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   OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08   

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https://dejure.org/2008,18434
OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08 (https://dejure.org/2008,18434)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.02.2008 - 2 Ss 23/08 (https://dejure.org/2008,18434)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 2 Ss 23/08 (https://dejure.org/2008,18434)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316
    Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ist die Vorsatzverurteilung nach Trunkenheitsfahrt unmöglich?

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 304
  • StraFo 2008, 220
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 10.07.1997 - 21 Ss 138/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08
    Nur dann ist es denkbar und auch nahe liegend, dass der Täter aus seiner früheren Bestrafung und dem darin liegenden Hinweis auf seine derzeitige Fahruntüchtigkeit vor der erneuten Trunkenheitsfahrt entsprechende Schlüsse gezogen hat, die den Vorwurf vorsätzlichen Handelns rechtfertigen (vgl. OLG Celle in NZV 1998, 123 ).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1995 - 3 Ss 164/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08
    Nimmt aber die Fähigkeit des Täters, seine Fahruntüchtigkeit aufgrund der Trinkmenge richtig einzuschätzen, mit zeitlicher Entfernung zum Trinkende ab, bedarf die Annahme des Vorsatzes auch bei einer über dem Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholkonzentration um so sorgfältigerer Prüfung und Begründung (vgl. OLG Zweibrücken in VRS 66, 136, 137; OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 1996, 85, 86).
  • OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00

    Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahruntüchtigkeit, richterliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08
    Ergeben sich bei weit über diesem Grenzwert liegenden Werten keine greifbaren Anhaltspunkte für das Vorliegen entlastender, den indiziellen Beweiswert der Blutalkoholkonzentration mindernden Umstände, ist es nicht rechtsfehlerhaft, allein auf dieses Indiz die Annahme vorsätzlichen Handels zu stützen (vgl. OLG Koblenz, Urteile vom 19. April 2001 - 1 Ss 295/00 - und vom 6. August 2001 - 2 Ss 116/01 -).
  • OLG Koblenz, 06.08.2001 - 2 Ss 116/01

    Trunkenheit im Verkehr, Trunkenheitsfahrt, Beweiswürdigung, richterliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08
    Ergeben sich bei weit über diesem Grenzwert liegenden Werten keine greifbaren Anhaltspunkte für das Vorliegen entlastender, den indiziellen Beweiswert der Blutalkoholkonzentration mindernden Umstände, ist es nicht rechtsfehlerhaft, allein auf dieses Indiz die Annahme vorsätzlichen Handels zu stützen (vgl. OLG Koblenz, Urteile vom 19. April 2001 - 1 Ss 295/00 - und vom 6. August 2001 - 2 Ss 116/01 -).
  • OLG Zweibrücken, 22.06.1983 - 1 Ss 145/83

    Restalkohol; Fahruntüchtigkeit; Blutalkohlgehalt; Vorsatz; Alkohol

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08
    Nimmt aber die Fähigkeit des Täters, seine Fahruntüchtigkeit aufgrund der Trinkmenge richtig einzuschätzen, mit zeitlicher Entfernung zum Trinkende ab, bedarf die Annahme des Vorsatzes auch bei einer über dem Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholkonzentration um so sorgfältigerer Prüfung und Begründung (vgl. OLG Zweibrücken in VRS 66, 136, 137; OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 1996, 85, 86).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.1993 - 1 Ss 232/92

    BAK; BAK-Wert; Bedingter Vorsatz; Fahruntüchtigkeit; Erfahrungssatz; Konsumierter

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08
    Zu eingehenderer Erörterung der Schuldform bestand letztendlich auch im Hinblick darauf Anlass, dass nach den Feststellungen der Strafkammer bei dem Angeklagten - ungeachtet eines von den Zeugen F... und G... deutlich wahrgenommenen Alkoholgeruchs - keinerlei alkoholtypische Ausfallerscheinungen zu bemerken gewesen waren, was darauf hindeuten könnte, dass für den Angeklagten selbst die alkoholische Beeinflussung weniger spürbar war und er sich deshalb für fahrtüchtig gehalten haben könnte (vgl. OLG Zweibrücken in NZV 1993, 277 ).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Andererseits kann - wenn keine Besonderheiten vorliegen - auch im Einzelfall schon allein die die Aufnahme einer die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1, 1 ? nur knapp überschreitenden Alkoholmenge dem Tatrichter die Überzeugung von einer vorsätzlichen Tatbegehung verschaffen (vgl. OLG Koblenz, NZV 2008, 304; 2001, 357 m. Anm. Scheffler, Blutalkohol 38, 468 (2001); OLG Celle, NZV 2014, 283; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 367; vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. August 1983 - 4 StR 452/83, VRS 65, 359, 361).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 1 RVs 18/17

    Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt

    Nach der nahezu einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte kann allein aus einer hohen Blutalkoholkonzentration des Täters zur Tatzeit nicht auf einen Vorsatz hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit geschlossen werden (Senat in ständ. Rspr., vgl. BA 47 [2010], 428 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2016, III-1 RVs 93/16 m. w. N.; OLG Hamm VRS 107 [2004], 433, 440 und NZV 2005, 161; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 187; OLG Köln DAR 1999, 88; OLG Naumburg DAR 1999, 420; KG VRS 126 [2014], 95; OLG Brandenburg BA 50 [2013], 138; OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; aA wohl OLG Koblenz NZV 2008, 304; OLG Celle NZV 2014, 283; AG Rheine NJW 1995, 894).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19

    Trunkenheit im Verkehr: Anforderungen an eine vorsätzliche Begehungsweise

    Zu eingehenderer Erörterung der Schuldform bestand auch im Hinblick darauf Anlass, dass nach den Ausführungen des Amtsgerichts bei der Abnahme der Blutprobe bei den entsprechenden Tests keine besonderen (alkoholtypischen) Ausfallerscheinungen zu bemerken gewesen waren, sondern vielmehr der Angeklagte "nicht merkbar" unter Alkoholeinfluss stand, was es zumindest nicht gänzlich fernliegend erscheinen lässt, dass für den Angeklagten selbst die alkoholische Beeinflussung weniger spürbar war und er sich deshalb für fahrtüchtig gehalten haben könnte (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 27.02.2008 - 2 Ss 23/08, NZV 2008, 304).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 195/19

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit nur 1,31 Promille?

     Zu eingehenderer Erörterung der Schuldform bestand auch im Hinblick darauf Anlass, dass nach den Ausführungen des Amtsgerichts bei der Abnahme der Blutprobe bei den entsprechenden Tests keine besonderen (alkoholtypischen) Ausfallerscheinungen zu bemerken gewesen waren, sondern vielmehr der Angeklagte "nicht merkbar" unter Alkoholeinfluss stand, was es zumindest nicht gänzlich fernliegend erscheinen lässt, dass für den Angeklagten selbst die alkoholische Beeinflussung weniger spürbar war und er sich deshalb für fahrtüchtig gehalten haben könnte (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 27.02.2008 - 2 Ss 23/08, NZV 2008, 304).
  • OLG Koblenz, 14.12.2016 - 2 OLG 4 Ss 68/16

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss: Anforderungen an die

    Die Höhe der Wirkstoffkonzentration ist nur ein mitunter gewichtiges, im Einzelfall aber widerlegbares Beweisanzeichen für das Vorliegen vorsätzlichen Handelns (vgl. für Alkoholkonzentration: BGH aaO. Rn. 9 n. juris; OLG Koblenz, 2 Ss 23/08 v. 27.02.2008 - NZV 2008, 304; ; 1 Ss 295/00 v. 19.04.2001 - NZV 2001, 357 ).
  • OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10

    Allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) kann nicht auf die

    Bei dieser Sachlage bietet die Blutalkoholkonzentration aber gerade keine taugliche Basis für einen Rückschluss auf den Vorsatz des Täters, selbst wenn dem Blutalkoholwert grundsätzlich mit dem Oberlandesgericht Koblenz eine Indizwirkung beigemessen werden sollte (vgl. dazu die vereinzelt gebliebene Entscheidung OLG Koblenz NZV 2008, 304 ff. = StraFo 2008, 220 f. [OLG Koblenz 27.02.2008 - 2 Ss 23/08] ).
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