Rechtsprechung
BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 239a StGB; § 46 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Erpresserischer Menschenraub (Sich Bemächtigen; stabile Zwischenlage); fehlerhafte Strafrahmenwahl beim schweren Raub (keine nachträgliche Erklärung als Schreibfehler nach Eingang der Revisionsbegründungsschrift) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erfüllung des Tatbestandes der Freiheitsberaubung durch Fesselung von Bankangestellten i.R.e. Banküberfalls; Revision gegen eine Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung in sechs (tateinheitlichen) Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 239a; ; StGB § 250 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239a
Erforderlichkeit einer Nötigung nach Begründung der Beherrschungslage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 103
- StraFo 2008, 163
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.06.1999 - 3 StR 78/99
"sich bemächtigen" beim erpresserischen Menschenraub
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
Mit der aufgrund der Fesselung entstandenen Bemächtigungssituation sollte nur ein möglicher Widerstand der Opfer ausgeschaltet werden, es sollte aber nicht - was nach § 239a StGB Voraussetzung wäre - aus einer gesicherten und stabilisierten Beherrschungslage durch weitere Nötigungshandlungen eine Vermögensverfügung der Opfer herbeigeführt werden (vgl. BGH NStZ 2006, 448, 449; BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4, 8, 9). - BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06
Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis; …
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
Mit der aufgrund der Fesselung entstandenen Bemächtigungssituation sollte nur ein möglicher Widerstand der Opfer ausgeschaltet werden, es sollte aber nicht - was nach § 239a StGB Voraussetzung wäre - aus einer gesicherten und stabilisierten Beherrschungslage durch weitere Nötigungshandlungen eine Vermögensverfügung der Opfer herbeigeführt werden (vgl. BGH NStZ 2006, 448, 449; BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4, 8, 9). - BGH, 03.08.1995 - 4 StR 435/95
Bemächtigung - Entführung - Eigenständige Bedeutung - Abgenötigte Handlung
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
Mit der aufgrund der Fesselung entstandenen Bemächtigungssituation sollte nur ein möglicher Widerstand der Opfer ausgeschaltet werden, es sollte aber nicht - was nach § 239a StGB Voraussetzung wäre - aus einer gesicherten und stabilisierten Beherrschungslage durch weitere Nötigungshandlungen eine Vermögensverfügung der Opfer herbeigeführt werden (vgl. BGH NStZ 2006, 448, 449; BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4, 8, 9).
- BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03
Raub nach Fesselung des Opfers
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
Dies ist zutreffend, weil der Einsatz der Kabelbinder zu Fesselungszwecken nicht die schärfere Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 48, 365, 371; BGH NStZ-RR 1999, 15). - BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98
Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband - § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b …
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
Dies ist zutreffend, weil der Einsatz der Kabelbinder zu Fesselungszwecken nicht die schärfere Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 48, 365, 371; BGH NStZ-RR 1999, 15). - BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05
Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im …
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 5 StR 534/07
Mit der aufgrund der Fesselung entstandenen Bemächtigungssituation sollte nur ein möglicher Widerstand der Opfer ausgeschaltet werden, es sollte aber nicht - was nach § 239a StGB Voraussetzung wäre - aus einer gesicherten und stabilisierten Beherrschungslage durch weitere Nötigungshandlungen eine Vermögensverfügung der Opfer herbeigeführt werden (vgl. BGH NStZ 2006, 448, 449;… BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 4, 8, 9).
- BGH, 22.10.2009 - 3 StR 372/09
Schwerer Raub; erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen mit …
Damit hätte die Fesselung nicht nur als Mittel zur Begehung eines Raubes gedient (vgl. BGH StraFo 2008, 163).
Rechtsprechung
BGH, 06.02.2008 - 2 StR 492/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 7 StPO; § 275 Abs. 1 StPO
Frist zur Absetzung des Urteils (im Einzelfall nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand; Erkrankung des Berichterstatters) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verspätetes Bringen eines Urteils zu den Akten des Angeklagten mit Ablauf von neun Wochen nach verkündetem Urteil als absoluter Revisionsgrund i.S.d. § 338 Nr. 7 Strafprozessordnung (StPO); Zulässigkeit einer Fristenüberschreitung bei Krankheit eines Berichterstatters
- Judicialis
StPO § 275 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 4; ; StPO § 338 Nr. 7; ; StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de
StPO § 275 Abs. 1 § 338 Nr. 7
Fristüberschreitung wegen Urlaubs und Erkrankung des Bericterstatters - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 181
- NStZ-RR 2008, 181
- StV 2008, 232
- StraFo 2008, 163
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.07.2019 - KRB 37/19
Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist i.R.d. Kartellverfahrens
Das angefochtene Urteil ist daher unabhängig von der Frage aufzuheben, ob es auf diesem Fehler beruhen kann (vgl. BGH, StV 2011, 211; Beschluss vom 6. Februar 2008 - 2 StR 492/07, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 6). - BGH, 18.12.2013 - 4 StR 390/13
Absoluter Revisionsgrund der Urteilsabsetzungsfrist (unvorhersehbarer und …
Die Stellungnahmen enthalten sich auch jeder Begründung dafür, dass die Abfassung des Urteils ohne Einsicht in Mitschriften des erkrankten Vorsitzenden nicht möglich gewesen sein sollte; das ist nach Sachlage auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 2 StR 492/07, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 6).