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   BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07   

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BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07 (https://dejure.org/2007,2387)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.2007 - 2 BvR 496/07 (https://dejure.org/2007,2387)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 (https://dejure.org/2007,2387)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Nachprüfung der Feststellung und Würdigung des Tatbestandes und die Anwendung der Gesetze auf den einzelnen Fall durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Verstoß gegen das Analogieverbot bei willkürlicher Auslegung des materiellen Strafrechts; ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 356a; ; StPO § 356a Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 24 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 211 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2 § 261; GG Art. 103 Abs. 2
    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 381
  • StraFo 2007, 463
 
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Wird zitiert von ... (138)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
    Soweit der Beschwerdeführer die Tatsachenfeststellungen und die Beweiswürdigung des Landgerichts angreift, ist ein an den Grundsätzen fairen Verfahrens zu messender (vgl. BVerfGK 1, 145 ) möglicher Verstoß nicht dargelegt.

    Voraussetzung für ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist, dass sich das Tat- und gegebenenfalls das Revisionsgericht so weit von der Verpflichtung entfernt haben, in Wahrung der Unschuldsvermutung bei jeder als Täter in Betracht kommenden Person auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Freiheitsentziehung sein kann (vgl. BVerfGK 1, 145 ).

  • BGH, 17.01.2007 - 2 StR 277/06

    Anhörungsrüge (Erwiderung des Generalbundesanwalts; willkürliche Verwerfung der

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06 -,.

    b) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. November 2006 - 2 StR 277/06 -,.

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
    Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
    Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
    Die Strafzumessung ist Sache des Tatgerichts und der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen, es sei denn, sie entfernte sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erwiese (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; 74, 102 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris, Abs.-Nr. 5).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes und die Anwendung der Gesetze auf den einzelnen Fall sind vielmehr grundsätzlich Sache der Fachgerichte und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, es sei denn, dass spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 70, 288 ; 72, 119 ; 75, 302 ).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
    Das Tatgericht ist - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst gehalten, Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen es nach Überzeugung des Gerichts (§ 261 StPO) an zureichenden und zuverlässigen Anhaltspunkten fehlt (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2007 - 1 StR 124/07 -, juris; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07 -, juris).
  • BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 800/01

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist deshalb nicht schon dann verletzt, wenn der Richter nicht zweifelte, obwohl er hätte zweifeln müssen, sondern erst dann, wenn er verurteilte, obwohl er zweifelte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 2002 - 2 BvR 665/02 -, juris, Abs.-Nr. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2001 - 2 BvR 800/01 -, juris, Abs.-Nr. 2; BVerfG, BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. November 1974 - 2 BvR 407/74 -, MDR 1975, S. 468 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
    Die Strafzumessung ist Sache des Tatgerichts und der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen, es sei denn, sie entfernte sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erwiese (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; 74, 102 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris, Abs.-Nr. 5).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

  • BVerfG, 16.05.2002 - 2 BvR 665/02

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Landgerichtliche

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 124/07

    Mittäterschaft und Beihilfe bei Kuriertätigkeit (unerlaubtes Handeltreiben;

  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

  • BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01

    Kein Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens bzw das Willkürverbot

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Strafverfahren

  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
  • BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 322/94

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung der Umweltdelikte im

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

  • BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 1404/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sogenannten Kudamm-Raser-Fall

    Angesichts des Umstands, dass die Feststellung und Würdigung des Tatbestands Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entzogen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ), vermag sein Vortrag, der im Ergebnis darauf abzielt, dass gewonnene Erkenntnisse anders zu würdigen seien, weil eine andere Beurteilung des Beweisergebnisses nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre, keinen Verfassungsverstoß aufzuzeigen; damit setzt der Beschwerdeführer letztlich nur seine eigene Würdigung an die Stelle derjenigen des Tatgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, juris, Rn. 6 f.).

    Einen Verfassungsverstoß kann er damit nicht tragfähig begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Da die Anhörungsrüge der Sicherung des Anspruchs der Prozesspartei auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dient (vgl. BVerfGE 107, 395), kann ihre Zurückweisung oder Verwerfung eine eigenständige, verfassungsrechtlich erhebliche Beschwer bewirken, so dass diese fachgerichtlichen Entscheidungen zulässigerweise mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124; anders BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, zu § 356a StPO).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auch muss die Entscheidung über die Anhörungsrüge nicht notwendig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, um eine Gehörsverletzung durch die Ausgangsentscheidung geltend machen zu können, weil sie im Verhältnis zur Gehörsverletzung durch die Ausgangsentscheidung keine neue Beschwer begründet (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, BeckRS 2007, 25607).
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