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   BGH, 06.02.2008 - 5 StR 590/07   

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https://dejure.org/2008,7313
BGH, 06.02.2008 - 5 StR 590/07 (https://dejure.org/2008,7313)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2008 - 5 StR 590/07 (https://dejure.org/2008,7313)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 5 StR 590/07 (https://dejure.org/2008,7313)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beendeter Versuch bei einer unverändert fortbestehender Handlungsmöglichkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt.; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Beendeter bzw. unbeendeter Versuch bei unmittelbar nach der Handlung korrigierter Vorstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 131
  • StraFo 2008, 212
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 590/07
    Die an der wahrgenommenen Wirklichkeit korrigierte Vorstellung des Täters für den "Rücktrittshorizont" erlangt nicht nur Bedeutung für den Fall, dass der Täter den Erfolgseintritt zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf aber erkennt, dass er sich geirrt hat (BGHSt 36, 224; 39, 221, 227, 228).
  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 189/98

    Pizzaverkaufsstand - § 24 StGB, beendeter Versuch, Korrektur der irrigen

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 590/07
    Dies hat umgekehrt - wie hier - auch dann zu gelten, wenn der Täter bei unverändert fortbestehender Handlungsmöglichkeit mit einem tödlichen Ausgang zunächst nicht rechnet, unmittelbar darauf jedoch erkennt, dass er sich insoweit geirrt hat; dieser Versuch ist im Ergebnis beendet (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 12).
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 590/07
    Der Revision des Nebenklägers bleibt dennoch der Erfolg versagt, weil sich aus dem Zusammenhang der Urteilsfeststellungen ergibt (UA S. 17, 18 ff.), dass der Angeklagte durch seinen gegenüber der Nebenklägerin geäußerten und von dieser auch befolgten Wunsch nach Herbeirufung medizinischer Hilfe die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten Totschlagsversuchs gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. und Satz 2 StGB erfüllt hat (vgl. BGHSt 48, 147, 149 f.).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 06.02.2008 - 5 StR 590/07
    Die an der wahrgenommenen Wirklichkeit korrigierte Vorstellung des Täters für den "Rücktrittshorizont" erlangt nicht nur Bedeutung für den Fall, dass der Täter den Erfolgseintritt zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf aber erkennt, dass er sich geirrt hat (BGHSt 36, 224; 39, 221, 227, 228).
  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur)

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Korrektur der Vorstellung des Täters bei fortbestehender Handlungsmöglichkeit sogleich nach der letzten Tathandlung in engstem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dieser erfolgt (BGH, Urteil vom 15. Juni 1988 - 2 StR 157/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 15; Urteil vom 18. August 1998 - 5 StR 189/98, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 12; Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 590/07, StraFo 2008, 212; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09, NStZ 2010, 146; vgl. Lilie/Albrecht in LK, StGB, 12. Aufl., § 24 Rn. 179, 181).
  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 384/09

    Totschlag; Rücktritt vom Versuch; umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizonts

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Korrektur der Vorstellung des Täters bei fortbestehender Handlungsmöglichkeit sogleich nach der letzten Tathandlung in engstem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dieser erfolgt (BGHSt 36, 224, 226; BGH StraFo 2008, 212; vgl. Lilie/Albrecht aaO Rdn. 179, 181).
  • BGH, 08.02.2011 - 3 StR 17/11

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit; beendeter Versuch; korrigierter

    Ein Versuch ist auch dann beendet, wenn der Täter bei unverändert fortbestehender Handlungsmöglichkeit mit einem tödlichen Ausgang zunächst nicht rechnet, unmittelbar darauf aber erkennt, dass er sich insoweit irrte ("korrigierter Rücktrittshorizont", vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 590/07, StraFo 2008, 212 f.; Fischer, aaO, Rn. 15a ff.).
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