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   OLG Nürnberg, 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 100/06   

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https://dejure.org/2006,20972
OLG Nürnberg, 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 100/06 (https://dejure.org/2006,20972)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 100/06 (https://dejure.org/2006,20972)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 2 St OLG Ss 100/06 (https://dejure.org/2006,20972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • archive.org PDF

    § 95 I Nr. 6a AufenthG
    Verstoß gegen ausländerrechtliche Erwerbstätigkeitsauflagen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 98 Abs. 3 Nr. 3; AufenthG § 61 Abs. 1 S. 2; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 2 Abs. 3; AuslG § 56 Abs. 3 S. 3; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 4; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 6 a
    D (A), Strafrecht, Ordnungswidrigkeit, Duldung, Erwerbstätigkeit, Auflage, Verstoß, milderes Gesetz, Zuwanderungsgesetz, Altfälle, Vollziehbarkeit, sofortige Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 136
  • StraFo 2007, 37
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 20.09.2005 - 2 Ss 35/05
    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 100/06
    Die äußerste Form der Milderung ist dabei der Wegfall der Strafbarkeit (vgl. OLG Bamberg Urt. v. 2.9.2005 - 2 Ss 35/05; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 2 Rn. 1 Ob).
  • KG, 21.09.2005 - 1 Ss 421/04

    Ausländerrecht: Strafbarer Verstoß gegen die Untersagung der Aufnahme einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 100/06
    d) Nach alledem ist § 95 Abs. 1 Nr. 6a AufenthG im vorliegenden Fall das mildere Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB gegenüber § 92 Abs. 1 Nr. 3 AuslG, da das Verhalten des Angeklagten nicht von dieser Strafvorschrift erfasst wird (ebenso KG Beschl. v. 21.9.2005 - 1 Ss 421/04).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07

    Ausländerrechtlicher Eilrechtsschutz; keine Nachteile im Hauptsacheverfahren

    Auch dürfte sich ein möglicher Verstoß gegen das Beschäftigungsverbot ungeachtet der streitigen Frage, ob es sich hierbei um eine Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 6a AufenthG oder nur um eine nach § 98 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG zu ahndende Ordnungswidrigkeit handelt (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.10.2006 - 2 St OLG Ss 100/06 -, juris), nach seinem Umfang allenfalls als geringfügiger und vereinzelter Verstoß gegen Rechtsvorschriften darstellen, der nicht geeignet wäre, den Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 1 und 2 Nr. 2 zu erfüllen.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2008 - 1 Ss 362/07

    Ausländerrecht: Strafbarkeit eines Verstoßes gegen eine räumliche Beschränkung in

    Diese Regelung steht nämlich ersichtlich in ausschließlichem Zusammenhang mit § 54 a AufenthG und bezieht sich hinsichtlich der räumlichen Beschränkung des Aufenthalts auf § 54 a Abs. 2 AufenthG (vgl. OLG Nürnberg StraFo 2007, 37, 38; OLG Jena a. a. O.).".
  • OLG Jena, 01.03.2007 - 1 Ss 1/07

    D (A), Strafrecht, Duldung, räumliche Beschränkung, Auflage, Straftat,

    Diese Regelung, die erst auf Betreiben des Vermittlungsausschusses in das Gesetz eingefügt worden ist (BT-Drucks. 15/3479), steht ersichtlich in - ausschließlichem - Zusammenhang mit der ebenfalls später eingeführten Norm des § 54a AufenthG und bezieht sich hinsichtlich der räumlichen Beschränkung des Aufenthalts auf § 54a Abs. 2 AufenthG (vgl. OLG Nürnberg StraFo 2007, 37, 38).
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