Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.07.2007

Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07   

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https://dejure.org/2007,4277
BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07 (https://dejure.org/2007,4277)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2007 - 5 StR 219/07 (https://dejure.org/2007,4277)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 5 StR 219/07 (https://dejure.org/2007,4277)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 306c StGB; § 21 StGB; § 64 StGB
    Brandstiftung mit Todesfolge; verminderte Schuldfähigkeit (lückenhafte Erörterung bei pyromanischer Neigung und vorliegender Persönlichkeitsstörung: Bedeutung des Deliktstypus für die Prüfung, Leistungsverhalten); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldfähigkeit hinsichtlich eines Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge trotz einer Blutalkoholkonzentration von maximal 2,52 Promille; Bedeutung des Deliktstypus der Brandstiftung für eine etwaige Verminderung der Schuldfähigkeit; Vorliegen einer ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Verminderte Schuldfähigkeit bei Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 336
  • NStZ-RR 2008, 166
  • NStZ-RR 2011, 302
  • StraFo 2007, 467
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 401/06

    Vollendung bei der schweren Brandstiftung (ein zur Wohnung von Menschen dienendes

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07
    Sie lassen die Erörterung der sich hier aufdrängenden Frage vermissen, welche Bedeutung dem Deliktstypus der Brandstiftung für eine etwaige Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95, vom 7. Dezember 1999 - 5 StR 548/99, vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01, vom 20. Juli 2004 - 5 StR 193/04 und vom 10. Januar 2007, insoweit in BGH NStZ 2007, 270, 271 nicht abgedruckt).
  • BGH, 17.10.1995 - 5 StR 530/95

    Unzureichende Begründung der verminderten Schuldfähigkeit - Seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07
    Sie lassen die Erörterung der sich hier aufdrängenden Frage vermissen, welche Bedeutung dem Deliktstypus der Brandstiftung für eine etwaige Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95, vom 7. Dezember 1999 - 5 StR 548/99, vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01, vom 20. Juli 2004 - 5 StR 193/04 und vom 10. Januar 2007, insoweit in BGH NStZ 2007, 270, 271 nicht abgedruckt).
  • BGH, 07.12.1999 - 5 StR 548/99

    Strafmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07
    Sie lassen die Erörterung der sich hier aufdrängenden Frage vermissen, welche Bedeutung dem Deliktstypus der Brandstiftung für eine etwaige Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95, vom 7. Dezember 1999 - 5 StR 548/99, vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01, vom 20. Juli 2004 - 5 StR 193/04 und vom 10. Januar 2007, insoweit in BGH NStZ 2007, 270, 271 nicht abgedruckt).
  • BGH, 20.07.2004 - 5 StR 193/04

    Fehlerhafte Erörterung der Ablehnung einer verminderten Schuldfähigkeit bei

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07
    Sie lassen die Erörterung der sich hier aufdrängenden Frage vermissen, welche Bedeutung dem Deliktstypus der Brandstiftung für eine etwaige Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95, vom 7. Dezember 1999 - 5 StR 548/99, vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01, vom 20. Juli 2004 - 5 StR 193/04 und vom 10. Januar 2007, insoweit in BGH NStZ 2007, 270, 271 nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 287/01

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schwere andere seelische Abartigkeit (erforderliche

    Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 5 StR 219/07
    Sie lassen die Erörterung der sich hier aufdrängenden Frage vermissen, welche Bedeutung dem Deliktstypus der Brandstiftung für eine etwaige Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zukommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 5 StR 530/95, vom 7. Dezember 1999 - 5 StR 548/99, vom 25. Juli 2001 - 5 StR 287/01, vom 20. Juli 2004 - 5 StR 193/04 und vom 10. Januar 2007, insoweit in BGH NStZ 2007, 270, 271 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 415/20

    Konstellationen des Versuchs bei der Brandstiftung mit Todesfolge

    Die versuchte Brandstiftung mit Todesfolge bedarf neben dem versuchten Mord der Klarstellung in der Urteilsformel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 108; vom 15 16 17. Juli 2007 - 5 StR 219/07, NStZ-RR 2007, 336; vom 10. März 2021 - 3 StR 13/21, juris).
  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08

    Rechtsfehlerhafte Verneinung der Schuldunfähigkeit (schwere andere seelische

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 17. Juli 2007 (BGH NStZ-RR 2007, 336 = StraFo 2007, 467) dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07   

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https://dejure.org/2007,17007
OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07 (https://dejure.org/2007,17007)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.07.2007 - 2 Ss 294/07 (https://dejure.org/2007,17007)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 2 Ss 294/07 (https://dejure.org/2007,17007)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formbedürftigkeit bzw. Vertretungszwang für die Begründung der Sprungrevision durch den Nebenkläger; Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur formgerechten Begründung der Sprungrevision durch den Nebenkläger

  • Judicialis

    StPO § 390

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 467
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.02.1992 - 3 StR 433/91

    Revisionsanträge und Begründung des Nebenklägers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07
    Der Nebenkläger kann die Revisionsanträge und ihre Begründung nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 390 Abs. 2 StPO nur mittels einer von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift anbringen (BGH NJW 1992, 1398 f.), an der es hier fehlt.
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07
    Spätere Berichtigungen derartiger Mängel berühren den Zeitpunkt der Fertigstellung nicht mehr (BGH, Beschluss vom 23.04.2007 - GSSt 1/06 - BeckRS 2007 10130).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss 21/05

    Verfahrensrüge; Begründung; Protokoll des Rechtspflegers; Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07
    Dem Revisionsführer ist daher Gelegenheit zu geben, die Revision durch einen Rechtsanwalt innerhalb einer Frist von einem Monat (OLG Köln a.a.O., OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2005 - 3 Ss 21/05 -) nach Zustellung der Senatsentscheidung formgerecht zu begründen.".
  • OLG Köln, 29.09.2005 - 83 Ss OWi 37/05

    Wiedereinsetzung von Amts wegen bei formwidriger Entgegennahme der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07
    Es erscheint jedoch in einem Fall wie vorliegend angezeigt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung einer formgerechten Revisionsbegründung zu gewähren, in dem der anwaltlich nicht vertretene Nebenkläger zur Antragstellung aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt wird und der Rechtspfleger nicht nur die Revisionseinlegung, sondern zugleich auch deren Begründung protokolliert, obwohl er hierfür nicht zuständig ist (so für den Fall des unzuständigen Justizbediensteten: BVerfG NStZ-RR 2005, 238 f.; OLG Köln NZV 2006, 47 f.).
  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07
    Es erscheint jedoch in einem Fall wie vorliegend angezeigt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung einer formgerechten Revisionsbegründung zu gewähren, in dem der anwaltlich nicht vertretene Nebenkläger zur Antragstellung aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt wird und der Rechtspfleger nicht nur die Revisionseinlegung, sondern zugleich auch deren Begründung protokolliert, obwohl er hierfür nicht zuständig ist (so für den Fall des unzuständigen Justizbediensteten: BVerfG NStZ-RR 2005, 238 f.; OLG Köln NZV 2006, 47 f.).
  • BGH, 28.02.2001 - 3 StR 400/00

    "Werkzeug" iSv § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung)

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2007 - 2 Ss 294/07
    Bei Anwendung einer Qualifikationsnorm ist das Anfechtungsrecht des Nebenklägers nicht beschränkt (BGH NStZ 2001 420).
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