Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.02.2008

Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07   

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https://dejure.org/2007,7371
BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07 (https://dejure.org/2007,7371)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2007 - 5 StR 534/07 (https://dejure.org/2007,7371)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 534/07 (https://dejure.org/2007,7371)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 239a StGB; § 46 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Erpresserischer Menschenraub (Sich Bemächtigen; stabile Zwischenlage); fehlerhafte Strafrahmenwahl beim schweren Raub (keine nachträgliche Erklärung als Schreibfehler nach Eingang der Revisionsbegründungsschrift)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Tatbestandes der Freiheitsberaubung durch Fesselung von Bankangestellten i.R.e. Banküberfalls; Revision gegen eine Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung in sechs (tateinheitlichen) Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 239a; ; StGB § 250 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239a
    Erforderlichkeit einer Nötigung nach Begründung der Beherrschungslage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 103
  • StraFo 2008, 163
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 78/99

    "sich bemächtigen" beim erpresserischen Menschenraub

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
    Mit der aufgrund der Fesselung entstandenen Bemächtigungssituation sollte nur ein möglicher Widerstand der Opfer ausgeschaltet werden, es sollte aber nicht - was nach § 239a StGB Voraussetzung wäre - aus einer gesicherten und stabilisierten Beherrschungslage durch weitere Nötigungshandlungen eine Vermögensverfügung der Opfer herbeigeführt werden (vgl. BGH NStZ 2006, 448, 449; BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4, 8, 9).
  • BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06

    Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis;

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
    Mit der aufgrund der Fesselung entstandenen Bemächtigungssituation sollte nur ein möglicher Widerstand der Opfer ausgeschaltet werden, es sollte aber nicht - was nach § 239a StGB Voraussetzung wäre - aus einer gesicherten und stabilisierten Beherrschungslage durch weitere Nötigungshandlungen eine Vermögensverfügung der Opfer herbeigeführt werden (vgl. BGH NStZ 2006, 448, 449; BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4, 8, 9).
  • BGH, 03.08.1995 - 4 StR 435/95

    Bemächtigung - Entführung - Eigenständige Bedeutung - Abgenötigte Handlung

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
    Mit der aufgrund der Fesselung entstandenen Bemächtigungssituation sollte nur ein möglicher Widerstand der Opfer ausgeschaltet werden, es sollte aber nicht - was nach § 239a StGB Voraussetzung wäre - aus einer gesicherten und stabilisierten Beherrschungslage durch weitere Nötigungshandlungen eine Vermögensverfügung der Opfer herbeigeführt werden (vgl. BGH NStZ 2006, 448, 449; BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4, 8, 9).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03

    Raub nach Fesselung des Opfers

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
    Dies ist zutreffend, weil der Einsatz der Kabelbinder zu Fesselungszwecken nicht die schärfere Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 48, 365, 371; BGH NStZ-RR 1999, 15).
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98

    Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband - § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
    Dies ist zutreffend, weil der Einsatz der Kabelbinder zu Fesselungszwecken nicht die schärfere Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 48, 365, 371; BGH NStZ-RR 1999, 15).
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05

    Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
    Mit der aufgrund der Fesselung entstandenen Bemächtigungssituation sollte nur ein möglicher Widerstand der Opfer ausgeschaltet werden, es sollte aber nicht - was nach § 239a StGB Voraussetzung wäre - aus einer gesicherten und stabilisierten Beherrschungslage durch weitere Nötigungshandlungen eine Vermögensverfügung der Opfer herbeigeführt werden (vgl. BGH NStZ 2006, 448, 449; BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4, 8, 9).
  • BGH, 22.10.2009 - 3 StR 372/09

    Schwerer Raub; erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen mit

    Damit hätte die Fesselung nicht nur als Mittel zur Begehung eines Raubes gedient (vgl. BGH StraFo 2008, 163).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2008 - 2 StR 492/07   

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https://dejure.org/2008,5386
BGH, 06.02.2008 - 2 StR 492/07 (https://dejure.org/2008,5386)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2008 - 2 StR 492/07 (https://dejure.org/2008,5386)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 2 StR 492/07 (https://dejure.org/2008,5386)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verspätetes Bringen eines Urteils zu den Akten des Angeklagten mit Ablauf von neun Wochen nach verkündetem Urteil als absoluter Revisionsgrund i.S.d. § 338 Nr. 7 Strafprozessordnung (StPO); Zulässigkeit einer Fristenüberschreitung bei Krankheit eines Berichterstatters

  • Judicialis

    StPO § 275 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 4; ; StPO § 338 Nr. 7; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StPO § 275 Abs. 1 § 338 Nr. 7
    Fristüberschreitung wegen Urlaubs und Erkrankung des Bericterstatters

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 181
  • NStZ-RR 2008, 181
  • StV 2008, 232
  • StraFo 2008, 163
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.07.2019 - KRB 37/19

    Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist i.R.d. Kartellverfahrens

    Das angefochtene Urteil ist daher unabhängig von der Frage aufzuheben, ob es auf diesem Fehler beruhen kann (vgl. BGH, StV 2011, 211; Beschluss vom 6. Februar 2008 - 2 StR 492/07, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 6).
  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 390/13

    Absoluter Revisionsgrund der Urteilsabsetzungsfrist (unvorhersehbarer und

    Die Stellungnahmen enthalten sich auch jeder Begründung dafür, dass die Abfassung des Urteils ohne Einsicht in Mitschriften des erkrankten Vorsitzenden nicht möglich gewesen sein sollte; das ist nach Sachlage auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 2 StR 492/07, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 6).
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