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Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07   

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https://dejure.org/2008,294
BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07 (https://dejure.org/2008,294)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2008 - 5 StR 354/07 (https://dejure.org/2008,294)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2008 - 5 StR 354/07 (https://dejure.org/2008,294)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1 StGB; § 550b Abs. 2 BGB a.F.; § 551 Abs. 3 BGB; § 27 StGB; § 13 StGB; § 17 StGB; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 358 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei Gewerberaummiete (Einzahlungen der Kautionen auf die Girokonten im Kontokorrent; Begründung durch Gesetz und durch Vertrag); Vermögensnachteil (Vermögensgefährdung); Gehilfenvorsatz bei der ...

  • lexetius.com

    StGB § 266 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vermögensbetreuungspflicht eines Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete; Analoge Anwendung der Vorschrift des § 551 Abs. 3 BGB auf gewerbliche Mietverhältnisse; Schadensgleiche Vermögensgefährdung nach wirtschaftlicher Betrachtung aufgrund ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters bzgl. Kautionen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Untreuetatbestand beim Umgang mit Mietkaution in der Wohnraummiete und der Gewerberaummiete; Vermögensbetreuungspflicht; Einzahlung der Kaution auf das Girokonto des Vermieters noch kein Vermögensnachteil oder Vermögensgefährdung; Untreue; drohenden Überschuldung des ...

  • Judicialis

    StGB § 266 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraum- und Gewerberaummiete

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Untreuevorwurf gegen Vermieter wg. Kautionseinzahlung auf Girokonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet zum Untreuevorwurf gegen Vermieter wegen Kautionseinzahlung auf Girokonto

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit des Vermieters, wenn er Mietkaution nicht getrennt von seinem Vermögen anlegt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Macht sich ein Vermieter strafbar, wenn er diese Mietkaution nicht getrennt von seinem Vermögen anlegt?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Macht sich ein Vermieter strafbar, wenn er die Mietkaution nicht getrennt von seinem Vermögen anlegt? // Zum Thema Mietkaution

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Paradigmenwechsel in der Schadensdogmatik oder "Viel Lärm um nichts"? // Zur aktuellen Kontroverse um die sog. "schadensgleiche Vermögensgefährdung" (Dr. Christian Becker; HRRS 8/2009, 334 ff.)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraum- und Gewerberaummiete sowie Vermögensnachteil bei Einzahlung der Kaution auf allgemeines Konto

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermögensbetreuungspflicht bei Kautionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kautionseinzahlung auf Girokonto: Untreue? (IMR 2008, 217)

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 182
  • NJW 2008, 1827
  • NStZ 2008, 455
  • NStZ 2009, 632 (Ls.)
  • NZM 2008, 415
  • ZMR 2008, 698
  • StV 2008, 527
  • JR 2008, 344
  • StraFo 2008, 251
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 23.08.1995 - 5 StR 371/95

    Untreue des Wohnungsverwalters (Treubruch durch vertragswidrigen Umgang mit den

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
    Zur Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraum- und Gewerberaummiete (im Anschluss an BGHSt 41, 224).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in seinem Beschluss vom 23. August 1995 (BGHSt 41, 224) ausgeführt hat, stellt diese gesetzliche Regelung einen Ausgleich zwischen dem Sicherungsbedürfnis des Vermieters auf der einen und dem Schutzbedürfnis des Mieters auf der anderen Seite her; sie schützt dabei insbesondere den Rückzahlungsanspruch des Mieters im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Vermieters vor dem Zugriff von dessen Gläubigern.

    Deshalb habe der Gesetzgeber die Mietkaution in Anlehnung an die Vorschriften über die Anlage von Einnahmen des Wohnungsverwalters (§ 27 Abs. 4 WEG) oder über den Umgang mit Mündelgeldern (§§ 1806, 1807 BGB) im Rahmen der Wohnungsmiete als Treuhandverhältnis ausgestaltet (BGHSt 41, 224, 228 unter Bezugnahme auf BT-Drucks 9/2079, S. 10).

    Der Senat hat vielmehr deutlich gemacht, dass sich die Vermögensbetreuungspflicht aus den Sonderregeln für die Wohnraummiete (§ 550b Abs. 2 BGB a.F.) ergibt (BGHSt 41, 224, 227 f.), also keine durch Rechtsgeschäft, sondern eine durch Gesetz begründete Vermögensbetreuungspflicht darstellt.

    Die Verteidigung meint, dass jedenfalls erst nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. August 1995 (BGHSt 41, 224) und deren Veröffentlichung den Angeklagten die Kenntnis von der Strafbarkeit ihres Verhaltens vorgeworfen werden könne.

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
    Zu dem kognitiven Element, nämlich dass er aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaften eine nicht gegebene Rückzahlbarkeit der Mietkaution zumindest für möglich gehalten hatte (vgl. BGHSt 48, 331, 348), muss zusätzlich noch das voluntative Element hinzutreten.

    Dies bedeutet, dass der Angeklagte G. S. die konkrete Gefahr erkannt und zudem deren Realisierung gebilligt haben muss, sei es auch nur in der Form, dass er sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolges abfindet (BGHSt 51, 100, 120 f.; vgl. auch BGHSt 48, 331, 347 ff.).

    Ließe sich feststellen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der beiden Gesellschaften so angespannt waren, dass die eingezahlten Kautionen schon aus diesem Grund erheblich gefährdet waren, käme auch eine Verurteilung wegen Betrugs nach § 263 StGB in Betracht, wenn dem Angeklagten G. S. hinsichtlich einer sich aus der schlechten Vermögenssituation der Gesellschaften möglicherweise ergebenden schadensgleichen Vermögensgefährdung insoweit Vorsatz nachgewiesen werden könnte (vgl. BGHSt 48, 331, 346 f.).

  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03

    Absehen von Strafe infolge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (mittelbare

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
    Der Tatrichter ist vielmehr verpflichtet, das Maß der eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zu bestimmen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 17, 20, 21) und hierfür eine Kompensation festzulegen (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07).

    Weiterhin kann auch das Absehen von Strafe oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt geboten sein (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 21), wenn allein eine vollstreckungsrechtliche Anrechnung nicht mehr ausreicht.

  • BGH, 17.02.1999 - 5 StR 494/98

    Freispruch des letzten Innenministers der DDR, Dr. Diestel, vom Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
    Dies ist dann der Fall, wenn die Gefährdung nach wirtschaftlicher Betrachtung bereits eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage bedeutet (BGHSt 44, 376, 384; 48, 354, 357).

    Nur soweit aufgrund der Gesamtumstände die naheliegende Gefahr besteht, dass auf dieses "allgemeine" Konto zugegriffen werden könnte, liegt eine zu einer Minderbewertung führende Vermögensgefährdung vor (vgl. BGHSt 44, 376, 384).

  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78

    Unterlassen eines Konkursantrages - Treueverhältnis im Sinne des § 266

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
    Die vereinbarte Regelung muss - als rechtsgeschäftlich eingegangene Vermögensbetreuungspflicht - mithin zugunsten des geschützten Vertragspartners Elemente einer Geschäftsbesorgung aufweisen (Lenckner/Perron aaO Rdn. 27; vgl. auch BGHSt 28, 20, 23 f.).

    Dieses dem Leistenden verbleibende Restrisiko reicht jedoch grundsätzlich nicht aus, den Empfänger der Vorleistung mit einer Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB zu belasten (BGHSt 28, 20, 23 f.).

  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
    Allgemeine schuldrechtliche Pflichten aus einem Vertragsverhältnis genügen für sich genommen nicht (BGHSt 33, 244, 249; BGHR 15 StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 11, 14, 16; vgl. auch Fischer, StGB 55. Aufl. § 266 Rdn. 29).

    Dies begründet aber als solches noch keine Untreue (BGHSt 22, 190, 191; 33, 244, 250).

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
    Die grundsätzlich übliche Kompensation schließt nämlich nicht aus, in besonders krassen Fällen der Verfahrensverzögerung das Verfahren wegen eines dann eingetretenen Verfahrenshindernisses abzubrechen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 2) oder nach §§ 153 ff. StPO einzustellen.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
    Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2008 (NJW 2008, 860 ff. zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) hat die Kompensation nunmehr grundsätzlich in der Form zu erfolgen, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt.
  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
    Dies bedeutet, dass der Angeklagte G. S. die konkrete Gefahr erkannt und zudem deren Realisierung gebilligt haben muss, sei es auch nur in der Form, dass er sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolges abfindet (BGHSt 51, 100, 120 f.; vgl. auch BGHSt 48, 331, 347 ff.).
  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 8/86

    Voraussetzungen für einen die Straffreiheit bewirkenden Verbotsirrtum

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (BGHSt 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236, 237; wistra 1986, 218).
  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02

    Konfrontationsrecht / Fragerecht (audiovisuelle Vernehmung; Darlegungspflichten

  • BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03

    Untreue; (Gesamtsaldierung; Vermögensvorteil durch Befreiung von einer

  • BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge; Angabe der den Mangel

  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

  • BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03

    Frankfurter Kabelkartell

  • BGH, 18.01.2008 - 3 StR 388/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung nach rechtsfehlerhafte

  • BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91

    Vermögensschaden - Betrug - Grundstückskauf - Vorsatz bei Vertragsschluß - Rechte

  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 497/87

    Mißbrauchstatbestand bei Untreue nur bei Überschreitung des rechtlichen "Dürfens"

  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

  • BGH, 18.06.1991 - 1 StR 164/91

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 17.08.1993 - 1 StR 492/93

    Entscheidungsfreiheit eines Tatrichters bei der Würdigung des Ergebnisses der

  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

  • BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68

    Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95

    Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten -

  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
  • OLG Nürnberg, 23.02.2006 - 13 U 2489/05

    Verpflichtung des Vermieters von Gewerberäumen, die Barkaution getrennt von

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Ein Verbotsirrtum ist bereits dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte die Rechtswidrigkeit seines Handelns (hier: seines Unterlassens) kennt (BGHSt 42, 123, 130; 52, 182, 190 f.; 52, 307, 313; BGHR StGB § 11 Amtsträger 14).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Vielmehr sei unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob die Betroffenen mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen hätten, der Eintritt eines Schadens also nahe liegend sei, so dass der Vermögenswert aufgrund der Verlustgefahr bereits gegenwärtig gemindert werde (vgl. nur BGHSt 48, 354 ; 51, 100 ; 52, 182 ; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 4 StR RR 4/95 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. April 1999 - 2 Ws 71/99 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. August 1989 - 1 Ws 60/89 -, NStZ 1990, S. 82 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. August 1970 - 1 Ss 318/70 -, NJW 1971, S. 64; weitere Nachweise bei Fischer, Strafgesetzbuch, 57. Aufl. 2010, § 266 Rn. 150 ff.; Kindhäuser, a.a.O., § 266 Rn. 110).
  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

    Darauf, dass der auf diese Feststellung gestützte Schuldspruch der Rechtsprechung des Senats zu den Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands der Untreue in Fällen so genannter Gefährdungsschäden wohl widerspricht (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/06 = BGHSt 51, 100, 120 ff. (dazu Bernsmann GA 2007, 219, 229 ff.; Ransiek NJW 2007, 1727, 1729; Saliger NStZ 2007, 545, 549 ff.); Senatsbeschluss vom 25. Mai 2007 - 2 StR 469/06 = NStZ 2007, 704 (dazu Schlösser NStZ 2008, 397 f.); ebenso BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07 = BGHSt 52, 182; dagegen aber BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/08 = NJW 2008, 2451 (dazu Klötzer/Schilling StraFo 2008, 305 ff.; Rübenstahl NJW 2008, 2454 f.); vgl. auch Nack StraFo 2008, 277 ff.) kommt es nicht an, weil in beiden Fällen kein Gefährdungsschaden, sondern ein endgültiger Vermögensschaden eingetreten ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6788
BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08 (https://dejure.org/2008,6788)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2008 - 2 StR 85/08 (https://dejure.org/2008,6788)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2008 - 2 StR 85/08 (https://dejure.org/2008,6788)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Trennung der tatrichterlichen Erwägungen zur Strafzumessung mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung im Jugendstrafrecht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; JGG § 17 Abs. 2; ; JGG § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    JGG § 17 Abs. 2 § 18 Abs. 2 § 21
    Keine Vermischung von Erwägungen zur Strafzumessung mit solchen zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 693
  • NStZ 2009, 195
  • StV 2009, 90
  • StraFo 2008, 251
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00

    Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08
    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die Erwägungen zur Strafzumessung dürfen mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung nicht vermischt werden (BGHSt 29, 319, 321; BGH NStZ 1992, 489; 1993, 538; 2001, 311; Fischer StGB 55. Aufl. § 56 Rdn. 23).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08
    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die Erwägungen zur Strafzumessung dürfen mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung nicht vermischt werden (BGHSt 29, 319, 321; BGH NStZ 1992, 489; 1993, 538; 2001, 311; Fischer StGB 55. Aufl. § 56 Rdn. 23).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 251/93

    Missverhältnis zwischen verhängter Strafe und den Grundsätzen schuldangemessenen

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08
    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die Erwägungen zur Strafzumessung dürfen mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung nicht vermischt werden (BGHSt 29, 319, 321; BGH NStZ 1992, 489; 1993, 538; 2001, 311; Fischer StGB 55. Aufl. § 56 Rdn. 23).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92

    Mindeststrafe trotz Vorliegens mehrerer Strafschärfungsgründe - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08
    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die Erwägungen zur Strafzumessung dürfen mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung nicht vermischt werden (BGHSt 29, 319, 321; BGH NStZ 1992, 489; 1993, 538; 2001, 311; Fischer StGB 55. Aufl. § 56 Rdn. 23).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des

    cc) Die Ausführungen zur Bemessung der verhängten Jugendstrafe lassen schließlich nicht besorgen, dass das Landgericht gegen das auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht geltende Gebot, die Erwägungen zur Strafzumessung nicht mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung zu vermengen (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15 Rn. 20; vom 20. November 2012 - 1 StR 428/12, NStZ 2013, 288; Beschluss vom 12. März 2008- 2 StR 85/08, NStZ 2008, 693; Radtke aaO § 21 JGG Rn. 3 mwN), verstoßen hat.
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass auch bei der Anwendung von Jugendstrafrecht die Erwägungen zur Strafzumessung nicht mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung vermischt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2008 - 2 StR 85/08, NStZ 2008, 693; Radtke in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 21 JGG Rn. 3 mwN).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 174/21

    Dauer der Jugendstrafe (Ausrichtung an erzieherischen Gesichtspunkten:

    c) Ein weitergehender - untrennbarer - Zusammenhang mit der Frage der Verhängung der Jugendstrafe gemäß § 17 Abs. 2 JGG (vgl. auch Senat, Beschluss vom 12. März 2008 - 2 StR 85/08, BGHR JGG § 21 Abs. 2 Verneinung, fehlerhafte 1) besteht hier nicht.
  • KG, 15.02.2013 - 121 Ss 296/12

    Erweiterte Begründungspflicht für Strafzumessung im Jugendstrafrecht;

    Die Fragen, ob die Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 17 Abs. 2 JGG geboten und in welcher Höhe sie zu verhängen ist, sind von der Frage einer Strafaussetzung nach § 21 JGG zu trennen, denn sie beurteilen sich nach unterschiedlichen Kriterien (vgl. BGH, NStZ 2008, 693).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 133/15

    Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch:

    b) Die Erwägung der Jugendkammer, es bedürfe einer Strafe, die noch zwei Jahre beträgt und damit das Höchstmaß erreicht, das noch eine Strafaussetzung zur Bewährung zulässt, lässt eine unzulässige Vermischung des Vorgangs der Festsetzung der Jugendstrafe und der grundsätzlich nachrangigen Frage, ob deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann, besorgen (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 20. November 2012 - 1 StR 428/12, NStZ 2013, 288, und vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, NStZ 2012, 634, Rn. 40 ff.; Beschluss vom 12. März 2008 - 2 StR 85/08, NStZ 2008, 693, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2008 - 2 StR 54/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4759
BGH, 05.03.2008 - 2 StR 54/08 (https://dejure.org/2008,4759)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2008 - 2 StR 54/08 (https://dejure.org/2008,4759)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2008 - 2 StR 54/08 (https://dejure.org/2008,4759)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 358 Abs. 2 StPO; § 337 StPO
    Rechtsprechungsänderung (Kompensationslösung; Anrechnungslösung); Verschlechterungsverbot (Verhängung einer nicht kompensierenden, höheren Strafe nach neuer Rechtsprechung); Beruhen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Kompensation eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1 Menschenrechtskonvention (EMRK); Voraussetzung der Beschwerung eines Angeklagten durch die von einem Gericht vorgenommene Kompensation der Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 358 Abs. 2
    Verschlechterungsverbot und Übergangsfälle zur Vollstreckungslösung bei Verfahrensverzögerungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 400
  • StV 2008, 401
  • JR 2008, 299
  • JR 2008, 300
  • StraFo 2008, 251
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 54/08
    Dies entspricht zwar nicht dem Verfahren, in dem nach geänderter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK zu kompensieren ist (vgl. BGH, Großer Senat, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07).
  • BGH, 18.01.2008 - 3 StR 388/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung nach rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 2 StR 54/08
    Die Auffassung des 3. Strafsenats (Beschluss vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07), dass bei einer darauf gestützten Aufhebung im Strafausspruch der neue Tatrichter durch das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht gehindert sei, höhere Strafen als die bisher erkannten zu verhängen, ist jedoch nach Ansicht des Senats nicht bedenkenfrei.
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Hier kommt hinzu, dass der Strafabschlag dazu führte, dass die Jugendstrafen schon nach Maßgabe von § 21 Abs. 1 JGG zur Bewährung ausgesetzt werden konnten und nicht wie die von der Jugendkammer an sich für angemessen gehaltenen Strafen nur unter den demgegenüber (schon ausweislich des Gesetzeswortlauts) engeren Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 JGG (vgl. hierzu Brunner/Dölling JGG 11. Aufl., § 21 Rn. 11, 11a; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - 2 StR 54/08, StV 2008, 400 zum strukturell identischen Fall, dass der Strafabschlag § 56 Abs. 1 StGB anwendbar macht, während bei dem Vollstreckungsmodell nur § 56 Abs. 2 StGB anwendbar wäre).
  • BGH, 11.02.2009 - 2 StR 339/08

    Konkurrenzen bei Untreue (Verhältnis zum Betrug) und Bestechlichkeit im

    Wegen der Frage der Reichweite des Verschlechterungsverbots in derartigen Fallkonstellationen verweist der Senat auf seine Beschlüsse vom 5. März 2008 - 2 StR 54/08 - (StraFo 2008, 251) und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 283/08 - (m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen

    Dies wird im Falle der Verurteilung auch bei der Straffestsetzung von Bedeutung sein (vergleiche dazu: BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 - im Anschluss: BGH, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 4 StR 15/08 -, NJW-Spezial 2008, 312 f.; Beschluss vom 05. März 2008 - 2 StR 54/08 -, JR 2008, 300 = StV 2008, 40; Beschluss vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08 -, JR 2008, 301 ff. = StV 2008, 399 ff.).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 283/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (fehlerhafte Annahme); Härteausgleich

    Der Senat braucht sich deshalb nicht mit der ständigen Rechtsprechung des 3. Strafsenats (vgl. Beschluss vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07, StraFo 2008, 250) auseinanderzusetzen, wonach das Verschlechterungsverbot dem Ausspruch einer höheren Strafe nach Zurückverweisung allein auf Grund der Revision des Angeklagten nicht entgegenstehe, wenn der den bisherigen Strafausspruch überschießende Teil der neu erkannten Strafe für verbüßt erklärt werde (ablehnend u. a. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, des 2. Strafsenats vom 5. März 2008 - 2 StR 54/08, StraFo 2008, 251, des 4. Strafsenats vom 20. April 2008 - 4 StR 443/07 und des 5. Strafsenats vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, StraFo 2008, 251 und 5 StR 62/08, wistra 08, 266).
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