Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.08.2007

Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07   

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BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07 (https://dejure.org/2007,4328)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2007 - 3 StR 140/07 (https://dejure.org/2007,4328)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07 (https://dejure.org/2007,4328)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verabredung eines Verbrechens; Anforderungen an die Konkretisierung einer in Aussicht genommenen Tat

  • Judicialis

    StGB § 30 Abs. 2; ; StGB § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30 Abs. 2
    Konkretisierung der Tat bei der Verbrechensverabredung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gift-Fall

    §§ 30 Abs. 2, 211 StGB
    Verbrechensverabredung; Ernstlichkeit des Tatenschlusses; Verabredung einer Tatbegehung als Mittäter; Konkretisierung der geplanten Tat

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 697
  • StraFo 2007, 468
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
    Grundsätzlich ist auch bei unsicherer Tatsachengrundlage eine feste Verabredung (Tatbegehung auf welche Weise auch immer) möglich; ob sie im Einzelfall vorliegt, ist Tatfrage (vgl. BGHSt 12, 306, 309; Roxin aaO Rdn. 61).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
    Insoweit gilt nichts anderes als für die Absprache eines Tatplans von Mittätern nach § 25 StGB oder die Bestimmtheit der zu begehenden Tat bei der Anstiftung nach § 26 StGB (Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 66; Hoyer in SKStGB § 30 Rdn. 54; für den Anstiftervorsatz BGHSt 34, 63, 66; BGH NStZ 1996, 434).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85

    Anforderungen an Anstiftervorsatz

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
    Insoweit gilt nichts anderes als für die Absprache eines Tatplans von Mittätern nach § 25 StGB oder die Bestimmtheit der zu begehenden Tat bei der Anstiftung nach § 26 StGB (Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 66; Hoyer in SKStGB § 30 Rdn. 54; für den Anstiftervorsatz BGHSt 34, 63, 66; BGH NStZ 1996, 434).
  • BGH, 09.02.1994 - 2 StR 557/93

    Vereinbarung - Verabredung - Verbrechen - Mittäter - Urteil

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
    Denn diese bezieht sich auf die Entscheidung BGHR StGB § 30 Abs. 2 Mindestfeststellung 1 (= StV 1994, 528), bei der die Annahme des Tatgerichts, der Angeklagte habe sich an der geplanten Tötung als Mittäter beteiligen wollen, als unzureichend belegt beanstandet worden ist, weil die Absprache "nach Ort und Zeit, insbesondere aber hinsichtlich ihres Inhalts - jedenfalls was die vorgesehenen Tatbeiträge jedes einzelnen Beteiligten betrifft - so wenig konkretisiert war, dass die Annahme, die Angeklagten hätten als Mittäter (und damit nicht nur als Gehilfen) an der Tat mitwirken wollen, keine ausreichende Grundlage hatte".
  • BGH, 29.03.1960 - 1 StR 636/59
    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
    Eine strafbare Verabredung wird also nicht dadurch ausgeschlossen, dass Zeit, Ort und Modalitäten der geplanten Ausführung im Einzelnen noch offen bleiben (BGH MDR 1960, 595; RGSt 69, 164).
  • RG, 19.03.1935 - 1 D 108/35

    1. Zum Begriffe "in Aussicht nehmen" im § 49 b StGB. 2. Welches Rechtsgut schützt

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
    Eine strafbare Verabredung wird also nicht dadurch ausgeschlossen, dass Zeit, Ort und Modalitäten der geplanten Ausführung im Einzelnen noch offen bleiben (BGH MDR 1960, 595; RGSt 69, 164).
  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene

    Allerdings hat sich die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, soweit ersichtlich, ausschließlich mit Fällen von den präsumtiven Mittätern bekannten Identitäten der jeweils anderen befasst (vgl. Roxin, JA 1979, 169; 171 f.; Schünemann in LK, 12. Aufl. § 30 Rn. 60 und 62; BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 7, vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497 und vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Allerdings muss im Rahmen des § 30 StGB die verabredete Tat zwar nicht in allen Einzelheiten, jedoch in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein (vgl. BGH, NStZ 2009, 497 f.; NStZ 2007, 697; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 236).

    Dass auch nur einer der Beteiligten nach dem Tatplan in seiner Funktion auf eine nicht ausreichende (vgl. BGH, NStZ 1982, 244; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74 f.; NStZ 2007, 697; StraFo 2008, 82 f.; NStZ 2009, 497 f.; NJW 2009, 1221 f.) Gehilfenstellung hätte reduziert bleiben sollen, ist nicht erkennbar geworden.

    Dass die Tat nicht noch näher konkretisiert war, ist ebenso unschädlich (vgl. BGH, NStZ 2007, 697; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 236) wie der Umstand, dass eine konkrete Rechtsgutsgefährdung noch nicht eingetreten war (vgl. BGH, NStZ 1998, 347 f.).

  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    S. 4 (unveröffentl.); vom 7. April 1998 - 1 StR 801/97, NStZ 1998, 403, 404; vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697; vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497 f.; Beschluss vom 11. August 1999 - 5 StR 217/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5; SK-StGB/Hoyer, 35. Lfg., § 30 Rn. 48; Maurach, JZ 1961, 137, 139; Roxin AT II § 28 Rn. 47 ff.; LK/Schünemann, aaO Rn. 63; NK-StGB/Zaczyk, 4. Aufl., § 30 Rn. 50).
  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 179/23

    Verabredung der Anstiftung zum Mord oder zu einer schweren Körperverletzung

    Daher können - entsprechend der Absprache eines Tatplans zwischen Mittätern - Zeit, Ort und Modalitäten der Ausführung im Einzelnen noch offen sein (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697), solange sie nicht völlig im Vagen bleiben, weil dann die Strafbarkeit zu weit ins Vorfeld der eigentlichen Tat vorverlagert würde (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 StR 506/18, aaO).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Einer Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB steht nicht entgegen, dass Zeit, Ort und Modalitäten der geplanten Straftaten im Einzelnen noch offen blieben, denn die Verabredung eines Verbrechens setzt nur voraus, dass sie - wie hier - in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert ist (BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697).
  • BGH, 21.11.2018 - 1 StR 506/18

    Verabredung eins Verbrechens (erforderliche Konkretisierung der in Aussicht

    Die in Aussicht genommene Tat muss dabei nicht bereits in allen Einzelheiten festgelegt, sie muss aber - ebenso wie dies beim Tatplan für eine mittäterschaftliche Tatbestandsverwirklichung oder beim Anstiftervorsatz der Fall ist (LK-Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 30 Rn. 67 mwN; MK-Joecks, StGB, 3. Aufl., § 30 Rn. 57; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 30 Rn. 24) - zumindest in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein (BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697; LK-Schünemann, StGB, § 30 Rn. 67; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 30 Rn. 3 mwN).

    Eine strafbare Verbrechensverabredung wird danach zwar nicht dadurch ausgeschlossen, dass Zeit, Ort und Modalitäten der Ausführung im Einzelnen noch offen sind (BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697 und vom 29. März 1960 - 1 StR 636/59, BeckRS 1960, 31192534; LK-Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 30 Rn. 67 mwN).

  • LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16

    Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklärens zum Mord gegenüber potentiellem Opfer

    Die Tat muss lediglich in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein (BGH, Urteil vom 28.06.2007, 3 StR 140/07, zitiert nach juris, Rz 9).
  • OLG Hamm, 15.01.2013 - 3 Ws 5/13

    Verdachtsgrad bei Anordnung einer Telefonüberwachung; Beweisverwertungsverbot bei

    Die Vorschrift setzt nicht die Festlegung aller Einzelheiten der in Aussicht genommenen Tat, sondern nur voraus, dass diese in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert ist (BGH NStZ 2007, 697).

    Auch gab es hinreichende Anhaltspunkte, zu wessen Nachteil die Tat begangen werden sollte: Der genauen Bestimmung einer einzelnen Person als Tatopfer bedarf es dabei nicht, wenn dessen Person unwesentlich ist (vgl. BGH NStZ 2007, 697).

  • BGH, 13.11.2008 - 3 StR 403/08

    Verabredung, ein Verbrechen zu begehen (Tatentschluss; Tatgeneigtheit);

    Eine solche Verabredung setzt den Entschluss von mindestens zwei Personen voraus, jeweils als Mittäter ein bestimmtes Verbrechen zu begehen (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 7).
  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Begrenzungsfunktion des

    Es genügt nämlich, dass die Einzelheiten der in Aussicht genommenen Tat in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sind, ohne dass Zeit, Ort und Modalitäten in allen Einzelheiten festliegen müssen (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 7, und vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497, 498).
  • BGH, 01.04.2020 - 1 StR 586/19

    Verabredung zu einem Verbrechen (erforderliche Konkretisierung der Tat)

  • OLG Jena, 17.11.2008 - 1 Ws 486/08

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 2 StE 2/05
  • BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20

    Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung und

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Rechtsprechung
   BGH, 08.08.2007 - 2 StR 296/07   

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https://dejure.org/2007,8483
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungen zum Beruhen einer Tat auf einer paranoiden Persönlichkeitsstörung; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei Abgabe einer Speichelprobe; Gefährlichkeitsprognose bei Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Judicialis

    StPO § 81 g; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de

    StGB § 21
    Erheblichkeit der Verminderung des Steuerungsvermögens, Anforderungen an jedermann

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 468
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 25.02.2016 - 3 RVs 11/16

    Widerstand; Vollstreckungsbeamte; Diensthandlung

    Zu den Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zum Unrechtsbewusstsein und zu einer etwaigen Irrtumsproblematik wird auf den Beschluss des OLG Hamm vom 30. Juli 2013 - 5 RVs 67/13, StV 2014, 225 hingewiesen, hinsichtlich der Blutalkoholkonzentration von unter 2 Promille zur Tatzeit und der fehlenden erheblichen Ausfallerscheinungen im Leistungsverhalten wird zum Umfang der erforderlichen Erörterungen auf Fischer, StGB, 63. Auflage, § 20 Rn. 21, 21a, 23 sowie BGH, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468 hingewiesen.
  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 617/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose;

    Soweit in den Urteilsgründen Vorstrafen geschildert sind, lassen die Feststellungen nicht erkennen, ob auch diese Taten auf der Erkrankung des Beschuldigten beruhen (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9, 10; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720; vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468).
  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Denn wenn das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose auch auf frühere Taten stützt, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720; vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468).
  • BGH, 13.01.2021 - 2 StR 424/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    (1) Stützt das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose auch auf frühere Taten, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (vgl. Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468; BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, juris Rn. 8, juris; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720).
  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 185/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Aus diesen ergibt sich aber nicht, dass diese Taten auf der Erkrankung des Beschuldigten beruhten, sodass deren Prognoserelevanz nicht beurteilt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es ist schon nicht ausreichend mit Tatsachen belegt, dass die - nicht angeklagte - Tat vom 5. Mai 2016 auf der Erkrankung des Angeklagten beruht, dessen Tatmotivation und innere Tatseite zudem nicht mitgeteilt werden, sodass deren Prognoserelevanz nicht beurteilt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 35; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307 mwN; Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468; vgl. auch Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, § 63 Rn. 33).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im Urteil:

    Denn wenn das Tatgericht diese Prognose auch auf frühere Taten stützt, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch sie auf der Erkrankung des Täters beruhen, die die Einschränkung seiner Schuldfähigkeit bei der Anlasstat begründet (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2021 - 2 StR 424/20; vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, aaO; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719; vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Aus diesen ergibt sich aber ebenfalls nicht, ob diese Taten auf der Erkrankung des - zum Tatzeitpunkt zudem erheblich alkoholisierten - Angeklagten beruhten, sodass deren Prognoserelevanz gleichfalls nicht beurteilt werden kann (vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468; Eschelbach in: Matt/Renzikowski, StGB, § 63 Rn. 33).
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