte, 10. Auflage, § 67e Rdn. 13; Münchner Kommentar zum StGB, § 67e Rdn. 6; SK-Horn, § 67e Rdn. 6), sondern auf das Datum der Entscheidung.
  • KG, 21.05.2021 - 5 Ws 67/21

    Verhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung einer langjährig vollzogenen

    Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts ist hierfür nicht der Tag der Rechtskraft (von Konstellationen mit einer Anordnung der Fortdauer erstmals in der Beschwerdeinstanz abgesehen: vgl. nur Senat, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 5 Ws 8/21 - m.w.N.), sondern der Tag des Erlasses der Entscheidung maßgeblich (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 Ws 154/14 -, juris Rn. 23; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 2 Ws 284/06 -, juris Rn. 7; KG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 Ws 105/15 -, juris Rn. 18; Senat, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 5 Ws 158-159/15 und 2. Oktober 2014 - 5 Ws 22/14 - Groß/Veh in: Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 67e Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 29.04.2014 - 2 Ws 154/14

    Überprüfung der weiteren Maßregelvollstreckung bei Sicherungsverwahrung:

    Darauf, dass diese Entscheidung nicht rechtskräftig wurde, kommt es dabei nicht an (OLG Karlsruhe, StraFo 2007, 125 m.w.N; Fischer, StGB, 61. Auflage, § 67e Rn 3).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 1 Ws 34/09

    Unterbringung: Überschreitung der Frist zur Prüfung der Fortdauer

    Nach herrschender Meinung kommt es auf deren Rechtskraft nicht an (vgl. OLG Karlsruhe Strafo 2007, 125 f.; OLG Hamm, NJW 1971 S. 949; OLG Hamm MDR 1976, 159; LK-Rissing-van Saan/Peglau, StGB, 12. Aufl. 2008, § 67 e Rdnr. 22; MK-Groß, StGB, § 67 e Rdnr. 6; Schönke/Schröder/Stree, StGB, 27. Aufl. 2006, § 67 e Rdnr. 5; SK-Horn, StGB lose Blatt, § 67 e Rdnr. 7; Fischer, StGB, 56. Aufl. 2009, § 67 e Rdnr. 3).
  • LG Berlin, 25.06.2021 - 584 StVK 379/20

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus: Beschwerde gegen

    Soweit Vertreter der herrschenden Meinung darauf verweisen, daß bei der Abstellung auf die Beschwerdeentscheidung die Fristen des § 67e Abs. 2 StGB unzulässig verlängert würden (KG, Beschluß vom 21.5.2021, 5 Ws 67/21; OLG Karlsruhe, StraFo 2007, 125/126; OLG Köln, Beschluß vom 4.9.2013, 2 Ws 303/13, RNr. 62 nach Juris; Leipziger Kommentar/ Rissing-van Saan/Peglau, StGB, § 67e RNr. 22), stellt dies eine petitio principii dar, die das Auslegungsergebnis vorwegnimmt, indem sie unterstellt, die (Regel-) Frist beginne mit der erstinstanzlichen Entscheidung zu laufen.
  • OLG Köln, 17.09.2012 - 2 Ws 653/12

    Pflichten der Justiz zur Einhaltung der Überprüfungsfristen im Maßregelvollzug

    Käme es auf den Zeitpunkt der Rechtskraft an, würden diese Fristen wegen des mit der Durchführung eines Beschwerdeverfahrens verbundenen Zeitaufwands erheblich und im Laufe einer langen Unterbringung möglicherweise mehrfach gelockert und damit im Ergebnis verlängert (OLG Karlsruhe, StraFO 2007, 125).
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