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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2008 - 4 StR 468/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2771
BGH, 08.01.2008 - 4 StR 468/07 (https://dejure.org/2008,2771)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2008 - 4 StR 468/07 (https://dejure.org/2008,2771)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 4 StR 468/07 (https://dejure.org/2008,2771)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 358 StGB; § 352 StGB; § 45 Abs. 2 StGB; § 53 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. StGB
    Verlust der Amtsfähigkeit auch bei Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten aus mehreren Katalogdelikten; Gebührenüberhebung; Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich; Erörterungsmangel hinsichtlich der gesonderten Gesamtgeldstrafe)

  • lexetius.com

    StGB §§ 358, 45 Abs. 2

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 929
  • NVwZ 2008, 472 (Ls.)
  • NStZ 2008, 283
  • StraFo 2008, 254
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.04.2004 - 5 StR 119/04

    Übersehene Möglichkeit einer Gesamtgeldstrafe (Erforderlichkeit der Erörterung

    Auszug aus BGH, 08.01.2008 - 4 StR 468/07
    Diese Vorschriften werden ebenfalls dahin verstanden, dass sie auch den Fall der Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen mehrerer Vorsatztaten umfassen, selbst wenn die zu Grunde liegenden Einzelstrafen jeweils weniger als ein Jahr betragen (vgl. zum LBGRh.Pf. BGH NStZ 1981, 342; zum BbgLBG BGH wistra 2004, 264; Jescheck in LK aaO; Battis BBG 3. Aufl. § 48 Rdn. 8).

    Eine solche Prüfung ist stets erforderlich, wenn sich nach den besonderen Umständen des Falles eine aus Geld- und Freiheitsstrafen gebildete Gesamtfreiheitsstrafe (§ 53 Abs. 2 Satz 1 StGB) als das schwerere Übel erweist (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 2; bei zwingenden beamtenrechtlichen Folgen etwa BGH wistra 2004, 264).

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 08.01.2008 - 4 StR 468/07
    a) Durch diese Erwägung werden Nachteile, die dem Angeklagten durch die getrennte Aburteilung der Taten entstanden sind, nicht ausgeglichen (vgl. hierzu BGHSt 31, 102; 33, 131, 132).
  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 08.01.2008 - 4 StR 468/07
    Eine solche Prüfung ist stets erforderlich, wenn sich nach den besonderen Umständen des Falles eine aus Geld- und Freiheitsstrafen gebildete Gesamtfreiheitsstrafe (§ 53 Abs. 2 Satz 1 StGB) als das schwerere Übel erweist (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 2; bei zwingenden beamtenrechtlichen Folgen etwa BGH wistra 2004, 264).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 08.01.2008 - 4 StR 468/07
    a) Durch diese Erwägung werden Nachteile, die dem Angeklagten durch die getrennte Aburteilung der Taten entstanden sind, nicht ausgeglichen (vgl. hierzu BGHSt 31, 102; 33, 131, 132).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2014 - 3 Ws 17/14

    Strafbare Gebührenübererhebung durch einen Notar: Eindeutige Überschreitung des

    Der Verlust der Amtsfähigkeit kann auch dann angeordnet werden, wenn wegen mehrerer Einzeltaten nach § 352 StGB auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten erkannt wird (BGH, NJW 2008, 929).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3064
BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07 (https://dejure.org/2008,3064)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2008 - 5 StR 594/07 (https://dejure.org/2008,3064)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2008 - 5 StR 594/07 (https://dejure.org/2008,3064)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 370 AO; § 266a StGB; § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO; § 154a StPO
    Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer); Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Tenorierung (Klarheit und Verständlichkeit); Verfahrensbeschränkung bei Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerjahreserklärung; monatliche ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von tateinheitlicher und tatmehrheitlicher Begehung im Fall von Beihilfeleistungen; Überschreitung der jeweiligen Höhe von im Rechtsmittelverfahren entfallener Einzelstrafen als Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot

  • Judicialis

    StPO § 154a; ; StPO § 260 Abs. 4 Satz 5; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 52; ; StGB § 53; ; StGB § 266a

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 27 Abs. 1 § 52 Abs. 1 § 53 Abs. 1
    Grundsätze zu den Konkurrenzen bei Beihilfe und mehreren Haupttaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafrecht - Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Konkurrenzen

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 168
  • NStZ-RR 2008, 168
  • StraFo 2008, 254
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07
    Es ist bei dieser Sachlage lediglich geboten, dass jeweils die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe nicht überschritten wird (vgl. BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).

    Schließlich dürfen die beiden neu zu bildenden Gesamtstrafen nicht höher sein als die bisherigen (st. Rspr.; BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3, 7, 12 m.w.N.).

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07
    Allerdings wird das neue Tatgericht bei der Strafzumessung im Hinblick auf die Hinterziehung der Umsatzsteuer für das Jahr 2002 zu beachten haben, dass sich die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Juli bis Dezember 2002 und die Umsatzsteuerjahreserklärung 2002 auf dieselbe Steuerart und dasselbe Steueraufkommen eines Besteuerungszeitraumes beziehen und sich der Unrechtsgehalt teilweise überschneidet, wenn auch nicht vollständig deckungsgleich ist (vgl. BGHSt 49, 359, 362 ff.; BGH wistra 2005, 145, 146 f.).
  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07
    Hierdurch würde der Tenor unübersichtlich; dies widerspräche dem Gebot der Klarheit und Verständlichkeit der Urteilsformel (vgl. BGH wistra 2007, 388, 391 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07
    Schließlich dürfen die beiden neu zu bildenden Gesamtstrafen nicht höher sein als die bisherigen (st. Rspr.; BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3, 7, 12 m.w.N.).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07
    Dasselbe gilt wegen der Akzessorietät der Teilnahme, wenn sich mehrere Unterstützungshandlungen auf dieselbe Haupttat beziehen (BGHSt 46, 107, 116; vgl. zum Ganzen auch Jäger wistra 2000, 344, 346).
  • BGH, 07.03.1989 - 5 StR 575/88

    Rechtliche Wirkungen der Aufhebung von Einzelstrafen zur Ermöglichung der

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07
    Schließlich dürfen die beiden neu zu bildenden Gesamtstrafen nicht höher sein als die bisherigen (st. Rspr.; BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3, 7, 12 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 271/04

    (Gewerbsmäßige) Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen der Abgabe falscher

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07
    Allerdings wird das neue Tatgericht bei der Strafzumessung im Hinblick auf die Hinterziehung der Umsatzsteuer für das Jahr 2002 zu beachten haben, dass sich die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Juli bis Dezember 2002 und die Umsatzsteuerjahreserklärung 2002 auf dieselbe Steuerart und dasselbe Steueraufkommen eines Besteuerungszeitraumes beziehen und sich der Unrechtsgehalt teilweise überschneidet, wenn auch nicht vollständig deckungsgleich ist (vgl. BGHSt 49, 359, 362 ff.; BGH wistra 2005, 145, 146 f.).
  • BGH, 27.10.1999 - 2 StR 451/99

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Beihilfehandlungen

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07
    Dagegen liegt eine Beihilfe im Sinne des § 52 StGB vor, wenn der Gehilfe mit einer einzigen Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines anderen Hilfe leistet (vgl. BGH NStZ 2000, 83).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Gemäß § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO sieht der Senat jedoch aufgrund des Gebots der Klarheit und Verständlichkeit der Urteilsformel davon ab, diese entsprechend zu ergänzen (vgl. BGH NJW 2007, 2864, 2867 m.w.N.; Beschl. vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07 - Rdn. 11).
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung

    Den auf der Grundlage des neu gefassten Schuldspruchs festzusetzenden Einzelstrafen wären gegebenenfalls höhere Schadensbeträge zugrunde zu legen und bei der Bestimmung der Einzelstrafen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168, 169).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14

    Vorlage an den EuGH (Treibhausmissionszertifikate als ähnliche Rechte im Sinne

    Dagegen liegt eine einheitliche Beihilfe i.S.v. § 52 StGB vor, wenn der Gehilfe mit einer einzigen Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines anderen Hilfe leistet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, wistra 2008, 217).
  • BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung:

    Es ist lediglich geboten, dass jeweils die Summe der beiden bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe nicht überschritten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168).
  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 435/11

    Betrug durch "Phishing" (Abgrenzung zur Begünstigung; Beendigung)

    Leistet der Gehilfe allerdings nicht nur durch eine Beihilfehandlung zu verschiedenen Haupttaten, sondern zusätzlich zu jeder Haupttat noch durch weitere selbständige Unterstützungshandlungen Hilfe im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB, so stehen die Beihilfehandlungen für jede Haupttat im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, BGHR AO § 370 Abs. 1 Beihilfe 8).
  • BGH, 06.04.2016 - 1 StR 523/15

    Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenen Steuern: Voraussetzung der

    Sollte das Landgericht zu dem Ergebnis kommen, dass eine andere Schätzungsmethode zum Wegfall oder zum Eintritt einer Verkürzung führt, hat es dies unter Beachtung des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 206/09, BGHSt 54, 133 (teilweise abgedruckt), wistra 2009, 475 und BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, wistra 2008, 217, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10

    Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft

    Fördert der Gehilfe durch eine Beihilfehandlung mehrere rechtlich selbstständige Haupttaten eines oder mehrerer Haupttäter, so ist nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben (BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168, 169).
  • BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16

    Eingeschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Revisionsgründe

    Der Angeklagte hat in den verfahrensgegenständlichen Voranmeldungszeiträumen Februar und März 2012 durch die Rechnungsstellungen gegenüber der O. GmbH sowohl zur Hinterziehung von Umsatzsteuer zugunsten der O. GmbH als auch zugleich zugunsten der T. AG Hilfe geleistet, so dass für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum eine einheitliche Beihilfe zu mehreren Haupttaten vorliegt (dazu BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, wistra 2008, 217 mwN).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16

    Strafzumessung (Verschlechterungsverbot bei Aufhebung einer Gesamtstrafe; keine

    Den auf der Grundlage des neu gefassten Schuldspruchs festzusetzenden Einzelstrafen wären gegebenenfalls höhere Schadensbeträge zugrunde zu legen und bei der Bestimmung der Einzelstrafen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168, 169).
  • BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09

    Keine Steuerhinterziehung bei Verletzung der Nachweispflichten, wenn die

    Es ist bei dieser Sachlage lediglich geboten, dass jeweils die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe nicht überschritten wird (vgl. BGH wistra 2008, 217; BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08

    Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige

  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von französischer Biersteuer)

  • BGH, 20.10.2022 - 1 StR 70/22

    Beihilfe (Konkurrenzen)

  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

  • BGH, 16.02.2012 - 2 StR 629/11

    Konkurrenzen bei der Beihilfe

  • BGH, 09.05.2019 - 1 StR 19/19

    Beihilfe (Vorsatz hinsichtlich der Haupttat: erforderliche Vorstellung des Täters

  • BGH, 05.12.2012 - 2 StR 629/11

    Beihilfe zum Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 11.01.2012 - 1 StR 386/11

    Konkurrenzen bei Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (natürliche

  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Tätermotiven und allgemeinen

  • BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19

    Beihilfe (Tateinheit bei einer Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten)

  • BGH, 07.11.2013 - 4 StR 340/13

    Erpressung (Tateinheit bei mehreren Angriffen auf die Willensfreiheit: rechtliche

  • LG Duisburg, 16.11.2018 - 34 KLs 7/17

    Steuerhinterziehung und Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen in der

  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 622/07

    Tatrichterlicher Beurteilungsspielraum bei der Mittäterschaft (Zurechnung

  • BGH, 26.08.2020 - 4 StR 197/20

    Beihilfe (Konkurrenzen: Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit)

  • BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zum Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit); fehlende

  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 68/08

    Konkurrenzverhältnisse beim gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrug

  • BGH, 12.03.2012 - 3 StR 436/11

    Beihilfe zum Computerbetrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Phishing); Konkurrenzen

  • LG Essen, 20.04.2022 - 32 KLs 10/20

    Untreue

  • LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 14 KLs 12/20 Js 2225988/15
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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6661
BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07 (https://dejure.org/2008,6661)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2008 - 2 StR 593/07 (https://dejure.org/2008,6661)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 2 StR 593/07 (https://dejure.org/2008,6661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung des Transport von Rauschgift durch einen Kurier als Beihilfe; Merkmal des "Mitsichführen eines Gegenstandes" i.S.d. § 30a Abs. 2 Nr. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als tatbezogenes und qualifizierendes Unrechtsmerkmal

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 28 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30 a
    Konkurrenzen bei Handeltreiben und Einfuhr

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2008, 254
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.08.1999 - 1 StR 222/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden des Verteidigers

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07
    Neben dem bewaffneten Handeltreiben ist - bezogen auf dieselbe Rauschgiftmenge - eine Verurteilung wegen bewaffneter Einfuhr nicht möglich (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02; BGH NStZ-RR 2000, 91).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07
    Neben dem bewaffneten Handeltreiben ist - bezogen auf dieselbe Rauschgiftmenge - eine Verurteilung wegen bewaffneter Einfuhr nicht möglich (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02; BGH NStZ-RR 2000, 91).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07
    Die Tätigkeit eines Kuriers, die sich in dem Transport des Rauschgifts erschöpft, ist als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu werten (vgl. BGHSt 51, 219).
  • BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87

    Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07
    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt zwar nicht hinter der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück, aber hinter der täterschaftlichen bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. u. a. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1981, 352, 353).
  • BGH, 11.06.2002 - 3 StR 140/02

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07
    Bei dem Mitsichführen eines Gegenstandes im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt es sich nämlich nicht um ein besonderes persönliches Merkmal (§ 14 Abs. 1 StGB) mit der Folge, dass § 28 Abs. 2 StGB anwendbar wäre, sondern um ein tatbezogenes, qualifizierendes Unrechtsmerkmal (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 277).
  • BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81

    Konkurrenzen zwischen Betäubungsmitteldelikten - Unerlaubter Besitz von

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07
    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt zwar nicht hinter der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück, aber hinter der täterschaftlichen bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. u. a. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1981, 352, 353).
  • BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft;

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG bezieht sich beim Zusammentreffen von unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf den Einfuhrtatbestand "ohne Handel zu treiben" (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 2 StR 593/07, StraFo 2008, 254).

    Weder der Umstand, dass der Kurier für seine Transportleistung eine Entlohnung erhalten soll, noch die Tatsache, dass er gewisse Gestaltungsmöglichkeiten beim Transport des Rauschgiftes hat, reichen aus, um Handeltreiben als Mittäter zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 2 StR 593/07, aaO.).

  • BGH, 05.12.2008 - 2 StR 491/08

    Verhältnis unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln - hier die 0, 18 Gramm Heroin - tritt hinter der täterschaftlichen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück (BGH StraFo 2008, 254 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2009 - 2 StR 429/09

    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen);

    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt hinter der täterschaftlichen bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück (vgl. BGH NStZ 1981, 352, 353; StraFo 2008, 254; Weber aaO).
  • BGH, 10.03.2010 - 2 StR 578/09

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Dem steht § 265 StPO nicht entgegen; die Tatbestandsalternative der bewaffneten Einfuhr war bereits in der zugelassenen Anklage aufgeführt (vgl. im Übrigen zum Verhältnis der bewaffneten Einfuhr zum bewaffneten Handeltreiben BGH NStZ-RR 2000, 91; Urt. v. 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02; Beschl. v. 27. Februar 2008 - 2 StR 593/07).
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