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   LG Trier, 22.01.2007 - 5 Qs 222/06   

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https://dejure.org/2007,24459
LG Trier, 22.01.2007 - 5 Qs 222/06 (https://dejure.org/2007,24459)
LG Trier, Entscheidung vom 22.01.2007 - 5 Qs 222/06 (https://dejure.org/2007,24459)
LG Trier, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 5 Qs 222/06 (https://dejure.org/2007,24459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4141
    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr, Berufungsrücknahme, Darlegungs- und Beweislast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichtverteidigervergütung bei erreichter Berufungsrücknahme nach Mandantengespräch; Besprechung mit dem Mandanten als für das Gerichtsverfahren förderliche Tätigkeit; Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung durch die anwaltliche Mitwirkung; Mitwirkung des Rechtsanwalts ...

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 306
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Hamburg, 10.07.1998 - 5 C 224/97
    Auszug aus LG Trier, 22.01.2007 - 5 Qs 222/06
    Für eine Mitwirkung im Sinne dieser Vorschrift reicht nach diesem Wortlaut jede Tätigkeit gegenüber dem Mandanten, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht auf den später erzielten Erfolg, die wirksam erklärte Rücknahme der Berufung, aus (so zutreffend auch AG Hamburg zu § 84 Abs. 2 BRAGO , Urteil vom 10.07.1998, 5 C 224/97).
  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04

    Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus LG Trier, 22.01.2007 - 5 Qs 222/06
    Eine Entscheidung durch den Einzelrichter über die vorliegende Beschwerde ist mithin nicht zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2005, Az: V ZR 218/04).
  • LG Duisburg, 15.12.2005 - 34 Qs 164/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Berufungsrücknahme,

    Auszug aus LG Trier, 22.01.2007 - 5 Qs 222/06
    In Übereinstimmung mit dieser von der Kammer vertretenen Rechtsauffassung hat auch das LG Duisburg in einem auf den 15.12.2005 datierenden Beschluss ( 34 Qs 164/05) darauf abgestellt, dass der Verteidiger durch seine Mitwirkung - nämlich ein Mandantengespräch - erreicht hat, dass eine Berufungshauptverhandlung nicht stattfinden musste, weil die Berufung des Verurteilten zurückgenommen wurde.
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2005 - 1 Ws 288/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Revisionsrücknahme

    Auszug aus LG Trier, 22.01.2007 - 5 Qs 222/06
    Ebenso führt das OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 12.09.2005 (Az.: 1 Ws 288/05) aus, es genüge für die Zusatzgebühr, wenn der Rechtsanwalt durch seine Beratung daran mitgewirkt habe, dass ein Hauptverhandlungstermin nicht anberaumt werden musste.
  • OLG Zweibrücken, 17.05.2005 - 1 Ws 164/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Zusatzgebühr für Pflichtverteidiger bei Rücknahme der

    Auszug aus LG Trier, 22.01.2007 - 5 Qs 222/06
    Schließlich hat auch das OLG Zweibrücken in einem Beschluss vom 17.05.2005 festgehalten, dass die Voraussetzung der entbehrlich gewordenen Hauptverhandlung im Fall der Berufung mit der Rücknahme selbst gegeben ist (OLG Zweibrücken - 1 Ws 164/05).
  • AG Aschaffenburg, 16.12.2020 - 390 AR 81/20

    Anforderungen an die anwaltliche Mitwirkung zum Auslösen der sog.

    Dies reicht aus, um den Gebührentatbestand des Nr. 4141 VV RVG zu erfüllen (so auch LG Trier, Beschluss vom 22.01.2007 - 5 Qs 222/06).
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