Rechtsprechung
BGH, 10.05.2007 - 5 StR 155/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 260 StPO
Gebotener förmlicher Teilfreispruch bei mehreren angeklagten Taten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Abänderung eines Schuldspruchs; Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen täterschaftlichen Handeltreibens; Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 207 Abs. 2; ; StPO § 265
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Abgrenzung Mittäterschaft - Beihilfe bei Dabeisein - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 72
- StraFo 2007, 332
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93
Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage
Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 5 StR 155/07
Der Umstand, dass das Landgericht im Eröffnungsbeschluss auf die Möglichkeit hingewiesen hat, dass dieser Tatvorwurf mit dem weiteren eine einheitliche Tat darstellen könne, rechtfertigt das Unterlassen des gebotenen förmlichen Teilfreispruchs nicht (vgl. BGHR StPO § 260 Urteilsspruch 1; BGH, Beschluss vom 18. Januar 1983 - 3 StR 415/82, insoweit in NStZ 1983, 277 und StV 1983, 266 nicht abgedruckt;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 260 Rdn. 13). - BGH, 18.01.1983 - 3 StR 415/82
Strafbarkeit einer Beihilfehandlung nach deutschem Strafrecht - Unzulässige …
Auszug aus BGH, 10.05.2007 - 5 StR 155/07
Der Umstand, dass das Landgericht im Eröffnungsbeschluss auf die Möglichkeit hingewiesen hat, dass dieser Tatvorwurf mit dem weiteren eine einheitliche Tat darstellen könne, rechtfertigt das Unterlassen des gebotenen förmlichen Teilfreispruchs nicht (…vgl. BGHR StPO § 260 Urteilsspruch 1; BGH, Beschluss vom 18. Januar 1983 - 3 StR 415/82, insoweit in NStZ 1983, 277 und StV 1983, 266 nicht abgedruckt;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 260 Rdn. 13).
- BGH, 08.11.2023 - 4 StR 36/23
Nachholung des vom Landgericht unterlassenen Teilfreispruchs von den weiteren …
Der Senat hat daher den Teilfreispruch nachgeholt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 5 StR 155/07, juris Rn. 4;… Beschluss vom 30. Oktober 1991 - 4 StR 463/91, juris Rn. 7).
Rechtsprechung
BGH, 28.02.2007 - 2 StR 57/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweiswürdigung (Urteilsgründe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgrund zu knapper und unklarer Beweiswürdigung; Formulierung in einem polizeilichen Vernehmungsprotokoll als eine interpretierende Bezeichnung des vernehmenden ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Abgrenzung Mittäterschaft - Beihilfe beim "Betreuer" von Drogenkurieren - rechtsportal.de
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Abgrenzung Mittäterschaft - Beihilfe beim "Betreuer" von Drogenkurieren - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2007, 332
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
Auszug aus BGH, 28.02.2007 - 2 StR 57/07
Wäre es tatsächlich Aufgabe des Angeklagten allein gewesen, zwei Kuriere während ihres Zwischenstopps in Frankfurt kurzzeitig zu betreuen, so läge es nahe, dass es sich hierbei nur um eine Gehilfen-Tätigkeit handelte (vgl. dazu Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06).
- BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe (Versuch; …
Dieses Urteil hat der Senat auf die Sachrüge des Angeklagten durch Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 57/07 - mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, weil die Beweiswürdigung, auf welche das Landgericht seine Feststellung gestützt hatte, der Angeklagte habe als Mittäter versucht, zwei aus Pakistan einreisende Drogenkuriere am Flughafen Frankfurt abzuholen, der rechtlichen Prüfung nicht standhielt.