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   OLG Celle, 23.08.2007 - 31 HEs 14/07   

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https://dejure.org/2007,10839
OLG Celle, 23.08.2007 - 31 HEs 14/07 (https://dejure.org/2007,10839)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.08.2007 - 31 HEs 14/07 (https://dejure.org/2007,10839)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. August 2007 - 31 HEs 14/07 (https://dejure.org/2007,10839)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweilige Unterbringung: Prüfungsumfang bei der Sechsmonatsprüfung zur Fortdauer der Maßnahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 StGB; § 63 StGB; § 121 StPO; § 122 StPO; § 126a Abs. 2 S. 2 StPO
    Voraussetzungen einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Umwandlung eines Haftbefehls in einen Unterbringungsbefehl; Aufhebung eines Unterbringungsbefehls; Beachtung des Beschleunigungsrundsatzes im strafgerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Umwandlung eines Haftbefehls in einen Unterbringungsbefehl; Aufhebung eines Unterbringungsbefehls; Beachtung des Beschleunigungsrundsatzes im strafgerichtlichen Verfahren

  • Judicialis

    StPO i.d.F. vom 17. Juli 2007 § 126 a Abs. 2 Satz

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Einstweilige Unterbringung und Beschleunigungsgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 126a Abs. 2 S. 2; StPO § 121 Abs. 1
    Umfang der Prüfung einer vorläufigen Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 144
  • NStZ 2008, 144 (Volltext mit amtl. LS)
  • StV 2009, 701
  • StraFo 2007, 372
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 04.01.1991 - HEs 78/90

    Auswirkungen der einstweiligen Unterbringung auf die nachfolgende

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2007 - 31 HEs 14/07
    Insofern ist keine maßgebliche Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage eingetreten, nach der auch ohne Sechsmonatsprüfung bei einer einstweiligen Unterbringung ebenfalls das Beschleunigungsgebot und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten waren (vgl. statt vieler nur OLG Koblenz, StV 2007, 418; OLG Celle NStZ 1991, 248; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 50. Aufl., § 126 a Rn. 5, 10 und 11).
  • OLG Koblenz, 12.02.2007 - 1 Ws 30/07

    Einstweilige Unterbringung: Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes bei

    Auszug aus OLG Celle, 23.08.2007 - 31 HEs 14/07
    Insofern ist keine maßgebliche Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage eingetreten, nach der auch ohne Sechsmonatsprüfung bei einer einstweiligen Unterbringung ebenfalls das Beschleunigungsgebot und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten waren (vgl. statt vieler nur OLG Koblenz, StV 2007, 418; OLG Celle NStZ 1991, 248; Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 50. Aufl., § 126 a Rn. 5, 10 und 11).
  • KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzungen nach der

    Bei besonders gefährlichen Tätern kann im Einzelfall trotz erkennbarer Verfahrensverzögerung allein zum notwendigen Schutz der Allgemeinheit die Fortdauer einer einstweiligen Unterbringung verhältnismäßig sein (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2007 - [2] 1 HEs 112/07 [8/07] - OLG Celle, Beschluss vom 23. August 2007 - 31 HEs 14/07 - [juris Rdn. 11] = StraFo 2007, 372).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2010 - 2 Ws 451/09

    Einstweilige Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Die weitere vorläufige Unterbringung erscheint unverhältnismäßig, weil dem auch bei der einstweiligen Unterbringung gemäß § 126a StPO geltenden Beschleunigungsgebot (OLG Koblenz NStZ-RR 2007, 207; OLG Celle StraFo 2007, 372 jew. m.w.Nachw.) nicht Rechnung getragen wurde.
  • OLG Hamm, 30.06.2009 - 2 OBL 26/09

    Unterbringungsbefehl, dieselbe Tat, Begriff; neue Taten; neuer

    Die Frage, ob es zu noch hinnehmbaren Verfahrensverzögerungen gekommen ist oder nicht, spielt für die Prüfung durch das Oberlandesgericht allerdings erst im Rahmen der allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Rolle (vergleiche dazu: Senatsbeschluss vom 06. April 2009 - 2 OBL 10/2009 (10); OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 OBL 86/07; 3 Ws 486/07 -, zitiert nach juris Rn. 18; OLG Celle, Beschluss vom 23. August 2007 - 31 Hes 14/07 -, zitiert nach juris Rn. 9 - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; so auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - III-3Ws 357/07 -, wonach § 126a StPO n.F. - entsprechend der Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren - zu einem "unfruchtbaren Aktenumlauf und nicht gebotene(n) Entscheidungen der Oberlandesgerichte" führt, vgl. dazu auch: BT-Dr. 16/1110 S. 24).
  • KG, 15.09.2009 - 1 HEs 34/09

    Einstweilige Unterbringung: Beachtung des Beschleunigungsgebots durch

    Hiernach kann bei besonders gefährlichen Straftätern trotz erkennbarer Verfahrensverzögerungen dem erkennbaren Zweck der Maßregel zufolge allein zum notwendigen Schutz der Allgemeinheit die Fortdauer einer einstweiligen Unterbringung im Einzelfall verhältnismäßig sein (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23. August 2007 - 31 HEs 14/07 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ws 357/07

    Oberlandesgerichtliche Prüfung der einstweiligen Unterbringung eines

    Die besondere Gefährlichkeit des Angeschuldigten, der wahnbedingt einen Menschen erschossen hat, macht das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit so groß, dass vermeidbare Verfahrensverzögerungen eine Aufhebung des Unterbringungsbeschlusses aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedenfalls zum jetzigen Sechsmonatszeitpunkt ohnehin nicht rechtfertigen könnten (vgl. dazu auch OLG Celle StraFo 2007, 372, 374).
  • KG, 25.09.2015 - 141 HEs 73/15

    Einstweilige Unterbringung des Beschuldigten: Beachtung des

    Bei besonders gefährlichen Straftätern kann trotz eingetretener Verfahrensverzögerungen zum Schutz der Allgemeinheit die Fortdauer einer einstweiligen Unterbringung noch verhältnismäßig sein (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2011 - 2 BvR 2181/11 - juris Rz. 24; KG, Beschluss vom 15. September 2009 - [4] 1 HEs 34/09 [25/09] - juris Rz. 21; OLG Celle, Beschluss vom 23. August 2007 - 31 HEs 14/07 - juris Rz. 11).
  • KG, 21.12.2017 - 121 HEs 48/17

    Subsidiaritätsprinzip bei Maßregelanordnung

    Danach ist hier ein anderer Prüfungsmaßstab anzulegen als bei der Sechsmonatshaftprüfung, die eine besondere Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in zeitlicher Hinsicht darstellt und es insoweit nicht zulässt, die (in der zur Last gelegten Straftat zutage getretene) Gefährlichkeit des Betroffenen als maßgebliches Kriterium für die Fortdauer der Untersuchungshaft zu berücksichtigen (BT-Drucks. 16/1110 S. 18; std. Rspr., vgl. nur OLG Celle StraFo 2007, 372 - juris Rdn. 8 f.; KG, Beschluss vom 12. April 2016 - [4] 141 HEs 22/16 [11/16] - m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2014 - 1 Ws 51/14

    Einstweilige Unterbringung: Austausch der Unterbringungsanstalt durch das

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Celle, StraFo 2007, 372 ff.; OLG Hamm NJW 2007, 3220 ff.; OLG Köln NJW 2007, 3590; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 57. Aufl., § 126 a Rn. 10 a mwN.; KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 126 a Rn. 6 a) in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 14. August 2012 - 1 Ws 38/12 (H) -) die Auffassung, dass die in § 126 a Abs. 2 Satz 2 StPO durch das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 eingefügte Neuregelung die Fortdauer der Unterbringung nicht an die zusätzlichen Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO bindet.
  • KG, 05.02.2018 - 161 HEs 2/18

    Unterbringung bei zu erwartenden Wohnungseinbrüchen, Beschleunigungsgrundsatz

    Danach ist hier ein anderer Prüfungsmaßstab anzulegen als bei der Sechsmonatshaftprüfung, die eine besondere Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in zeitlicher Hinsicht darstellt und es insoweit nicht zulässt, die (in der zur Last gelegten Straftat zutage getretene) Gefährlichkeit des Betroffenen als maßgebliches Kriterium für die Fortdauer der Untersuchungshaft zu berücksichtigen (BT-Drucks. 16/1110 S. 18; std. Rspr., vgl. nur OLG Celle StraFo 2007, 372 - juris Rdn. 8 f.; KG, Beschluss vom 12. April 2016 - [4] 141 HEs 22/16 [11/16] - m.w.N.).
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