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   OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - III-5 Ss 67/07 - 35/07 I   

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https://dejure.org/2007,6722
OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - III-5 Ss 67/07 - 35/07 I (https://dejure.org/2007,6722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.10.2007 - III-5 Ss 67/07 - 35/07 I (https://dejure.org/2007,6722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - III-5 Ss 67/07 - 35/07 I (https://dejure.org/2007,6722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtsträgereigenschaft des kaufmännischen Vorstands einer über eine Beteiligungsgesellschaft im Alleinbesitz einer Kommune stehenden und dort den öffentlichen Personennahverkehr allein betreibenden AG; Aufgabe der öffentlichen Verwaltung und Amtsträger i.S.v. § 11 Abs. 1 ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 459
  • StV 2008, 358
  • StraFo 2008, 165
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 506/06

    Amtsträgerschaft eines Mitarbeiters einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Eine Gleichstellung mit Behörden ist besonders dann gerechtfertigt, wenn die juristische Person des Privatrechts bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben derart staatlicher oder kommunaler Steuerung unterliegt, dass sie bei einer Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden Merkmale als "verlängerter Arm" des Staates erscheint (st. Rspr.; zuletzt BGH NJW 2007, 2932 [22] mwN = wistra 2007, 302 = StV 2007, 350).

    Wird das Unternehmen nicht als Teil der Staatsverwaltung angesehen, weil eine Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht mehr deutlich wird, verliert sich vor dem Hintergrund des Strafzwecks der Amtsdelikte auch im Korruptionsfalle das Bedürfnis nach einer Ahndung gemäß §§ 331 ff. StGB (BGH NJW 2007, 2932 [28] = wistra 2007, 302, 305).

    b) Die Feststellung des Landgerichts, dass die Rheinbahn "mit Privaten auf dem Markt des Personentransports konkurriert" (Seite 6 Abs. 3 UA; vgl. dazu BGH wistra 2007, 302 = StV 2007, 350), ist nicht durch Tatsachen belegt.

  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Letztlich entscheidend ist demnach, ob das Unternehmen trotz seiner privatrechtlichen Struktur als ein Staatsunternehmen (kommunales Unternehmen) "in der Öffentlichkeit wahrgenommen" (BGHSt 49, 214, 227 = NJW 2004, 3129, 3132) wird.

    Führt ein Unternehmen, das im Alleinbesitz einer Gebietskörperschaft (Gemeinde) steht, den Personennahverkehr durch und nimmt es damit an der Sicherstellung der Mobilität in erheblichem Umfang teil, liegt nicht fern, es als "sonstige Stelle" im Sinne dieser Vorschrift einzuordnen (vgl. BGHSt 49, 214, 220 f; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7 = NJW 2004, 693; Amtsträger 10 = wistra 2006, 344; BGH wistra 2007, 17 = NStZ 2007, 211).

  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05

    Freispruch des Hildesheimer Oberbürgermeisters aufgehoben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Führt ein Unternehmen, das im Alleinbesitz einer Gebietskörperschaft (Gemeinde) steht, den Personennahverkehr durch und nimmt es damit an der Sicherstellung der Mobilität in erheblichem Umfang teil, liegt nicht fern, es als "sonstige Stelle" im Sinne dieser Vorschrift einzuordnen (vgl. BGHSt 49, 214, 220 f; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7 = NJW 2004, 693; Amtsträger 10 = wistra 2006, 344; BGH wistra 2007, 17 = NStZ 2007, 211).

    Eine Gemeinde muss sich so den nötigen Einfluss sichern; sonst darf sie ein Unternehmen gar nicht erst gründen oder sich daran beteiligen, § 108 Abs. 1 Nr. 6 und 7 GO NRW (vgl. BGH wistra 2006, 344, 346, zur entsprechenden Rechtslage in Niedersachsen; insoweit in BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 10 nicht abgedruckt).

  • BGH, 26.10.2006 - 5 StR 70/06

    Bestechlichkeit (besonders schwerer Fall; Begriff des Ermessens); Amtsträger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Welche dieser Geschäfte die Rheinbahn tatsächlich - und in welchem Umfang - betreibt und insbesondere im Tatzeitraum (auf den es ankommt; vgl. BGH wistra 2007, 17 = NStZ 2007, 211) betrieben hat, ist nicht festgestellt.

    Führt ein Unternehmen, das im Alleinbesitz einer Gebietskörperschaft (Gemeinde) steht, den Personennahverkehr durch und nimmt es damit an der Sicherstellung der Mobilität in erheblichem Umfang teil, liegt nicht fern, es als "sonstige Stelle" im Sinne dieser Vorschrift einzuordnen (vgl. BGHSt 49, 214, 220 f; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7 = NJW 2004, 693; Amtsträger 10 = wistra 2006, 344; BGH wistra 2007, 17 = NStZ 2007, 211).

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Der Nahverkehrsbereich ist dagegen "traditionell ein strukturell defizitäres Marktsegment" (Möstl, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 87c [Stand Nov. 2006], Rdnr. 138) und zwingend auf öffentliche Zuschüsse angewiesen (BVerwG GewArch 2007, 118, 119; BGHZ 166, 165 = WM 2006, 735, Rdnr. 27; Bunte GRUR 2004, 913, 919).
  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Der Nahverkehrsbereich ist dagegen "traditionell ein strukturell defizitäres Marktsegment" (Möstl, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 87c [Stand Nov. 2006], Rdnr. 138) und zwingend auf öffentliche Zuschüsse angewiesen (BVerwG GewArch 2007, 118, 119; BGHZ 166, 165 = WM 2006, 735, Rdnr. 27; Bunte GRUR 2004, 913, 919).
  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Die Amtsdelikte schützen das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität von Trägern staatlicher Institutionen und sollen schon "dem Hervorrufen eines bösen Anscheins möglicher Käuflichkeit eines Amtsträgers begegnen" (BGH, NStZ-RR 2007, 309, 310).
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Führt ein Unternehmen, das im Alleinbesitz einer Gebietskörperschaft (Gemeinde) steht, den Personennahverkehr durch und nimmt es damit an der Sicherstellung der Mobilität in erheblichem Umfang teil, liegt nicht fern, es als "sonstige Stelle" im Sinne dieser Vorschrift einzuordnen (vgl. BGHSt 49, 214, 220 f; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7 = NJW 2004, 693; Amtsträger 10 = wistra 2006, 344; BGH wistra 2007, 17 = NStZ 2007, 211).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07
    Bei der stets gebotenen Gesamtbewertung aller relevanten Umstände des Einzelfalls (BGHSt 50, 299, 303 = NJW 2006, 925) - soweit festgestellt - drängt sich jedenfalls die Gleichstellung der Rheinbahn mit einer Behörde auf:.
  • VG Hannover, 10.02.2016 - 10 A 4379/15

    Daseinsvorsorge; gemischt wirtschaftliche Unternehmen; gemischt wirtschaftliches

    Allein die gesellschaftsrechtliche Organisation der Klägerin schließt eine "hoheitliche" Aufgabenwahrnehmung nicht aus (vgl. zur strafrechtlichen Verantwortung als Amtsträger OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.10.2007 - 5 Ss 67/07, 35/07 -, NStZ 2008, 459; BGH, Urteil vom 14.11.2003 - 2 StR 164/03 -, NStZ 2004, 380; zur presserechtlichen Einordnung als Behörde OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2015 - 11 U 5/14 -, V. n. b.).
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