Rechtsprechung
OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Antragsfrist im Klageerzwingungverfahren; Nachholung des Antrags im Klageerzwingungsverfahren nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Auswirkungen des grundgesetzlichen Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit ...
- Judicialis
StPO § 172
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 172
Klagerzwingung, Antragsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2007, 157
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 668/00
Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06
Der aus Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG folgende Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gebietet es, die Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend anzugleichen (BVerfGE 22, 83, 86; 63, 380, 394; 81, 347, 356; Rpfleger 2001, 188; 2002, 212). - BGH, 17.06.2004 - IX ZB 208/03
Rechtsfolgen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz im …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06
Aus diesem Grunde ist in der Rechtsprechung verschiedener Bundesgerichte schon seit längerem eine verfassungskonforme Auslegung des jeweiligen Wiedereinsetzungsrechts befürwortet worden (BGH (Zivilsachen) NJW 2003, 3275f.; 2004, 2902, 2903; BAG NJW 1984, 941; BVerwG NJW 1992, 2307f.; NVwZ 2002, 992f.; BFH NVwZ-RR 2004, 461f.). - BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01
Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06
Der aus Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG folgende Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gebietet es, die Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend anzugleichen (BVerfGE 22, 83, 86; 63, 380, 394; 81, 347, 356; Rpfleger 2001, 188; 2002, 212).
- BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06
Eine solche Angleichung ist nur gewährleistet, wenn auch dem Unbemittelten diejenigen Fristen zur Verfügung stehen, die der Gesetzgeber für das jeweilige Verfahren typisierend als angemessen erachtet hat (vgl. auch BVerfG NJW 1987, 1191). - OLG Düsseldorf, 04.03.1987 - 1 Ws 140/87
Anklageerhebung; Verfolgung Unschuldiger; Unschuld
Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06
Maßgebend für die Nachholung dieser Handlung ist aber nicht die Wochenfrist des § 45 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 2 S. 2 StPO, sondern die Frist des § 172 Abs. 2 S. 1 StPO (…anders LR-Graalmann-Scheerer, § 172 Rn. 173;… Wohlers in: SK-StPO, § 172 Rn. 70;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 172 Rn. 25; vgl. auch OLG Celle MDR 1977, 160; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2453). - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06
Der aus Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG folgende Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gebietet es, die Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend anzugleichen (BVerfGE 22, 83, 86; 63, 380, 394; 81, 347, 356; Rpfleger 2001, 188; 2002, 212). - OLG Hamburg, 25.04.1984 - 3 Ws 6/84
Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06
Wird der Antrag nach der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Form des § 172 Abs. 3 StPO nachgeholt, ist dem Antragsteller gegen die Versäumung der Antragsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (Hans. OLG Hamburg, MDR 1984, 775; OLG Celle MDR 1977, 160). - BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06
Der aus Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG folgende Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gebietet es, die Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend anzugleichen (BVerfGE 22, 83, 86; 63, 380, 394; 81, 347, 356; Rpfleger 2001, 188; 2002, 212). - BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06
Der aus Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG folgende Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gebietet es, die Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend anzugleichen (BVerfGE 22, 83, 86; 63, 380, 394; 81, 347, 356; Rpfleger 2001, 188; 2002, 212). - BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06
Aus diesem Grunde ist in der Rechtsprechung verschiedener Bundesgerichte schon seit längerem eine verfassungskonforme Auslegung des jeweiligen Wiedereinsetzungsrechts befürwortet worden (BGH (Zivilsachen) NJW 2003, 3275f.; 2004, 2902, 2903; BAG NJW 1984, 941; BVerwG NJW 1992, 2307f.; NVwZ 2002, 992f.; BFH NVwZ-RR 2004, 461f.). - BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02
Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung
- BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01
Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde …
- BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83
Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung
- BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der …
- OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen
Unter den genannten Umständen ist es zu einer weiteren unvertretbaren Verfahrensverzögerung von zehn Wochen gekommen, die die Aufhebung des angefochtenen Haftbefehls nach sich zieht (vergleiche auch: OLG Hamm, Beschluss vom 06. April 2006 - 3 Ws 134/06 - zur Aufhebung eines Haftbefehls bei einer Verfahrensverzögerung von zweieinhalb Monaten) .
Rechtsprechung
OLG Köln, 02.02.2007 - 2 Ws 51/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers wegen ernsthafter Störung des Vertrauensverhältnisses des Angeklagten zu seinem vormaligen Pflichtverteidiger
- Judicialis
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2007, 157
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06
Pflichtverteidigerbestellung; Ablehnung
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2007 - 2 Ws 51/07
Die Beschwerde ist statthaft (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 248; OLG Köln StraFo 2006, 328) und auch im übrigen zulässig. - OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
Auszug aus OLG Köln, 02.02.2007 - 2 Ws 51/07
Die Beschwerde ist statthaft (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 248; OLG Köln StraFo 2006, 328) und auch im übrigen zulässig.
- BGH, 15.06.2021 - StB 24/21
Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem …
a) Insoweit kann zwar von Bedeutung sein, wenn ein Pflichtverteidiger zu seinem inhaftierten Mandanten über einen längeren Zeitraum überhaupt nicht in Verbindung tritt (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2010 - III-1 Ws 290/10, NStZ-RR 2011, 48; OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. September 2012 - Ws 268/12, StV 2012, 719; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 1972 - 2 Ws 195/72, MDR 1972, 799; weitergehend für eine Jugendliche OLG Köln, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 2 Ws 51/07, StraFo 2007, 157). - OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren anlässlich der …
Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO im Vollstreckungsverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht grundsätzlich geboten, sondern nur dann, wenn die Sach- und Rechtslage des Vollstreckungsverfahrens außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht in der Lage ist, selbst für seine angemessene Verteidigung zu sorgen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 Ws 322/06 - Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 2 Ws 419/04 -, SchlHA 2005, 259 f.).Denn zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur seine Belange nicht hinreichend darstellen könnte (anders etwa bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung, vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 f); sollten aufgrund des türkischstämmigen Hintergrundes des Verurteilten Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung bestehen, wäre ohnehin die Hinzuziehung eines Dolmetschers vorrangig (Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - OLG Frankfurt StV 1997, 573 f).
- OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 244/07
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren anlässlich der …
Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO im Vollstreckungsverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht grundsätzlich geboten, sondern nur dann, wenn die Sach- und Rechtslage des Vollstreckungsverfahrens außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht in der Lage ist, selbst für seine angemessene Verteidigung zu sorgen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 Ws 322/06 - Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 2 Ws 419/04 -, SchlHA 2005, 259 f.).Denn zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur seine Belange nicht hinreichend darstellen könnte (anders etwa bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung, vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 f); sollten aufgrund des türkischstämmigen Hintergrundes des Verurteilten Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung bestehen, wäre ohnehin die Hinzuziehung eines Dolmetschers vorrangig (Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - OLG Frankfurt StV 1997, 573 f).
- BGH, 24.03.2021 - StB 9/21
Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde in einem Strafverfahren wegen des …
Insoweit kann zwar von Bedeutung sein, wenn ein Pflichtverteidiger zu seinem inhaftierten Mandanten über einen längeren Zeitraum überhaupt nicht in Verbindung tritt (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2010 - III-1 Ws 290/10, NStZ-RR 2011, 48; OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. September 2012 - Ws 268/12, StV 2012, 719; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 1972 - 2 Ws 195/72, MDR 1972, 799; weitergehend für eine Jugendliche OLG Köln, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 2 Ws 51/07, StraFo 2007, 157). - LG Dessau-Roßlau, 22.11.2021 - 8 KLs 651 Js 17036/21
Pflichtverteidigerwechsel: Aufhebung der Beiordnung wegen unterlassenen Besuchen …
Zum einen ist es allgemein anerkannt, dass der fehlende Besuch eines Pflichtverteidigers über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaft das fehlende Vertrauen des Beschuldigten zu dem beigeordneten Verteidiger rechtfertigt und deshalb einen wichtigen Grund für die Entpflichtung darstellt (vgl. OLG Köln, StraFo 2007, 157; LG Ingolstadt, StV 2015, 27; LG Köln…, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 117 KLs 1/15-, Rn. 8, juris). - OLG Schleswig, 28.04.2020 - 2 Ws 40/20
Die Unterbringung eines Verurteilten in einer Entziehungsanstalt rechtfertigt …
Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO im Vollstreckungsverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht grundsätzlich, sondern nur dann geboten, wenn die Sach- und Rechtslage des Vollstreckungsverfahrens außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht in der Lage ist, selbst für seine angemessene Verteidigung zu sorgen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2007 2 Ws 450/07 (244/07), SchlHA 2008, 175; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 2 Ws 51/07 Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2006 2 Ws 322/06 Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 2 Ws 419/04 , SchlHA 2005, 259 f.).