Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.06.2007

Rechtsprechung
   BGH, 25.05.2007 - 2 StR 469/06   

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https://dejure.org/2007,3271
BGH, 25.05.2007 - 2 StR 469/06 (https://dejure.org/2007,3271)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2007 - 2 StR 469/06 (https://dejure.org/2007,3271)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 2 StR 469/06 (https://dejure.org/2007,3271)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
    Untreue (Vermögensgefährdung durch unzureichende Kreditsicherung); voluntatives Vorsatzelement (Darlegung; Erörterung; Vorteile des Täters; Nachteile des Täters; Haftungsrisiko)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das voluntative Element des bedingten Untreuevorsatzes in Bezug auf die schadensgleiche Vermögensgefährung einer Bank - Billigende Inkaufnahme der Vermögensgefährdung einer Bank durch unzureichende Kreditsicherung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Bedingter Vorsatz bezüglich des Vermögensnachteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 704
  • NStZ 2008, 397 (Ls.)
  • StV 2007, 581
  • StraFo 2007, 429
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 25.05.2007 - 2 StR 469/06
    Die Feststellung des Landgerichts, der Angeklagte habe eine Vermögensgefährdung der Bank durch unzureichende Kreditsicherung billigend in Kauf genommen, hält der sachlichrechtlichen Prüfung unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHSt 51, 100 Rdn. 56 ff.) nicht stand.

    In den Fällen der schadensgleichen Vermögensgefährdung ist der Tatbestand der Untreue im subjektiven Bereich dahin zu begrenzen, dass der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens nicht nur die Kenntnis des Täters von der konkreten Möglichkeit eines Schadenseintritts und das Inkaufnehmen dieser konkreten Gefahr voraussetzt, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr, und sei es auch nur in der Form, dass der Täter sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolgs abfindet (BGHSt 51, 100 Rdn. 63).

  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

    Darauf, dass der auf diese Feststellung gestützte Schuldspruch der Rechtsprechung des Senats zu den Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands der Untreue in Fällen so genannter Gefährdungsschäden wohl widerspricht (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/06 = BGHSt 51, 100, 120 ff. (dazu Bernsmann GA 2007, 219, 229 ff.; Ransiek NJW 2007, 1727, 1729; Saliger NStZ 2007, 545, 549 ff.); Senatsbeschluss vom 25. Mai 2007 - 2 StR 469/06 = NStZ 2007, 704 (dazu Schlösser NStZ 2008, 397 f.); ebenso BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07 = BGHSt 52, 182; dagegen aber BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/08 = NJW 2008, 2451 (dazu Klötzer/Schilling StraFo 2008, 305 ff.; Rübenstahl NJW 2008, 2454 f.); vgl. auch Nack StraFo 2008, 277 ff.) kommt es nicht an, weil in beiden Fällen kein Gefährdungsschaden, sondern ein endgültiger Vermögensschaden eingetreten ist.
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Der 2. Strafsenat entschied dort, dass bei der Untreue nach § 266 StGB der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens nicht nur Kenntnis des Täters von der konkreten Möglichkeit eines Schadenseintritts und das Inkaufnehmen dieser konkreten Gefahr voraussetze, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr (vgl. BGHSt 51, 100 ; fortgeführt in BGH, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 2 StR 469/06 -, NStZ 2007, S. 704 ).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten restriktiven Auslegung des § 266 StGB spricht aus Sicht des Senats mehr für die Auffassung, die verlangt, dass der Täter sich auch mit der Realisierung des Vermögensnachteils zumindest abfindet (vgl. BGHSt 51, 100; 52, 182; NStZ 2007, 704; 2013, 715; NJW 2010, 1764).
  • BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09

    Untreue durch Auszahlung hinterlegter Gelder durch einen Notar (Kenntnis von

    Die Rechtsprechung des Senats zum voluntativen Vorsatzelement in Fällen schadensgleicher Vermögensgefährdung (BGH BGHSt 51, 100, 118 ff.; NStZ 2007, 704, 705) hat das Landgericht dem angefochtenen Urteil in rechtsfehlerfreier Weise zu Grunde gelegt.
  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 14 KLs 9/07

    Jürgen Sengera

    Bezüglich des voluntativen Vorsatzelements ist nicht nur das Inkaufnehmen der konkreten Gefahr eines Nachteils erforderlich, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr, sei es auch nur in der Form, dass er sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolgs abfindet (BGH, Beschluss vom 2.4.2008, 5 StR 354/07, NJW 2008, 1826ff; BGH, Beschluss vom 25. Mai 2007, 2 StR 469/06, wistra 2007, 384ff; BGH, Urteil vom 18.10.2006, 2 StR 499/05, BGHSt 51, 100ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - 21d A 497/07

    Erweiterung des Pflichtenkreises eines beurlaubten Beamten aufgrund seines

    etwa BGH, Urteil vom 27.2.1975 - 4 StR 571/74 -, NJW 1975, 1234; Beschluss vom 25.5.2007 - 2 StR 469/06 -, wistra 2007, 384.
  • OLG Hamburg, 10.06.2009 - 3-29/09

    Verwirklichung des Treuebruchtatbestands durch einen Kassier; Vorsatz in Bezug

    Nach der Rechtsprechung des BGH setzt der bedingte Vorsatz eines Gefährdungsschadens bei der Untreue nicht nur Kenntnis des Täters von der konkreten Möglichkeit eines Schadenseintritts und das Inkaufnehmen dieser konkreten Gefahr voraus, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr, sei es auch nur in der Form, dass der Täter sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolges abfindet (BGH, Urteil vom 18.10.2006 - 2 StR 499/05, NJW 2007, 1760, 1766; Beschluss vom 25.05.2007 - 2 StR 469/06, NStZ 2007, 704, 705; Beschluss vom 02.04.2008 - 5 StR 354/07, NJW 2008, 1827, 1830).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2007 - 3 StR 124/07   

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https://dejure.org/2007,9510
BGH, 19.06.2007 - 3 StR 124/07 (https://dejure.org/2007,9510)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2007 - 3 StR 124/07 (https://dejure.org/2007,9510)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 3 StR 124/07 (https://dejure.org/2007,9510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Subjektiver Tatbestand des erpresserischen Menschenraubs und Anforderungen an die entsprechenden tatrichterlichen Feststellungen; Schutzzweck des Straftatbestandes des erpresserischen Menschenraubs; Erfassung des Unrechtsgehalts einer Tat bei Unmöglichkeit der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StGB § 239 a

  • rechtsportal.de

    StGB § 239a
    Zusammenhang zwischen Entführungslage und beabsichtigter Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 429
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - 3 StR 124/07
    Zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung muss ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestehen, dass der Täter das Opfer (oder einen Dritten) während der Dauer der Zwangslage erpressen will; denn der Zweck der Regelung des § 239a StGB besteht gerade darin, das Entführen oder Sichbemächtigen des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1996, 2171 m. w. N.; BGHSt 40, 350, 355 zu § 239b StGB).

    Dies allein ergibt den für die Erfüllung des Tatbestandes des § 239a StGB erforderlichen engen funktionalen und zeitlichen Zusammenhang zwischen Entführung und Zahlung nicht (BGH NJW 1996, 2171).

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - 3 StR 124/07
    Zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung muss ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestehen, dass der Täter das Opfer (oder einen Dritten) während der Dauer der Zwangslage erpressen will; denn der Zweck der Regelung des § 239a StGB besteht gerade darin, das Entführen oder Sichbemächtigen des Opfers deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1996, 2171 m. w. N.; BGHSt 40, 350, 355 zu § 239b StGB).
  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 494/02

    Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen; Bemächtigungslage; Stabilisierung;

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - 3 StR 124/07
    Den Feststellungen ist folglich auch nicht zu entnehmen, ob der Tatplan von vornherein vorsah, die Entführung auch zur Wegnahme der mitgeführten Wertgegenstände des Geschädigten vorzunehmen oder ob jedenfalls nachträglich die Absicht bestanden hat, die durch die Entführung geschaffene Zwangslage zu dieser Wegnahme auszunutzen (vgl. zur Anwendbarkeit des § 239a StGB bei Raub BGH NStZ 2003, 604).
  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 550/15

    Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und

    Denn der Zweck der Regelung des § 239a StGB besteht gerade darin, das Entführen oder Sichbemächtigen deshalb besonders unter Strafe zu stellen, weil der Täter seine Drohung während der Dauer der Zwangslage jederzeit realisieren kann und das Opfer aus Sorge um sein Wohl die erstrebte Vermögensverfügung noch während des Bestehens der Bemächtigungslage vornehmen wird (BGH, Beschlüsse vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; vom 19. Juni 2007 - 3 StR 124/07, StraFo 2007, 429 mwN).
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