Rechtsprechung
KG, 23.03.2007 - (4) 1 Ss 186/05 (94/05) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht eines Rechtsanwalts zur Weiterleitung von für einen Mandanten in Empfang genommenes Geld auf ein Anderkonto; Vermögensnachteil i.S.d. Untreuetatbestandes des § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei Aufrechnung des Honoraranspruchs eines Anwalts mit für einen ...
- Anwaltsblatt
§ 266 StGB
Veruntreuung von Mandantengeldern trotz Aufrechnung? - Judicialis
StGB § 266
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 24 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Untreue trotz aufrechenbarer Gegenansprüche
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Untreue trotz aufrechenbarer Gegenansprüche
- brak-mitteilungen.de , S. 24 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Untreue trotz aufrechenbarer Gegenansprüche
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.01.2005 - 55 Js 3024/97
- KG, 23.03.2007 - (4) 1 Ss 186/05 (94/05)
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3366
- NStZ 2008, 405
- AnwBl 2007, 867
- StraFo 2007, 478
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Karlsruhe, 30.08.1989 - 1 Ws 60/89
Auszug aus KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05
a) Nach ganz überwiegender Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 54; wistra 1988, 191 f; BGHSt 15, 342, 344; RGSt 73, 283, 284 f; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 82, 83), der der Senat folgt, macht sich ein Rechtsanwalt, der Gelder für einen Mandanten in Empfang nimmt und nicht einem Anderkonto zuführt, sondern anderweitig verwendet, grundsätzlich wegen Untreue (Treubruchtatbestand) strafbar, weil jeder Verstoß gegen das zivilrechtliche Gebot auf Auskehrung des empfangenen Geldes (§§ 667, 675 BGB) zugleich einen Verstoß gegen die aus dem Anwaltsvertrag resultierende Treuepflicht im Sinne des § 266 StGB bedeutet.Von dieser Rechtsprechung abweichend soll zwar nach der Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1985 (NStZ 1986, 361; kritisch OLG Karlsruhe NStZ 1990, 82, 83 f) der Verstoß eines Rechtsanwalts gegen seine Verpflichtung, für einen Mandanten empfangenes Geld rechtzeitig herauszugeben, nur als zivilrechtlicher Vertragsbruch und nicht als Verletzung einer spezifischen Untreuepflicht im Sinne des § 266 StGB zu qualifizieren sein.
- BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
Auszug aus KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05
a) Nach ganz überwiegender Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 54; wistra 1988, 191 f; BGHSt 15, 342, 344; RGSt 73, 283, 284 f; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 82, 83), der der Senat folgt, macht sich ein Rechtsanwalt, der Gelder für einen Mandanten in Empfang nimmt und nicht einem Anderkonto zuführt, sondern anderweitig verwendet, grundsätzlich wegen Untreue (Treubruchtatbestand) strafbar, weil jeder Verstoß gegen das zivilrechtliche Gebot auf Auskehrung des empfangenen Geldes (§§ 667, 675 BGB) zugleich einen Verstoß gegen die aus dem Anwaltsvertrag resultierende Treuepflicht im Sinne des § 266 StGB bedeutet. - BGH, 30.10.1985 - 2 StR 383/85
Verwirklichung des Untreuetatbestandes durch einen Rechtsanwalt bei Zurückhaltung …
Auszug aus KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05
Von dieser Rechtsprechung abweichend soll zwar nach der Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1985 (NStZ 1986, 361; kritisch OLG Karlsruhe NStZ 1990, 82, 83 f) der Verstoß eines Rechtsanwalts gegen seine Verpflichtung, für einen Mandanten empfangenes Geld rechtzeitig herauszugeben, nur als zivilrechtlicher Vertragsbruch und nicht als Verletzung einer spezifischen Untreuepflicht im Sinne des § 266 StGB zu qualifizieren sein.
- OLG Köln, 09.01.1998 - Ss 670/97
Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Untreue; Treuepflichten eines …
Auszug aus KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05
Das Bestehen aufrechenbarer Gegenansprüche kann sich somit lediglich bei der Strafzumessung auswirken (vgl. BGH LM Nr. 35 zu § 266 StGB; OLG Köln AnwBl 1999, 608; Senat…, Beschluss vom 29. November 1996 - (4) 1 Ss 272/96 (116/96) - Leipziger Kommentar/Hübner, StGB 10. Aufl., § 266 Rdn. 100). - BGH, 07.12.1965 - 5 StR 312/65
Annahme eines Untreuetatbestandes wegen Missbrauchs der Verfügungsbefugnis über …
Auszug aus KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05
Er wird außerdem zu berücksichtigen haben, dass eine konkrete Gefährdung der einbehaltenen Mandantengelder auch in einer die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen erschwerenden unordentlichen, lückenhaften oder falschen Abrechnung liegen kann (vgl. BGHSt 20, 304; Feuerich, BRAK-Mitt 1988, 167, 173). - BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03
Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver …
Auszug aus KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05
a) Nach ganz überwiegender Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 54; wistra 1988, 191 f; BGHSt 15, 342, 344; RGSt 73, 283, 284 f; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 82, 83), der der Senat folgt, macht sich ein Rechtsanwalt, der Gelder für einen Mandanten in Empfang nimmt und nicht einem Anderkonto zuführt, sondern anderweitig verwendet, grundsätzlich wegen Untreue (Treubruchtatbestand) strafbar, weil jeder Verstoß gegen das zivilrechtliche Gebot auf Auskehrung des empfangenen Geldes (§§ 667, 675 BGB) zugleich einen Verstoß gegen die aus dem Anwaltsvertrag resultierende Treuepflicht im Sinne des § 266 StGB bedeutet. - BGH, 25.07.1997 - 3 StR 179/97
Wegen Untreue verurteilter Rechtsanwalt und ausgesprochenes Berufsverbot
Auszug aus KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05
d) Im Falle eines erneuten Schuldspruchs wird bei der Strafzumessung die Regelung des § 13 Abs. 2 StGB zu beachten sein (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 357). - BGH, 29.09.1988 - 1 StR 332/88
Teilnahme an Gläubigerbegünstigung durch Sicherung des Anwaltshonorars
- BGH, 27.01.1988 - 3 StR 61/87
Missbrauchsalternative oder Treuebruchalternative der Untreue - Fehlende Befugnis …
Auszug aus KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05
a) Nach ganz überwiegender Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 54; wistra 1988, 191 f; BGHSt 15, 342, 344; RGSt 73, 283, 284 f; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 82, 83), der der Senat folgt, macht sich ein Rechtsanwalt, der Gelder für einen Mandanten in Empfang nimmt und nicht einem Anderkonto zuführt, sondern anderweitig verwendet, grundsätzlich wegen Untreue (Treubruchtatbestand) strafbar, weil jeder Verstoß gegen das zivilrechtliche Gebot auf Auskehrung des empfangenen Geldes (§§ 667, 675 BGB) zugleich einen Verstoß gegen die aus dem Anwaltsvertrag resultierende Treuepflicht im Sinne des § 266 StGB bedeutet. - RG, 28.07.1939 - 1 D 551/39
Ein Rechtsanwalt schädigt i. S. des § 266 StGB. das Vermögen eines anderen, wenn …
Auszug aus KG, 23.03.2007 - 1 Ss 186/05
a) Nach ganz überwiegender Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 54; wistra 1988, 191 f; BGHSt 15, 342, 344; RGSt 73, 283, 284 f; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 82, 83), der der Senat folgt, macht sich ein Rechtsanwalt, der Gelder für einen Mandanten in Empfang nimmt und nicht einem Anderkonto zuführt, sondern anderweitig verwendet, grundsätzlich wegen Untreue (Treubruchtatbestand) strafbar, weil jeder Verstoß gegen das zivilrechtliche Gebot auf Auskehrung des empfangenen Geldes (§§ 667, 675 BGB) zugleich einen Verstoß gegen die aus dem Anwaltsvertrag resultierende Treuepflicht im Sinne des § 266 StGB bedeutet. - KG, 14.10.1981 - 23 U 999/81
- BGH, 03.12.2013 - 1 StR 526/13
Untreue (Pflichtverletzung: Verschleifungsverbot und Entgrenzungsverbot, …
b) Angesichts dieser konkreten Verhältnisse lässt sich die Pflichtwidrigkeit auch nicht auf obergerichtliche Rechtsprechung stützen, nach der ein Rechtsanwalt, der Gelder für einen Mandanten in Empfang nimmt und nicht einem Anderkonto zuführt, sondern anderweitig verwendet, sich grundsätzlich wegen Untreue - regelmäßig nach dem Treubruchtatbestand (§ 266 Abs. 1 Var. 2 StGB) - strafbar macht (siehe nur BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2003 - 3 StR 276/03, NStZ-RR 2004, 54 f.; KG NJW 2007, 3366 f. jeweils mwN). - AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19 Auf die für die strafrechtliche Würdigung gem. § 266 StGB bedeutende Frage, ob eine Vermögensgefährdung ausscheidet, wenn der Täter zum Ersatz des Geldes ständig eigene Mittel bereithält, kommt es dann nicht an, weil in der Nichtverfügbarkeit der Unterhaltsbeträge für den Mandanten bereits ein vollendeter Vermögensnachteil liegen kann (OLG Köln, Beschluss v. 9.1.1998, Az. Ss 670/97 - 260, BeckRS 1998, 13457), so dass sogar eine berechtigte und wirksame Aufrechnung mit Gebühren-forderungen, die erst mit Erteilung einer ordnungsgemäßen Abrechnung möglich ist, nicht zurück wirkt und eine Verwirklichung des Treubruchstatbestands nicht nachträglich entfallen lässt (KG, AnwBl. 2007, 867, 868).
- LG Arnsberg, 14.04.2015 - 2 KLs 42/14
Pflicht zur Auskehrung in Empfang genommener Gelder als Treuepflicht eines …
- OLG München, 05.04.2023 - 15 U 6218/22
Vermögensbetreuungspflicht von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind gegenüber ihren Mandanten bei vermögensrechtlichen Mandaten vermögensbetreuungspflichtig, insbesondere hinsichtlich der Verwendung eingegangener Gelder (BGH, NJW 1961, 931 (932); BGH, NJW 1983, 461; BGH NJW 1985, 2523; KG, NJW 2007, 3366;… BeckOK StGB/Wittig StGB § 266 Rn. 46.4). - KG, 11.01.2008 - 1 Ws 286/07
Auslagenentscheidung im Strafverfahren: Selbsttötung eines in der ersten Instanz …
Die von dem Angeklagten nur auf Druck seines Gläubigers nachträglich vorgenommene Abrechnung des Mandats ließ die Strafbarkeit nicht entfallen und konnte sich nur bei der Strafzumessung auswirken (vgl. KG, Urteil vom 23. März 2007 - (4) 1 Ss 186/05 (94/05) -). - KG, 11.01.2008 - 1 AR 1692/07
Vorliegen hinreichenden bzw. erheblichen Tatverdachts als Voraussetzung für eine …
Die von dem Angeklagten nur auf Druck seines Gläubigers nachträglich vorgenommene Abrechnung des Mandats ließ die Strafbarkeit nicht entfallen und konnte sich nur bei der Strafzumessung auswirken (vgl. KG, Urteil vom 23. März 2007 - (4) 1 Ss 186/05 (94/05) -).