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   OLG Karlsruhe, 26.06.2007 - 1 AK 16/06   

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OLG Karlsruhe, 26.06.2007 - 1 AK 16/06 (https://dejure.org/2007,24599)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.06.2007 - 1 AK 16/06 (https://dejure.org/2007,24599)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 1 AK 16/06 (https://dejure.org/2007,24599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Auslieferungshindernisses augrund eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK); Voraussetzungen für die Auslieferung eines Verfolgten zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 1 Abs. 4 S. 3, 49, 73 S. 2, 79 Abs. 2 S. §, 83b Abs. 2a IRG, Art. 6 Abs. 1 und 8 EMRK, Art. 8 Abs. 1 EuAuslÜbk, Art. 4 Abs. 4 Rb EuHB
    Auslieferung eines portugiesischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Portugal

Papierfundstellen

  • StraFo 2007, 477
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 145/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

    Dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung - wie auch aufgrund der inzwischen fast elf Monate andauernden Untersuchungshaft in dem deutschen Strafverfahren - zeitweise von seiner in Berlin lebenden Partnerin und dem gemeinsamen Sohn getrennt sein wird, reicht zur Annahme eines außergewöhnlichen Härtefalls nicht aus und stellt keinen Verstoß gegen den Kernbestand der sich aus Art. 8 Abs. 1 MRK ergebenden Garantie der Achtung seines Privat- und Familienlebens dar, zumal er angesichts der angekündigten Bewilligungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eine etwaige Haftstrafe in der Bundesrepublik Deutschland verbüßen kann und seine (weitere) Trennung von der Familie demgemäß zeitlich begrenzt sein wird; solche Beeinträchtigungen sind unausweichliche Folgen der Zusammenarbeit der Staaten im Rahmen des Auslieferungsverkehrs (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 AK 16/06 - [juris-Rn. 15]).

    Es ist anerkannt, dass die Bewilligungsbehörde bei diesem Bewilligungshindernis neben den individuell festzustellenden sozialen Belangen des Verfolgten unter Beachtung der Ausstrahlungswirkung des Grundrechts aus Art. 6 GG insbesondere dessen Staatsangehörigkeit, seinen Wohnort, den Tatort, das Interesse eines etwaigen Verletzten und dessen Staatsangehörigkeit, das öffentliche Interesse der beteiligten Staaten an einer Strafverfolgung im eigenen Staat, den Sachstand der strafrechtlichen Verfahren in den konkurrierenden Staaten, das Interesse der beteiligten Staaten an einer die Ressourcen schonenden internationalen Arbeitsteilung bei der Strafverfolgung und schließlich die effektive Verfügbarkeit der Beweismittel in ihre Ermessensabwägung mit einzubeziehen hat (vgl. BT-Drucks. 16, 1024, Seite 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 1 AK 16/06 - [juris]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 Ausl. 52/06 - [juris]).

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21

    Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher

    Mit Erlass des Eröffnungsbeschlusses am 17.06.2021 wurde der Verfolgte vielmehr unter verschiedenen Auflagen, trotz der nunmehr Ende November 2021 anstehenden Hauptverhandlung, "provisorisch" aus der Untersuchungshaft entlassen, offensichtlich, um die Rechte des Verfolgten aus § 5 Abs. 3 EMRK zu wahren und keinen schadensersatzpflichtigen Konventionsverstoß (wegen der Verletzung des Beschleunigungsgebots) zu begehen (vgl. EGMR, Urteil vom 6.11.2014 - 67522/09 - Ereren ./. Deutschland = NJW 2015, 3773; EGMR, Urteil vom 29.07.2004 - 49746/99 Cevizovic/Deutschland = NJW 2005, 3125; EGMR, 1993, Serie A, Bd. 254 Nr. 30 = ÖJZ 1993, 562 - W./Schweiz; EGMR, Slg. 2000-IV Nr. 152 - Labita ./. Italien; EGMR, Slg. 2006-XII Nr. 35 - Chraidi ./. Deutschland; EGMR, Urteil vom 26.4.2011 - 59301/08 Nr. 49 - Tinner/Schweiz; BVerfGE 75, 1ff und Beschluss vom 17.02.2009, 2 BvR 257/09; Senat, NStZ 2005, 351 und StraFo 2007, 477; OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2007 in StV 2008, 648 und OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2013 - -2 Ausl 95/11 -, juris).
  • KG, 10.01.2013 - 151 AuslA 144/12

    Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls

    Auch berufliche Nachteile, welche der Verfolgte erleiden könnte, gäben zu keiner anderen Bewertung Anlass; vielmehr sind solche Beeinträchtigungen unausweichliche Folge der Zusammenarbeit der Staaten im Rahmen des Auslieferungsverkehrs (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 AK 16/06 - [juris-Rn. 15]).

    15 Es ist anerkannt, dass die Bewilligungsbehörde bei diesem Bewilligungshindernis neben den individuell festzustellenden sozialen Belangen des Verfolgten unter Beachtung der Ausstrahlungswirkung des Grundrechts aus Art. 6 GG insbesondere dessen Staatsangehörigkeit, seinen Wohnort, den Tatort, das Interesse eines etwaigen Verletzten und dessen Staatsangehörigkeit, das öffentliche Interesse der beteiligten Staaten an einer Strafverfolgung im eigenen Staat, den Sachstand der strafrechtlichen Verfahren in den konkurrierenden Staaten, das Interesse der beteiligten Staaten an einer die Ressourcen schonenden internationalen Arbeitsteilung bei der Strafverfolgung und schließlich die effektive Verfügbarkeit der Beweismittel in ihre Ermessensabwägung mit einzubeziehen hat (vgl. BT-Drucks. 16, 1024, Seite 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 1 AK 16/06 - [juris]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 Ausl. 52/06 - [juris]).

  • OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 Ausl 95/11

    Rumänische Staatsangehörige darf nicht zum Zwecke der Strafvollstreckung nach

    Damit ist eine Auslieferung unzulässig, wenn diese fundamentalen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung oder dem völkerrechtlich verbindlichen Mindestandard auf dem Gebiet der Menschenrechte widerspricht (vgl. BVerfGE 75, 1ff und Beschluss vom 17. Februar 2009, 2 BvR 257/09; OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 351 und StraFo 2007, 477; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2007 in StV 2008, 648).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2014 - 1 AK 27/14

    Auslieferungshindernis bei Europäischem Haftbefehl: Auslieferung als Eingriff in

    8 MRK führt dann zu einem Auslieferungshindernis, wenn der Kernbereich der Garantie verletzt ist (Fortführung von Senat StraFo 2007, 477 und NStZ 2005, 351).
  • KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls; Ausländer mit mehrjährigem

    Im vorliegenden Fall, in dem dem Verfolgten nicht ganz unerhebliche Straftaten mit einem Gesamtschaden von 32.000 PLN (nach derzeitigem Wechselkurs gut 8.000 Euro) zur Last liegen und der Fortgang des polnischen Strafverfahrens durch seine Abwesenheit gehindert war, liegt nach den insoweit maßgeblichen Grundsätzen (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 AK 16/06 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 28. Dezember 2007 - [2] 4 Ausl 504/99 [416/07] -, 17. Mai 2001 - [2] 4 Ausl 629/97 [33/01] - und 16. Juni 1998 -[2] 4 Ausl 563/96 [75/97] - [alle bei juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 5 Ausl 79, 83/08 -) die Annahme eines den Kernbereich des Beschleunigungsgebotes aus Art. 6 Abs. 1 MRK verletzenden Verfahrensgangs fern.
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2019 - Ausl 301 AR 27/19

    Auslieferungshindernis bei Trennung eine Mutter von ihrem erst acht Monate alten

    Ein Verstoß gegen Art. 8 MRK führt dann zu einem Auslieferungshindernis, wenn - wie vorliegend - der Kernbereich der Garantie verletzt ist (Festhaltung OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.04.2014 - 1 AK 27/14 - = NStZ-RR 2014, 387 ff., juris; Beschluss vom 26.06.2007 - 1 AK 16/06 = StraFo 2007, 477; Beschluss vom 14.02.2005, 1 AK 23/04 = NStZ 2005, 351, juris und Beschluss vom 09.11.1999 - 1 AK 1/99, juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2010 - III-(2) 4 Ausl A 163/08 und 89/09 -, juris).
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   OLG Karlsruhe, 26.07.2007 - 1 AK 2/07   

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https://dejure.org/2007,24463
OLG Karlsruhe, 26.07.2007 - 1 AK 2/07 (https://dejure.org/2007,24463)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2007 - 1 AK 2/07 (https://dejure.org/2007,24463)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 1 AK 2/07 (https://dejure.org/2007,24463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erlass eines nationalen Haftbefehls durch eine nationale justitielle Stelle als Voraussetzung für die formelle Rechtmäßigkeit eines darauf beruhenden Europäischen Haftbefehls; Prüfung des Tatverdachts in einem justizförmigen Verfahren als Voraussetzung für die Heilung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 83a Abs. 1 IRG
    Auslieferung eines ungarischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Ungarn

Papierfundstellen

  • StV 2007, 654
  • StraFo 2007, 477
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 16.01.2008 - 1 Ausl 28/07

    Europäischer Haftbefehl: Zweifel hinsichtlich der Vollstreckbarkeit einer

    Die Rechtsprechung hat demgemäß vielfach auch bei Vorliegen eines Europäischen Haftbefehls ergänzenden Aufklärungsbedarf bejaht (OLG Karlsruhe Beschl. v. 26.07.2007 - 1 AK 2/07 - rechtliche Qualität des nationalen Haftbefehls; OLG Karlsruhe Beschl. v. 18.06.2007 - 1 AK 72/06 - Tatverdachtsüberprüfung bei besonderen Umständen; OLG Karlsruhe Beschl. v. 10.08.2006 - 1 AK 30/06 - Schlüssigkeitsüberprüfung bei Katalogtat; OLG Köln Beschl. v. 08.03.2005 - Ausl 22/05 und Ausl 14/05 - Abwesenheitsverurteilung; OLG Karlsruhe Beschl. v. 23.03.2005 - 1 AK 36/04 - Deliktsgruppenart; OLG Stuttgart Beschl. v. 30.11.2004 - 3 Ausl 103/04 - Verjährungsfragen; alle Entscheidungen zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 01.12.2023 - 2 OAus 86/23

    Vollstreckbarer Haftbefehl; Hausarrest; Auslieferung nach Italien: Haftbefehl mit

    Zur Gewährleistung des in § 1 Abs. 2 Rb-EuHB niedergelegten Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen muss zudem sichergestellt sein, dass dem Erlass eine Prüfung des Tatverdachts und der sonstigen Haftvoraussetzungen vorausgegangen ist (vgl. Hackner in: Schomburg/Lagodny, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 AK 2/07 -, Rn. 5, juris).
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