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   BGH, 23.10.2007 - 5 StR 334/07   

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https://dejure.org/2007,8574
BGH, 23.10.2007 - 5 StR 334/07 (https://dejure.org/2007,8574)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2007 - 5 StR 334/07 (https://dejure.org/2007,8574)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 5 StR 334/07 (https://dejure.org/2007,8574)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Erörterungsmangel zur Schuldfähigkeit des Angeklagten (tiefgreifende Bewusstseinsstörung; BAK-Grenzwert bei dem auch bei Tötungsdelikten eine allein alkoholbedingt erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nahe liegt; psychodiagnostische Beweiskriterien: ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer alkoholbedingten erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei Tötungsdelikten; Entstehen einer erheblich beeinträchtigenden und tiefgreifenden Bewusstseinsstörung durch das Zusammenwirken der Alkoholisierung des Angeklagten mit seiner affektiven ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 464 Abs. 3; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Vermindertes Steuerungsvermögen bei Alkohol und Affekt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 105
  • NStZ-RR 2008, 165
  • StraFo 2007, 501
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98

    Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und einem Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 334/07
    Dieser Wert nähert sich bereits dem Grenzwert des Blutalkoholgehalts, von dem an eine allein alkoholbedingt erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit auch bei Tötungsdelikten naheliegt (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 504/06

    Minder schwerer Fall des Totschlags; verminderte Schuldfähigkeit (tiefgreifende

    Auszug aus BGH, 23.10.2007 - 5 StR 334/07
    An diese fehlerhafte Bewertung des Ausmaßes der alkoholischen Enthemmung anknüpfend lassen die Feststellungen eine hinreichende Auseinandersetzung damit vermissen, ob die beachtliche Alkoholisierung des Angeklagten im Zusammenwirken mit seiner affektiven Erregung eine die Schuldfähigkeit erheblich beeinträchtigende tiefgreifende Bewusstseinsstörung begründet hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 5 StR 504/06 m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 512/07

    Strafzumessung bei der gefährlichen Körperverletzung (minder schwerer Fall;

    Denn es erörtert ausdrücklich die Beeinflussung des Angeklagten durch die Blutalkoholkonzentration von 2, 05 Promille (anders der Sachverhalt in BGH StraFo 2007, 501).
  • AG Rudolstadt, 14.03.2019 - 260 Js 15751/18

    Ausschluss von Ausübung des Richteramtes durch Selbstanzeige des Richters

    In einem solchen Fall ist deshalb vielmehr schon aus prozeßökonomischen Gründen eine, weil das Analogieverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG im Strafverfahrensrecht nicht gilt (vgl. KG, NJW 1979, 1668, 1669; Krey/Heinrich, Deutsches Strafverfahrensrecht, 2. Aufl., Rn. 7), entsprechende Anwendung des § 22 Nr. 5 StPO geboten (vgl. LG Lüneburg, StV 2005, 77, 78; AG Brandenburg, StraFo 2007, 501, 502; SK StPO-Weßlau/Deiters, 5. Aufl., § 22 Rn. 18; AnwK StPO-Werner, 2. Aufl., § 22 Rn. 10; KMR-Neubeck, StPO, 8. Aufl., vor § 48 Rn. 25; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., vor § 48 Rn. 15).
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